Von Oma betreutes Kind geniesst keinen Versicherungsschutz

  • das ist anders gemeint und ist ja auch so im Alltag - wenn Kinder in der Schule, Kindergarten oder zur Tagespflege gehen und etwas passiert - greift die gesetzliche Unfallversicherung



    Bei allen Unfällen die nichts mit Schule oder Beruf zu tun haben - wird man auch versorgt - also jeder bekommt einen Rollstuhl und eine Pflegekraft.


    Es gibt nur Unterschiede - z.B. das Krankengeld ist höher - wenn es ein Unfall war, der im Beruf passiert ist.


    Hier wurde nur festgestellt das die Oma keine "berufliche Betreuung" ist und damit der Unfall nicht in die Unfallversicherung fällt.

  • Hallo Agrippa,


    Das ist der Punkt der mich kirre macht.
    Mit welcher respektlosen Flappsigkeit hier altgediente Mütter/Väter und gute Omas/Opas runter geputzt werden....erbärmlich


    es geht hier nicht um die Herabwürdigung von Eltern oder Großeltern. Es geht um den Unterschied Privatbetreuung und Fremdbetreuung und in der Folge dann um die Frage, ob die Absicherung hier privat sein muss oder eben gesetzlich.


    Oma, Papa, Mama, Opa, Tante, Lebensgefährtin, kurz mal die Nachbarin: Privat.
    KiTas, Schulen, Tagesmütter: "Tagespflege"


    In Privathaushalten sind die Kinder privat versichert (oder eben nicht). In Betreuungseinrichtungen sind die Kinder gesetzlich versichert nachdem ein Vertrag mit einer "geeigneten" Einrichtung geschlossen wurde. Die Einrichtungen erfüllen eine Vielzahl von Voraussetzungen. Sie stellen geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung (und lassen diese z.B. vom Unfallschutz und anderen Behörden auch begutachten), sie weisen gewisse Qualifikationen nach, sie zahlen Steuern oder lassen sich von den Steuern befreien (Vereine).


    Hier wollte eine Familie Leistungen erhalten ohne die Voraussetzungen dafür zu erfüllen. Das hat nichts mit der persönlichen Eignung zur Erziehung zu tun oder mit Herabwürdigung dieser Personen. Sondern es geht hier darum, dass es sich um deren Privatangelegenheit handelt, ob sie für die Betreuung bezahlen, ob sie ihre Räumlichkeiten begutachten lassen wollen oder ihre Qualifikation. Wobei die Familie durchaus die Wahl hat, sie hätten die Oma als Tagepflegeperson registrieren lassen können - dann eben mit aller Konsequenz.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • Oder kurz zusammen gefasst... Nur wer auch Versicherungsbeiträge zahlt ist versichert. Finde das jetzt nicht verwunderlich.


    Aus Sicht der Oma und deren Rechtsvertreter ist das schon ein bisschen komplizierter.


    Die Mutter ist berufstätig und soll auch berufstätig sein. Das ist eine politische Zielvorgabe, (angeblich) staatlich gefördert. Dafür gibt es Kitas, Schulen, Horte. Manchmal mit, oft ohne Kosten (für die reine Betreuung). Der Staat zahlt. Er zahlt auch die etwaige Unfallversicherung. Durch einen Pauschalbetrag an die BG.


    So weit, so gut. Mutter könnte also Kind in eine staatliche Betreuung geben und alles wäre gut. Geht aber nicht. Denn die Arbeitszeiten sind nicht kompatibel mit den Öffnungszeiten der Betreuungsstätte, es gibt keinen Platz und/oder die Tagesmütter sind auch ausgebucht.
    Also greift die Mutter auf die ihr einzig verbleibende Möglichkeit zurück: Die Großmutter. Die betreut regelmäßig und passend zum Zeitplan der Mutter. Sogar kostenlos. Der Staat braucht seinen Anteil nicht zu zahlen. Die Mutter, ja jetzt eifrige Steuerzahlerin, denkt sich nix Böses. Alles ist gut. Bis zum Unglückstag. Da sind sie und ihr Sohn auf einmal wesentlich schlechter gestellt als ein in einer öffentlichen Einrichtung betreutes Kind.


    Es stellt sich die Frage: Warum?
    Und die Antwort des Gerichts lautet: Weil du, liebe Mutter, so blöde warst und hast dein Kind nicht in eine Einrichtung gegeben, die es zwar nicht gibt, die dir aber den von dir via Steuer längst bezahlten Versicherungsschutz gegeben hätte.


    Dass hier eine gewisse Ungerechtigkeit liegt, empfinde ich schon.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Welche Betreuunng (außer Schule, zu der es ja eine Schulpflicht gibt) ist kostenlos???


    Und mit der Bezahlung von KiTa, Hort, Tagesmutter etc. ist auch die Versicherung abgegolten, d.h. nicht über die Steuer.


    Wenn ich mich (aus welchen Gründen auch immer) dagegen entscheide, spare ich Geld und habe keinen Versicherungsschutz.... für mich eine logische Konsequenz.

  • @ Volleybap:


    Klar könnte man die Omas und Opas dort mitversichern. Aber das wäre ein bürokratisches Monster und ziemlich ungerecht.


    Wenn die Oma Versicherungsbeiträge zahlen müsste, weil sie auf den Enkel aufpasst wäre auch alle sauer.

  • Anmida, in einer Reihe Bundesländer sind einzelne Kindergartenjahre oder alle für die Eltern kostenlos. Gleiches gilt für die die außerschulische Betreuung (in Ganztagsschulen).


    Und wo gezahlt wird, werden in der Regel nicht die Kosten der Betreuung abgedeckt. das ist nur ein Zuschuss. Zusätzlich können die kosten wiederum steuermindernd geltend gemacht werden. - Es ist also finanztechnisch keine Frage, dass die Kosten der Kinderbetreuung vollständig oder zu einem ganzen Teil aus dem Steuersäckel beglichen werden.


    Die "Gerechtigkeitsfrage" stellt sich hier schon und es ist so eine Sache. Werde ich beim Heimweg von meiner Arbeit von einem Autofahrer plattgefahren, bin ich finanziell wesentlich besser gestellt als habe ich gerade noch einen Schlenker zum Fitnessstudio gemacht und werde dabei überfahren.


    Warum ist ein von Geburt an gehandicaptes Kind finanziell schlechter gestellt als ein Kind, das im Kindergarten vom Klettergerüst fällt und einen bleibenden Schaden davon trägt?


    Wer hat die Unterscheidungsmerkmale gezogen und gesetzt? Und sind die sinnvoll? Wenn wir uns als soziale Solidargemeinschaft verstehen, muss darüber vielleicht auch immer mal wieder nachgedacht werden. Vorschriften sind nicht zwingend dadurch gut, dass sie alt sind ... (hier liegen die Anfänge im Jahr 1885 ...)

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Na ja, hier wird nicht mehr die Frage gestellt, was denn nun Recht und Gesetz ist. Sondern was GERECHT ist.


    Und da kann man natürlich immer geteilter Meinung sein. Nehmen wir mal an, wir folgen dem Argument von Volleybap und ab sofort sind alle Kinder gegen Unfall versichert, auch wenn sie sich bei der Oma oder bei der Tante oder sonst wo aufhalten.


    Damit sparen die Eltern dieser Kinder ganz ordentlich Geld. Weil man eine teure Versicherungsleistung für lau erhält. Ist das jetzt gerecht ?


    Nö ! Weil diese Versicherungsleistung dann aus Steuermitteln und damit von der Allgemeinheit zu finanzieren ist. Was sagen denn kinderlose Eltern dazu ? Die dürfen diesen Spaß nämlich mit finanzieren. Und ob das dann als "gerecht" empfunden wird, da hab ich meine Zweifel.


    Recht und Gesetz sind immer eine Abwägung der verschiedenen Interessen und Interessengruppen. Daraus resultieren dann Gesetze und Vorschriften, die auf Kompromissen basieren. Dies wird mitunter nicht von allen als "gerecht" empfunden.


    Im Zweifel entscheidet bei gravierenden Konflikten eben ein Gericht. Und das notfalls über mehrere Instanzen hinweg. Bis die Sache höchstrichterlich entschieden ist. Und diese Entscheidung gilt dann.


    Man kann dann zwar die Entscheidungen bedauern ... aber das sind dann eben die Spielregeln. So ist das nun mal in einem Rechtsstaat.

  • klingt anders als


    naja wird schon seine Richtigkeit haben....


    Die Formulierung finde ich auch ziemlich ungünstig, lenkt aber irgendwie komplett vom eigentlichen Inhalt ab. Würde es um die Eignung zur Betreuung/Erziehung gehen, wäre es ja noch seltsamer, dass das Kind nicht versichert ist, wenn du als Elternteil es selber bereust. Und ich empfinde da auch so rein von den Fakten her auch erstmal keine Ungerechtigkeit (im Vergleich zu anderen Fällen innerhalb des gesetzlichen Rahmens), ich fände es eher ungerecht (im Vergleich), wenn dieses Kind nun versichert wäre, in einer Familie, die keinen Betreuungsplatz bekommen hat, und deshalb ein Elternteil zuhause bleiben muss, dieses Kind dann wieder nicht versichert wäre. Und dumm, dass man Vollzeit arbeitet ist man doch deshalb nicht. Andernfalls wäre das Kind doch immer noch nicht versichert.


    Allerdings stimme ich Volleybaps letztem Beitrag 100% zu, ich finde das ganze System im Grundsatz einfach merkwürdig und darüber kann man aus meiner Sicht tatsächlich diskutieren.

  • Der teufel liegt ja mal wieder bekanntlich im Detail. Es geht hier ja nicht um eine geeignete Aufsichtsperson, sondern um eine "Tagespflegeperson". Eine solche untersteht ganz offiziell dem Jugendamt, muss zich Auflagen erfüllen und ist Teil des staatlichen Betreuungsangebotes.


    Oma ist das nicht. Nicht, weil sie unfähig ist, sondern weil sie die Auflagen nicht erfüllt und nicht gemeldet ist. Kann sie aber machen.


    Besagte Oma hätte mit einem ungesicherten Pool, in dem ein Kind so lange drin war, dass es fast ertrunken und das Gehirn scheinbar Schäden davon getragen hat, keine Zulassung bekommen eben aufgrund dieser Gefahrenlage.


    Die gesetzliche Unfallversicherung ist eben nur für staatliche Institutionen und dergleichen gedacht. Es hätte der Oma/Mutter ja frei gestanden Beiträge in eine Unfallversicherung einzuzahlen, so wie Arbeitgeber das auch tun, damit der Arbeitnehmer auf der Arbeit sowie auf dem direkten Weg von und zur Arbeit versichert ist.


    Als offizielle Tagesmutter muss man ja auch in die BGS einzahlen...


    Einzig was ich noch als Info wirklich wichtig finde: abklären, ob eine Betreuungsperson Haftpflicht versichert ist...

  • Betreuungsperson

    Die Oma war Haftpflicht versichert, ich zitiere:



    Im vorliegenden Fall ist der Junge trotzdem finanziell in einem gewissen Rahmen abgesichert. In einem Zivilprozess wurde die Oma bereits zu einer Zahlung von 400.000 Euro verurteilt, die nun von der Haftpflichtversicherung der Oma bezahlt werden muss.

  • Ja genau deswegen sag ich ja, dass ich zukünftig nachfrage, ob alle Haftpflicht versichert sind. Das ist die Info, die ich für mich aus dem Artikel rausnehmen kann, weil mir das vorher nicht bewusst war.

    Sorry, hatte den Beitrag auf Smartphone gelesen - und nicht richtig.. Hatte das mißverstanden.

  • Wenn man möchte, daß das Kind zusätzlich zur GKV versichert ist, dann muß man sich darum kümmern.


    Entweder hätte Oma beim JA die Genehmigung zur Betreuung einfordern können, dann hätte sie sogar noch Geld für die Betreuung bekommen, oder man muß halt eine private Unfallversicherung abschliessen.


    Hat man das nicht, dann muß man sich mit den Leistungen der gesetzlichen KK begnügen. Es ist ja nicht so, daß das Kind gänzlich unversorgt ist und man alles alleine zahlen muß.


    Es ist, als wenn es bei einem Besuch bei der Oma verunglückt ist.


    Ich empfinde das als völlig normal, so schrecklich der Unfall auch sein mag. Aber wenn man hier anders entscheiden würde, dürfte jeder von uns deutl7ch mehr im Monat auf den Tisch legen für die Lohnnebenkosten, weil dann so ziemlich jeder Unfall eines Kindes dann in einen ähnlichen Zusammenhang gesetzt werden würde.


    Das Kind wird nun mit den Leistungen der GKV groß werden. Klar hätte man gerne mehr Leistungen....aber s.o.


  • Gerechtigkeit wollten die Väter (und Mütter) des Grundgesetzes, als sie die BG-Organisationen mit in die neue Bundesrepublik aufgenommen haben. Und der Grundgedanke war: Kommt jemand durch einen Unfall zu Schaden, dann soll er abgesichert sein. Durch den Lauf der Zeit haben wir aber mittlerweile eine wie eine Schere auseinanderlaufende Entwicklung: Je nachdem, wie und unter welchen Umständen ich verunglücke, bin ich unterschiedlich versorgt.
    Würde das, wenn man heute völlig neu entscheiden könnte, jemand wollen?


    Müsste hier ein Gericht nicht auch in Betracht ziehen und überprüfen, was der Wille der Gesetzgeber ist/war? Die Entscheidung des BSG, vor allem die bekanntgegebene Begründung macht es sich einfach. Sie hält sich an den Buchstaben des Gesetzes, aber nicht an dessen Geist.


    Und nein. Die Kosten blieben gleich und auch Kinderlose sollten nicht die Zahlungen als ungerecht empfinden. Sie wären auch von der Wiege bis zur Bahre in der Grundsicherung bei Unfall abgesichert. Und würden dies mitfinanzieren in der Zeit ihrer Erwerbstätigkeit. So wie deren Eltern in der Kinderzeit jener Kinderlosen und so wie die jetzigen Kinder, wenn die Kinderlosen mal in Rente sind ... Vielleicht würden einige Betroffene etqwas weniger gut versorgt werden. Andere Betroffene aber etwas besser. Alle aber am Ende gleich (und wer will, könnte sich vom eigenen Geld noch über eine Zusatzversicherung alles aufpimpen. Aber die Basisversorgung sollte stehen und ausreichend sein und für alle gleich.)


    Wenn wir uns schon auf ein Solidarsystem geeinigt haben - und das haben wir in Deutschland -, dann sollte die Basisunterstützung einheitlich sein. Und nicht nach einem "Zufallsprinzip" mal besser, mal schlechter.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Kommt jemand durch einen Unfall zu Schaden, dann soll er abgesichert sein.


    Das ist Quatsch, es ging nicht darum, daß jemand, der bei einem Unfall zu Schaden kommt abgesichert ist. Das kann die BG nicht leisten, das würde die BG Fälle verzehnfachen.


    Bei der Berufsgenossenschaftlichen Versicherung gint es darum, einen Arbeitnehmer gegen Schäden zu sichern, die ihm durch die Arbeit entstanden sind. Genau genommen sind sie auch für die Prävention von Arbeitsschäden zuständig. Die gehen auch in Kitas und schauen sich an, ob denn die Kinder auch sicher sind. Die bestimmen, welche Auflagen zu erfüllen sind. Stichprobenartig wird die Umsetzung überprüft.


    Ehrenamtliche Mitarbeiter sind ebenfalls BGlich zu versichern. Große Vereine zahlen dafür Pauschalbeträge.


    Ein Kind, daß die Schule oder den Kindergarten besucht, geht sozusagen einer Arbeit nach, indem er bei einem Unternehmen ( Kita / Schule ) Zeit verbringt. Die Oma war in diesem Fall schlicht und ergreifend kein "Unternehmen".


    Ob das fair ist? Ja, ich denke schon, denn es wäre ja möglich gewesen, Oma als offizielle Tagesmutter bestellen zu lassen, man hat bei so einer Privatbetreuung durchaus Handlungsspielraum, aber es ist nur recht und billig, daß das JA als Träger dann die Bedingungen prüft, damit die Tagesmutter dann als Qualifiziert gilt. Als Großmutter ist man nicht automatisch geeignet, um auf ein Kind aufzupassen und man hat vor allem nicht automatisch über genau solche rechtlichen Dinge Kenntnisse.


    Das sind nämlich u. a. die Dinge, die Tagesmüttern in ihren Kursen beigebracht bekommen.


    Sollte es eine allgemeine Unfallversicherung für jeden Menschen geben? Nun, wir haben ja eine Krankenversicherung, die im Gegensatz zu den USA tatsächlich IMMER einspringt. Die bezahlen die Behandlungskosten, egal ob man fahrlässig gehandelt hat, ob man Behandlungen zuvor abgelehnt hat, ob man selber Schuld ist oder was auch immer.


    Das ist im Übrigen eine Leistung hierzulande, die wir bewusst schätzen sollten.


    In den USA wäre das Kind vermutlich gestorben, weil die Eltern sich die Therapie nicht hätten leisten können. Hier reden wir "nur" darüber, ob man den Kassensatz hat, oder ein Extrapaket obendrauf.

  • Zum einen ist es kein "Quatsch", das die Väter und Mütter des Grundgesetzes in den Besprechungen des Parlamentarischen Rates nach dem 1. September 1948 als ausdrückliches Ziel formuliert haben, das jemand abgesichert ist, der durch einen Unfall zu Schaden kommt. Jedenfalls steht es so in den Protokollen des Parlamentarischen Rates..


    Zum anderen: Richtig ist, wie ja von mir beschrieben und kritisiert, dass es eine zweigleisige Absicherung gibt. Einerseits über die BG bei Arbeitnehmern während der definierten Arbeitszeit. Finanziert durch Pflichtabgaben. Andererseits über Krankenkasse und Rentenversicherung. Finanziert durch Pflichtabgaben.


    Ich kritisiere nicht, dass hier ein Sozialsystem besteht (und mir quasi lieber "Amerika" wünsche), sondern dass ein zweigleisiges Sozialsystem besteht mit deutlich unterschiedlichen Leistungen.


    Meine Frage ist: Was kann der Junge dafür, dass bei seinem Unfall "nur" die Krankenkasse leistet und nicht die BG, die deutlich bessere Leistungen finanziert?
    Oder andersherum gesagt: Ist es gerecht, vom Unglück Betroffene mal besser, mal schlechter zu versorgen aus dem Topf der Allgemeinheit, also der staatlich eingerichteten Sozialträger? - Ich empfinde diese "Mehrklassengesellschaft" als ungerecht.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Na ja, das Grundgesetzt wurde vor rund 70 Jahren beschlossen und gibt den gesetzlichen Rahmen für unsere freiheitliche Gesellschaftsordnung vor. Da wird insbesondere auch die Grundstruktur unseres Sozialstaats festgelegt. Aber im Grundgesetz steht NICHT drin, dass alle Unfallopfer in GLEICHER Höhe zu entschädigen sind.


    Dein Gerechtigkeitsempfinden ist hier einfach nicht adäquat. Jeder wird nach den Leistungen der Versicherung reguliert, die für ihn zuständig ist. Und im Fall der Berufsgenossenschaft sind dies eben andere Sätze als beispielsweise im Fall der Krankenversicherung.


    Natürlich kann der Junge nichts dafür, welche Versicherung jetzt für ihn zum Tragen kommt. Aber genauso wenig kann er dafür, ob seine Eltern privat oder gesetzlich krankenversichert sind oder ob sie eine zusätzliche Unfallversicherung abgeschlossen haben oder nicht.


    Das hat mit einer "Mehrklassengesellschaft" herzlich wenig zu tun. Und dass die Berufsgenossenschaft vergleichsweise höhere Leistungen zahlt, hat damit zu tun, dass sich ein Arbeitnehmer gesundheitlichen Risiken aussetzt, um das Einkommen für sich und seine Familie zu erwirtschaften und damit nicht zuletzt auch dem Staat dient, in dem er zum Bruttosozialprodukt beiträgt.


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  • Ich hatte auch nicht geschrieben, dass die Gleichheitsentschädigung im Grundgesetz stehe. Sondern dass in den Protokollen des Parlamentarischen Rates steht, was die grundlegenden Absichten bei der Einrichtung des Sozialsystems waren. (Letztlich nur, um mich gegen das "Quatschargument" zu wehren ... )


    Ob das damalige Wollen heute noch gilt oder ob anderes gilt oder ob die Absicht von damals zwischenzeitlich aus dem Ruder gelaufen ist - das ist eine andere Sache. Das ist aber tatsächlich nirgendwo festgeschrieben oder offiziell hinterlegt ... Es wird einfach gemacht. Zum Beispiel von den Berufsgenossenschaften. Zum Beispiel von den Krankenkassen.
    Natürlich kann man denen die Hoheit über die Entscheidungen in unserem Sozialsystem überlassen, wie hier ja argumentiert wird. Ich persönlich finde das eher weniger prickelnd ...


    Völlig losgelöst davon ist, ob sich jemand persönlich und damit privat mit irgendwelchen Zusatzversicherungen eindeckt. Jedem nach seinem Geschmäckle. Aber bei der Basisversicherung, bei der Pflichtversicherung bin ich dafür, dass jeder ohne Ansehen der Person, seiner sozialen Stellung, seiner Leistungsfähigkeit gleich abgesichert ist.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.