..... Er versprach es zu unterlassen und tat es am nächsten Wochenende wieder. Da kann man schon mal säuerlich werden.....
Bei der Diagnose des KV wegen zwei Pflastern säuerlich werden????? Da musst du noch viel an deinem "Dicken Fell" arbeiten.
Bei zwei Pflastern und etwas abgelöster Haut so einen Aufwand betreiben zeugt eher nicht vom Wille zur "gemeinschaftlichen Elternschaft"
insbesondere wenn du schon das JA damit "beauftragen" möchtest dir KV vom Leib zu halten.
Nur mal so als Beispiel um dir aufzuzeigen wie "gut" es dir mit deinem KV geht....um nicht so sagen: Na deine Probleme hät ich gern!
Jugendamt und ich müssen hinnehmen (Richter hat so entschieden) dass Tochter weiter Umgang mit KM (gleiche Diagnose wie dein KV) hat obwohl wärend und nach den Umgängen bei KM das Kind mit Ritzen "beschäftigt" ist.
KM und Wohneinrichtung (in der lebt Tochter momentan) hingegen finden das jetzt nicht so schlimm, dass Kind seinen Agressionen/Probleme auf/mit/durch KM, durch Ritzen abbaut.
In dem Sinne
ein angenehmes Wochenende :winken: