Soderle, der Umzug liegt hinter uns...und jetzt kommen behördliche und rechtliche Belange an die Reihe.
Zu allererst, das Sozialamt ( Ex ist Rentner ) hat mich angeschrieben wegen Trennungsunterhalt, in soweit auch ok . Aber da ist die Rede von Erwerbsobliegenheit und das find ich merkwürdig, ich dachte immer das gäbe es nur bei Kindesunterhalt ? Vielleicht ist es auch ein falscher Textbaustein ( hoffe ich ) oder kann das tatsächlich sein?
Was genau zählt denn zum Einkommen überhaupt? Ich bekomme Hartz4, Kindergeld und ab und zu für den Jüngeren Sprößling Unterhalt. Davon ist doch nichts relevant für Trennungsunterhalt? Ich meine, selbst wenn ich mehr hätte als Hartz4 würden doch meine eigenen Kinder erstmal vorgehen oder?
Dann das nächste. Ex wohnt noch in der Ehewohnung mit seinem Kind und ist.....sagen wir mal so....ein bißchen wählerisch was ne andere Wohnung betrifft. Das Sozialamt zahlt seine Miete genau bis Juni, danach nur noch knapp die Hälfte, weil sie für 2 Personen viel zu teuer ist - wovon er dann das zahlen will, was das Sozialamt nicht zahlt, erschließt sich mir nicht, ich befürchte, dass er es gar nicht kann und die Vermietung sich an mich wenden wird ( und ich kanns auch nicht zahlen ) . Ex macht derzeitig auf mich den Eindruck, als hätte er aufgegeben und würde gar nix mehr tun ( ich will ihm da auch keinen Vorwurf machen, ihm gehts psychisch momentan absolut nicht gut ) . Ich suche für ihn eine Wohnung mit, aber es gibt bestimmte Gegenden, da will er nicht hinziehn ( er nennt es Asi-Gegend ) oder Wohnbaugesellschaften, von denen will er keine Wohnung und leider gibt es Wohnungen nur von dieser WBG in dieser Gegend anzumieten. Das Sozialamt drängt, er müsse notfalls dorthin ziehn oder Gründe anbringen, warum das nicht geht. Gründe die das Sozialamt anerkennt hat er keine, er könnte dort auch sofort ne Wohnung bekommen ohne Probleme, will er aber nicht. Ich kann ihn einerseits verstehn, er tut sich eh schwer mit anderen Menschen, aber ich wohne auch in einer sogenannten Asi-Gegend und die Wohnung ist auch von dieser WBG, hier ist Wohnungsnot und es gibt keine Auswahl, man muß nehmen was man kriegen kann ( solange es nicht verschimmelt ist ) .
Die WBG der Ehewohnung will mich selbstverständlich nicht aus dem Mietvertrag entlassen, kündigen können wir nur zusammen. Tja und dazu muß ich Ex nun irgendwie bekommen.... Hat da jemand ne Idee? Ich will auf Dauer keine Schulden haben wegen seiner Wählerischkeit.
Nicht falsch verstehn, ich will ihm nichts Böses, ich will nur nicht drauf zahlen müssen wegen Miete und ich möchte nicht von dem wenigen Geld was ich habe auch noch Unterhalt zahlen müssen und falls es diese Erwerbsobliegenheit bei Trennungsunterhalt gibt, wie komm ich drum herum? Momentan läuft gerade eh ein Verfahren zur Feststellung, ob ich überhaupt noch erwerbsfähig bin, zudem hab ich keine Kinderbetreuung. Da ist nicht viel mit arbeiten gehn und selbst wenn, dann hab ich selber auch noch 3 Kinder, die meiner Meinung nach vorgehen.