Unterschrift bei GSR

  • So ihr Lieben, jetzt ist es bei uns soweit. KV ist seit Jahren von der Bildfläche verschwunden und ich brauche für ein paar Gesundheitliche Probleme die Unterschrift.


    Adresse des KV ist seit neuestem durch die Beistandschaft bekannt.


    Ist es korrekt, wenn ich ein Einschreiben mit einer Frist abschicke?


    Wie lange muss die Frist sein?
    Wie viel muss ich in dem Schreiben erklären?


    Wie schnell kann ich dann zum Gericht? Was kostet mich das Ganze? Wird dafür ein Anwalt benötigt?

  • Ist es korrekt, wenn ich ein Einschreiben mit einer Frist abschicke?


    Korrekt wofür? Für Operationen, Impfungen, Therapien benötigst Du die Unterschrift, außer Du beantragst beim Familiengericht, sie ersetzen zu lassen.


    Wie lange muss die Frist sein?
    Wie viel muss ich in dem Schreiben erklären?


    Eine Frist zu stellen, ist sicher gut, um die Wahrscheinlichkeit, dass Dein Anschreiben versandet, zu reduzieren. Ebenso, damit Du ggf. in einem Antrag auf einstweilige Verfügung beim Familiengericht darlegen kannst, dass Du Dich um eine Unterschrift gekümmert hast. (Vielleicht dann aber Einschreiben mit Rückschein?). Ich würde minimal 2, maximal 4 Wochen Frist einräumen.


    Erklären musst Du nicht viel, einfach schreiben, wofür seine Unterschrift genau erforderlich ist. Wenn er dazu Fragen hat, soll er sich an den entsprechenden Arzt wenden (den Du dann sinnvollerweise darüber informierst, dass KV ggf. nachfragen wird).


    Bei Anträgen auf einstweilige Verfügung benötigst Du keinen Anwalt (siehe $114 FamFG)


  • Korrekt wofür? Für Operationen, Impfungen, Therapien benötigst Du die Unterschrift, außer Du beantragst beim Familiengericht, sie ersetzen zu lassen.


    Musica, die Frage können wir gerne sezieren.


    Reicht es, an den KV ein Einschreiben zu schicken, mit einer Frist zur Erledigung? Oder muss ich, um den Antrag bei Gericht ausreichend zu begründen, noch aktiver werden? Falls ja, in welcher Form?


    Und bitte keine Links, aus dem Netz. Denn die habe ich schon durch und sind meiner Meinung nach nicht Aussagekräftig genug. Ich hoffe hier auf Erfahrungen und nicht irgendwelche Paragraphen. Danke


    Die Diskussion, ob die Unterschrift notwendig ist, müssen wir hier auch nicht beginnen.

  • Ich glaube, dass ein Einschreiben ausreicht. Sicherheitshalber würde ich ein Einwurf-Einschreiben nehmen, da darf die Postzustellerin dann unterschreiben, dass sie es eingeworfen hat. Einschreiben und Übergabe-Einschreiben gehen bei Verweigerungshaltung des anderen ET zurück und es gilt als nicht zugestellt. Wer die Sicherheit benötigt, dass das Schreiben gerichtsfest zugestellt wird, muss einen Boten bemühen, der den Inhalt kennt oder einen Gerichtsvollzieher. Das dauert aber.


    Ganz im Ernst: Was will das Gericht da für Hürden hinbauen? Du kannst ihn ja nicht anketten und es ihm vorlesen lassen...

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Theoretisch reicht sogar eine E-Mail. Unterschrift für OP ist ja in dem Sinne immer dringend. FamG wird keinen Antrag ablehnen, in dem steht, dass versucht wurde, mit dem anderen Sorgeberechtigten zu kommunizieren. Kommt es zur Verhandlung, kann der Ex ja gern darlegen, dass ihn nie nicht nix erreicht hätte. Um dann vom Gericht zur Stellungnahme zur OP gefragt zu werden ...


    Da die Sache eilt, kann die Frist an Ex ruhig kurz gesetzt werden, also innerhalb einer Woche (drei Tage Postweg hin, drei zurück ...)


    Die Formulierungen sind egal. Es muss sich Ex erschließen können, dass seine Entscheidung kurzfristig rechtsgültig kommen muss.
    "Hallo Ex,


    Dr, med. Wurst in der Metzgergasse hat festgestellt, dass bei X die Polypen entfernt werden müssen. Damit keine Komplikationen entstehen, soll die OP kurzfristig angesetzt werden. Dazu muss als Mitsorgeberechtigter deine Zustimmung oder Ablehnung erfolgen. Bitte gib mir bis zum 35. Mai schriftlich Nachricht. "


    Parallel kannst Du ja bereits den Antrag ans FamG vorbereiten. Das geht recht gut ohne Anwalt und ist dadurch billiger. Ggfls. kannst du zum Rechtspfleger gehen und um Formulierungshilfe beim Antrag bitten oder schreibst selbst. Bei Letzterem hat dich das Gericht so zu stellen, als hättest du (perfekte) juristische Beratung gehabt. Die Sache kann also nicht an einem Formfehler scheitern. - Macht das FamGericht auch nicht, Kind muss ja gesund werden ... Und allein darum geht es.


    Verfahrenskosten werden vom Gericht üblicherweise niedrig angesetzt. Rechne mit ca. 200 Euronen, die auf dich zukommen könnten. Versuchen kannst Du "im Namen des Kindes" zu klagen, dass gerne operiert werden würde und für Kind Verfahrenskostenhilfe beantragen. ("Hiermit beantrage ich für X Verfahrenskostenhilfe.")


    Das Gericht reagiert dann.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.