Rückzahlung Unterhaltsvorschuss vs. laufender KU

  • Fiktives Träumchen


    der andere Elternteil des Kindes hat sich beruflich berappelt und hat eine Festanstellung gewagt
    nun steht u.a. auch die Vorschusskasse bei ihm und möchte gerne einen Teil der 72. Moante UVG pfänden
    KU wurde nie geazhlt, UVG gab es ca. 68 Monate von 2009-2012 (dann Heirat der Mutter)
    jetzt habe ich in den Ausführungdbestimmungen ein interessanten Hinweis gelesen und wenn ich es richtig
    verstehe dann würde laufender KU vor einer Rückzahlung laufen ???
    Bei Netto 1300 könnte also Mindest-KU (297) gezahlt werden und die Rückzhalung UVG gestundet werden?


    Hat da jemand Erfahrungen gemacht?


    Anderes Thema wäre nachträglich die Leistungsunfähigkeit für den Zeitraum 2009-2012 nachzuweisen bzw.
    herauszubekommen, welche Schreiben beantwortet wurden - das würde deutlich schwerer.


    Ich würde lieber noch 7 Jahre KU in irgendeiner Form bekommen, den UVG-Satz kann er von mir aus dann im
    Rentenalter abstottern.


    Bei Rückzahlung und KU für die nächsten Jahre, verschwindet er wahrscheinlich für die Behörden wieder in der
    Versenkung = nichts gewonnen.

  • Bei Netto 1300 könnte also Mindest-KU (297) gezahlt werden


    Bei 1300 Netto ist kein Mindest KU drin. Der SB liegt in dem Fall bei €1080. Bleiben €220 für den KU.


    Wenn der UET vorher nicht leistungsfähig war, muss auch kein UHV zurück bezahlt werden. Ausser, er ist auf Tricks der UHV Stelle hereingefallen und hat die "großzügige" Stundung unterschrieben, bzw. wurde mittels fiktivem Einkommen zu KU verurteilt (mit Titel).


    Edit: Aber ja, laufender KU (an dich) geht vor evtl. Schulden bei der UHV Stelle.

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  • Ausser, er ist auf Tricks der UHV Stelle hereingefallen und hat die "großzügige" Stundung unterschrieben, bzw. wurde mittels fiktivem Einkommen zu KU verurteilt (mit Titel).


    ein Urteil oder Titel gibt es wohl nicht - aber natürlich kann er in den jahren durchaus eine Stundung oder ein anderes Anerkenntnis unterschrieben haben,
    die Aktenlage ist durchaus dünn - Post nicht so sein Ding

  • Sind die 1300 denn schon bereinigt? Altersvorsorge ist zwar bei < Mindest KU nicht drin, die Aufwandspauschale von 5% vom Netto bzw. je nach OLG die tatsächlichen Kosten schon ehr.


    Wie die Aktenlage aussieht, muss dich ja nicht wirklich interessieren. Erst muss der KU bedient werden, dann kämen Dritte an die Reihe.

  • Hallo,


    laufender Unterhalt geht vor Rückständen, auch denen der Unterhaltsvorschusskasse, dass wurde ja schon erläutert.


    Aber Achtung: wenn die UVG Kasse pfänden will musst du dich beeilen, dass du als Erste !! pfändest.
    Denn wer zuerst kommt - pfändungstechtlich- der malt zuerst!
    Und hat die UVG Kasse VOR dir Pfändung Auftrag erteilt …dann ist's schlechter für dich...

    ^^
    Viele Grüße
    AH


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  • Aber sicher hat die Kasse damals nicht in den Lohn von jetzt gepfändet, bei diesem Arbeitgeber, oder?
    Dann beginnt ja jetzt ein ganz anderes Pfändungsverfahren und da könntest du dann die Erste sein mit laufenden Unterhalt :D


    Vorausgesetzt natürlich, du hast aktuell einen vollstreckbaren Unterhaltstitel...

    ^^
    Viele Grüße
    AH


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  • Es gab keinen Arbeitgeber. Es war eine Kontenpfändung.
    Das Geld war für die Miete gedacht - die Wohnung hat er
    dann verloren. Jetzt hat er ne neue Wohnung und auch
    wohl eine Festanstellung als Helfer. Ich habe bisher
    keinen Titel - ich glaube ich frag mal bei der UVG Kasse
    nach - aber wahrscheinlich haben die ein fiktives Einkommen
    geschätzt.

  • Hmm..
    Die UVGKasse braucht keinen privatrechtlichen Titel, die können die vorgelegten öffentlich- rechtlichen Leistungen auch über einen Mahnbescheid als Pfändung erwirken.
    In dem Fall ist dann der Mahnbescheid der Titel.


    DU müsstest privatrechtlich für dein Kind einen Titel erwirken vor dem Familiengericht.
    Aber ob man als "Helfer" so viel verdient, dass über dem Selbstbehalt genügend für Unterhalt übrig bleibt?

    ^^
    Viele Grüße
    AH


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