Trennung: Berechnung Unterhalt und sonstige Zuwendungen

  • Hallo zusammen,


    ich frage hier für eine Freundin, die in einer Trennungssituation steckt. Hoffentlich kann mir hier jemand schon Hinweise zur Unterhaltsberechnung geben. :-)
    Zudem freut sie sich auch über Hinweise, wo sie sich noch weiteren Rat und Unterstützung holen kann.


    Eckdaten:


    20 Jahre verheiratet
    2 Kinder (20 Jahre, 8 Jahre)
    Mietwohnung: behindertengerecht, 106 qm2 für 1100,- warm


    Er:
    Gehalt 2200,- netto
    Rente durch Arbeitsunfall ca. 340,-


    Sie:


    nicht berufstätig seit der Geburt des schwerbehinderten Sohnes
    Pflegegeld für Sohn 901,-
    Blindengeld 536,-
    Kindergeld 384,-
    Gehalt Sohn 100,-


    Folgende Fragen brennen!


    Muss sie sich im Falle einer Trennung eine neue Wohnung suchen? Dies wäre hier wahnsinnig schwierig, da es kaum rollstuhlgerechte Wohnungen gibt.


    Wie kann sie sich finanzieren? Muss, soll, kann sie Harz4 beantragen?


    Was muss der Vater zum Unterhalt beitragen? Der Vater kämpft schon lange mit Depressionen.Sollte er nicht mehr arbeiten gehen, könnte meine Freundin dann auch für den behinderten Sohn UHV beantragen, obwohl schon 20?


    :hilfe


    Wir wären sooooooo dankbar für eure Hinweise. Meine Freundin hat solche Panik, sich nach der Trennung nicht finanzieren zu können.


    Danke euch! :)

  • Ich würde an ihrer Stelle auf jeden Fall einen Antrag auf Hartz 4 stellen.
    Pflegegeld und Blindengeld zählen NICHT als Einkommen.


    Die Wohnung ist, denke ich, zu groß, obwohl man mit Rollstuhl zusätzliche qm zuerkannt bekommt, da mehr Platz benötigt wird.


    Was macht der behinderte Sohn tagsüber?
    Kann sie ggf. arbeiten?


    UVG, denke ich, geht da nicht mehr, aber der Vater muss für die Kinder Unterhalt zahlen.... zumindest für den kleinen Sohn.


    Es ist eine schwierige Situtaion, daher würde ich mich auf jeden Fall beim Jugendamt und beim Jobcenter beraten lassen.

  • Die Wohnung ist zu groß. Man kann zwar einen Antrag auf Mehrbedarf auf Wohnraum stellen, aber gleich 106m² halte ich für unwahrscheinlich, denn zu dritt sind es ja eigentlich 75m², die bewohnt werden können. Ihr wird eine Übergangszeit gewährt, um dann einen kleinen Wohnraum zu finden. Der Vater muß Unterhalt für den 8 jährigen zahlen. Bei dem 20 jährigen werden Sozialgelder beantragt, wo die Eltern ihr Einkommen offen legen und danach ermittelt wird. Ich bin mir unsicher, aber denke, dass der Vater für den 20 jährigen nicht wirklich bezahlen muß. Während des Trennungsjahres gibt es dann noch Trennungsunterhalt. Ob es nach der Scheidung noch etwas gibt, wegen langer Ehedauer? Sein Nettoeinkommen ist vor der Unterhaltszahlung noch mal zu bereinigen.

  • Ich empfehle hier die Beratung bei der Diakonie oder Caritas oder in manchen Bundesländern bei der AWO oder ähnlichen Organisationen.
    Grundsätzlich hat durch die besondere Situation die Mutter viele Chancen auf Hilfe und Unterstützung. Aber das muss jetzt sauber eingebracht werden, da manche dinge zumindest ein bisschen in der Entscheidungskompetenz des Sachbearbeiters liegen. darum wäre es für deine Freundin wichtig, schnell zu klären, was es alles gibt, welche Alternativen (sich ggfls. ausschließen) und wie man "strategisch" am günstigsten vorgeht.


    Wenn sie die Betreuung der Kinder übernimmt (was die Eltern klären müssten), kann sie sich die jetzige Wohnung im Streitfall zuweisen lassen.
    Da geht es aber schon los. Der Vermieter kommt irgendwo mit ins Boot: Mietvertrag, Mietzins etc.


    Finanziell sieht es so aus. Der Vater muss für die Kinder Unterhalt leisten nach einem festgelegten Tabellensatz (so der 20jährige kein oder wenig Einkommen hat). Von dem, was dann übrig bleibt, bekommt der Vater 4/7, die Mutter 3/7. (durch die Rente ist es etwas komplizierter, aber grob die Richtung) Kann davon der Lebensunterhalt incl. Miete nicht bestritten werden, steigt die Allgemeinheit unter bestimmten Voraussetzungen ein.


    Bedenken sollte die Mutter, dass erfahrungsgemäß der Älteste als 20jähriger in allernächster Zeit ausziehen wird. Er wird den "Trennungsquark" nicht mitmachen wollen. Sprich: Die Mutter sollte dies in ihre Überlegungen und Planungen mit einbeziehen, dass es mittelfristig um sie und das jüngere Kind geht. (es sei denn, der 20jährige hätte das Helfersyndrom und will Mutter und Bruder zur Seite stehen. Ist aber selten und wäre auch "ungesund")

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.


  • Der 20-jährige Sohn ist behindert.....
    In dem Fall wird wer wohl nicht so schnell ausziehen und man kann auch nicht von Helfersyndrom sprechen!

  • Danke euch beiden schon mal.
    Es ist für beide Elternteile völlig klar, dass sie höchstwahrscheinlich BET werden wird. Es fiel ihm schon während der Ehe schwer, die Pflege für
    den schwerstbehinderten Sohn zu übernehmen.
    Dieser wird übrigens nie auf eigenen Füßen stehen bzw. einen eigenen Haushalt führen können. Er kann weder sprechen, noch laufen, noch alleine essen, oder sehen. Er erhält in einer Werkstatt einen Lohn von ca. 100 Euro.


    Was würdet ihr als erste Anlaufstelle vorschlagen?

  • Bei einem Werkstattlohn errechnet sich das einzusetzende Einkommen auch nochmal ganz anders.... bei 100- € werden da ca. nur 30- € als Einkommen gerechnet.....


    Ich würde immer noch einen Termin beim Jobcenter vereinbaren. Dann ist man dort an der richtigen Stelle, die dann auch für die Zahlungen zuständig ist.


  • Was würdet ihr als erste Anlaufstelle vorschlagen?


    Sorry erst einmal dafür, dass ich überlesen habe, dass der älteste Sohn der Besondere ist. Mein Fehler. Danke, Anmida, für den Hinweis.


    Ich gehe aus entsprechender Erfahrung davon aus, dass der ältere Sohn einen Sachbearbeiter beim Amt hat, der viel mit ihm zutun hat. Das wäre ein erster Ansprechpartner, um die Situation zu checken und die Schwierigkeiten und Möglichkeiten zu klären.


    Um es einfach emotionslos auf den Punkt zu bringen: Würde die Mutter die Betreuung nicht mehr leisten können, weil sie jetzt allein ist und überlastet und die Räumlichkeiten nicht mehr gegeben sind, dann stünde für den Sohn eine Heimunterbringung an. Dafür jedoch sind die Kosten so hoch, dass dies durch das gemeinsame Einkommen der Eltern und den bisherigen Zahlungen an den Sohn wohl kaum finanziert werden könnten. Hier müsste also ein Sozialträger ran. Und der wird da schon Wege suchen, sowohl Geld zu sparen als auch die Situation für den Sohn auf hohem positiven Niveau zu halten. Jetzt braucht es nur jemanden, der das umfassend erkennt und vermittelt. Ich empfehle weiterhin jemanden aus dem Bereich Diakonie/Caritas etc. und / oder den Fallbearbeiter des Sohnes.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich habe einen ähnlichen Fall in meinem Umfeld erlebt. Der Vater (UET, ein weiteres Kind, "normaler " Geselle) musste nur für den Kleinen KUH zahlen, für die Mutter nichts, da durch das weitere Kind nichts mehr zubereiten war, für den ü 18 Sohn musste sie Sozialhilfe beantragen. Ihr würde das Auto (rollstuhlgerechter Buss) als nicht notwendig und die vergleichsweise günstige Doppelhaushälfte als zu groß ausgelegt. Das Amt hat die Miete sechs Monate weiter übernommen, dann sind ihre Eltern eingesprungen. Kurz nach der Trennung ist der behinderte Sohn leider verstorben, daher weiss ich ich ob das Amt bei seiner Einstellung geblieben wäre, dass sie sich was kleineres ,aber rollstuhlgerechtes, suchen soll.

  • Der Haken bei dem Vorschlag ist, dass es meist zwei verschiedene Sozialhilfeträger sind und damit diese Überlegungen nicht angestellt werden.


    Für die Mutter ist es das Jobcenter, für den behinderten Sohn die Kommune und (zumindest in Bayern) für eine Heimunterbringung ein bayrischer Bezirk.
    Insofern interessiert es den einen (leider) nicht, ob sich der andere dabei was sparen könnte und eine Variante günstiger ist.


    Auch ist der jetzige Kostenträger für die Werkstatt nicht unbedingt Ansprechpartner, da es zwei völlig unterschiedliche "Baustellen" sind.

  • Hallo zusammen,


    ich greife das Thema mal auf, da ich eine verwandte Frage habe (auch wenn es bei mir zum Glück bei weitem nicht so tragisch ist wie in dem von Sternenfeuer beschriebenen Fall!).


    Ich stehe vor der Trennung mit meinem Mann und frage mich, wie es bei uns mit Unterhaltszahlungen aussehen würde. Hier unsere Eckdaten: 1,5 Jahre verheiratet, 1 gemeinsames Kind (lebt vorerst ausschließlich bei mir, da noch mitten in der Stillzeit)


    Er:
    - Student ohne regelmäßiges Einkommen, lediglich pro Semester ca. 500€ - 700€ aus Tätigkeiten als Trainer im Uni-Sport und aktuell landet unser Kindergeld auf seinem Konto und er ist bei mir für KV und Haftpflicht mit versichert
    - zieht jetzt in eine WG, Mietkosten noch unbekannt, da ggf. noch jemand drittes hinzu kommt


    Ich: Nettoeinkommen mit noch(!) Steuerklasse III von ca. 2800, bisherige gemeinsame Wohnung mit 89qm und 1100€ warm


    Im Moment will mein Mann zwar keine finanziellen Ansprüche an mich erheben, sondern einfach nur ausziehen, aber das wird sich garantiert ändern, sobald er sich wieder daran erinnert, dass das Leben Geld kostet. Wenn jemand von euch Ahnung von solchen Dingen hat und grob abschätzen kann, was da wohl finanziell auf mich zu käme, wäre das super! Dann weiß ich schon vorab, ob ich mir unsere Wohnung überhaupt noch alleine leisten kann oder gleich ausziehen bzw mir eine Mitbewohnerin / einen Mitbewohner suchen sollte (was in einer Studentenstadt mit chronischem WG-Zimmer-Mangel nicht schwer wäre).

    "Wenn wir einfach alles anzünden, sparen wir uns viele Zwischenschritte.“ Marina Weisband

  • off Topic @ Leslie, in aller Kürze. 1. Lebt das Kind bei dir, ist der Ex dem Kind gegenüber unterhaltsverpflichtet. (Einzelheiten dazu in zahlreichen Threads im Forenbereich Sorgerecht/Unterhalt und in unserem Infobereich "Leitfaden" - siehe leiste oben - unter den jeweiligen Stichworten). Allerdings ist er derzeit anhand der geschilderten Einnahmen "nicht leistungsfähig".


    2. Trennen sich Ehepaare/ziehen auseinander, sind sie - so lange (noch) verheiratet, gegeneinander unterhaltsverpflichtet. Es ist der so genannte Trennungsunterhalt zu leisten (mehr - du ahnst es schon - im Leitfaden und unter der Suchfunktion in vielen Threads. Grob gesagt. Dein Einkommen - 2800 Euro - wird gesiebtelt. Dir stehen 4/7 zu, ihm 3/7. Sein Einkommen dito. Du hast eine Art Freibetrag, er auch. Das Kind fließt bei dir mit ein. Aber - da beißt die Maus den Faden nicht ab - er könnte kräftig Zugriff auf dein Einkommen nehmen. Bis zur Scheidung. Also im kürzesten Fall 12 Monate. (Die Berechnungsformel steht m.W. im Leitfaden drin. Bin unterwegs und kann nicht verlinken ..., sorry).


    So Konstellationen wie bei euch werden - wenn es streitig läuft vor Gericht - in der Praxis oft wie auf dem Basar ausgehandelt. Allerdings halten dabei die Anwälte auch immer noch einmal kräftig die Hand auf. Hier ein Agreement zu treffen, dass für die 12 Monate bis zur Scheidung gilt - und möglichst ohne Anwalt, der hier schnell ein paar Tausend Euro zieht - wäre eine harte, aber hilfreiche Lösung.


    Ansonsten: Kindergeld steht dem zu, bei dem das Kind lebt (oder auf den sich die Eltern einigen. Einigt ihr euch nicht, dann steht es derzeit dir zu).
    Nach einer Scheidung steht dir Unterhaltsvorschuss zu, so der Vater keinen Unterhalt leisten kann.
    Die Steuerklasse 3 kannst du bis zum 31.1. 2018 halten und solltest du auch ...


    Korrektur: 31.12. 2018 natürlich (Händi tippseln ist doof). Für das Jahr 2019 musst du eine Änderung auf Lohnsteuerklasse 2 beantragen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

    Einmal editiert, zuletzt von Volleybap ()