Wohnungsübergabe, kein Zutritt etc.

  • Demnächst wird die Wohnungsübergabe der ehemals gemeinsamen Ehewohnung sein. Ich habe keine Ahnung, wie es in der Wohnung derzeitig aussieht.... denn ich komme nicht rein, habe keinen Zutritt ( laut ihm ) und vom Jugendamt wurde mir eh geraten, mich von ihm fern zu halten aufgrund der aktuellen Ereignisse.


    Problem ist nun, die Wohnung muß frisch gestrichen und besenrein übergeben werden....ich habe aber keine Ahnung, in welchem Zustand sich die Wohnung derzeitig befindet, ob Ex überhaupt irgendwas getan hat und ob er überhaupt schon ausgezogen ist. Ich werde von der Wohnbaugesellschaft den Übergabetermin mitgeteilt bekommen und das wars. Aber.... ich hafte für diese Wohnung mit, da beide im Mietvertrag stehn.


    Gibt es da irgendwelche rechtlichen Möglichkeiten, die mir erlauben, die Wohnung zu betreten vor dem Übergabetermin um notfalls die Wohnung für die Übergabe her zu richten, falls Ex nichts getan hat ?

  • Moin!
    Sehr komplexe Angelegenheit und "schreit" fast nach anwaltschaftlicher Beratung.

  • Sehr komplexe Angelegenheit und "schreit" fast nach anwaltschaftlicher Beratung.


    Sehe ich auch so



    Gibt es da irgendwelche rechtlichen Möglichkeiten, die mir erlauben, die Wohnung zu betreten


    Da würde ich mich eher darauf berufen aus der Verantwortung heraus zu kommen, weil kein Zugang möglich ist.
    Aber genau weiß das eben nur der Anwalt.

  • Ich bekomme dafür keinen Beratungsschein. Das Amtsgericht ist der Meinung, dass dazu kein Anwalt benötigt wird. Erst wenn ich ein Schreiben bekomme von der WBG, dass die Wohnung nicht ordnungsgemäß zurück gegeben wurde, "darf" ich einen Anwalt nehmen - nur ist es dann zu spät.


    Ich würde ja gerne - falls Ex ausgezogen ist ( das will ich in Erfahrung bringen ) in die Wohnung rein , notfalls auch die Wohnung öffnen lassen per Unternehmen ( ich kann ja nachweisen, dass ich auch im Mietvertrag stehe ) falls das Schloss immer noch ausgetauscht ist, und falls nicht, dann eben regulär mit meinem Schlüssel. Und dann schauen was Sache ist und notfalls streichen und reinigen, ohne sein Wissen. Hauptsache die Wohnung ist startklar. Könnte mir das als Einbruch o.ä. ausgelegt werden?


    ( ich habe definitiv noch einen Schlüssel zur Wohnung ( das Schloss wurde aber vor Kurzem ausgewechselt und ich weiss nicht obs rückgängig gemacht wurde ) und bin zum Jahreswechsel da raus, Ex hat nen Mietvertrag für seine neue Wohnung ab Mitte Mai. Ende Mai wird die Wohnung übergeben, ich habe keine Lust auf irgendwelche Schulden falls Ex nichts gemacht hat in der Wohnung für die Übergabe )

  • falls Ex nichts gemacht hat


    Wenn Du "seit Monaten" da 'raus bist, ist es m.E. wirklich sein Thema sich darum zu kümmern und ggf. auf Dich zu zu kommen, falls es ein Thema gibt das Dich betrifft.
    Ich würde auf gar keinen Fall die Wohnung betreten. Und ohne sein Wissen schon gar nicht.

  • Ich habe seinerzeit bei der Wohnungsgesellschaft nachgefragt, da auch ich keinen Zutritt mehr zur Wohnung hatte, weil Ex die Schlösser ausgetauscht hat, ob sie mir Zutritt verschaffen können, stehe ja im Mietvertrag, war dort aber nicht mehr gemeldet, daher konnte ich keinen Schlüsseldienst beauftragen.


    Wurde mir verweigert, wir hätten damals Schlüssel erhalten, solle ich mich doch mit meinem heute Ex-Mann in Verbindung setzen. Habe das ganze dann passieren lassen. Allerdings hatte ich mich da eh schon von der Kaution verabschiedet, da Ex sie abgewohnt hat :motz: leider habe ich sie allein gezahlt und natürlich auch nie wieder gesehen

    Meine Finger sind offensichtlich immer schneller oder langsamer?? (wer weiß das schon??) als meine Gedanken, daher seht mir die Rechtschreibfehler (Flüchtigkeitsfehler) nach oder malt sie bunt an :blume

  • Ich habe gerade mit einem Freud telefoniert, der Verwalter einer Wohnbaugesellschaft ist.
    Erste Frage: Habt ihr die Kündigung gemeinsam unterschrieben?
    Wenn nein, ist sie nicht rechtswirksam, wenn er raus ist, könntest Du theoretisch wieder rein.


    Wenn ja bist Du mit haftbar und brauchst dringend etwas Schriftliches, um nachzuweisen, daß er Dir den Zugang verwehrt hat.
    What`s App, Zeugen reichen vor Gericht im allgemeinen aus.


    Ich weiß jetzt nicht, warum Du Dich fernhalten sollst.
    Gibt es da etwas Schriftliches?


    Wenn er Dich reinlassen würde, Du Dich aber alleine nicht traust, würde ich einfach mal zur Polizei und die Sachlage schildern, mit Glück bekommst Du Begleitung.
    Oder mit Freunden gemeinsam hin.


    Du musst nachweisen können, daß Du die Wohnung nicht betreten konntest, um aus der Haftung zu kommen.

    " Lebensmotto" Alle Sorgen hinaus auf`s Meer schicken und kleine Gluecksmomente sammeln, wie Muscheln am Strand

  • Jaa ich hab Whatsapp-Nachrichten darüber dass er das Schloss ausgetauscht hat und mir den Zutritt verbietet.


    "Fernhalten" soll ich mich aufgrund einer Zeugenaussage meinerseits vorm Jugendamt ( mit erheblichen Folgen für ihn ) .


    Zitat

    Du musst nachweisen können, daß Du die Wohnung nicht betreten konntest, um aus der Haftung zu kommen.


    Ich hab nur die Whatsapp-Nachrichten, sonst leider nichts. Ich wohne auch nicht mehr in dem Ort.


    Zitat

    Habt ihr die Kündigung gemeinsam unterschrieben?


    Jeder hat eigenständig eine Kündigung eingereicht, die wurde schriftlich von der WBG bestätigt mit Datum.


  • Wenn Sie die Wohnung vor 6 Monaten oder mehr freiwillig verlassen hat und in dem Zeitraum nicht den Wunsch äußerte zurückzukommen, darf Sie eben nicht mehr einfach in die Wohnung, auch wenn Sie noch im MV steht.


    BGB 1361 Absatz 4


    4) Ist nach der Trennung der Ehegatten im Sinne des § 1567 Abs. 1 ein Ehegatte aus der Ehewohnung ausgezogen und hat er binnen sechs Monaten nach seinem Auszug eine ernstliche Rückkehrabsicht dem anderen Ehegatten gegenüber nicht bekundet, so wird unwiderleglich vermutet, dass er dem in der Ehewohnung verbliebenen Ehegatten das alleinige Nutzungsrecht überlassen hat.

    Seit ich nicht mehr rauche höre ich nur noch Musik von Menschen die nicht rauchen und siehe da: mein Plattenschrank ist leer.
    Ich lese nur noch Bücher von Menschen die nicht rauchen. Eigentlich nur Kafka, denn der hatte TBC.

  • Um die Kaution gehts mir im Endeffekt nicht, wenn ich die Hälfte rauskriegen würde, wären es etwas über 500 Euro ( für nen Hartz4-Bezieher ne Menge Geld ) . Mir gehts darum, dass, wenn die Wohnung so aussieht wie ich sie auf Fotos vor 5 Wochen gesehen habe, die WBG da jemanden beauftragen würde um die Wohnung herzurichten - und das kostet viel Geld, ich will keine Schulden machen aufgrund dessen, denn Ex wird eh die Mietkaution abwohnen ( also die letzte Miete nicht zahlen ) .

  • Um die Zahlungsproblematik kommst du nicht herum, egal was du machst. Ist die Wohnung nicht geräumt oder "übergabefähig", wird dich der Vermieter versuchen in Regress zu nehmen.


    Genau darum solltest du dich derzeit von der Wohnung fern halten und eben nicht hinein gehen. Sondern bereits jetzt der Wohnungsgesellschaft mitteilen, dass du den Zutritt von Ex verweigert bekommst. Rechtlich kann das im schlimmsten Fall darauf hinaus laufen, dass der Vermieter an dich heran tritt und du zahlen musst, dies aber vom Ex holen kannst (so er etwas hätte ...).


    Aber tatsächlich ist es so, wie das Amtsgericht sagt: Im Moment gibt es noch keinen Grund für dich, tätig zu werden. Erst muss tatsächlich etwas geschehen. Darum kannst du sinnstiftend im Moment nur gewisse Dinge vorbereiten, und gut ist.


    Das wären:


    1. Schreiben an Ex, dass Du das Zutrittverbot zur Kenntnis nimmst und akzeptierst
    2. Dass du den Schlosswechsel zur Kenntnis nimmst
    3. Dass du entsprechend davon ausgehst, dass er die Wohnungsangelegenheit klärt und organisiert.


    4. Schreiben an den Vermieter, dass du aufgrund der Anweisung sowie des Schlosstausches keinen Zugang mehr zur Wohnung seit fünf Monaten hast. Alle Abwicklungen sind mit Ex vorzunehmen.



    Hilft nicht viel, aber berteitet den Boden...


    Keinesfalls solltest du dich jetzt in irgendeiner Form da reinhängen. Einmal bleibt dann vielleicht alles - Arbeit und Kosten - an dir hängen. Etwaige Schäden ebenfalls. Und du kommst ggfls. mit Ex in Konfrontation. Geht auch nicht. ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Zitat

    Genau darum solltest du dich derzeit von der Wohnung fern halten und eben nicht hinein gehen. Sondern bereits jetzt der Wohnungsgesellschaft mitteilen, dass du den Zutritt von Ex verweigert bekommst. Rechtlich kann das im schlimmsten Fall darauf hinaus laufen, dass der Vermieter an dich heran tritt und du zahlen musst, dies aber vom Ex holen kannst (so er etwas hätte ...).


    Die WBG ist darüber informiert, meint aber, das wäre unser Problem. Problem ist, ich kann und darf derzeitig keine Schulden machen, müßte also von meinem Hartz4 das ganze zahlen - er selber hat nix, ich würde drauf hängen bleiben. Jobcenter und Sozialamt ( für ihn zuständig ) würden sich an der Auszugsrenovierung beteiligen, dazu müßte aber er selber nen Antrag stellen beim Sozialamt und ich müßte in die Wohnung reinkommen. Es könnte kostenfrei für beide ausgehn - aber er stellt sich quer.

  • Stand Alone, dann teile die Problematik deinem zuständigen Sachbearbeiter beim Amt schnellstmöglich mit. Damit dein Bemühen dokumentiert ist, jedwede Schulden zu vermeiden. Und frage, ob es hilft, wenn du den Antrag auf Kostenübernahme stellen würdest mit der Bitte, den liegen zu lassen, bis Klarheit herrscht. (Nimm den Sachbearbeiter mit ins Boot...)

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Welchen SB meint Volleybap? Ich würde auch den SB vom Ex mit ins Boot holen.
    Ansonsten..ich meine, was würde passieren, wenn du ein Kumpel die Whg aufmachen lässt, ein neues Schloss einbaust und dich dann kümmern kannst. Glaubst du, dein Ex zeigt dich an? Der Verwalter bestimmt auch nicht, der ist froh, wenn er die Übergabe sauber durchziehen kann und keinen weiteren Termin machen muss.

  • Ich kann keinen SB mit ins Boot holen. Das ehem. Jobcenter würde sich anteilig an den Renovierungskosten beteiligen in Zusammenarbeit mit dem Sozialamt. Dazu müßte aber Ex auch nen Antrag stellen und das tut er nicht, ich selber kann beim Sozialamt nichts ausrichten. Dementsprechend liegt das ganze auf Eis. Das jetzige Jobcenter bzw der jetzige SB hat damit nichts zu tun und die SB des ehem. Jobcenters ist für mich nicht zuständig und gibt mir auch keinen Termin, da gehts nur um diese Kosten weil sie zu den Kosten der Unterkunft der alten Wohnung gehören.

  • Ich würde der Wohnungsbaugesellschaft freundlich mitteilen, daß Du bereits vor 4.5 Monaten ausgezogen bist und sie sich bitte an Deinen Ex wenden sollen.


    Unstimmig ist, daß Du die aktuelle Kündigung unterschrieben hast.


    Ich habe die Erfahrung gemacht, daß mm manchmal auf dem kurzen Dienstweg vieles erreichen kann.


    Wenn die Baugesellschaft nicht gerade klein ist, wird es denen zu viel Stress sein, irgendwelche Kosten einzuklagen bei Leuten, bei denen nicht viel zu holen ist.


    Deinen Ex interessiert es nicht, Du bist AE Mutter mit Sozialleistungen. Wenn man da anruft und mit denen spricht findet man oft eine Lösung.


    Als mein Vater verstorben ist hab ich das mit verschiedenen Behörden / Banken / Vermietern und Vertragspartnern so gemacht.


    Ich bin die einzige von 3 Schwestern, die keine Sozialleistungen bekommt und es auf die Reihe bekommt, Dinge zu regeln.
    Theoretisch hatte ich ständig 2 weitere Unterschriften abschleifen müssen, aber oft geht es auch ohne.


    Und sogar legal.


    Das Auto abmelden und entsorgen könnte ich zum Beispiel, nachdem die Polizei vor der Tür stand und das Umweltamt mir ( auf meine Bitte ) einen bösen Brief geschrieben hat.


    Die waren übrigens alle total nett und haben mir angeboten, daß Auto auf Kosten der Schwester zu entsorgen, die alle Unterschriften verweigert.


    Wenn am anderen Ende der Leitung ein Mensch mit gesundem Menschenverstand und / oder Emphatie sitzt, dann sollte es doch eine Lösung geben.


    Im Übrigen hat man als Mieter das Recht auf Nachbesserung, wenn der Vermieter die Wohnung bei Übergabe bemängelt.


    Er muß dann aber mitteilen, was er bis wann gemacht haben möchte und Dir die Möglichkeit einräumen die Mängel zu beseitigen.
    Du musst dann allerdings Miete bis zur Beseitigung zahlen.

  • Ich bin hier nicht weiter. Ex ist ausgezogen. Den Zustand der Wohnung kenne ich nicht - ich komm nicht rein, das Schloß ist immer noch ausgewechselt.
    Die Wohnbaugesellschaft wiegelt ab, das sei unser Problem. Anscheint gibts auch schon nen Übergabetermin - den ich aber nicht kenne, der wurde abgesprochen mit Ex - mir wurde nichts mitgeteilt, selbst am Telefon nicht, uns wäre Post zugegangen ( mir definitiv nicht, wurde mir aber nicht gelaubt ) . Wenn ich das richtig verstanden habe, muß mein Ex dort wohl persönlich aufgetaucht sein und hat mit seiner Art alle sehr verärgert ( kann er sehr gut ) - und aufgrund dessen stellen die sich jetzt auf stur - auch mir gegenüber.