Sorgerecht Gericht Jugendamt Verfahrensbeistand

  • Guten Tag,


    ich möchte es kurz und knapp machen:


    Ersetzt ein Verfahrensbeistand die Stellungnahme des Jugendamtes?


    Der Beschluss zum angeordneten Verhandlungstermin sagt dies aus:
    Das JA erhält lediglich den Termin zur Kenntnis.


    Danke für Antworten!

  • Normalerweise ergänzen sich JA und VB


    Bei unserem Gerichtstermin wurde die Stellungnahme des JA verlesen bzw. zur Kenntnis genommen weil die zuständige MA des JA Urlaub hatte. Sonst wäre die auch persönlich erschienen, VB hat damals auch die Stellungnahme selbst verlesen.

  • Stellungnahme des JA.


    Bei uns steht im Beschluss zur Anhörung, dass das JA lediglich den Termin mitgeteilt bekommt. Eine Aufforderung zur Stellungnahme wurde nicht formuliert.


    Wie ist das jetzt? Oder ist damit das Erscheinen am Tag der Anhörung durch das JA angeordnet? Steht allerdings auch nicht so drin.

  • Ersetzt ein Verfahrensbeistand die Stellungnahme des Jugendamtes?


    Das ist unüblich. Bei allen familiengerichtlichen Verfahren, an denen ich beteiligt war, gab es nicht nur Stellungnahmen von JA und Verfahrensbeistand, sondern beide Parteien waren auch in den Verhandlungen zugegen, nachdem sie ihre Stellungnahmen ans Gericht geschickt hatten. Diese Stellungnahmen waren den jeweils anderen Verfahrensbeteiligten in Kopie zugesendet worden.


    Heißt das, dass das JA zum Termin nicht geladen ist? Welchen Grund mag es dafür geben?


    Kennst Du die Stellungnahme des Verfahrensbeistands? Wenn nein, kannst Du seinen Vorschlag einschätzen?


    Bist Du in Kontakt mit dem Jugendamt? Welche Meinung hat der für das Kind zuständige Sachbearbeiter? Kannst Du dies in einem persönlichen Gespräch erfahren?


    Da ja die jeweiligen Anwälte der streitenden Eltern nicht zu vertreten haben, was im Sinne des Kindeswohls ist, finde ich es wichtig, dass auch die Meinung des Jugendamts eine Rolle spielt, gerade wenn sie die des Verfahrensbeistands ergänzt.

  • Das Jugendamt ist vom Gericht in Sorgerechts-, (Scheidungs-) und Umgangsverfahren zwingend mit einzubeziehen. Das hat das Gericht getan. (Sonst läge nämlich gleich ein Revisionsgrund vor.) Die Terminnennung ist quasi die Ladung bzw. Aufforderung zur Stellungnahme. Das Jugendamt kann nach Aktenlage entscheiden, wie es sich beteiligt.


    Liegt keine Akte vor, nimmt das Jugendamt klassischerweise Kontakt auf und bietet Beratung an. Liegt eine Akte vor, kommt es auf deren Inhalt an. Vielleicht ist ja alles geklärt und tutti. Dann geht das so vielleicht schriftlich ans Gericht.
    Ist die Akte dicker, muss der Sachbearbeiter mehr überlegen, wie er handelt.


    Liebendgern drückt sich das JA vor einer schriftlichen, allgemeinen Stellungnahme und schickt lieber einen Vertreter in die Verhandlung. Der dann, wenn es dort fürs Kind aus dem Ruder läuft, aktiv werden kann (zB, wenn sich in der Verhandlung herausstellt, dass das Kind dringend in Obhut genommen werden sollte oder betreuter Umgang notwendig wäre oder was auch immer.


    Allerdings kann es auch passieren, dass niemand vom JA präsent ist, weil die auf "anderen Baustellen" aktiv sind. JAs sind chronisch unterbesetzt und zudem unterschiedlich gut strukturiert. Ebenso unterschiedlich ist die örtliche Zusammenarbeit zwischen Gericht und JA. Ein Gericht, das den JA-Mitarbeiter nur präsent haben will, weil es so im Gesetz steht, wird öfter mal einen leeren Stuhl im Sitzungsraum haben ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Nach Antragstellung erfolgten die jeweiligen Stellungnahmen.
    Seit Antragstellung sind fünf Monate vergangen. Termin ist im April.


    Wie gesagt, im Beschluss zur Anhörung steht lediglich, dass dem JA der Termin zur Anhörung mitgeteilt wird. Der VB hat den Auftrag, mit dem Kind, den Eltern, Bezugspersonen zu sprechen.


    Wäre eine Stellungnahme seitens des JA nicht erforderlich (Verfahrensregularien)? Müsste dieses dann nicht nicht auch die Eltern und das Kind befragen?

  • Wäre eine Stellungnahme seitens des JA nicht erforderlich (Verfahrensregularien)? Müsste dieses dann nicht nicht auch die Eltern und das Kind befragen?


    Kommt drauf an. Wenn das JA sowieso schon eine Akte hat (weil es schon involviert war bzw. ist unabhängig vom laufenden Verfahren), dann bedarf es möglicherweise auch keiner extra Befragung. Wenn das nicht der Fall wäre, wie soll das JA dann eine Stellungnahme abgeben? Ich würde mal freundlich bei der zuständigen SB nachfragen, vielleicht lässt sich ja vieles auch schon telefonisch klären. Fragen kostet wenig bis nichts, und danach bist Du garantiert klüger. Außerdem zeigst Du damit Deine Kooperation zum Wohle des Kindes, anstatt alles nur über Dich ergehen zu lassen.


    Was ist denn seit Antragstellung passiert? Liegt ein Bericht des VB vor? Wenn ja, kannst Du das, was im Bericht steht, nachvollziehen bzw. welche Meinung hast Du selbst dazu?

  • Rein vorsorglich möchte ich diese Frage hier stellen:


    Was darf ein VB und was darf er nicht?


    Er kommt ja zu uns nach Haus. Wir reden dann miteinander und er dann aller Wahrscheinlichkeit mit dem Kind, allein.


    Darf er mich bitten, sich die anderen Räume der Wohnung (Bad, Schlafzimmer, Küche anzusehen? Bitten womöglich schon, doch muss/sollte ich ihm das gewähren?
    Es kann ja auch ein Test sein, wieviel Privatsphäre lasse ich bei einem Fremden zu.
    Und, bietet man ihm ein Glas Wasser an? Ich bin ein gastfreundlicher Mensch und normalerweise denke ich über so etwas nicht nach, doch hier fühle ich mich verunsichert! Es könnte als falsche Freundlichkeit gewertet werden. Soll es aber nicht!


    Kann sein, dass ich mir viel zu sehr einen Kopf mache darüber, doch, wie gesagt, fühle ich mich verunsichert!

  • newbegin
    sei einfach so, wie du immer bist :daumen


    dann passt das schon-


    ich persönlich wäre kooperativ, wenn er andere Räume gerne sehen möchte- das Kinderzimmer denk ich, gehört auf jeden Fall dazu :daumen


    nicht mehr aufräumen, oder putzen, als Du es sonst tun würdest ;-)
    und natürlich kannst/darfst Du was anbieten-


    er ist nicht dazu da, deine Qualitäten als Hausfrau/Gastgeberin zu beurteilen :brille und das wird er auch nicht tun-
    ich würd mich mehr drauf konzentrieren, wie ich das Kind am besten vorbereite :daumen


    mein Sohn wollte damals im Gutachten etwas "aufspielen", und hat sich darüber beschwert,
    dass er nie (!) fernsehen dürfe, oder auch nie (!) an den PC könne :lgh
    auch würde ich ihn nicht ausreichend ernähren :brille


    der Gutachter hat nur trocken gemeint, na- das sei dann das, was Muttern ja ab jetzt machen müsse,
    kein Fernsehen, kein PC und kein Essen :D
    der Blick von Sohni :wow
    unbezahlbar :anbet

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Danke Luchsie!


    Sehr hilfreich deine Antwort!


    Mit dem Putzen, das habe ich mir auch, so wie du es beschreibst, auf die Fahne geschrieben. Ich hatte gleich am nächsten Tag, als das Schreiben kam, ihn angerufen. Das fand er gut und bedankte sich mehrfach, da er hätte meinen RA anrufen und um meine Tel.Nr. bzw. Adresse bitten müssen.


    Er war sehr nett am Telefon und meinte auf meine Frage nach dem Ablauf, dass er das Kind definitiv nicht zwingen werde und ständig nachhakt: "Nun sag doch mal, willst du zu Papa oder nicht." Er sagte das genau so!


    Auch fragte er mich, ob der Termin für mich schaffbar wäre mit Job und Abholung Kind.


    Ich bat auch darum, ob man nicht bis zur Anhörung noch weitere Termine vereinbaren können, damit das Kind ihn besser kennenlernen kann, um dann auch bereit wäre, zum Richter mitzugehen. Mäuschen will das nicht, zum Richter. Äusserte Angst.


    Vorbereitet habe ich es so, wie es mir der VB am Telefon empfohlen hat (ich bat ihn um einen Tipp zur Kommunikation mit Mäuschen).


    Somit sagte ich: "Mama hat dir doch erzählt, dass dein Vater mit entscheiden möchte, in welche Schule du z.B. gehst oder ob du Musikschule machst...
    Mama sagt dazu "nein". Da dein Vater und ich uns nicht einigen können, muss das ein Richter entscheiden. Deshalb kommt am ... Nachmittag ein Mann, der mit Mama darüber reden will. Es ist möglich, dass er auch mit dir reden möchte. Das macht ihr dann allein."
    Mäuschen fragte daraufhin, was sie sagen soll.
    Daraufhin ich: "Das kannst du selbst entscheiden. Wenn du deinen Vater sehen und kennenlernen möchtest, dann sagst du ihm das und wenn nicht dann nicht, sollte er dich das fragen."


    Auch sagte ich ihr, dass, egal, welchen Weg sie gehen möchte, ich auf jeden Fall für sie da bin und den Weg mitgehe.


    Da sie etwas ängstlich schaute, munterte ich sie auf und meinte, dass sie ihm ja ihre Kuscheltiere zeigen könnte. Dann umarmten wir uns und es ging ihr besser.

  • So, der Termin mit dem VB ist erfolgt.
    Da Mäuschen genau an DEM Tag erkrankte, konnte ein Gespräch zwischen beiden nicht erfolgen.


    Ich hatte mich gut vorbereitet, doch irgendwie kam alles anders. Der VB stellte mir Fragen, die ich zwar beantworten konnte, doch, auf die ich nicht vorbereitet war. Zudem hatte ich nicht mit diesen Fragen gerechnet. Es interessierte ihn, welchen Beruf ich gelernt hätte und notierte sich alles ganz genau.
    Er stellte Fragen zum Kennenlernen des KV (wie und wo) und wie unsere Beziehung aussah. Irgendwann war mir das alles zu viel und ich brachte dies auch zum Ausdruck ("irgendwie geht es in all den Fragen nur um mich. Doch das tut es nicht. Es geht um das Kind...") und so übernahm ich die Gesprächsführung ind äusserte mich diesbezüglich über das Verhältnis zwischen KV und Kind.
    Als ich bemerkte, dass er bereits die 13. Person sei, die sich um eine Vermittlung bemüht, schaute er recht entsetzt und ich musste alle aufzählen.


    In manchen Dingen ging er mit mir mit, was das Verhalten des KV betraf und wollte wissen, in welcher Art die Beleidigungen seitens des KV mir gegenüber aussahen. Denn KV behauptet aktuell, NIE (!) beleidigend gegenüber der KM, also mir gegenüber, geworden zu sein.


    Als ich die schriftlichen Ausführungen des KV hierzu verlas, wollte VB auch noch mal lesen. Ich bot ihm die Mitnahme des kompletten Ordners an. Darüber war er erstaunt wie zufrieden.


    Auch erhielt er die Schweigepflichtsentbindung zu den Institutionen wie Ärzten, die das Kind jahrelang gefördert und betreut haben und die gegen einen Umgang und das Einmischen des KV sind, da prognostisch zu erwarten ist, dass das Kind Rückschritte in seiner sozio-emotionalen Entwicklung erfahren würde.


    Nun hoffe ich, dass der VB das alles anerkennt und sich in seiner Stllgn. gegen ein gemeinsames Sorgerecht ausspricht, zumal KV seit über fünf Jahren keinen persönlichen Kontakt zum Kind gesucht hat, sondern lediglich mittels seiner zugesandten Karten (ca. 15 Stück in über fünf Jahren) die Aufrechterhalting seiner Liebe und emotionalen Bindung zum Kind begründet.



    Darüber hinaus hat er von mir übers JA die Möglichkeit bekommen, sich mit den Ärzten in Verbindung zu setzen. Er sollte Termine machen, mir diese mitteilen, so dass ich ihm die Schweigepflichtsentbindungen zukommen lassen kann (er lebt über 600 km) weit weg.
    Das ist bis heute nicht geschehen. Er hat keinen von den benannten Instituten kontaktiert!


    Das bedeutet im Klartext: Er informiert sich nicht über das Kind, will aber unbedingt das Sorgerecht. Unklar für mich! Er hat auch nie auf meine halbjährlichen Auskunftsschreiben reagiert! Diese benutzt er jetzt dafür, zu behaupten, zwischen mir und ihm bestünde eine Kommunikationsbasis. Schwachsinn!!!!


    Die einzige Kommunikation, die besteht, heißt: Ich schreibe KV an (bzgl. Unterhaltstitel bsp.weise) und KV antwortet über Anwalt. Wurde im übrigen abgelehnt seinerseits, musste ich für Mäuschen einklagen und habe es dann acht Monate später für sie vom Gericht zugesprochen bekommen.


    Sein Anwalt melkt ihn wie eine Kuh und er merkt das nicht!


    Anstatt sich vernünftig auf Elternebene zu begegnen, wird alles dem Anwalt überreicht. Ok, sein gutes Recht, doch dann Sorgerecht haben wollen!!!???? Etwas fern jeglicher Realität für mich!

  • Nun ist der Verfahrensbeistand kein Gutachter. Seine Aufgabe ist einzig und allein, als "Anwalt des Kindes" dessen Rechte zu wahren und einen Lösungsansatz zu vertreten, der gut für das Kind ist. Dazu versucht der Verfahrensbeistand schon zu erfahren, wie die Eltern jeweils ticken und wie sie ggfls. versuchen, das Kind zu beeinflussen oder ob die Eltern Vorbehalte gegeneinander haben. (Ob die begründet sind, entscheidet nicht der Beistand. Er stellt es einzig fest.) Keinesfalls soll sich der Verfahrensbeistand auf die Seite eines Elternteils schlagen. Tut er dies, wird das Gericht die Meinung des Verfahrensbeistandes nicht berücksichtigen.
    Dringend solltest du darauf drängen, dass ein Termin Verfahrensbeistand - Kind stattfindet. Findet der nicht statt, dann kann jegliche Äußerung des Verfahrensbeistandes im Verfahren unberücksichtigt bleiben.
    Oder - das wäre der Gau - Verfahrensbeistand sagt im Verfahren, dass kein Kontakt zum Kind möglich war, du hättest das nicht möglich gemacht.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.


  • Dazu versucht der Verfahrensbeistand schon zu erfahren, wie die Eltern jeweils ticken und wie sie ggfls. versuchen, das Kind zu beeinflussen oder ob die Eltern Vorbehalte gegeneinander haben. Keinesfalls soll sich der Verfahrensbeistand auf die Seite eines Elternteils schlagen. Tut er dies, wird das Gericht die Meinung des Verfahrensbeistandes nicht berücksichtigen.
    Dringend solltest du darauf drängen, dass ein Termin Verfahrensbeistand - Kind stattfindet.


    Vielen Dank Volleybap für deine Ausführungen!


    Die Vorbehalte gegeneinander begründen sich aus dem Verhalten des KV. Massivste Beleidigungen in Wort und Schrift werden seinerseits geleugnet. Meinerseits blieb ich stets auf Elternebene und bot Lösungen zum Umgang an. Dies ist nachweislich!


    Es ist auch erkennbar, dass der KV mehrfach billigend in Kauf genommen hat, aufgrund von Unregelmäßigkeiten in der Wahrnehmung seiner Umgangspflicht die Bindung vom Kind zu ihm gar nicht erst aufbauen zu können. So setzte er einmal 7 Monate den Umgang komplett aus als sie 2 1/2 war, dann weitere zehn Monate als sie 3 1/2 - 4 Jahre alt war. Zuvor war der Umgang mehr als unregelmäßig. Ein Gericht ordnete dann Begleiteten Umgang an. Auch dieser wurde von ihm durchbrochen, soll heißen, er kam dem Beschluss nachweislich nicht nach. So fand der Umgang eher auf Abruf statt als regelmäßig.


    Als ich das einforderte von ihm, teilte er mir mit, 700 km weit wegziehen zu wollen, was er nach ca. 2 Wochen auch tat. Umgang wurde abgesagt, nicht eingehalten etc. (alles dokumentiert). Dann kam er eines Tages gar nicht mehr und meldete sich auch nicht mehr.


    Auf einmal eine Karte, nach über einem Jahr. Das Ganze ist jetzt über fünf Jahre her und er behauptet, mit den Karten die emotionale Bindung zum Kind aufrecht gehalten zu haben.


    Sorry, aber wenn das ausreicht, um einem Kind emotinale Nähe zu geben, dann mache ich mir ernsthaft Gedanken um die Zukunft der Menschheit! Was mit Kindern passiert, die keinerlei Kontakt haben, sondern nur "versorgt" werden, wurde ja leider in einigen Versuchen ausgetestet! Leider jedoch findet das auch oft genug in Familien statt!


    Dann frage ich mich natürlich, weshalb Erzieher drei Jahre lernen müssen, um diesen Beruf ausüben zu können!? Nein, Fürsorge ist weitaus mehr als nur mal ein Päckchen schicken!


    Und nun wird seinerseits das Ganze auf Boykott meinerseits gebaut! Das ist nicht wahr und ich hoffe, dass das der VB und auch Richter erkennen zu vermag!

  • Das mag alles so sein. Aber es berührt die Aufgabe des Beistandes nur am Rande. Der Beistand hat die (berechtigten) Wünsche des Kindes ins Verfahren einzubringen, nicht die Qualitäten oder Mängel der Eltern zu bewerten. Der Beistand ist kein Richter.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Das mag so sein. Er hat die Aufgabe, das subjektive wie objektive Kindeswohl zu bewerten, wenn es darum geht, über das Sorgerecht zu entscheiden.
    Dazu ist es auf jeden Fall von Belang, das Verhalten der Kindeseltern im Bezug auf das Kindeswohl zu hinterfragen. Wenn KV z.B. erst Zusicherungen gegenüber KM tätigt und diese dann nach Bezifferung derer revidiert und dadurch das Vermögen des Kindes sowie deren Entwicklung gefährdet, kann die Übertragung des SG auf diesen Elternteil in objektiver Sicht nicht dem Kindeswohl entsprechen.


    Dabei geht es nicht um gut oder böse, sondern sachliche auf das Kind bezogene sorgerechtsrelevante Verhaltensweisen, hier in negativer Art ausgehend vom KV.

  • Dabei geht es nicht um gut oder böse, sondern sachliche auf das Kind bezogene sorgerechtsrelevante Verhaltensweisen, hier in negativer Art ausgehend vom KV.


    So ein Quatsch ....


    Merkst Du, wie Du Deinen Ex - den vom Kind geliebten Vater - scheinobjektiv negativ machst ?


    DAS kann nicht im Sinne des Kindeswohles sein, da dabei eine der beiden lebensnotwendigen Stützen des Kinderlebens beschädigt wird.


    Ein guter Verfahrensbeistand achtet auf Bindungstoleranz.

  • DAS kann nicht im Sinne des Kindeswohles sein, da dabei eine der beiden lebensnotwendigen Stützen des Kinderlebens beschädigt wird.


    :rolleyes2: meine Güte, es 'überleben' sogar Kinder mit nur einem ET und sogar ohne ET...

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    keks3


    life is a tale told by an idiot, full of sound and fury, signifying nothing (shakespeare)
    'Does anybody remember laughter?' (R.P.)


  • :rolleyes2: meine Güte, es 'überleben' sogar Kinder mit nur einem ET und sogar ohne ET...

    Üblicherweise brauchen sie neben der Mutter auch einen Vater um überhaupt zu leben.



    :tuschel .... aber Du kannst das sicher auch mit Reagenzglas.

  • Hier geht es aber um ein laufendes Verfahren, die Aufgabe n der Beteiligten. Und um die deutlichen Erwartungen und Forderungen an die Protagonisten. Und da deckt sich die Sicht von newbegin einfach nicht mit den gesetzlich vorgegebenen und den Praxisgegebenheiten. Und diese Fehlsicht könnte das Verfahren deutlich in eine Richtung beeinflussen, die newbegin absolut nicht haben will. Darauf wird versucht aufmerksam zu machen. Nicht mehr, nicht weniger ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Liebe ist nicht einfach da, Liebe entsteht und entwickelt sich aufgrund von Verhaltensweisen von in Beziehung stehenden Menschen.
    Wenn ein KV sich fast zehn Jahre nicht um sein Kind gekümmert hat und darüber hinaus es seit über fünf Jahren keinen persönlichen Kontakt zwischen beiden gab, wie bitte soll dieser Grundpfeiler dann aufgebaut werden, wie gestützt!?
    Einer der Resilienzfaktoren entschied sich zeitnah gegen Fürsorge und Verantwortung zum gezeugten Kind! Eine Bindungsintoleranz, wie vorgegeben, wird mit Sicherheit nicht von mir fokussiert, sondern entstand aufgrund der Entscheidung des KV.


    Dieses Kind hat keinerlei Bezug zum anderen ET. Wie auch?


    Die Kommunikation zwischen uns geht von meiner Seite grundsätzlich in die Sachebene und Elternebene und wird seinerseits vom Anwalt beantwortet oder auf Paar- bzw. Freundschaftsebene.
    Sämtliche Verpflichtungen seinerseits werden abgelehnt und müssen durch mich in Klageverfahren erwirkt werden (z.B. Unterhaltstitel sowie Unterhalt aktuell).
    Zudem setzt er zugesagten Unterhalt seit einem Jahr aus.


    Und ich die Boykottierende, na klar!