Stichhaltige Gründe bei Eigenbedarfkündigung

  • Sorry,


    aber mal ehrlich. Eine Wohnung ist ein käufliches Gut und als Eigentümer hat man im Falle der Notwendigkeit das Recht diese selbst zu nutzen. Ich denke jedwede Gründe müssen da nicht in Frage gestellt werden.


    Der einzige Grund für diesen sogenannten "starken" Mieterschutz in Deutschland ist bestimmt nicht Mieter zu schützen...

  • Na ja, am besten werde ich es von einem RA aufsetzen lassen.
    Danke trotzem.


    P.S. warum kauft man keine leere Wohnung...sehr naive Frage... da es keine in der gewünschten Umgebung gab

    Ein seriöser RA kann und wird dir bei einer vorgeschobenen Eigenbedarfskündigung wenig helfen können.
    Er kann keine Gründe für eine Eigenbedarfskündigung aus dem Hut zaubern.


    Die Angelegenheit ist doch relativ simpel:
    Entweder, du hast gute, belastbare Gründe für eine Eigenbedarfskündigung, die im Falle eines gerichtlichen Verfahrens standhalten, dann besteht Aussicht auf Erfolg.
    Die Latte hängt allerdings, aus gutem Grund, hoch.


    Oder du hast keine belastbaren Gründe und möchtest nun den Versuch unternehmen, deinen Mietern mit vorgeschobenen Gründen zu kündigen.
    Das wird, wenn deine Mieter sich nicht einschüchtern lassen, ev. eine Rechtsschutzversicherung haben oder Mitglied im Mieterschutzbund sind, schwer und wäre dumm.


    Schau dir als Zuschauer doch einfach bei deinem zuständigen Gericht einen Rechtsstreit wg. Eigenbedarf an.
    Ich denke, du wirst dich wundern, wie hoch die Latte für eine Eigenbedarfskündigung tatsächlich liegt.
    Mit den (wenigen) hier bisher vorgetragen Gründen siehst du vor Gericht kein Land, das garantiere ich dir.


    Die Argumentation, es gab keine leerstehende Wohnung in dem Stadtteil, daher hast du eine vermietete Wohnung gekauft, nun möchtest du selbst dort wohnen und setze daher kurzerhand deine Mieter vor die Türe, ist ein Beleg für eine schlecht informierte Immobilienbesitzerin.
    Das nenne ich naiv.

    Sorry,


    aber mal ehrlich. Eine Wohnung ist ein käufliches Gut und als Eigentümer hat man im Falle der Notwendigkeit das Recht diese selbst zu nutzen. Ich denke jedwede Gründe müssen da nicht in Frage gestellt werden.


    Der einzige Grund für diesen sogenannten "starken" Mieterschutz in Deutschland ist bestimmt nicht Mieter zu schützen..

    Die von dir genannte Notwendigkeit muss der Eigentümer belegen.
    Und das ist, da bei Eigenbedarfskündigungen häufig mit vorgeschobenen Gründen Mieter "entsorgt" werden sollen, sehr schwer geworden.
    Solche Verfahren laufen oft über Jahre und kosten richtig Geld und Nerven.
    Die Richter hinterfragen nämlich sehr genau.


    Was denkst du denn, warum der Mieterschutz in unserem Land dieses Niveau erreicht hat?
    Er könnte noch deutlich besser sein, meine ich, wenn ich mir so die Situation in manchen Städten ansehe, wo Mieter aus ihren günstigen Altbauwohnungen vertrieben werden. Nach einer Kernsanierung und kräftigem Mietaufschlag wird dann mit neuen Mietern richtig Kasse gemacht.


    Das trifft auch AEs.
    Wir hatten hier kürzlich noch einen Fall im Forum, wo einer Mieterin wg. angeblichem Eigenbedarf gekündigt wurde.
    Wie schwer es für diese Userin war, eine neue Wohnung zu finden, haben wir teilweise mitbekommen.



  • Ich glaube, ich würde erst nochmal mit den Mietern reden - und vielleicht könnt Ihr Euch ja auf einen Termin zum Auszug einigen, der ihnen auch passt. Anstatt ihnen halt einfach ein Datum an den Kopf zu knallen.... sie wissen doch, dass Du da reinwillst. Nicht jeder ist gleich auf ein Gerichtsverfahren aus, selbst wenn er im Recht ist.


    Miteinander reden hilft üblicherweise...

  • Es gibt keine Sperrfristen ( da es eine Wohnung im Mietshaus ist) und doch hab ich nach reichlicher Überlegung genügend berechtigte Gründe einzuziehen.
    Bay du schiesst ein bisschen übers Ziel hinaus mit deinen Behauptungen von Mietern entsorgen etc.
    Schon ein Einzug von einer Mietwohnung in eine Eigentumswohnung ist ein berechtigter Grund, sowohl wenn sich eine Lebenssituation ändert, man sich verkleinern möchte etc etc.
    Natürlich werde ich mit den Mietern reden und eine Einigung suchen.
    GsD gibt es hier keine Wohnungsnot, es gibt durchaus vergleichbarer Wohnungen in der Nähe.
    Ich finde deine Behauptungen von vorgeschobener Eigenbedarfskündigung unverschämt und verbiete mir solches von dir!

    Nicht auf das Leben kommt es an, sondern auf den Schwung, mit dem wir es anpacken. H. Walpole

  • lenchen,


    da die Wohnung den Mietern zuerst zum Kauf angeboten wurde und du zudem den Mietern einen Wohnungstausch angeboten hast, dürfte deine Eigenbedarfskündigung unproblematisch verlaufen.
    Es ist aber sicher nicht verkehrt, sich juristisch beraten zu lassen.


    Lass dich nicht ins Bockshorn jagen.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Ich glaube es triggert hier einige, die sich vielleicht in der Situation der Mieter sehen.
    Kann ich verstehen, nur ich will hier nicht widerrechtlich machen.
    Zudem sind die Mieter, jung, gut verdienend und sparen auf ein eigenes Haus( bau).
    Ich entsorge hier keinen Mieter, kündige keiner alter, gebrechlicher oder hilfebedürftigen Person... also manchmal denk ich, geht's noch?


    :wand

    Nicht auf das Leben kommt es an, sondern auf den Schwung, mit dem wir es anpacken. H. Walpole

  • Es dürfte hier so gut wie jeden triggern - Mieter und Vermieter ;-)


    Ich würde mich so oder so anwaltlich beraten lassen und natürlich auch mit den Mietern reden!!! Allerdings habe ich in der Praxis die Erfahrung gemacht, dass reden oft nichts bringt. Meine Erfahrung ist, dass man als privater Vermieter immer die schlechteren Karten hat X(:motz: . Bei Konzernen, Wohnungsbauunternehmen etc. (also den Firmen, hinter denen die Lobby steht) mag das anders aussehen.


    Edith: ... und sofern man eine Immobilie besitzt - Haus- und Grundbesitzervereine u.ä. sind nie verkehrt.

    Einmal editiert, zuletzt von Maumau ()

  • So wie ich es verstehe, reicht nicht die allgemeine Aussage, dass ich diese Wohnung selber mit meinen Kindern nutzen will. Das ich auch keine andere Wohnung besitze etc.
    Laut verschiedenen Beispielen, muss man recht konkrete schreiben...z.B Lebensumstände geändert, Wohnung billiger, Arbeitsweg kürzer....
    Das haut bei uns nicht hin.
    Was könnte ich schreiben?

    Da, wie du selbst schreibst, mögliche Gründe, die vom Gericht u.U. anerkannt würden, nicht vorhanden sind, suchst du jetzt nach .............? :frag


    Als vorgeschobene Eigenbedarfskündigung bezeichnet man, wenn der Vermieter den Eigenbedarf vortäuscht.
    Er setzt sich damit dem Risiko aus, zu Schadenersatz herangezogen zu werden.
    Diesem Umstand galt mein Hinweis.
    Ich habe nicht behauptet, bei dir liegt kein Eigenbedarf vor. Darüber kann ich nicht urteilen.


    Das Alter oder das Einkommen deiner Mieter spielt bei der Frage, ob bei dir tatsächlich Eigenbedarf vorliegt, überhaupt keine Rolle.
    Das wäre, falls es zu einem gerichtlichen Verfahren kommt, ev. relevant, wenn die Frage der Zumutbarkeit aufgeworfen wird.
    Im ersten Schritt, bei deiner Kündigung, ist nur wichtig:
    Liegt bei dir Eigenbedarf vor....oder eben nicht.


    Falls du berechtigte Gründe für eine Eigenbedarfskündigung hast, verstehe ich dein Problem bzw. diesen Thread nicht.
    Gestern, bei der Eröffnung dieses Threads, warst du noch auf der Suche nach möglichen Gründen.



    Völlig unwichtig ist, ob die zur Rede stehende Wohnung zuvor den Mietern zum Kauf angeboten wurde.
    Auch auf einen angebotenen Wohnungstausch müssen die Mieter nicht eingehen.


    Ich schreibe dir aus der Sicht eines Vermieters. Ich verwaltete viele Jahre einen Wohnungsbestand von ca. 160 Mietwohnungen in Köln, die meinem inzwischen verstorbenen Stiefvater gehörten.
    Durch den durch diese Tätigkeit verbundenen häufigen Kontakt zum Gericht habe ich viele Vermieter erlebt, die mit ihren Eigenbedarfskündigungen eine Bauchlandung erlebt haben.

  • Warum fragt man in einem Forum? Weil ich auf Input hoffe.
    Es gibt viele Gründe, von denen man z.B . gar nicht weiss, dass es sie gibt.
    Ich verstand z.B. unter veränderten Umstände ( war ein Beispiel, Familienzuwachs) nur eine Vergrößerung, genauso darf es auch eine Verkleinerung ( weil z.B. ein Kind auszieht) oder Nähe zur Schule sein so wie kürzerer Arbeitsweg... genauso geht es hier um Formulierunge oder Formfehler, die ich vermeiden möchte.
    Usw usw...auf solche Hilfe habe ich hier gehofft, nicht auf Shits...m
    An sich wieder gut, da ich sehe, wie Leute reagieren könnten, positiv wie negativ.
    Ich werde sehen, es steht Plan.A, B,C...auch im schlimmsten Falle reisst es mich nicht in Insolvenz oder ähnliches, ich schlimmsten Fall bleibe ich halt ein Vermieter.

    Nicht auf das Leben kommt es an, sondern auf den Schwung, mit dem wir es anpacken. H. Walpole

  • Um dir beim Formulieren helfen zu können, müsste man zuvor deine Gründe für Eigenbedarf kennen.
    Du gibst aber lediglich an, dass die relativ sicheren Begründungen für Eigenbedarf bei dir nicht vorliegen.
    Ohne nachweisbare, belastbare Fakten kannst du dir die Arbeit, an einer Formulierung zu feilen, sparen.
    Fakten kann man nicht mit Formulierungen schaffen.


    Das in der besagten Gegend genug freier Wohnraum zur Verfügung steht, macht dein Vorhaben noch schwerer.

  • Es gibt genug freier Wohnraum zum Mieten, nicht zum Kaufen.
    Danke Bay, du möchtest nicht verstehen, deswegen spare dir deine Mühe.

    Nicht auf das Leben kommt es an, sondern auf den Schwung, mit dem wir es anpacken. H. Walpole

  • M. E. benötigst Du keine besonderen Gründe. Du hast die Wohnung gekauft, um dort einzuziehen. Damit mussten die Mieter rechnen, das gehört eben zum "Lebensrisiko" eines Mieters dazu. Wer das nicht will, muss bei einer großen Gesellschaft mieten oder in Eigentum wohnen. Die von Dir aufgezählten Gründe wären entweder Härtefallgründe für die Mieterseite oder dann relevant, wenn Du erst vor kurzem selbst vermietet hättest. Das hast Du aber nicht.


    Wichtig: Du kannst erst dann kündigen, wenn Du im Grundbuch stehst. Eine Sperrfrist gilt ab dem Zeitpunkt der Umwandlung eines Gesamthauses in Eigentumswohnungen.


    Bisher sehe ich auf Mieterseite keinen Härtefallgrund, es sei denn, diese bauen gerade und sie müssten in kurzer Zeit dadurch zweimal umziehen.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Ich habe für morgen schon ein Termin bei RA für Mietrecht.Die Mieter habe ich schon im Verlauf informiert, nun versuche ich ein Treffen mit denen zu organisieren... bisher keine Rückmeldung. Bin an einer Einigung interessiert auch mit Bonus für Sie, wie schon einige vorschlugen. Wenn Sie nicht reagieren, wird es über den o.g. Rechtsanwalt laufen müssen.
    Zustand im November war, die Mieter sparen und wollen irgendwann in der Zukunft bauen, aktuell bauen Sie nicht und die vorhandene Wohnung ist zum Kaufen für Sie zu klein.

    Nicht auf das Leben kommt es an, sondern auf den Schwung, mit dem wir es anpacken. H. Walpole

    Einmal editiert, zuletzt von lenchen ()

  • Ich find's völlig okay, im Forum zu fragen!


    Nur... eine Eigenbedarfskündigung hat definitiv ihre Tücken und insofern denke ich, dass es der absolut richtige Weg ist, sich fachanwaltlich beraten zu lassen. Mich persönlich würde sehr interessieren, was bei dem Gespräch morgen herauskommt!!! Ich würde mich freuen, wenn du uns auf dem Laufenden hältst, ggf. auch gerne per PN!


    Aus eigener Erfahrung kann ich dir nur sagen, dass ich sehr arg geschluckt habe, dass wir in unserem Fall laut Fachanwalt kaum Chancen gehabt hätten bzw. es äußerst kniffelig geworden wäre, auch nur eine Mieterhöhung durchzusetzen - von einer Kündigung mal ganz abgesehen. Problem bei uns ist, dass weder die Ex-Frau noch die Mieterin den Warmmietvertrag herausgegeben haben bzw. herausgeben. Da nichts Schriftliches vorliegt, läuft das Ganze somit auf einen mündlichen Vertrag heraus und da kommt man nur sehr schwer heran. Wir müssten explizit herausrechnen, wie hoch der Anteil der Nebenkosten innerhalb der Warmmiete ist und das ist auf Grund der aktuellen baulichen Voraussetzungen kaum möglich. Infolgedessen zahlt die Mieterin seit nunmehr rund 16 Jahren den absoluten Schnäppchenpreis, motzt aber rum und verspritzt ihr Gift, wo sie nur kann. Ich würde mir durchaus mehr Schutz und Rechte für private Vermieter wünschen.


    Ich denke nicht, dass es ausreicht, die Wohnung selbst nutzen zu wollen (ggf. auch für eins meiner Kinder), würde mich aber durchaus freuen, wenn dies so ist. Das bedeutete für mich ebenfalls eine Handlungsoption...


  • Doch, das reicht aus. Wird behauptet, einen Kündigungsauschluss im Vertrag zu haben (gibt es, ist aber super selten), wird das nachgewiesen, also der Vertrag vorgezeigt werden müssen. Der Eigenbedarf darf nur nicht vorgeschoben sein, d. h., dass die Person/en, für die gekündigt wird und die in der Kündigung steht/stehen, auch einziehen müssen. Falls nicht, kann es teuer werden.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • 3 Jahre Sperrfrist bei Eigentumswohnungskauf in einem Mietshaus. So stehts in dem Artikel den ich gepostet habe. Bin gespannt was dein Anwalt sagt.