Arbeitgeber will nach Elternzeit kündigen!

  • Hallo zusammen,


    vorab... Ich habe morgen einen Termin zur rechtlichen Beratung, aber ich wollte mal hier fragen, ob jemand auch so eine Situation erlebt hat.


    Ich habe ein Jahr Elternzeit angemeldet, weil es hieß, dass eine Jahr...da bräuchte ich mir um meinen Job keine Gedanken machen. Erst klang alles sehr positiv seitens meines AG. Dann fing es schon an mit ich würde ja eh ständig ausfallen, weil's Kind krank ist. Hat man mir so durch die Blume gesagt. Ich hatte um ein Gespräch gebeten,um zu klären, wie es nach der Elternzeit weiter geht und gefragt, ob es möglich wäre, meine Elternzeit 2 Monate zu verlängern, weil ich vorher keine Betreuung habe. Nun möchte mir der AG meine Elternzeit nicht verlängern. Stattdessen habe ich gesagt bekommen, ich brauche erst gar nicht mehr wieder kommen, man hätte für mich eh keine Stelle mehr und würde mir dann kündigen.


    Ich bin jetzt natürlich total geschockt. Vor allem mache ich mir große Sorgen was das Arbeitsamt angeht. Wenn die mich direkt kündigen, dann muss ich mich logischerweise bewerben. Ich weiß gar nicht, wie ich das machen soll ohne Betreuung zu Vorstellungsgesprächen zu gehen.
    Ich kriege halt keine Betreuung im laufenden Jahr. Die sind alle voll. Habe diesbezüglich auch mit der Stadt gesprochen. Jetzt hätte ich nen Platz, aber eben ab 01.08
    dann.


    Ich finde das so eine Frechheit. Vor allem verstehe ich nicht, warum man mir so Steine in den Weg legt und meine Elternzeit dann nicht einfach verlängert. Tut dem Arbeitgeber ja nicht weh.


    Vielleicht kann irgendwer hier was dazu sagen.. .


    LG
    Omnia

  • Wieviele Arbeitnehmer hat denn dein Arbeitgeber? Wenn unter 10 (auf Vollzeitbeschäftigte bezogen), dann kann er relativ leicht kündigen. Er muss es nicht begründen. Darüber kann er u.a. aus betrieblichen Gründen kündigen (da gibt es aber auch einen Rahmen der möglichen Begründungen)


    Zitat

    Vor allem verstehe ich nicht, warum man mir so Steine in den Weg legt und meine Elternzeit dann nicht einfach verlängert. Tut dem Arbeitgeber ja nicht weh.


    Naja. Er muss dir keinen Lohn zahlen. Das ist richtig. Aber evtl. hat er ja während deiner Elternzeit befristet jemanden eingestellt. Den kann er nicht problemlos 2 Monate weiterbeschäftigen und müsste dann evtl. für diese Zeit auf eine Arbeitskraft verzichten.

  • Dann fing es schon an mit ich würde ja eh ständig ausfallen, weil's Kind krank ist.



    Da tippe ich auf dummes Geschwätz aus dem Kolleginnenkreis.
    Der Chef hat sich verunsichern lassen .... wahrscheinlich hat er keine Erfahrung mit der Situation.

  • Hallo Omnia85,


    mir wurde damals gesagt, ich könne die Vereinbarung, wie lange die Elternzeit dauere zwar steuern, indem ich bestimme, wie lange diese Zeit dauern wird. Dann könne ich sie aber nicht einseitig ändern und verlängern oder verkürzen. Diese Sichtweise wurde dann auch bestätigt durch die Arbeitnehmervertretung. Trittst Du also nicht zur vereinbarten Zeit beim Arbeitgeber an, ist er berechtigt, dir zu kündigen, da du deinen Vertrag nicht erfüllst. Dabei spielt es keine Rolle, welche Verträge andere Mitarbeiter haben, z.B. diejenige, die derzeit deine Stelle besetzt.


    Dass Menschen mit Kindern häufiger aufgrund von Krankheit ausfallen als andere, ist kein Gerücht, sondern Tatsache. Schließlich sind es zwei Personen, die nun krank geschrieben werden können: Mutter und Kind.
    Allerdings: Äußern darf das der Arbeitgeber gerne, aber ein Kündigungsgrund ist das sicherlich nicht.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger,


    die raten möchte, die zwei Monate irgendwie zu überbrücken. Vielleicht weiß das Jugendamt Rat?

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • Stattdessen habe ich gesagt bekommen, ich brauche erst gar nicht mehr wieder kommen, man hätte für mich eh keine Stelle mehr und würde mir dann kündigen.


    Hi,


    von den weiteren zwei Monaten mal abgesehen: Als AN hat man das Recht nach der Elternzeit den gleichen Arbeitsplatz, bzw. im gleichen Umfang, wieder zu bekommen. Punkt!!
    Das bedeutet, Du kannst Glück haben in Teilzeit anfangen zu dürfen wenn Du das wollen würdest, auch wenn es vorher Vollzeit war. Du hättest aber kein Anrecht auf Teilzeit.
    Eine Aussage wie "ich brauche gar nicht mehr wieder kommen..." ist schlicht und ergreifend nicht rechtens.


    Grundsätzlich sind wohl die meißten Arbeitgeber nicht erfreut, wenn ein AN plötzlich ein Kind hat, aber kündigen darf er deswegen noch lang nicht gleich.


    Ich kann Dir nur den Rat geben: Bleib so gut es geht am Ball, gib nicht den bisherigen Job auf, auch wenn es nun evtl. nicht so toll laufen wird dort. Wenn man erstmal raus ist, kann es verdammt schwer werden, wieder ins normale Leben und die Arbeit zurück zu gelangen. Ich sprech leider aus eigener Erfahrung. Habe nach der Elternzeit meinen Job verloren, war auch beim Anwalt usw... und bin extrem abgesackt. Ich kletter noch immer wieder aus dem Loch hervor... :S


    Ich wusste auch nicht, wohin mit dem Kind. Ich wüsste auch jetzt nach vielen Jahren noch nicht, was ich hätte anders machen können. Aber ich weiß, DASS ich es hätte anders schaffen müssen.

    Wer sich den Gesetzen nicht fügen lernt,

    muß die Gegend verlassen, wo sie gelten.

    (Johann Wolfgang von Goethe)

  • .........

    Da tippe ich auf dummes Geschwätz aus dem Kolleginnenkreis.
    Der Chef hat sich verunsichern lassen .... wahrscheinlich hat er keine Erfahrung mit der Situation.


    Moin in die Runde.


    ...oder entsprechende Erfahrungen mit solchen Situationen, aus denen sie/er die Grundlage für das jetztige Verhalten zieht.


    Es "leidet" der/die Nachfolgende unter Fehlverhalten vorgehender Personen.
    Irgendwann hat man als AG keine "Lust" mehr, ewig mit "Befindlichkeiten" anderer belastet zu werden, was dann oft den Arbeitsprozess gefährdet.


    Nach dem dritten, ebenfalls kläglichen "Verlaufes" von Praktika, wurde hier, auch unter Einbeziehung der fest angestellten Mitarbeitern,
    sich gegen weitere Praktikanten aus beruflichen Wiedereingliederungsmaßnahmen, ausgesprochen.


    Obiges bezieht sich NICHT auf hier anwesende User sondern zeigt die "andere Seite".


    Angenehmen Tag noch. :winken:

  • Wie sieht es in deinem Vertrag aus? Befristet/Unbefristet? Wenn der Vertrag unbefristet ist würde ich rechtlich vorgehen. Du hast sehr gute Chancen dabei.


    Wie kommst du auf die Idee?


    Wenn Sie Elternzeit unter 2 Jahren beantragt hat - muss der Chef nicht verlängern. Er hat fest mit einer Arbeitsaufnahme gerechnet.


    Clever wäre gewesen 3 Jahre für die VZ Stelle Elternzeit zu beantragen und einen Antrag auf TZ in EZ zu stellen.


    EZ tut dem AG nicht "weh" - das stimmt -aber auch die Personalplanung - wie die 2 oder 6 Monate überbrücken, ist nicht einfach.
    Vielleicht hatte er dich für ein Projekt vorgesehen und kommst kommst gar nicht auf deine alte Position?


    Natürlich werden viele Kinder krank - das ist auch nicht lustig - deshalb haben viele AG die Lohnfortzahlung für Kinderkrank in den letzten Jahren abgeschafft.
    Jeder Kinderkranktag verursacht aber Kosten in der Personalabteilung - muss aus dem Lohn genommen werden bzw. der Krankenkasse der Tagessatz gemeldet werden.

  • Du mußt jetzt echt zusehen, dass Du eine Betreuung findest. Denn wenn du für dein Kind nicht einen Betreuungsplatz findest, würdest Du nicht einmal Arbeitslosengeld bekommen. Das gibt es nur, wenn Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Von daher wende dich an das Jugendamt, diese vermitteln Tagesmütter. Hat man nicht Anspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem 1. Geburtstag?

  • Was nützt der TS den Anspruch, wenn kein Platz da ist?
    Zum Anderen hat die Stadt ihre Schuldigkeit getan, das Kind hat einen Platz, wenn auch dieser zeitlich nicht passt.


    In meiner Gegend ist ein Kita Platz grundsätzlich kein Problem, auch TaMu geht, wenn auch mit gewisser Vorlaufzeit.

  • Ein ähnliches Problem hatte ich auch...der eine Job nach Ende der Elternzeit weg und ein neuer musste her...aber keine Betreuung. Ich hab mich durch alle Ämter meiner Stadt telefoniert, Familienhilfe und ähnliches und habe auf meinen Rechtsanspruch bestanden und dann siehe da, gab es einen Tagesmutterplatz. Trotz allem musste ich 1,5 Monate überbrücken. Das habe ich mit einem Babysitter geschafft. Die Kosten kannst du steuerlich auch geltend machen.


  • Man verliert nach genau einem jahr den anspruch auf die vorherige Stelle. Abgesehen davon sind die meisten Verträge auch so ausgelegt, daß man beöiebig einsetzbar ist.


    Mich könnte man auch zum klo putzen verdonnern oder zum Akten stapeln.


    Teilzeit kann man ( aus gutem Grund wie Kinder oder Pflege Angehöriger ) immer beantragen und man hat sogar Anrecht darauf, es sei denn, die Stelle ist nicht teilbar.


    Frau Merkel hätte zum Beispiel schlechte Karten.


    Du hast ein Jahr Elternzeit beantragt, also dem Arbeitgeber versichert, Du kommst nach einem Jahr wieder. Tust Du das nicht bist Du vertragsbrüchig.


    Ob Du ein Kind hast, Kinderbetreuung, oder 2 Monate Weltreise machen willst, spielt da keine Rolle. Das ist Dein Problem.


    Klar gibt es nette Arbeitgeber, die da Verständnis haben und es steht Dir frei, so einen Arbeitgeber zu suchen. Deiner scheint aber nicht so zu sein und somit hast Du jetzt die Wahl, entweder nach einem Jahr zu arbeiten und das Kind irgendwo unterzubringen, oder rauszufliegen.


    Ist nicht nett, aber nunmal freie Marktwirtschaft.


    Ich könnte mir vorstellen, daß der AG schlicht denkt: Wenn sie das Kind jetzt schon nicht unterbekommt...wie soll das denn noch werden?

  • Mit einem Kind unter 3 hast du mit 7 Wochen Vorlauf einen Rechtsanspruch auf Elternzeit. Ist deine Verlängerung der Elternzeit also weiter weg als 7 Wochen, hast du zumindest rechtlich kein Problem und dein Chef kann den Antrag nicht ablehnen.

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Hallo zusammen,


    erst mal danke für eure Antworten. Hier war es stressig, weshalb ich erst jetzt schreibe.
    Vielleicht habe ich mich nicht deutlich genug ausgedrückt.... es geht nicht darum, dass es ein Problem ist, die EZ zu verlängern. Ich habe klipp und klar gesagt bekommen, meine Stelle ist besetzt und die Person bleibt auch auf meiner Stelle und eine andere Stelle hätte man nicht für mich. Das ist völlig unabhängig von der EZ Verlängerung. Die wollen mir keine Stelle geben, bzw haben von Anfang an nicht mit mir geplant. Und das ist echt eine Unverschämtheit.
    Ein Kollege hat vor ein paar Tagen gekündigt. Ich habe sogar angeboten meine Elternzeit abzubrechen und diese Stelle zu übernehmen. Ich bekam dann sinngemäß etwas gesagt so nach dem Motto ich solle mit Kind lieber daheim Kugelschreiber zusammen bauen. :angry