Unterhalt minus Kindergeld

  • Wie ist das denn eigentlich, wenn der KV das halbe Kindergeld vom Unterhalt abzieht. Bedeutet das automatisch, dass er mit diesem Geld auch etwas fürs Kind tun muss oder kann er das einfach so einbehalten und für sich nutzen?
    Interessiert mich einfach nur mal, weil ich es merkwürdig finde. Das Geld soll ja fürs Kind sein.

  • Sicherlich hast du schon bemerkt, dass das ganze Kindergeld auf deinem Konto landet. ;)

    Seit ich nicht mehr rauche höre ich nur noch Musik von Menschen die nicht rauchen und siehe da: mein Plattenschrank ist leer.
    Ich lese nur noch Bücher von Menschen die nicht rauchen. Eigentlich nur Kafka, denn der hatte TBC.

  • § 1612b BGB
    (1) Das auf das Kind entfallende Kindergeld ist zur Deckung seines Barbedarfs zu verwenden:
    1. zur Hälfte, wenn ein Elternteil seine Unterhaltspflicht durch Betreuung des Kindes erfüllt (§ 1606 Abs. 3 Satz 2);
    2. in allen anderen Fällen in voller Höhe.
    In diesem Umfang mindert es den Barbedarf des Kindes.


    Nicht der KV muss die Hälfte des KG für das Kind verwenden, sondern du. Schliesslich bekommst du ja seine Hälfte ausgezahlt und nicht er.

    2 Mal editiert, zuletzt von Summerjam ()

  • Sicherlich hast du schon bemerkt, dass das ganze Kindergeld auf deinem Konto landet. ;)

    Ja klar. Vielleicht bin ich auch zu doof um es zu verstehen. Da er sich das halbe Kindergeld abzieht, bekommt der KV ja quasi nun auch die Hälfte und das Kind hat dieses Geld weniger. Wieso?

  • Das Kind hat nur weniger, wenn du dem Kind die Hälfte des Kindergeldes, die der KV dir als KU "überlassen" hat nicht für das Kind nutzt.
    Der KV hat da keinen Einfluss drauf, was du mit seiner Hälfte machst. Er muss aber auch nicht doppelt zahlen.

  • Er zahlt aber weniger Unterhalt deswegen. Insofern hat er mir ja nichts überlassen, sondern behält die Hälfte vom Kindergeld ein?
    Oder hab ich da immer noch nen Knoten im Gehirn?

  • Falsch. Da er kein KG bekommt, kann er davon auch nichts behalten. Er geht davon aus, dass du seinen Teil des KG auch dem Kind zugute kommen lässt und es nicht für deine Belange ausgibst.

    Einmal editiert, zuletzt von Summerjam ()

  • Wenn es dir darum geht, dass er den vollen Tabellenbetrag überweist, musst du ihm halt seine 50% vom KG überweisen. Linke Tasche, rechte Tasche. Dann zieht er auch nichts ab. Das Kind hat aber so oder so immer die selbe Summe.

    Einmal editiert, zuletzt von Summerjam ()

  • Hallo,


    zahlt er lt. Tabelle den Unterhalt MIT oder OHNE hälftigem Kindergeld?


    Richtig ist das, was unter Zahlbeträge steht. Da ist das hälftige KiGe bereits abgezogen.
    Oder zieht er davon nochmal das halbe ab, so dass er letztlich das komplette Kindergeld abzieht?


    Guck mal nach in der DDT.

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Wie ist das denn eigentlich, wenn der KV das halbe Kindergeld vom Unterhalt abzieht. Bedeutet das automatisch, dass er mit diesem Geld auch etwas fürs Kind tun muss oder kann er das einfach so einbehalten und für sich nutzen?
    Interessiert mich einfach nur mal, weil ich es merkwürdig finde. Das Geld soll ja fürs Kind sein.


    Kindergeld ist eine Sozialleistung des Staates für die Eltern (bzw. den, der das Kind betreut). Der Staat gibt den Eltern einen Zuschuss dafür, dass die ein Kind haben. Pro Kind sind das mindestens 194,- Euro derzeit. Hat man als Elternteil ein überdurchschnittlich hohes Einkommen, ist es sogar noch mehr. Dann wird es aber nicht direkt ausgezahlt, sondern mit der Steuerschuld verrechnet.


    Von den 194 Euro bekommt jeder Elternteil die Hälfte, also 97,- Euro rechtlich zugeschrieben, auch wenn Kindergeld immer nur an eine festzulegende Person ausbezahlt wird.


    Das ist normalerweise wumpe, fällt aber bei Alleinerziehenden ins Gewicht, wenn der andere Elternteil Unterhalt bezahlt. Der wird nach dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen berechnet. Da oben drauf kommt dann noch das hälftige Kindergeld. Diese Summe hat der Unterhaltspflichtige zu zahlen.


    Da aber die meisten Eltern tatsächlich Kindergeld beziehen/überwiesen bekommen und nicht über die Steuerschuldminderung abrechnen, wird vom Zahlbetrag des Unterhalts das halbe Kindergeld wieder abgezogen. Denn das bekommt ja normalerweise der Elternteil, bei dem das Kind lebt. (Theoretisch könntet Ihr als Eltern, Delisha, auch entscheiden, dass der Vater das KiGeld bezieht. Dann müsste er dir neben dem Unterhalt (ohne Kigeld) auch noch das volle Kindergeld überweisen. Hört sich jetzt doof an, ist aber manchmal verfahrenstechnisch günstig. Hat man nämlich mehrere leibliche Kinder, dann erhöht sich das Kindergeld, wenn man Kindergeldbezieher ist. Wäre das bei deinem Ex der Fall, gäbe es mehr Geld vom Staat und er müsste dir auch diesen Betrag zukommen lassen. Kind hätte dann mehr ...




    Das ist aber nur "durchlaufendes Geld". Unterhalt zahlen muss er dir nur aus seiner Kasse den Unterhalt, wie er ohne Kindergeld berechnet wurde. Den Rest bekommst du von der Familiengeldkasse.


    Weniger Unterhalt zahlt er dadurch nicht.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Es ist auch etwas unlogisch. Besser wäre wenn das Kind in Deutschland kg bekommt. Und die tabelle einfach nur netto beträge enthalten würde. Dann wäre aich die Diskussion über die Kinder die gar nicht in D leben überflüssig.

  • Also an sich wird das rechtlich schon korrekt sein was er zahlt. Ich finde das auch überall, dass er vom Unterhalt das hälftige Kindergeld abziehen kann. Ich hätte nur gedacht, dass auch sein Anteil am Kindergeld ja eigentlich dem Kind zugute kommen müsste. So zahlt er halt den Unterhalt und hält sich sonst finanziell und betreuungstechnisch komplett raus. Da find ichs dann irgendwie absurd, dass er die Hälfte vom Kindergeld bekommt.
    Für mich fühlt es sich so schon so an als würde das Kind weniger bekommen als wenn wir jetzt noch ein Paar wären und gemeinsame Kasse hätten.

  • Ich kann dein Gefühl nachvollziehen.
    Ist auch für Väter komisch die sich kümmern und Unterhalt beziehen - denn das halbe Kindergeld bekommen sie ja auch nicht ausgezahlt.
    Aber, aus meiner Position - sei froh das er überhaupt Unterhalt bezahlt - auch das ist keine Selbstverständlichkeit.

  • Ich hätte nur gedacht, dass auch sein Anteil am Kindergeld ja eigentlich dem Kind zugute kommen müsste.


    Gib seine Hälfte, die du ihm nicht auszahlst nicht für dich, sondern für das Kind aus, dann kommt es dem Kind auch zugute. ;)

  • Aber, aus meiner Position - sei froh das er überhaupt Unterhalt bezahlt - auch das ist keine Selbstverständlichkeit.


    Mir wärs manchmal fast lieber, wenn er das nicht tun würde. Denn so behauptet er jetzt überall, dass er freiwillig mehr fürs Kind zahlen würde. Dabei hat er sich einfach komplett arm gerechnet (ich kenne ja seine Finanzen aus der Beziehung). Vorm Betreuungsunterhalt hat er sich auch gedrückt. Weihnachtsgeschenke fürs Kind sind ihm zu materialistisch. Und auf den KiTa-Kosten bleibe ich wahrscheinlich auch alleine sitzen, weil ich keine Lust mehr auf beleidigende Briefe von seiner Anwältin hab.
    Da kommt einem der Unterhalt dann manchmal echt wie Hohn vor. Vor allem, weil er damit ja eigentlich mich treffen will und am Ende das Kind drunter leidet.

  • Gib seine Hälfte, die du ihm nicht auszahlst nicht für dich, sondern für das Kind aus, dann kommt es dem Kind auch zugute. ;)


    Ich zahl die ihm ja nicht aus, weil er es von seiner überweisenden Summe abzieht. Insofern IST das Geld ja beim KV?
    Aber keine Sorge, die Anschaffungen fürs Kind leiden jetzt nicht unter den paar Euro mehr oder weniger ;) Das gleiche ich dann halt am Ende aus.


    Ich kann dich beruhigen, es ist nur (d)ein Gefühl.


    Vielleicht kannst du mir ja mal meinen Denkfehler erklären. Mich fuchst einfach, dass ich die Logik absolut nicht verstehe.
    Wenn man jetzt davon ausgeht, dass man auch als Paar dem Kind unterhaltspflichtig ist, obwohl man das in dem Fall ja nie so nachrechnet und nicht jeden Apfel oder Fahrt zum Sport zählt.


    Gehen wir mal von fiktiven Zahlen aus


    200€ Unterhalt von Vater
    + 200€ Unterhalt von Mutter
    + 194€ Kindergeld
    ----------------------------------
    = 594€ fürs Kind



    Jetzt beim getrennten Paar:
    103€ Unterhalt von Vater (halbes Kindergeld abgezogen)
    + 200€ Unterhalt von Mutter
    + 194€ Kindergeld
    --------------------------------


    = 497€
    Das ist doch einfach weniger, was am Ende beim Kind landet?

  • Hallo Delisha,


    bitte prüfe diese Tabelle:
    http://www.olg-duesseldorf.nrw…eldorfer-Tabelle-2018.pdf


    Hier wird unterschieden nach Unterhalt und Zahlbetrag (finde man unten auf den verlinkten Seiten).
    Der Mindestunterhalt beträgt derzeit 251 im Monat (Zahlbetrag, bedeutet Kindergeld ist bereits herausgerechnet aus den 348 Euro Mindestunterhalt).


    Warum bezahlt Kindesvater in diesem fiktiven Falle nur 103 Euro?
    Und weitere Frage: Warum wird hier in diesem Falle nicht Unterhaltsvorschuss beantragt um wenigstens bis zur Höhe des UHV (154 Euro) aufzufüllen?


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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    Einmal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • Ich zahl die ihm ja nicht aus, weil er es von seiner überweisenden Summe abzieht. Insofern IST das Geld ja beim KV?


    Nein. Wenn du ihm seine Hälfte nicht auszahlst, ist selbige auch nicht bei ihm, sondern bei dir verblieben. ;) Mit anderen Worten: Du schuldest dem KV Geld, nämlich 50% KG.
    Jetzt hast du 2 Optionen:
    1. Du begleichst deine Schulden beim KV, sodass er KU ohne Abzug 50% KG zahlten kann/muss, oder
    2. Der KV überweist KU abzüglich 50% KG, und du leitest seine 50% vom KG an das Kind weiter.


    Weniger fiktiver Fall:
    Zu leisten sind 100% DDT in Altersstufe 1 (bis 5 Jahre)
    Tabellenbetrag (Barbedarf) für ein Kind in der ersten Altersstufe nach DDT 2018 sind € 348,00, KG 194


    Option 1:
    Du überweist 50% vom KG an den KV und kommst damit deinen Verpflichtungen lt. KG Gesetz nach. Der KV überweist den Tabellenbetrag i.H.v. €348,00
    Ergebnis: Das Kind bekommt als Einkommen Bar € 348,00


    Option 2:
    Ihr verrechnet wie allgemein üblich und richterlich anerkannt intern und überweist ihm die 50% KG nicht.
    Der KV macht das, was du von ihm willst und er überweist den Tabellenbetrag abzüglich 50% KG und du sorgst (in Einklang mit dem BGB) dafür, dass seine Hälfte des KG dem Kind zugute kommt.
    Ergebnis: Das Kind bekommt ebenso € 348,00 bar.


    Der Vergleich als Paar zusammen lebend vs. getrennt lebend funktioniert so nicht. Oder hattet ihr damals als Paar auch 2 Wohnungen, Umgangskosten, doppelt Kleidung/Spielzeug, etc...?

  • @ Delisha.


    Vielleicht hilft die diese Krücke.


    Irgendwann hat der Gesetzgeber entschieden, dass ein Kind zwei Arten von Unterhalt bekommt. Betreuungsunterhalt und Barunterhalt. Dabei stellt er den finanziellen Wert der Betreuung gleich dem Barunterhalt. Oder in deinem Beispiel: Das Kind bekommt einen "Gesamtunterhalt" von 400 €. Davon 200 als Bar- und 200 als Betreuungsunterhalt


    In zusammenlebenden Familien werden diese beiden Unterhaltsarten von beiden Eltern gemeinsam als Gesamtpaket erbracht (wie sie diese verteilen ist ihnen überlassen). Dafür erhalten sie im Prinzip ein "Geschenk" des Staates in Höhe des Kindergelds.


    In getrennt lebenden Familien wird dann eine Trennung der beiden Unterhaltsarten vorgenommen. Ein Elternteil leistet zu 100 % den Betreuungsunterhalt, der andere zu 100 % den Barunterhalt (in der Regel. Ausnahmen gibt es dann auch wieder).


    Das Kindergeld kann aber nur an einen Elternteil ausgezahlt werden. Trotzdem stehen jeden Elternteil 50% des Kindergeldes für seine Art der Unterhaltsleistungen zu. Das Kindergeld soll die Lasten, die Eltern durch Kinder haben "mildern". Also sowohl die Betreuungleistung, als auch die Barleistungen. Das führt dazu, dass es in der DDT 2 Beträge gibt. Einmal den Bedarf und einmal den Zahlbetrag. Der Bedarf zeigt an, was dem Kind zur Verfügung stehen soll, der Zahlbetrag ist das was der ET überweist. Das ist der Bedarf minus hälftiges Kindergeld.


    Gefühlt mag es weniger Geld für das Kind sein. Rechtlich gesehen bekommt das Kind aber genau das, was ihm zusteht ;-)