Umzug nach Trennung - was wenn KV sich nicht rührt?

  • Hallo zusammen,


    erst mal Entschuldigung im voraus für die Romane,
    die gleich folgen, ich versuche, mich kurz zu fassen aber es ist leider
    viel in unserem Fall zu beachten =)


    Mein Noch-Ehemann und ich
    sind seit 2013 verheiratet, unsere gemeinsame Tochter ist 2012 geboren
    und ist 5 Jahre alt. Ursprünglich komme ich aus Baden-Württhemberg, bin
    aber in der Schwangerschaft an seinen Bundeswehrstandort gezogen, damit
    unser Kind einen Vater hat. Wir haben dann geheiratet, und 2014 ging es
    dann mit seiner psychischen Gesundheit bergab. Nach einer
    Selbsteinweisung in eine Psychatrische Klinik wurde er mit einer
    Narzistischen Störung sowie einer Mittelschweren Depression
    diagnostiziert. Nachdem er nach einem Vorfall in der Klinik sehr schnell
    wieder in den aktiven Dienst entlassen wurde, ging er weder zu einem
    Arzt noch zu einem Therapeuten. Er liess sich immer öfter Krankschreiben
    oder tauchte einfach zum Dienst nicht auf, was natürlich disziplinare
    Folgen hatte.


    Während dieser Zeit hat er oft versucht,
    psychischen Druck auf mich auszuüben (Wenn du nicht sofort machst was
    ich sage dann... oder "Wenn du dich nicht sofort Entschuldigst dann
    kannst du sehen wo du bleibst).


    Er hat dann verkürzt und eine
    Bundeswehrfachschule 600km entfernt besucht, wohin ich ihm dann
    nachgezogen bin da er versprach, sich behandeln zu lassen. Er wollte
    nach der Fachschule ein Studium beginnen. Betonung auf wollte, denn er
    hat 3 mal angefangen und direkt wieder abgebrochen weil es seine Psyche
    nicht zulies. Etwa einen Monat nach dem Umzug hat er zum ersten mal mit
    Suizid gedroht; ich wusste aber dass das nur ein Schrei nach
    Aufmerksamkeit war, habe also nicht darauf reagiert. 2 Monate später das
    selbe, da ich wieder nicht reagiert hatte, hat er unsere damals
    3-jährige Tochter aus dem Schlaf gerissen, sie vor mich gestellt und ihr
    erklärt was ich für eine böse Mami bin weil ich will das Papa sich
    wehtut. von da ab wurde es immer schlimmer, erst war es ein Schubser
    gegen die Wand, letztes Jahr im Sommer dann schließlich ein Freiflug
    über die Schulter für mich, mit graziler Landung Kopf vorraus auf dem
    Boden. :batsch


    Anfang
    Februar ist er dann nach einem Streit verschwunden, er hatte mich auf
    allen Medien blockiert, nur durch Zufall fand ich heraus, das er bei
    seiner Familie 200 km entfernt war. Am 25. 02. schließlich hatten wir
    ein Gespräch, bei dem er mich dazu bringen wollte, auch zu seiner
    Familie zu ziehen - was ich ablehnte da ich wieder nach Hause in meine
    Heimat zu meiner Familie wollte - 800km entfernt von seiner Familie.
    Seither sind wir getrennt.


    Zuerst hatte er nur über unsere
    Familienhilfe, die schon seit dem Umzug bei uns in der Familie ist, mit
    mir kommuniziert, eine Weile später aber tatsächlich auch persönlich per
    Whatsapp. Seit der Trennung war unsere Tochter 2 mal bei ihm, ein 3.
    Mal wollte er sie über den 1. Mai zwar holen, hat sich aber seit dem 24. April nie wieder gemeldet und alle Nachrichten meinerseits zwar gelesen, aber ignoriert.


    So, jetzt möchte ich mit unserer Tochter in meine Heimat zurückziehen. Ich habe bereits eine Wohnung gefunden, kann aber erst den Mietvertrag unterschreiben, wenn ich seine Zustimmung für den Umzug habe. Ich habe, nanchdem er meine Anfrage über Whatsapp ignoriert hat, einen Brief verfasst mit einer Vollmacht zur Anmeldung im neuen Wohnort beiliegend. Was mache ich denn, wenn der KV nicht antwortet? Weiß jemand aus Erfahrung, wie lange es dauern würde wenn ich nach dem Ablauf der Frist zum Anwalt gehe? Was passiert da danach dann genau?


    LG, eine Ratlose

  • Hallo,



    ja sehe ich ähnlich. Informiere ihn, wohin Du ziehen wirst mit der Tochter und bitte ihn um Zustimmung bis zum XY. Solltest Du nichts hören bis dahin, gehst Du vom Einverständnis aus.
    Ganz alleine ohne Familie und nichtmal der Vater des Kindes vor Ort (ist ja auch 200 km weggezogen) macht freilich keinen Sinn mehr.


    Wir alle wissen, dass es aufgrund dieser Entfernung aber nahezu unmöglich ist, eine Vater-Kind-Beziehung aufrecht zu halten. Keine Beschwerden also hinterher, dass Kind ohne Vater aufwuchs, weil er nie gekommen ist. Das ist kalkulierbares Risiko. Hier kommt noch die Krankheit dazu.
    Ach ja, die Umgangskosten hast Du zu tragen. Will heißen: Du müsstest ihm das Kind bringen, falls es zum Umgang kommen sollte.

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Da er bereits umgezogen ist, spricht es gegen mein Gerechtigkeitsempfinden, dass Du ortsgebunden sein sollst. Hast Du am Zielort Arbeit, Kinderbetreuung? Wie wäre der Umgang möglich, so er doch Interesse entwickelt?


    Was die Kosten betrifft, bin ich nicht sicher, da er ja bereits weg gezogen ist.

  • Wir sind nicht mehr im Mittelalter. Du kannst ohne Einwilligung deines Mannes umziehen.


    Für das Kind habt ihr "gemeinsames Sorgerecht". Bedeutet. Ihr habt als Eltern gemeinsam festzulegen, wo das Kind wohnt. "Normalerweise" bei euch Eltern. Aber es könnte ja später zum Beispiel ins Internat nach Eton geschickt werden von Euch. Oder aber ihr trennt euch als Eltern wie jetzt und das Kind ist dann - wo? - Auch dort, wo ihr als Eltern es festlegt. Heißt: Du brauchst vom Ex offiziell die Einwilligung für den Umzug in deine alte Heimat.


    Die scheint er ja jetzt nicht bereitwillig zu geben. nun gibt es zwei Möglichkeiten. 1. Du verklagst Ex darauf, dass du allein den Aufenthalt des Kindes bestimmen darfst, um umziehen zu dürfen. Weil Ex dich verlassen hat, du am Bundeswehrstandort keinen kennst, Arbeit und Kind nicht ohne Hilfe bewältigt bekommst und deshalb zur FGamilie ziehen willst (ich habe jetzt klassische Gründe genannt, die vor Gericht Gewicht haben.)
    Oder du ziehst "so" um. Dann könnte Ex dich verklagen. Nämlich darauf, dass du in der Wohnung wohnen bleibst, die ihr jetzt habt. Und müsste das begründen. Und schon wird es schwierig für ihn ... Gewachsene soziale Bindung fürs Kind - eher nicht. Nähe zum Vater, um Umgang zu ermöglichen - nun ist Ex mit 200 Km mehr als 150 Km weggezogen mit einer Wegezeit von real sicherlich nicht erheblich unter zwei Stunden - also eher auch nicht. Weil er wieder zu euch zurückziehen will - starkes Argument, wenn du die Türe wieder öffnen würdest, ansonsten eher nicht ...


    Bedeutet: In der beschriebenen Konstellation würdest du die juristische Auseinandersetzung mutmaßlich gewinnen. Da ist es fast egal, ob du linksherum oder rechtsherum den Weg suchst. Weg eins ist formaljuristisch in Ordnung, aber du zerrst die Familie vor Gericht. Das zerdeppert Porzellan. Weg zwei ist formaljuristisch nicht sauber, du bügelst über den Ex weg, aber zerrst ihn nicht vor Gericht, wo er mutmaßlich unterliegen würde. Diese "Wunde" ist vielleicht kleiner.


    Ein halber Mittelweg für die Seelen ist öfter, wenn man schreibt: Ich will demnächst nach X zu meinen Eltern ziehen. Wenn ich nichts Gegenteiliges von dir bis zum ZZ höre, gehe ich von deinem Einverständnis aus... Das könntest du jetzt auch noch nachlegen ...


    Gehst du zum Anwalt, legt der klage ein. Ist er schnell, dann ist die Klage innerhalb von einer Woche beim Gericht. Dann wird sie Ex zugestellt, so eine Adresse bekannt ist. Mit einer Anhörung. Zwei Wochen Frist. Gesamt drei Wochen. Ggfls. bekommst du die Anhörung zur Stellungnahme. Zwei Wochen Frist. Du arbeitest schnell - eine Woche. Sind wir bei vier Wochen. Gericht setzt Termin an. Ca. sechs Wochen. Sind wir bei zehn Wochen. Nun sind wir aber dann in der Ferienzeit und der Richter macht Urlaub/der Anwalt macht Urlaub/der Gegenanwalt macht Urlaub. Kommen vielleicht noch drei Wochen hinzu. Alles ist vage ...


    Wenn die geplante Wohnung nicht extra für dich freigehalten wird, ist sie weg ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo,


    der Vater stellt sich tot, liest die Nachrichten, äußert sich aber nicht zum Thema. Er weiß also beizeiten Bescheid (und da hat er einigen was voraus).
    Er hätte Gelegenheit, sich a) zu äußern und b) dagegen anzugehen. Macht er bisher aber nicht.


    Darum wäre ich in diesem Fall für "Fakten schaffen". Hat freilich "Geschmäckle", scheint ja aber niemanden zu stören.
    Und das Leben geht weiter.

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Ich würde ihm nochmal die Info schicken und ihm Adresse und Telefonnummer mitteilen und mich dann ummelden. Ich brauchte zB beim Ummelden keine Bestätigung, da das Kind vorher auch schon bei mir gewohnt hat.


    Du verschlechterst die Umgangssituation damit ja nicht. Außerdem schaffst du bessere Bedingungen für dein Kind.

  • Hallo nochmal,


    mein größtes Problem ist eigentlich, das ich für die Anmeldung im Ort seine Unterschrift benötige. Nicht für mich, sondern für die Anmeldung des Kindes. Und nicht nur für die Anmeldung im Ort, auch für Kindergarten, später Schule und sogar wenn die Kleine mit 18 mal die Fahrschule besuchen will werden Unterschriften von beiden gefordert. Heisst, ich muß seine Zustimmung haben. So wie ich ihn kenne wartet er nur darauf, das ich das mache um mich dann wegen Kindesentziehung zu verklagen - es geht ihm nicht darum das er das Kind unbedingt will, es geht mehr darum, sein Gesicht zu wahren und nach aussen wie ein "toller Vater" zu wirken.


    Zum Thema Umgang. Ich habe die letzten 3 Jahre mit ihm wie ein WG-Mitbewohner zusammen gelebt, und habe weder ein Problem damit, das mein ehemaliger Mitbewohner zu Besuch kommt, noch das er sie in den Ferien abholt oder sogar bei uns zu Besuch bleibt. Platz ist in der neuen Wohnung, ich habe nichts zu verheimlichen und will ihm auch nichts böses. Und selbst wenn er nicht will das wir (gesittet) unter einem Dach schlafen, kann ich sowohl bei meiner Oma übernachten und es gäbe die Möglichkeit, bei richtiger Planung eine Ferienwohnung anzubieten. Ich habe weder Führerschein noch Auto, allerdings lässt sich sicher auch da eine Lösung finden.


    Unsere Tochter hat sehr gute Bindung zu meiner Familie in meiner Heimatstadt, wir sind beinahe alle 2 Monate für 1-2 Wochen dort, sie kennt und liebt ihre Oma sowie Uroma. Ihre Uroma ist bereits in Rente und könnte sie Problemlos beaufsichtigen, sie ist besonders toll mit Kindern und wenn es mal regnet holt sie den Sand einfach mit der Schubkarre zum sandeln in die Küche. Auch einen Freundeskreis hat sie dort bereits, meine Beste Freundin hat 2 Kinder und beide lieben unser Kind sehr. Job hab ich dort auch schon, erst mal auf 450€ Basis, später mehr.

    Wir alle wissen, dass es aufgrund dieser Entfernung aber nahezu unmöglich ist, eine Vater-Kind-Beziehung aufrecht zu halten. Keine Beschwerden also hinterher, dass Kind ohne Vater aufwuchs, weil er nie gekommen ist. Das ist kalkulierbares Risiko. Hier kommt noch die Krankheit dazu.

    Ich weiß, das eine Vater-Kind Bindung wichtig ist. Unter normalen Umständen, mit einem "normalen" Mann wäre das vielleicht ein mächtiger Grund, nicht umzuziehen, doch alles was er bisher getan hat war sie zu manipulieren und sie zu benutzen. "Du hast mich heute morgen nicht freundlich genug geweckt, kannst schauen wie du das Kind selber rechtzeitig vom Kindergarten abholst, mir doch egal ob du arbeitest" ist nur eine von vielen aussagen die dazu gedacht waren, mich mit ihrem Alltag zu bestrafen. Sie durfte nach seinem Aufstehen (irgendwann im laufe des Tages) nicht sprechen bis er nicht 3 Kaffee intus hatte. Da bezweifle ich, das eine enge Vater-Kind-Bindung besser wäre als gar keine.


    Vor kurzem waren wir in einem Eis Kaffee und 2 Angestellte fingen an, sich zu schlagen. Alle Kinder weinten, nur nicht meine Tochter. Sie meinte, das ist wie als Papa noch hier war. Sie musste immer zuschauen, dafür hat er gesorgt... :heul

  • Hallo thursdaynext,



    Sagt wer...? :frag


    das ist in der Tat eine immer wieder gelesene Information, die ich auch nicht nachvollziehen kann. Es gibt nun wirklich genug Beschlüsse, in denen exakt das Gegenteil festgestellt wird: der Umgangsberechtigte organisiert und finanziert den Umgang.


    Ich kenne hier bisher nur wenige Ausnahmen.
    - Sollte dies die finanziellen/organisatorischen Möglichkeiten des Umgangsberechtigten über Gebühr belasten und ist es für den betreuenden Elternteil nur wenig Aufwand, kann dieser zu organisatorischer und/oder zeitlicher Unterstützung herangezogen werden. Bedeutet konkret: Man kann verpflichtet werden, das Kind zum Flughafen zu bringen oder zu einem Treffpunkt, so dass der umgangsberechtigte Elternteil entlastet wird.
    - Immer mal wieder werden die Umgangskosten bei der Berechnung des Kindesunterhalts berücksichtigt. Bedeutet, das bereinigte Einkommen des Umgangselternteils wird nochmals bereinigt um die Umgangskosten, so dass unter dem Strich dann weniger Unterhalt für das Kind bezahlt werden muss
    - In Vergleichen rund um Umzugswünsche eines betreuenden Elternteils kommt es immer wieder zu Vereinbarungen, im Zuge derer betreuende Elternteile diesbezügliche Verantwortung übernehmen.


    Jüngstes Beispiel aus meinem Umfeld ist keine zwei Jahre alt. Betreuender Elternteil ist mit Kind 450 km umgezogen, Beschluss wurde vom OLG bestätigt. Im Zuge dieser Beschwerde des Umgangselternteils beim OLG (Grund: Umgang würde vereitelt werden, umgangsberechtigter Elternteil wäre aus beruflichen Gründen nicht in der Lage, den Umgang wahrzunehmen, betreuender Elternteil würde diesen dann sowieso verweigern da psychisch krank) wurde dann Dauer und Häufigkeit der Umgänge geregelt, Abholung des Kindes findet an der Haustür des betreuenden Elternteils statt.


    Mein Rat an lumini: Gehe den juristisch korrekten Weg und beantrage (so sich denn Kindesvater weiterhin nicht rühren sollte), das ABR für das gemeinsame Kind. Man fühlt sich einfach besser wenn derartige Angelegenheiten sauber geklärt wurden. Zudem ist es in den letzten Jahren (zu Recht!) immer wieder vorgekommen, dass diese geschaffenen Tatsachen am Ende doch um einiges aufwändiger waren als die saubere Klärung - hier hat die Rechtsprechung sich durchaus zu Gunsten des Umgangselternteils optimiert.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • Kann man nicht auch die Unterschrift des KV per Eilantrag ersetzen lassen, wenn KV sich tatsächlich auch incl. Einräumung einer angemessenen Frist gar nicht dazu äußert? Etwa wegen Gleichgültigkeit des KV (siehe §1748 BGB)?

  • Hallo,


    wo kein Kläger (Umgang + Kosten) da auch kein Richter.
    Sollte der Mann JETZT nicht zustimmen und zu Gericht gehen (die TE schätzt ihn wohl auch so ein), kommt der ganze Umgangskram mit auf den Tisch, wenn der Typ nicht ganz auf den Kopf gefallen ist. Und ja, dann wird's nicht mehr lustig für die Mutter. Wir reden hier von einer Entfernung, die regelmäßigen Umgang nahezu unmöglich macht. Das war eben vorher nicht so. Sie wird einen konkreten Plan vorlegen müssen, wie sie sich die Umsetzung des Umgangs vorstellt. Bei dieser Entfernung ist sie mit dabei. Ganz sicher.


    Kommt der Vater erst in 2 Jahren dahinter, dass er Umgang haben will, ist der Drop natürlich gelutscht.
    Welche Richter hier in welchem Einzelfall auch immer irgendwelche (imaginären?) Beschlüsse gefasst haben, bleibt letztlich das Geheimnis der Diskutanten, die gerne mal aus dem Vollen schöpfen.


    Zig Threads gibt's hier im Forum über dies Thema. Nachlesen erwünscht. Das sind auch Erfahrungsberichte darunter, deren ich ehrlich gesagt mehr Bedeutung schenke, als irgendwelchen angeblichen Beschlüssen aus Hintertupfing.

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Hallo tanimami73,


    bei Interesse ist es sicher möglich, sich die angeblichen (imaginären?) Beschlüsse aus Hintertupfing bitte selbst aus der Fülle der zur Verfügung stehenden Beschlüsse im Internet zu extrahieren (der Einfachkeit halber führe ich Seiten an, in denen sehr viele dieser Beschlüsse verlinkt sind, als Einstieg für eigene Recherchen sicher nützlich und die Auswahl soll ja möglichst groß sein):


    http://www.iww.de/fk/archiv/um…hnorten-der-eltern-f13616
    https://www.kanzlei-hasselbach…r-vater/06/#umgangskosten
    https://guenther-rechtsanwalt.…amilienrecht/umgangsrecht
    https://www.scheidung-online.d…gangsrecht/umgangskosten/
    https://www.umgangsrecht.org/u…gangsrecht_entfernung.php


    Beste Grüße
    FrauRausteiger,



    die durchaus offen ist, auch gegensätzliche Beschlüsse nachzulesen, vor allem dann, falls diese aktueller sein sollten. Man lernt ja nie aus.

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    2 Mal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • Hallo,


    die neuere Rechtsprechung geht jetzt mittlerweile schon öfter in Richtung Verursacherprinzip.


    Und da passiert auch bald was. Das BGH hat die Fahrtkosten ja damals mit dem Verweis auf das hälftige Kindergeld, was dem UET beim KU erspart wird verrechnet.


    Das OLG Braunschweig hat nun aber festgestellt:


    „Die fiktive Berücksichtigung von Kindergeld zur Reduzierung der Umgangskosten, wie sie die Leitlinien des OLG Braunschweig noch vorsehen, steht im Widerspruch zur gesetzgeberischen Festlegung, wonach Kindergeld grundsätzlich als Einkommen des Kindes zur Deckung des Barbedarfs des Kindes, nicht der Eltern, zu verwenden ist.“

    Seit ich nicht mehr rauche höre ich nur noch Musik von Menschen die nicht rauchen und siehe da: mein Plattenschrank ist leer.
    Ich lese nur noch Bücher von Menschen die nicht rauchen. Eigentlich nur Kafka, denn der hatte TBC.

  • Hier [/quote='Lumini',index.php?page=Thread&postID=2131291#post2131291]Hallo nochmal,


    mein größtes Problem ist eigentlich, das ich für die Anmeldung im Ort seine Unterschrift benötige. Nicht für mich, sondern für die Anmeldung des Kindes. bist du zum Glück falsch informiert worden. . Ich schreibe mal kurz dahinter, wie der Sachstand ist: Das deutsche Melderecht will den Sachstand dokumentiert haben. Nicht den Rechtstand. Wohnst du mit Kind in einer Wohnung, dann hast du dich dort bei der Meldebehörde anzumelden. Der Vermieter bestätigt dir, dass du dort wohnst, die Behörde stellt den revidierten Perso aus und du bist mit Kind Bürger des Ortes. Unterschriften irgendwelcher Eheleute sind nicht vonnöten. Diskussionen darüber, ob das Kind mitziehen darf, haben die Eheleute unter sich zu führen. Das kontrolliert der Staat nicht. [Und nicht nur für die Anmeldung im Ort, auch für Kindergarten, später Schule Das ist richtig. Die Anmeldung für Kiga und für Schule muss einvernehmlich stattfinden. Können sich die Eltern hier nicht einigen, dann besteht bei (Kiga/) Schulpflicht die Pflicht/Vorgabe, das Kind in der Regeleinrichtung aufzunehmen. Das ist je nach Bundesland in eigenen Landesgesetzen näher definiert. In Hessen anders als in Bayern oder Sachsen oder Schleswig-Holstein. Aber in der Tendenz gleich. und sogar wenn die Kleine mit 18 mal die Fahrschule besuchen will werden Unterschriften von beiden gefordert. Heisst, ich muß seine Zustimmung haben. Wenn das Kind 18 ist, ist es volljährig. Und es kann selbst entscheiden, ob und wie es den Führerschein macht. Du meinst wahrscheinlich das "Begleitete Fahren" für Führerscheininteressenten, die unter 18 sind. Da braucht es die Zustimmung beider Sorgeberechtigten. Doch das sind ungelegter Eier. Noch 13 Jahre. Vor 13 Jahren gab es das Begleitete Fahren noch gar nicht. Wer weiß, ob es in 13 Jahren noch Autos gibt ... So wie ich ihn kenne wartet er nur darauf, das ich das mache um mich dann wegen Kindesentziehung zu verklagen Das kann er machen, weil jeder jederzeit eine Klage einreichen kann. Da er aber aus- und weggezogen ist, gibt es keinen Tatbestand der Kindesentziehung. Selbst wenn du jetzt auch umziehst. Erfolgreich wird seine Klage nicht sein. - es geht ihm nicht darum das er das Kind unbedingt will, es geht mehr darum, sein Gesicht zu wahren und nach aussen wie ein "toller Vater" zu wirken. Das wird er bei einem Familienrichter nicht hinbekommen. Partner und Kind in ungeklärter Situation "sitzen zu lassen" und wegzugehen, kommt gar nicht gut fürs "Ich-bin-der-Gute-Image"


    [/quote]

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.