Statistik zum Thema Unterhalt

  • Da ich gestern eine hitzige Diskussion mit meiner Freundin hatte, wollte ich mal fragen, ob es zu diesem Thema eine Statistik gibt.


    Es ging um Thema Volljährigen-UH (aber geht auch vorher) und zwar den Unterschied, ob und was UETs zahlen.


    Ganz konkret:
    Ihr Exmann zahlt freiwillig mehr und ist bei allem sehr großzügig. Wenn Kosten anstehen werden diese geteilt.
    Bei uns kommt zwar der UH, aber bei allem drüber hinaus gibt es Diskussionen und meistens kein Geld.


    Sie geht davon aus, dass unsere Situation die Ausnahme ist und es in der Vielzahl der Fälle so läuft wie bei ihr, da ja nicht "alle Väter so desinteressiert" sind.
    Ich glaube, dass sie sich da täuscht und ihre Situation die Ausnahme ist. Ganz vergessen hat sie die Fälle, wo garkein UH oder nur der Mindestunterhalt fließt.


    Mir geht es jetzt nicht um eine Diskussion, wer vielleicht wie auch Schuld daran hat, sondern nur um Zahlen/Fakten.
    Vielen Dank

  • Aus dem Bauch heraus würde ich vermuten dass es dazu keine verlässlichen Zahlen geben wird.
    Denn wenn es gut funktioniert, dann werden die Menschen das niemandem mitteilen.





    So geschehen als ich vor ein paar Jahren nach Zahlen zum Wechselmodell gesucht habe. Die Fälle in denen es problemlos funktionierte, wurden an den üblichen Stellen (Jugendamt, Beratungseinrichtungen usw. ) gar nicht bekannt.


    Möglicherweise kam daraus deren (falsche) Erkenntnis, dass es nicht funktionieren könnte.

  • Aus meiner Erfahrung:


    Ex zahlt nur Unterhalt.
    Mein Vermieter finanziert sein Kind, das heißt für ihn Unterhalt, reduzierte Miete für die Mutter (wohnt in seinem Haus in guter Wohngegend), Beteiligung an Schule, eigene Ausstattung (Kind hat hier Fahrrad, Kleidung, eigenes Zimmer etc)
    Der Ex meiner Freundin beteiligt sich nach Diskussion und unregelmäßig an Zusatzkosten, zahlt aber Unterhalt.
    Eine andere Freundin zahlt Unterhalt, nimmt häufig und regelmäßig Umgang wahr. Sie hat ein Zimmer für die Kinder. Beim Ex beteiligt sie sich nicht.


    Eltern, die ihre Kinder komplett ignorieren kenne ich nicht. Alle Väter verdienen mehr als die Mütter.

  • Ihr Ex-Mann!


    Er zahlt für die Kinder den Tabellenunterhalt, für sie den Ehegatten-UH (den er nicht neu berechnen wollte, als sie ein viel höheres Einkommen hatte), beteiligt sich an allen Anschaffungen, Klassenfahrten und Jugendfreizeitfahren, fährt zweimal im Jahr mit den Jungs groß in Urlaub und und und.


    Und dann ging es eben jetzt darum, dass ja mit 18 neu berechnet wird, weil auch der BET barunterhaltspflichtig ist und das machen sie nicht..... er zahlt den bisherigen Betrag weiter.... egal ob jetzt FSJ oder was auch immer und dann Studium.....


    Bei uns wird neu berechnet, es wird über die Berechnung diskutiert und sollte meine Tochter einen Nebenjob haben, das Einnkommen auch angerechnet.
    Der Sohn meiner Freundin jobt nebenher und Geld bleibt ihm, weil der Vater großzügig ist.


    Und um diesen Punkt ging es konkret... wenn die beiden dann Studenten sind, dass meine Tochter arbeiten würde ohne dass sie wirklich viel davon hat, denn dadurch spart ER sich Geld und warum sollte sie dann.?
    Klar, auch da gibt es noch andere Möglichkeiten.... mit Semesterjobs und nicht regelmäßiges Einkommen.... aber darum geht es jetzt nicht, sondern eben die Unterschiede und was "normal" ist.

  • Mit Eintritt der der Volljährigkeit entfällt der Betreuungsunterhalt und es werden BEIDE Elternteile barunterhaltspflichtig.


    Wenn es einen Unterhaltstitel geben sollte, der nicht bis zum Eintritt der Volljährigkeit befristet ist und der Inhaber des Titels den nicht freiwillig an den Unterhaltsschuldner aushändigt, dann muss der Titel im Wege einer Änderungsklage aus der Welt geschaffen werden. Da sonst die Zahlungspflicht unverändert weiter bestehen bleibt.


    Das Kind muss seinen Unterhaltsbedarf jetzt selbst nachweisen. Wenn der Bedarf berechtigt ist, dann ist der Unterhalt an das volljährige Kind zu leisten.


    Der Unterhaltsanspruch errechnet sich auf Basis der Summe der bereinigten Einkommen von KM und KV und ist quotiert nach dem jeweiligen Einkommen zu zahlen.


    Wenn ein Kind neben dem Studiums jobbt, so gelten diese Einkünfte in gewissem Rahmen meist als überobligatorisch und werden beim Unterhalt nicht berücksichtig.


    Das Kind kann den Unterhalt gegen beide Elternteile titulieren lassen.


    Der betreuende Elternteil kann seine Zahlungspflicht allerdings durch Gewährung von Kost und Logis erbringen.


    Je nach Gemengelage kann der Unterhaltsbetrag des nicht betreuenden Elternteils ganz erheblich sinken ! Da sind manche Kindesväter gut beraten , den Unterhalt neu zu berechnen oder berechnen zu lassen. Bei der Gelegenheit erhalten manche KM dann ihrerseit erstmals eine Aufforderung zur Einkommensauskunft.



    Und erfahrungsgemäß gehen die Wogen dann hoch her ! :)


    Wie das jetzt statistisch aussieht, das ist schwer zu sagen. Möglicherweise kann man da über das statistische Bundesamt an Daten gelangen.
    .

  • Hier haben wir inzwischen folgende Situation:


    Die angesammelten KU-Schulden der KM liegen aktuell im oberen 4-stelligen Bereich.
    Karl steht zwar in der Liste der Gläubiger, aber er wird das Geld nie bekommen.
    Der RA der KM hat es mit div. Lügen geschafft, den Betrag mit in die Insolvenz der KM zu nehmen.


    Die KM, die vor der Trennung hier im Westen nachweislich jährlich über 50.000 € p.a. versteuert hat, arbeitet nun im Osten 80 Std. monatlich, in einem Job weit unter ihrer Qualifikation, im Betrieb eines Freundes ihres Vaters offiziell für ca. 1.300 € netto.
    Das sie inoffiziell für div. Mehrarbeit das Geld an der Steuer vorbei auf die Hand bekommt, ist mir zwar bekannt, aber es fehlen die Beweise.


    Da sie durch die Insolvenz keine neuen Schulden machen darf, wird nun der Mindest-KU gezahlt.
    An zusätzlichen Kosten für Karl hat sie sich bisher mit keinem Cent beteiligt.


    Mir ist es viel zu blöde, mich mit ihr auch noch wg. Geld zu streiten.
    Wir haben wg. des Umgangs Streit genug.
    Wenn es ihr Genugtuung verschafft, ihr Kind um KU zu betrügen, dann gönne ich ihr dieses Vergnügen.
    Karl wird eines Tages alt genug sein, um die Fakten zu beurteilen und sich sein eigenes Bild zu machen.

  • Danke, Jimmy.... aber wie gesagt, es geht nicht um die rechtliche Lage, die ist klar.


    Es geht nur um Fakten, welches Zahlverhalten überwiegt, d.h. ob der andere Elternteil um jeden Cent streitet oder großzügig ist.

  • Ihr Ex-Mann!


    Er zahlt für die Kinder den Tabellenunterhalt, für sie den Ehegatten-UH (den er nicht neu berechnen wollte, als sie ein viel höheres Einkommen hatte), beteiligt sich an allen Anschaffungen, Klassenfahrten und Jugendfreizeitfahren, fährt zweimal im Jahr mit den Jungs groß in Urlaub und und und.


    :hae: Und sie hat sich von diesem Exemplar getrennt ? :hae:

  • bay-of-russel


    Unterhaltsschulden werden auf Antrag aus dem Insolvenzverfahren herausgenommen. Da helfen auch keine "Lügen" des gegnerischen Anwalts. Ich würde mal eher vermuten, dass hier der eigene Anwalt geschlafen hat. :)



    Jau, Selbständige und Freiberufler haben da schon einen gewissen Spielraum in der - sagen wir mal - "Gestaltung" ihrer Einnahmen. Davon sind im allgemeinen die Kindesmütter betroffen. In diesem Fall ist das mal "anders herum" gelagert ... spaßig !


    Aber dagegen kann man sich wehren. Man muss die Sachlage eben hieb- und stichfest nachweisen. Das kostet ein bissl Mühe. Aber unmöglich ist das nicht.


    Und wenn der "Freund" die Frau aus schwarzen Kassen finanziert, dann kann man ja mal eine Anzeige bei den Finanzbehörden in Aussicht stellen. Wenn man die Gemengelage glaubhaft belegen kann, dann möchte ich mal sehen, ob der "Freund" sich wirklich weiterhin auf krumme Geschäfte einlässt. Wird denn der Mindestlohn für die Arbeit bezahlt ? Wird die Arbeitszeit lückenlos dokumentiert ? All das sind Dinge, die einen Unternehmer nicht kalt lassen. Weil er sich im dümmsten Fall damit eine Betriebsprüfung einhandelt. Und dann wird die Nase spitz und lang ! :)


    Na, es ist halt immer eine Frage der Hartnäckigkeit, mit der man seine Anliegen verfolgt.


    .

  • Es geht nur um Fakten, welches Zahlverhalten überwiegt, d.h. ob der andere Elternteil um jeden Cent streitet oder großzügig ist.


    Na, wenn es nur darum geht, dann kann ich schon etwas dazu beitragen:


    Wenn Kindesmütter den Kindesvater nett und freundlich behandeln und vor allem den Umgang mit dem gemeinsamen Kind problemlos und kooperativ gestalten, dann sind viele Kindesväter auch bereit sich überobligatorisch am Unterhalt zu beteiligen.


    Wenn Kindesmütter aber den Kindesvater mit Wut und Zorn verfolgen, wenn sie insbesondere die Kinder instrumentalisieren und den Umgang nach Kräften boykottieren oder gar vereiteln ... wenn sie den Kindesvater zum "Zahlvater" degradieren, dann sinkt auch die Motivation der Kindesväter, mehr Unterhalt als nötig zu zahlen.


    Ist doch ganz einfach. Oder ?


    Natürlich will ich jetzt niemandem der hier anwesenden Kindesmütter unterstellen, dass sie den Kindesvater - sagen wir mal - befehden ! Ich spreche nur ganz allgemein ... ohne jede Bezugnahme auf irgendwelche realen Fälle ... :)
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  • Das ist aber jetzt schon eine sehr pauschale und voreingenommene Aussage!


    Ich habe meinem Ex unsere Tochter jahrelang "auf dem Silbertablett" präsentiert. Ihm immer die tollen Geschenkideen gegeben, dass er derjenige war, der toll dasteht und und und....
    Dann kam Next und Tochter in die Pubertät und wurde schwierig..... und er hatte kein Interesse mehr!
    Ich habe mir den Mund fusslig geredet, war mit ihm bei der Mediation..... ohne Erfolg!


    Ich persönlich finde nämlich erstens den Kontakt zum anderen Elternteil sehr wichtig und zweitens war ich auch egoistisch.... ich wollte Zeit für mich.... zum erholen und um evtl. auch ein Privatleben als Frau zu führen und nicht nur Mutter zu sein.


    Wenn der andere aber null Interesse hat, dann läuft man gegen eine Wand!


    Und genau aus diesem mangelnden Interesse zahlt man auch nicht mehr als das absulut Notwendige.... denn was interessieren die Bedürfnisse des Kindes?
    Man(n) ist Egoist und es geht nur um das eigene schöne Leben......


    Aber auch das sollte hier nicht das Thema sein..... ich hab nicht nach einem Grund gesucht (denn das ist nie objektiv), sondern nach Zahlen!



  • Jimmy, es gibt auch die realen Fälle, bei denen kein Cent Unterhalt fließt.

  • Kein Kontakt, ausgenommen der jährlichen Geburtstagsmail. Unterhalt wird gezahlt was der Beistand sagt. Keine sonstigen Beteiligungen. Aber dafür pünktlich und immer.


    Ob jemand zahlt oder nicht, weiss man doch schon meistens beim ersten Date. Es gibt Männer, die gerne versorgen (die ich leider nie sexuell anziehend fand) und es gibt die Minimalisten.


    Und Jimmy, wie ist das bei dir so?? Kannst du persönliche Erfahrungen einbringen. Oder habe ich das Überlesen?