Gibt es eine zeitl. Frist?

  • Hallo Ihr Lieben,
    Mal eine ganz banale Frage. Gibt es für den unterhaltspflichtigen ET eine zeitl. Frist, bis zu welchem Tag er im Monat den Unterhalt überwiesen haben muss?
    Ich frage, da ich bis jetzt UV vom JA bekommen hatte, immer pünktl. zum 25. bzw in Ausnahmen spätestens am 28. des laufenden Monats für den Folgemonat. Entsprechend hab ich meine finanziellen Ausgaben geregelt. Ab Juni diesen Jahres soll nun der Unterhalt vom KV direkt überwiesen werden, da er laut JA regelmäßig u zuverlässig seit den letzten drei Monaten diesen ans JA überwiesen hatte (musste der Weitergabe meiner Bankdaten an ihm zustimmen). Nun bringt es halt meine finanzielle Planung doch etwas aus dem Gleichgewicht.

    Nein, ich habe keine Spinnennetze in der Wohnung, das sind Ökotraumfänger :D

  • Hallo,
    Kindesunterhalt muss monatlich im Voraus bezahlt werden. In der Regel wird die Zahlung zum Monatsersten verlangt und in der Jugendamtsurkunde oder in einem Gerichtsbeschluss so festgelegt. Es können auch hiervon abweichende Vereinbarungen getroffen werden. Entscheidend ist, dass der Kindesunterhalt regelmäßig und verlässlich zu einem bestimmten Termin beim Unterhaltsberechtigten eingeht.


    LG

  • Hallo Antharia,


    es besteht die Möglichkeit, die Zahlungen über die Beistandschaft des Jugendamtes laufen zu lassen. Diese kümmern sich dann auch um anstehende Änderungen des Unterhalts z.B. aufgrund neuer gesetzlichen Anforderungen. Die komplette Kommunikation zum Thema Unterhalt würde über die Beistandschaft abgewickelt werden, es wäre jederzeit nachgewiesen, ob und wann Unterhalt bezahlt würde.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

    .
    .
    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
    .
    .

  • die zahlen aber garantiert nicht zum Monatsersten. Die warten, bis das Geld vom KV auf deren Konto fliesst und leiten es dir dann irgendwann weiter. rechne mal mit 2 Wochen Verspätung.