Mehrbedarf? Babysitter bei Betreuung während der Arbeitszeit

  • Weil ich es grad wissen möchte, aber nichts finde:

    Ich hatte es im Ex-Auskotz-Thread schon geschrieben.... Ich mache alle 6 Wochen 1 Woche Spätdienst. Dabei wird meine Tochter vom Babysitter betreut, der als Minijob hier arbeitet. Kann man ja so als Betreuungskosten von der Steuer absetzen. Zählt das auch zum Mehrbedarf, wie die Kosten für den Hort?


    Ich werde noch versuchen das zuständige Sozialbürgerhaus zu erreichen, ob es für mich evtl. Zuschüsse geben würde. Würde denn, wenn es Mehrbedarf wäre, auch die Beistandschaft sowas regeln? Ich mag irgendwie nicht, mal wieder, zum Anwalt wegen sowas. Wir hatten jetzt so lange Ruhe, weil das finanzielle sich nicht wirklich geändert hatte. Auch die 5 Euro pro Monat mehr Unterhalt seit Anfang des Jahres zahlt der KV nicht, aber das stört mich nicht so arg. Hier geht es jetzt doch immerhin um 75 Euro pro Monat bzw. alle 6 Wochen) plus den Beitrag für die Minijobzentrale, die man halbjärlich zahlt, was man schon merkt.

  • Vorausgesetzt, der Vater hat das entsprechende Einkommen, steht dir eine Zahlung für die Betreuung zu. Ob eure Beistandschaft da rangeht, muesstest du in der Praxis ausprobieren.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Er hat das Einkommen. Unterhalt zahlt er nach Düsseldorfer Tabelle, zum Hort zahlt er auch seinen Anteil, der aber nur die Hälfte von dem ist, was jetzt für eine Woche der Babysitter kostet (ohne Essen, weil zählt ja für KV eh nicht).


    Danke dur.

  • Vorausgesetzt, der Vater hat das entsprechende Einkommen, steht dir eine Zahlung für die Betreuung zu. Ob eure Beistandschaft da rangeht, muesstest du in der Praxis ausprobieren.

    Sicher? Der Schulhort fällt doch auch nicht unter Mehrbedarf, warum sollte dies hier dann?


    Kein Mehrbedarf sind diese Kosten, soweit deren Aufwendung erforderlich ist, um dem betreuenden Elternteil eine Erwerbstätigkeit zu ermöglichen.

    Seit ich nicht mehr rauche höre ich nur noch Musik von Menschen die nicht rauchen und siehe da: mein Plattenschrank ist leer.
    Ich lese nur noch Bücher von Menschen die nicht rauchen. Eigentlich nur Kafka, denn der hatte TBC.

  • Guck. Örks. Da hast du vollkommen Recht, Tomtomsen. Da hab ich schlicht die falsche Auskunft gegeben. Keine Ahnung, was ich da auf die Schnelle als Denkansatz hatte. Vielleicht den Hort, den der Vater mitbezahlt und habe das gleichgesetzt. Vielleicht sollte ich erst nach dem Frühstück und nicht schnell beim Frühstück schreiben. 5.18 Uhr war definitiv zu früh. Entschuldigt aber nicht den deutlichen Fehler meinerseits.


    Nein. Fakt ist: Den Babysitter hast du, Phinemuc, einzig und allein, damit du arbeiten kannst. Damit sind diese Betreuungskosten einzig von dir zu leisten. Mehrbedarf wäre es nur, wenn der Babysitter (im BGH-Entscheid ging es um einen Kindergarten) "erzieherischen Zwecken" dient. Tut er aber nicht, sondern er betreut nur, damit du zur Arbeit kannst. Damit ist es kein Mehrbedarf, sondern die Kosten sind "berufsbedingte Aufwendungen" (und damit einzig steuerlich anzusetzen). So zuletzt der BGH am 04.10.2017, XII ZB 55/17


    In den Leitlinien der SüdL (dem Zusammenschluss der Süd-OLG) gilt, dass Kindergartenkosten "und vergleichbare" Einrichtungen als Mehrbedarf anzusetzen sind. In Hamburg steht der Hort ausdrücklich erwähnt in den Leitlinien. Bei den OLG in der Mitte Deutschlands wird das nicht so deutlich gesehen. Insofern gut, dass der Vater sich an den Hortkosten beteiligt. Zur anteiligen Beteiligung an den Babysitterkosten kannst du ihn jedoch nicht (juristisch) zwingen. Das ginge nur auf freiwilliger Basis. (Sollte bei euch allerdings noch trennungsunterhalt fließen, dann könntest du die Kosten für den Babysitter einkommensmindernd ansetzen. Dann müsste Ex einen entsprechend höheren Trennungsunterhalt zahlen. Wenn ich mich recht erinnere, ist das aber nicht deine Baustelle...)


    Nochmals sorry für die Falschauskunft, Phinemuc! Und dir, Tomtomsen, danke für den Hinweis!

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Kein Problem. ich bin nur froh, dass ich Recht hatte und keine Rechnung von Exchen erwarten muss.

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  • Hort ist kein Mehrbedaf, obwohl man den braucht um der Verpflichtung zum Arbeiten nachzukommen? Na toll. Ich hatte eh nicht damit gerechnet, dass er freiwillig was dazu gibt und beim Hort ist das auch nur Unwissenheit.


    Muss ich ihm das Geld für den Hort zurück geben? Tochter ist ja jetzt in der zweiten Klasse schon, dass heißt ein Jahr schon gezahlt, obwohl er nicht muss. Rein gesetzlich. Moralisch ist es klar ;-).

  • Nein, rechtlich musst du das Geld nicht zurückgeben.


    Du kannst es natürlich, das obliegt dir.


    Ich persönlich würde mir merken das er 'einen gut hat' bei mir und es darauf beruhen lassen.

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