Depressionen - Antrag auf Grad der Behinderungsfeststellung

  • Natürlich kannst du bei einer depressiven Erkrankung die Feststellung eines "Grad der Behinderung (GdB) beantragen.


    Dazu stellst du beim Versorgungsamt zunächst einen formlosen Antrag - die schicken dir dann einen Fragebogen zu.


    Die Depression muss länger als 6 Monate bestehen. Das weist du am besten dadurch nach, indem du deinen Arzt von seiner Schweigepflicht entbindest. Wenn nicht aufgrund der Aktenlage entschieden werden kann, dann wird dich das Versorgungsamt möglicherweise zu einem von ihnen benannten Gutachter schicken.


    Abhängig von der Schwere der Erkrankung kann ein GdB zwischen 10 und 100 festgestellt werden.


    Bis zu einem GdB 40 ergeben sich abgesehen von einem bescheidenen Steuerfreibetrag keine sonderlichen Vorteile. Erst ab dem GdB 50 ist das anders: da kann man einen Schwerbehinderten Ausweis beantragen. Das hat insbesondere arbeitsrechtslich Auswirkungen. Außerdem kann man früher in Rente gehen.


    Allerdings wird man einen GdB 50 (oder höher) nicht so ohne weiteres zuerkannt bekommen.

  • Es ist grundsätzlich wichtig (unabhängig von der Art der Behinderung), nicht nur diese zu benennen und das Attest vom Arzt vorzulegen, sondern ALLE Einschränkungen im täglichen Leben aufzuführen (auch wenn sie einem noch so banal erscheinen). Es geht nämlich nicht nach der Krankheit, sondern danach wie groß die Auswirkungen sind.


    Es empfiehlt sich daher, sich mal eine Woche lang einen Zettel bereit zu legen, auf dem man alles schreibt, was nicht geht, was man gerne machen würde, aber nicht machbar ist, wo man Einschränkungen, Beschwerden etc. hat.


    Weiterhin hat die Erfahrung gezeigt, dass man auf jeden Fall einmal Widerspruch einlegen muss, um ans Ziel zu kommen, da der Erstbescheid immer sehr schlecht ausfällt.


    Einen Versuch ist es aber auf jeden Fall wert. Viel Erfolg!

  • Es geht um deine Einschränkungen weniger um die Diagnosen - aber auch da kann natürlich nicht schaden
    umfangreiche Dokumentation beizufügen. Unterschieb wird in drei Bereiche Erlebnisstörung / mittlere Anpassungsstörung
    und schwere Anpassungsstörung.


    Hast du eine Organisation die dich in solchen Fragen begleitet?

  • Eine wichtige Anmerkung ist noch zu machen. Vor allem wenn du relativ jung sein solltest, dann wird ein GdB aufgrund von Depressionen meist nur befristet erteilt. Denn es steht ja zu hoffen, dass du irgendwann auch wieder gesund sein wirst.


    Prinzipiell ist das schon richtig, dass man darüber nachdenken sollte, ob man neben der Depression noch andere Behinderungen geltend machen kann. Hinweise darauf erhält man aus den gutachterlichen Richtlinien für die Bewertung von Behinderungen. Die kann man sich aus dem Netz laden.


    Allerdings werden die GdBs der einzelnen Behinderungen nicht einfach addiert. Also ein GdB 30 für Sehbehinderung und ein GdB 20 für Schäden an der Wirbelsäule ergeben i.a. NICHT zwangsläufig einen Gdb 50. Die Behinderungen werden in einer Gesamtsicht zusammen gezogen. Man könnte etwa daraus einen GdB 40 bilden. Oder aber es bleibt sogar beim GdB 30.


    Aus diesem Grunde würde ich nicht empfehlen jetzt schon ALLE Behinderungen geltend zu machen. Denn die sind dann verbraucht und können nicht erneut geltend gemacht werden. Besser ist es oft, erst mal EINE Behinderung geltend zu machen und den GdB festsetzen zu lassen. Und dann einige Monate später einen Antrag auf Erhöhung des GdB wegen weiterer Behinderungen zu stellen.


    Tatsächlich wäre das gut, wenn du versuchst, Hilfe bei Selbsthilfegruppen zu finden. Die werden dir vermutlich noch sehr viel mehr taktische Ratschläge geben können.


    Wenn du wirklich schwer erkrankt sein solltest, dann könntest du auch erwägen, eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen, wenn du dafür die Voraussetzungen erfüllst. Während der GdB die Nachteile in deinem sozialen Leben ausgleichen soll, steht bei der Erwerbsminderung der Ausgleich hinsichtlich der Nachteile bezüglich der Erwerbstätigkeit im Vordergrund.



    Allerdings musst du so schwer erkrankt sein, dass du nur noch weniger als drei Stunden pro Tag arbeitsfähig bist. Das ist eine sehr hohe Hürde, die mit "normalen" Behinderungen kaum zu erreichen ist. Deshalb werden die meisten Erwerbsminderungsrenten aufgrund psychischer Erkrankungen gewährt. Wenn das für dich in Betracht kommen könnte, dann solltest du auch in dieser Angelegenheit Rat und Beistand in einer Selbsthilfegruppe suchen.
    .

  • Ich empfehle dir auch, eventuell über eine Mitgliedschaft beim VDK nachzudenken und dir dort Hilfe für die Antragstellung holen oder bei einer sozialen Beratungsstelle wie z.B. Caritas, Diakonie. Je nachdem was es in deiner Stadt gibt.


    Je nachdem wie ausgeprägt dein Krankheitsbild ist, kann es dir helfen Unterstützung bei einem (relativ sicheren) Widerspruch zu haben.

  • Kann helfen, aber muss nicht.... ich habe hier in München sehr schlechte Erfahrungen mit dem VdK gemacht (nicht auf mich bezogen, sonder im Job).

  • so - Antrag heruntergeladen, ausgefüllt, Schweigepflichtsentbindungen beigefügt....


    Geht morgen in die Post....


    Komisches Gefühl



    In so kurzer Zeit?
    Hast Du auch die Einschränkungen ausführlich geschildert?
    Das sind teilweise mehrere Seiten Beiblätter.....


    Wie gesagt, nur ausfüllen reicht nicht!