Steuererklärung 2017 Kinderfreibetrag und Unterhaltsvorschuss.... Nachzahlung?

  • Hallo Ihr Lieben.


    Nach längerer Zeit melde ich mal wieder und hätte da auch gleich gerne ein Problem...


    Ich habe meine Steuererklärung gemacht - online mit Elster.


    Bei mir ist es so:
    Lohnsteuerklasse 2 , 3 Kinderfreibeträge auf der Lohnsteuerkarte.


    Seit Juli 2017 bekomme ich für die Jüngste Unterhaltsvorschuss.


    Dem Finanzamt habe ich das gemeldet, dennoch haben die das erst im Oktober erstmalig umgestellt auf 2,5 Kinderfreibeträge.
    Bedeutet, ich habe drei Monate einen halben Kinderfreibetrag zuviel gehabt.


    Die Dame beim Finanzamt meinte, als ich vor Monaten nachfragte, dass es sich bei dem halben Kinderfreibetrag um Peanuts handele, da ich Angst vor einer Nachzahlung hatte.


    Nun hat mir das Online Programm von Elster ausgerechnet, das ich mehrere hundert Euro Steuern nachzahlen werde... :tot


    Echt jetzt?


    Macht das so viel aus?


    Liebe Grüße





  • Ich muss mal blöd nachfragen. Was hat der Kinderfreibetrag mit dem UHV zu tun? Und ist Es nicht so, dass der Freibetrag erst greift, wenn das Kindergeld weniger wäre? Günstigerprüfung? Ich habe seit Juli UHV aufstockend bekommen , habe da aber nirgends gemeldet. Auf meiner etin stehen immer 2x0.5 Freibeträge und in der Erklärung gebe ich den ganzen an , da der ex weniger als 75% KUH zahlt. Dann werden mir 2,0 in der Prüfung zugrundegelegt. Bis jetzt war das Kindergeld immer höher


    Was hast du denn beim Kindergeld angegeben? Da bin ich auch noch nicht schlau. Bis jetzt habe ich immer das halbe KG als erhalten angegebene, weil die andere Hälfte dem KV angerechnet wird. Im UHV wird mir das ganze KG abgezogen. Daher hätte ich ab Juli für die Große gar kein KG mehr angegeben . Im Lohnsteuer thread wurde aber geachrieben, dass ich das ganze angeben muss, weil ich es erhalten habe. Was stimmt denn nun?


    Was deine Nachzahlung angeht. Bist du vielleicht durch mehr Einkommen in eine höherer Steuerstufe geraten oder hast du weniger abzugsfähige Posten gehabt?

  • Beim Kindergeld habe ich angegeben dass ich das volle Kindergeld ganzjährig beziehe.


    In der Berechnung am Ende des Formblattes berechnen die mir da ab Juli nur noch das hälftige Kindergeld (was ich nicht verstehe, da das Kindergeld ja bereits beim UVG berechnet wurde)


    Also statt 198 Euro nur noch 99 Euro Kindergeld und bei Kinderfreibetrag statt 393,00 Euro nur noch 196,50 Euro.


    Mir wurde auf Nachfrage beim Finanzamt gesagt, dass mir nur noch der halbe Kinderfreibetrag zusteht, wenn ich UVG beziehe.

    Einmal editiert, zuletzt von Ixelle ()

  • da hat das FA Recht :frag


    warum bekommst Du nur für ein Kind UHV?
    weil für die Anderen Beiden würde Dir ja auch nur dann der volle Freibetrag zustehen, wenn Du keinen KU erhälst-


    Und beim Kindergeld ist es so- entweder Kindergeld, oder (!) Freibetrag-
    Beides geht ja nicht

    Lieber Gruss


    Luchsie


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    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Die anderen beiden Kinder sind bereits 20 Jahre und 24 Jahre alt und noch in der Ausbildung.


    Meinst du, die Nachzahlung hat nichts mit dem Kinderfreibetrag zu tun?


    Viel mehr verdient als 2016 habe ich nicht , aber in der Relation auch entsprechend mehr Abgaben abgeführt.

  • Ich kann mir nicht vorstellen, dass es an den Kinderfreibeträgen liegt.


    Im Normalfall wirken sich Kinderfreibeträge überhaupt nicht aus, weil das Kindergeld höher ist.


    Bei Gutverdienern, übersteigt die Steuerersparnis aus dem Kinder-FB das Kindergeld, so dass es tatsächlich zu einer Steuererstattung kommt.


    Eine Nachzahlung aus einem halben Kinderfreibetrag kann ich mir logisch nicht erklären.

  • Ich auch nicht - der Freibetrag läuft im Elster in die Günstigerprüfung mit dem Kindergeld.
    Druck dir die neue Berechnung aus und vergleiche mit deinem Steuerbescheid vom letzten Jahr, da muss es irgendwo eine Abweichung geben, vielleicht ein Kreuz zu wenig
    oder etwas anderes vergessen.