Stichhaltige Gründe bei Eigenbedarfkündigung

  • Genau das habe ich vor, fühle mich gut aufgehoben bei dem RA und es gibt sehr gute Chancen auch bei keiner Einigung.
    Von daher bleibe ich entspannt.


    Wohnungsnotstand gibt es hier nicht.
    Nur zum Kaufen gibt es wenig.


    Was zur Diskussionskultur hier.
    Unterstellungen wie vorgetäuschte Eigenbedarfskündigung grenzen schon an Beleidigungen ebenso wie Kotzsmileys, ironische Bezeichnungen, Formulierungen wie rauskicken, unter den Hintern wegkaufen.
    Auf diesem Niveau möchte ich nicht diskutieren.
    Danke für die Wünsche und auch nicht beleidigende Warnungen, immerhin war ich nun vorbereitet in wie weit, die Mieter auch reagieren könnten.
    Also alles gut.
    Wen der Ausgang interessiert, schreibe ich gern.
    Danke, hier werde ich mich dazu nicht mehr äußern.


    Lena

    Nicht auf das Leben kommt es an, sondern auf den Schwung, mit dem wir es anpacken. H. Walpole

    Einmal editiert, zuletzt von lenchen ()

  • Jeder, und ich meine wirklich JEDER! hier würde Mietern kündigen, um eine gekaufte Immobilie selber nutzen zu können.


    Absolut. Und die unbestreitbare Rechtssituation entspricht dem: Ich kann mein Eigentum selbstverständlich nutzen und grundsätzlich eine Eigenbedarfskündigung aussprechen. Nur in besonderen (Ausnahme-) Fällen kann es sein, dass (vor Gericht) der Eigenbedarfskündigung nicht stattgegeben wird.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Lena, es wäre lieb, wenn du mich auf dem Laufenden halten würdest! :blume:thanks:


  • Doch, das reicht aus. Wird behauptet, einen Kündigungsauschluss im Vertrag zu haben (gibt es, ist aber super selten), wird das nachgewiesen, also der Vertrag vorgezeigt werden müssen. Der Eigenbedarf darf nur nicht vorgeschoben sein, d. h., dass die Person/en, für die gekündigt wird und die in der Kündigung steht/stehen, auch einziehen müssen. Falls nicht, kann es teuer werden.


    Ich frage da noch mal nach: angenommen, ich kaufe eine Eigentumswohnung in einem Wohnhaus mit 2 Wohnungen (Hauptwohnung und Einliegerwohnung - in diesem Fall wäre das die Einliegerwohnung, die ich kaufen würde) für meine Tochter und meinen Sohn - die dann dort auch einziehen würden... Hätte ich grundsätzlich tatsächlich eine Chance, eine Eigenbedarfskündigung durchzubekommen?


    Pikant wird das Ganze dadurch, dass mein Mann, mein Sohn und ich aktuell in der Hauptwohnung leben. Meine Tochter wohnt in einer WG 15 km entfernt. Die Mieterin hat aktuell einen mündlichen Mietvertrag (siehe oben, wir haben nichts Schriftliches (zurück-)bekommen), sie lebt seit rund 20 Jahren in der Wohnung und ist über 80 Jahre alt (aber topfit).


    Und ja - in dem Fall bin ich vermutlich für viele hier sehr böse. Aber ich habe einfach keinen Nerv mehr Zickereien.... Sie war gerade ein knappes Vierteljahr nicht da (Krankenhaus und Reha) und es war soooo schön ruhig hier... Mittlerweile traue ich mich schon jetzt kaum wieder vor die Tür....

  • Ich verstehe die Aufregung in diesem Thread nicht. Die Mieter hätten die Wohnung selbst kaufen können und wollten sie nicht. Dass der Käufer einziehen will, ist das Risiko, das sie m. E. bewusst eingegangen sind. Wenn es zudem in der Gegend genug andere Mietwohnungen gibt - super. In Großstädten sieht das häufig anders aus - ich finde für das, was ich jetzt an Miete zahle, nur noch viel kleinere Wohnungen.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern


  • Ich frage da noch mal nach: angenommen, ich kaufe eine Eigentumswohnung in einem Wohnhaus mit 2 Wohnungen (Hauptwohnung und Einliegerwohnung - in diesem Fall wäre das die Einliegerwohnung, die ich kaufen würde) für meine Tochter und meinen Sohn - die dann dort auch einziehen würden... Hätte ich grundsätzlich tatsächlich eine Chance, eine Eigenbedarfskündigung durchzubekommen?


    Pikant wird das Ganze dadurch, dass mein Mann, mein Sohn und ich aktuell in der Hauptwohnung leben. Meine Tochter wohnt in einer WG 15 km entfernt. Die Mieterin hat aktuell einen mündlichen Mietvertrag (siehe oben, wir haben nichts Schriftliches (zurück-)bekommen), sie lebt seit rund 20 Jahren in der Wohnung und ist über 80 Jahre alt (aber topfit).


    Und ja - in dem Fall bin ich vermutlich für viele hier sehr böse. Aber ich habe einfach keinen Nerv mehr Zickereien.... Sie war gerade ein knappes Vierteljahr nicht da (Krankenhaus und Reha) und es war soooo schön ruhig hier... Mittlerweile traue ich mich schon jetzt kaum wieder vor die Tür....


    Gibt es in dem Haus nur die zwei Wohnungen? Dann ist es noch einfacher, dann hast Du ein vereinfachtes Kündigungsrecht. Du musst zwar eine längere Kündigungsfrist einhalten, aber Du benötigst keinen anderen Grund. Den Grund der Kündigung nach § x musst Du allerdings anführen.


    Dann macht es auch keinen Sinn, den sehr langen Weg einer verhaltensbedingten Kündigung zu gehen - mit Abmahnungen etc. Aber so ein Mieter würde mich dazu reizen, mich zu wehren - Ihr werdet ja kaum denselben Musikgeschmack haben... :devil:


    Vielleicht magst Du Dich mal hier etwas einlesen?

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Jeder, und ich meine wirklich JEDER! hier würde Mietern kündigen, um eine gekaufte Immobilie selber nutzen zu können.

    Nein, sicher nicht.


    a. finde ich das gemein.


    Als Käufer habe ich die Möglichkeit, eine leerstehende Immobilie zu erwerben. Diese gibt es in jeder Stadt, früher oder später. Da muss ich keinen Mietern, die ich aus ihrer Wohnung kündige, teure Umzugskosten auf´s Auge drücken. Wohnungssuche, Umzugsstress, ev. neue Möbel usw., wer mag das schon?


    b. wäre mir der mögliche Ärger mit den Mietern meine Nerven nicht wert.

  • Hallo Maumau,
    in deinem Fall wird die Eigendarfskündigung an dem hohen Alter der Mieterin scheitern. Das ist unzubiligende Härte so alte Menschen zu kündigen. Diese werden berechtigt geschützt. Tut mir leid für euch, ich glaub dir dass es eine sehr anstrengende Person ist.
    Dies habe ich mehrfach im Internet gelesen, Mieter die sehr lange wohnen, alt, krank, mit alten Mietverträgen sind quasi unkündbar. Es sei dem durch Einigung, sehr hohe Abfindungen...oder sind irgendwann so krank, dass sie in ein Pflegeheim müssen.

    Nicht auf das Leben kommt es an, sondern auf den Schwung, mit dem wir es anpacken. H. Walpole

  • Da ich den Wohnungs- und Häusermarkt hier seit einiger Zeit durchaus beobachte....


    Bei vielen Angeboten steht "als Kapitalanlage" oder "mit langjährigen Mietverträgen". Ich habe mir hier mehrere Wohnungen angesehen, es gab oft etliche Interessenten, die auch explizit gefragt wurden, ob sie vorhaben, die Mieter zu übernehmen. In den Fällen, bei denen ich vom Ausgang gehört habe, waren es in der Regel die Kapitalanleger, die den Zuschlag bekommen haben.


    @ Coco: ich habe bis vor 4 Jahren immer zur Miete gewohnt, zunächst in Wohnungen, später hatte ich 12 Jahre lang eine Doppelhaushälfte gemietet. Ganz ehrlich: ich habe in rund 24 Jahren Mieterdasein durchgehend bei privaten Vermietern keine einzige schlechte Erfahrung gemacht!!! Im Gegenteil!!! Meine Erfahrung ist die, dass die privaten Vermieter zuverlässige Mieter suchen, die das Objekt bewohnen, es nicht versauen, es im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Vorgaben instand halten und die Miete pünktlich bezahlen - am besten per Dauerauftrag. Kleine Reparaturen bis 100 € habe ich stets selbst übernommen, größere Sachen (einmal war die Heizung kaputt, ein anderes Mal sind Dachschindeln weggeflogen, einmal gab es Probleme mit einer Jalousie und einmal mit einer Stromleitung) habe ich dem Vermieter gemeldet und sie wurden umgehend in Ordnung gebracht. Ich hatte in 12 Jahren keine einzige Mieterhöhung!


    Im Gegenzug habe ich die Vermieter auch nicht mit irgendwelchen Forderungen genervt.


    Meine Nachmieterin der DHH ging erst mal durch das Haus und hatte eine ewig lange Mängelliste... da durfte mein Ex-Vermieter erst mal alles Mögliche erneuern und und und. Im Gegenzug hat er die Miete massiv (im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben!) erhöht. Ich hätte mir das Haus danach sicher nicht mehr leisten können.


    Lustig fand ich übrigens damals, dass ich die Fliesen, die sich die Nachmieterin ausgesucht hatte, zwar bestimmt sehr edel, aber völlig unpassend zum Haus und damit schlicht und ergreifend scheusslich fand! Diese Sanierungsmaßnahmen haben mir den Abschied von meiner ehemaligen "Fluchtburg" (das war das Haus nach der Trennung von meinem Ex-Mann) sehr erleichtert :lach . Und über Geschmack lässt sich ja bekanntlich streiten ;)