Hallo Ihr Lieben,
ich möchte mich kurz bei euch rückversichern...
Es geht um meine Schwester - Mitte 20, im Erststudium, in der Regelstudienzeit, mit Nebenjob - und unseren Vater...
Meine Schwester bekam kürzlich schriftlich mitgeteilt, dass mein Vater in Kooperation mit dem Finanzamt (???) ermittelt habe, dass er im vergangenen Jahr zu viel Unterhalt gezahlt habe, da meine Schwester in ihrem Nebenjob zu viel verdiene.
Mit Hinweis auf Paragraph XY SGB
Sie möge Ihm bitte bis spätestens zum 15. diesen Monats den vierstelligen Betrag zurückerstatten, andernfalls würde er seine Anwälte einschalten.
Der Unterhalt wurde nie offiziell berechnet und wurde mehr oder weniger auf freiwilliger Basis geleistet.
Nun ist es doch so, dass mein Vater meiner Schwester quasi einen Vorsatz nachweisen müsste, um das Geld erstattet zu bekommen, oder?
Zuviel geleisteter Unterhalt gilt als verbraucht.
Auch bei volljährigen Kindern?