Fragen zu Umgang / Aufteilung der Ferien / gerichtl. Beschluss

  • Hallo, ich habe mich hier neu angemeldet, da ich Rat suche.


    Folgende Situation liegt bei mir vor:


    Ich habe mit einem Mann zwei Kinder (8 und 10 Jahre alt). Für beide habe ich das alleinige Sorgerecht. Ich habe mich damals getrennt.
    Er hat eine neue Partnerin, welche ein Kind von ihm erwartet. Seit er mit ihr zusammen ist, ist unsere elterl. Beziehung den Bach runtergegangen.


    Wir sind seit nunmehr über 7 Jahren getrennt. Die Kinder leben bei mir, ich habe die Umgänge zum KV und dessen Eltern stets unterstützt. Er selber wohnte über 4 Jahre rund 500km entfernt, ich habe dennoch die Kinder aller 2-3 Wochen zu seinen Eltern (1h entfernt) gefahren, damit der Kontakt erhalten bleibt.
    Den Kindern ging es gut mit der damaligen Situation, da wir speziell zu meinen Ex-Schwiegereltern ein familiäres Verhältnis hatten. Die Übergaben der Kinder fanden sehr herzlich statt, man hat jede Übergabe so gestaltet, dass ein gemeinsames Kaffeetrinken oä. gab. Natürlich ist dies nicht die Regel in Trennungsfamilien, aber bei uns funktionierte das über 4 Jahre lang.
    Dem KV war das ein Dorn im Auge, aber da er 500km entfernt wohnte, konnte er seinen Eltern nur aus der Ferne drohen, den Kontakt zu mir abzubrechen. So, nun kam er vor 1 Jahr zurück in "meine" Stadt und mischte die Karten neu.


    Mittlerweilen ist es so, dass der KV und seine Familie seit 1 Jahr nicht mehr mit mir gesprochen hat, mich auch vor den Kindern schlechtreden. Für die Kinder ist dies nicht nachzuvollziehen, tja mir gehts ähnlich.


    Es gab auf Wunsch des KV eine Umgangsvereinbarung seit Feb.´17 ( im JA unterzeichnet), welche ich naiv unterschrieben habe, da ich dachte, dass sich das Verhältnis zwischen uns Eltern und dem Rest der Familie einrenkt, ich keinen Streit wollte, da unsere Kinder darunter leiden würden. Ich dachte er möchte einfach Sicherheit und klare Strukturen, da er ja wieder in der selben Stadt wohnt.


    Die Umgangsvereinbarung wurde 5 Monate lang gelebt. Er sägte diese im Juni diesen Jahres ab, da ich ein Wochenende mit ihm tauschen wollte und er dies 3 Monate lang, aus welchen Gründen auch immer, mal bejahte, mal verneinte, ich habe es dann durchgesetzt.


    Daraufhin setzte er den persönlichen Kontakt zu unseren Kindern 9 Wochen aus, bis ein Brief vom Gericht in meinem Briefkasten landete.
    Er fordere Umgang, da ich ihm die Kinder entziehen würde. Seit diesem Tag hat sich meine Lebensqualität und vor allem die der Kinder, verschlechtert.


    Im Herbst ´17 kam es zur Verhandlung.
    Wieder naiv wie ich war, habe ich zu vielem "ja" gesagt, in der Hoffnung, dass er KV sich wieder auf einer Elternebene mit mir verständigen kann, wenn er Sicherheit hat...meine Anwältin war auch eher von der soften Sorte.
    Er verweigerte bisher jegliche Mediation, Beratung durch Ämter oder Freie Träger um sich außergerichtlich zu einigen. Wir haben seit 1 Jahr kein Wort mehr miteinander gesprochen. Er sagte Termine in Beratungsstellen oder mit Verfahrensbeistand nicht mal ab, kam einfach nicht.


    1 Termin mit dem Beistand fand dann doch statt:
    Unser Verfahrensbeistand hat die Situation so eingeschätzt, dass der KV psychisch labil sei, generell nicht in der Lage kindeswohldienl. Entscheidungen zu treffen, dazu gehöre auch der Umgang zu mir, der KM. Dadurch, dass die Kinder ihren Vater aber sehen möchten, da ich dies in all den Jahren befürwortet und unterstützt habe, hat sich der Verfahrensbeistand dazu entschieden, den Umgang nicht auszusetzen, bis der KV eine Therapie gemacht hat, sondern dem Umgang zu zustimmen, da er "sonst den Kopf in den Sand stecken würde" (So der Verfahrensbeistand). Der KV versicherte im Gerichtssaal eine Therapie (wofür auch immer) zu machen.


    Es gibt seitdem einen gerichtl. Beschluss:


    - keine persönlichen Übergaben der Kinder
    - inhaltl. ist geklärt wer wann die Kinder wo abholt
    - alle Infos bzgl. Übergaben innerhalb P-ndelheft niederzuschreiben
    - 24.12. pflegt KM Umgang zu den Kindern
    - KV steht es frei, beide Kinder vom 26.-28.12. zu sehen
    - 2 zusammenhängende Wochen in den Sommerferien für den KV


    und nun zum eigentlichen Problem:


    Bis 31.Dez´17 sollten zwischen den KE "konkrete Daten ausgetauscht werden, wann der KV die Kinder in den Sommerferien 2 zusammenhängende Wochen hat".


    Ich habe dem KV Anfang Dez ´17 einen Vorschlag zu den Sommerferien ´18 gemacht: Die ersten beiden Ferienwochen bei ihm und die letzten beiden Wochen bei mir, ausfallende Umgangswochenenden von ihm während meines Urlaubs mit den beiden könnten in den beiden Wochen darauf nachgeholt werden. Die mittleren beiden Ferienwochen sind verplant von den Kindern (Tochter fährt 1 Woche ins Ferienlager und Sohn möchte zu einem Freund für 2-3 Tage), sodass diese Zeit für "meinen" Familienurlaub nicht in Frage kam.


    Gestern gab es nun endlich eine "Antwort" vom KV zu meinem Vorschlag: Er gab den Kindern einen Kalender von 2018, in dem er seine Umgänge eingetragen hat, auch seinen Urlaub (ersten beiden Wochen Sommerferien), meinen Urlaub jedoch hat er nicht eingetragen, sondern die Umgänge bei ihm, bzw. seinen Eltern an den Wochenenden in den letzten beiden Ferienwochen.


    Das heißt nun, dass ich unsere Kinder keine 2 zusammenhängenden Wochen in den Sommerferien haben werde. Ich kann nicht mal von Samstag zu Samstag Sommerurlaub buchen, da die Sommerferienwochenenden (bis auf die ersten beiden) komplett auf ihn, bzw. seine Eltern fallen.


    Ist das denn rechtens? Stehen mir als Mutter nicht auch zwei zusammenhängende Wochen mit den Kindern zu ohne dass es gerichtl. geregelt ist? Er hat die Kinder ja auch in den Sommerferien an 2 Wochenenden, an denen die Kinder eigentlich bei mir wären. :(
    Leider haben wir zur Verhandlung im Herbst nichts zu meinen Umgang in den Sommerferien festgelegt, da dies in der Vergangenheit auch nie problematisch war.


    Habt ihr Tipps für mich?
    Ich gehe regelmäßig in eine Elternberatungsstelle, nun aber erst wieder Ende Januar..ich möchte aber auch gern unseren Familienurlaub buchen.
    Aber was ist, wenn er auf seine beiden Umgangswochenenden am Ende der Sommerferien besteht?
    Haben wir überhaupt konkrete Daten besprochen/ausgetauscht, so wie es im Beschluss verlangt wird, nur weil ich einen Vorschlag gemacht habe, welchen er erst am Tag der Deadline "bestätigt", auf meinen Urlaubswunsch aber gar nicht eingeht.


    Wir haben nur Kontakt über das Heft (also aller 2-3 Wochen), ans Telefon geht er nicht bei mir, auf Nachrichten/Emails antwortet er nicht. Kurzfristig etwas klären oder wichtige Dinge besprechen ist seit 1 Jahr nicht mehr möglich, leider.


    Ich bin heute sehr verzweifelt, durcheinander und freue mich auf eure Antworten.


    Achso, ein gutes neues Jahr!

  • Hallo


    Jedem Elternteil stehet zusammenhängende Urlaubszeit zu. Da müssen keine Umgänge nachgeholt werden. Du teilst freundlich mit, dass wohl ein Versehen seinerseits vorliegt. Die mittleren Wochen sind die Kinder wie angekündigt verplant, die letzten beiden macht ihr Urlaub. Der nächste Umgang findet dann wieder am X statt. Dann läuft alles weiter wie gerichtlich am X vorgegeben.


    Lass ihn klagen, wenn er meint.

  • Zunächst: Sehr schade, dass dein Ex so ein mieses Spiel mit euch spielt, er schein eine sehr nette und vor allem diplomatische Ex zu haben. ;-)


    Ja, mach es so, wie Lucca sagt: Buch euren Urlaub 2 Wochen am Stück wie geplant und teile ihm den Zeitpunkt mit.
    Die Rechnung ist doch auch recht einfach: 2 Wochen er, 2 Wochen verplant für die Kinder (da könnte man die Wochenenden ja noch aufteilen: 1 er, 1 du, da 2 Wochen du.
    So hätte jeder 3 Wochenende die Kinder, wobei jeder sie 2 Wochen am Stück hat. Einfache Rechnung, sonst lass ihn halt klagen. Macht er offensichtlich gerne.


    Ich finde früh buchen ja immer toll, haben wir auch schon erledigt, dann freut man sich umso mehr.

  • Hallo Lucca und hallo Nordlicht, danke für Eure Antworten.


    Angenommen ich ziehe das mit meinem Urlaub durch und er klagt, muss ich dann nicht Bußgeld zahlen, bzw. in Ordnungshaft? Immerhin halte ich mich nicht an die im gerichtl. Beschluss festgelegten Umgänge.
    Ich bin so unsicher geworden, weil ich bei ihm mit allem rechnen muss.

  • Euer Beschluss ist insofern doof, weil er deinen Urlaub nicht regelt, aber, wie du selbst schreibst:

    Zitat

    Stehen mir als Mutter nicht auch zwei zusammenhängende Wochen mit den Kindern zu ohne dass es gerichtl. geregelt ist? Er hat die Kinder ja auch in den Sommerferien an 2 Wochenenden, an denen die Kinder eigentlich bei mir wären.


    ER hat die Kinder ja auch an deinen Umgangswochenenden, die ja nicht weniger wert sind als deine.
    WENN du provozieren wolltest, dann könntest du die ja ebenfalls haben wollen... ;-) Er hat die Kinder an deinen WE, du an seinen... was könnte fairer sein?!

  • Wir haben eine Umgangsregelung getroffen, die auch seine und meine Eltern miteinbezieht.
    In der Zeit der Sommerferien wären die Kinder


    Vom 29.6.-1.7. bei mir
    Vom 6.7.-8.7. Bei meinen Eltern (wobei dies innerhalb meiner Familie so geregelt wird, dass die Kinder KÖNNEN, nicht müssen)
    Vom 13.7.-15.7. Beim KV
    Vom 20.7.-22.7. Bei mir
    Vom 27.-29.7 bei seinen Eltern
    Vom 3.8.-5.8. Bei mir
    Vom 10.8.-12.8. Beim KV


    Und dann immer so weiter übers Jahr...
    Ich habe ihm nun angeboten die Kinder vom 1.7.-25.7. zu nehmen. Also inkl 2 "meiner" Wochenenden.
    Er weigert sich nun, dass ich die beiden Wochenenden von ihm und seinen Eltern zum Ferienende für unseren Urlaub nutze.
    Anders geht es aufgrund des Ferienlagers meiner Tochter aber gar nicht.

  • Ich noch mal: Ich habe auf meiner "Lieblingsseite" frag-einen-anwalt mal ähnliche Fälle gesucht, leider nichts eindeutiges gefunden... allerdings die Bemerkung "Die Besuchswochenenden zählen dann nicht mit. Denn die Ferien gelten als zusätzliche Besuchszeiten. "
    Aber wie ich schon sagte, DEINE Ferienumgänge wäre ja gar nicht geregelt, es sei denn, man interpretiert eure Ferienregel als "2 Wochen er, 4 Wochen du". Dann hätte er ja gar keine weiteren Umgangswochenenden in den Ferien außer die 2 Wochen am Anfang.


    Ein Rat (nein, ich arbeite nicht für die Seite): Um dir einen Gang zum Anwalt zu erspraren, könntest du auf der oben genannten Seite deinen Fall schildern, mit einem Einsatz von 60-80 Euro bekommst du recht schnell eine gute Antwort eines Fachanwaltes, du kannst sogar Unterlagen hochladen.
    Da wiegst du dich auf der sicheren Seite und kannst deinen Urlaub für euch buchen. ;-)
    Ich habe die Seite schon mehrfach genutzt, gerade an Feiertagen finde ich es praktisch.

  • Hallo Nordlicht. Bezüglich der Sommerferien haben wir nur geregelt, dass ich dafür sorge, dass der KV 2 zusammenhängende Wochen mit den Kindern verbringen kann.
    Diesbezüglich sollten wir bis 31.12. Daten austauschen, uns einigen. So steht es im Beschluss.


    Daraufhin habe ich ihm den Vorschlag gemach: er die ersten beiden Wochen, ich die letzten beiden. Darauf kam erst am Tag der Deadline, gestern, seine Antwort in Form eines Kalender mit eingetragenen Daten.


    Alle anderen Ferien sind gar nicht geregelt, da der KV Umgang nicht garantieren konnte. Sodass der Umgang dann wie oben geschrieben das ganze Jahr so abläuft.


    Danke für den Tipp mit der Seite, ich schaue mir das nachher mal an. Es ist sooo ätzend

  • Ich zitiere noch mal was: Mod-Hinweis: Text entfernt wegen Verstoss gegen das Urheberrecht. Hier bitte keine Texte einstellen, die nicht von einem selbst stammen. Das kann zu einer kostenpflichtigen Abmahnung des Forums und zur Strafverfolgung des Posters führen. Volleybap


    So, das heißt, dass deine WE ganz selbstverständlich für SEINEN Urlaub ausfallen, das müsste dann ganz klar auch umgekehrt sein.
    Ich sehe nach meiner Suche kein Problem in deinem Urlaub.
    Buch. ;-)


    Die Seite ist wirklich gut, für ca. 60 Euro kriegst du eine gute Antwort, am besten, du schilderst dein Problem genau. Leitfrage ist wohl, was ist mit den normalen Umgangswochenenden bei Ferienumgängen? Meine Recherche sagt: Die fallen weg. Aber eine Profi-Antwort ist sicherlich besser.

  • Daraufhin habe ich ihm den Vorschlag gemach: er die ersten beiden Wochen, ich die letzten beiden.


    und das ist gut und richtig so. Es steht Dir /Euch zu.
    Da würde ich ohne ein graues Sorgenhaar den Urlaub in den letzten zwei Wochen für euch buchen.
    Schreibe dem Ex eine kurze und sachliche Nachricht, wo Du seine zwei Ulraubswochen und deine zwei Urlaubswochen bestätigst und so buchst.
    Schlägt dein Ex quer und beim Gericht auf, wird er eines Besseren belehrt werden.

    _________________________________________________________________________
    keks3


    life is a tale told by an idiot, full of sound and fury, signifying nothing (shakespeare)
    'Does anybody remember laughter?' (R.P.)

  • Ihr habt anscheinend vor Gericht einen konkreten Umgangsbeschluss getroffen bzw. einen Vergleich. Der ist rechtlich gültig. Wenn dort keine Urlaubszeit für dich getroffen ist und du dich mit Ex nicht einvernehmlich einigen kannst, solltest du dich dringend mit deinem Anwalt beraten. Keinesfalls solltest du einfach einen Urlaub buchen. Durch den Beschluss/Vergleich besteht eine rechtsgültige, Termin fixierte Vereinbarung, über die du dich nicht einfach hinwegsetzen solltest. Dein Ex hätte vor Gericht grosse Chancen, den Beschluss durchzusetzen.
    Der Beschluss hat zwar einen offensichtlichen Strickfehler, wenn er so ist wie angegeben. Das gibt dir aber nicht das Recht, den nach deinem Gutdünken ausser Kraft zu setzen. Du musst ggfls. auf Abänderung klagen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich zitiere noch mal was: Mod-Hinweis: Text entfernt wegen Verstoss gegen das Urheberrecht. Hier bitte keine Texte einstellen, die nicht von einem selbst stammen. Das kann zu einer kostenpflichtigen Abmahnung des Forums und zur Strafverfolgung des Posters führen. Volleybap


    Es waren nur 2 Sätze und ich hatte die Quelle doch angegeben? Na gut, wie du meinst...


    Anwaltsberatung würde ich einer Urlaubsbuchung allerdings auch vorziehen, weil - wie gesagt - deine konkrete Urlaubszeit im Vergleich fehlt.
    Theoretisch stehen dir sicherlich auch zusammenhängende Tage als Urlaub zu, praktisch ist es aber nicht so formuliert und bietet zumindest Streitpotenzial.

  • Nordlicht, wenn Du im wissenschaftlichen Bereich oder im Schulunterricht eine Quelle zitierst, dann reicht unter bestimmten, im Urhebergesetz genau beschriebenen Umständen eine umfassende Quellenangabe (übrigens deutlich ausführlicher als hier geleistet).


    In allen anderen Fällen muss man vor Veröffentlichung eines Zitates den Urheber oder den Nutzungsrechteinhaber um die (schriftliche) Nutzungsgenehmigung bitten und ggfls. eine Gebühr entrichten. Ansonsten ist das ein Rechtsverstoß, der im Falle des Forums hier zu einer kostenpflichtigen Abmahnung des Forenbetreibers sowie zur strafrechtlichen Verfolgung des Posters und zu Schadenersatzforderungen führen kann. Und da hier gerade auch noch von der gewerblichen Seite eines Rechtsforums zitiert wurde, das regelmäßig das Internet nach Rechtsverstößen durchforstet, ist die Sache besonders virulent - und hat nicht die Bohne mit meiner Meinung zutun (für die Moderatoren wäre der Job viel einfacher, wenn wir auf solche Dinge wie das Urheberrecht nicht achten müssten. Aber das Forum ist recht groß und enthält viele Beiträge. Da gucken Dritte gern und intensiv ... und es ist Job der Mods, hier das Forum wie auch die User im Forum vor Strafverfolgung und Geldforderungen zu schützen)

    Liebe Grüße



    Bap



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  • off Topic: Verlinkungen gehen grundsätzlich. Voraussetzung ist, dass die Seite a) keine gesetzwidrigen Inhalte hat und b) nicht eine "Werbeseite" ist.


    Ersteres müssen wir nicht mehr so scharf kontrollieren wie früher, da die Mithaftung nicht mehr so scharf ausgeurteilt wird. Trotzdem entfernen wir natürlich links auf entsprechende Seiten, wenn wir es merken. Nicht erlaubt ist auch weiterhin die YouTube-Verlinkung. YouTube ist laut Gerichten ein (bekanntermaßen) Urheberrechtsverletzer. Da ist es der Forenbetreiberin zu heikel, auf diese Plattform zu verlinken.


    Bezüglich kommerziellen Seiten haben wir einen Filter im Forum, der Beiträge von Neuusern sperrt, wenn die einen Link in ihre ersten Postings setzen. Damit verhindern wir das zuspamen des Forums mit solchen Beiträgen wie: "Hallo, Kinder alleine zu erziehen ist ja wirklich anstrengend. Zum Glück habe ich ja den staubsaugenden Elefanten im Internet gefunden - Link -. Seitdem ich damit staubsauge, geht der Haushalt viel schneller und ich habe kein schlechtes Gewissen mehr, dass ich mich zu wenig um meine Kinder kümmere. Ohne den staubsaugenden Elefanten wüsste ich nicht, wie ich verantwortlich meine Kinder groß kriegen sollte."


    Du hattest auf ein gewerbsmäßig betriebenes Rechtsforum hingewiesen. Trotz des eindeutig geschäftlichen Interesses hinter dem Forum würden wir den Link aber im Normalfall stehen lassen, wenn er von einem aktiven Forenmitglied kommt und deutlich zum Diskussionsstrang gehört. (Aber vielleicht würde ich mir erlauben darauf hinzuweisen, dass dort der Rat eines Rechtsanwalts 60 Euro kostet und nur recht unverbindlich ist, während man im Normalfall für ein erstes Beratungsgespräch beim Anwalt (vorher nach Kosten fragen) im Schnitt 100 Euronen bezahlt - dafür aber im Gespräch vor Ort doch eine etwas genauere Rechtsberatung erfährt. ;-) ) Und auch die Schwarmintelligenz des Forums hier ist in vielen Fällen nicht zu verachten, wenn man einfach bestimmte oder spezielle Sondermeinungen rausfiltert. Und das Forum gibt es für lau ...

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Hallo und vielen Dank für Eure ausführlichen Beiträge.
    Ich habe nochmal nachgeschaut, wir haben eine "Vereinbarung" vor Gericht getroffen. Macht dies einen Unterschied zu einem gerichtlichen Beschluss bezüglich der Vollstreckbarkeit?


    Am Ende der Vereinbarung ist vermerkt, dass bei es bei Zuwiderhandlungen Ordnungsgeld oder Haft geben kann...hmmm


    Vielleicht gibt es da noch ein Schlupfloch... :S


    Meine Anwältin habe ich heute nicht erreicht, nur den Termin in der Beratungsstelle auf kommende Woche vorziehen können. Gebucht habe ich natürlich nun noch keinen Urlaub und auf der empfohlenen Website von Nordlicht habe ich mich auch noch nicht informiert, da ich hoffe, dass meine Anwältin diese Woche noch ihren Dienst antritt.


    Natürlich würde ich den Urlaub am liebsten heute noch mit dem KV telefonisch, bzw. schriftlich abklären, aber wo kein Wille ist, ist auch kein Weg...seinerseits.





  • Eine "Vereinbarung der Elternteile bzgl. des Umgangs im Gerichtsverfahren" ist ein vollstreckbarer gerichtlicher Umgangstitel im Sinne des §89 FamFG-


    von daher würde ich an Deiner Stelle versuchen, seine Zustimmung über das JA, oder eventuell einen Anwalt zu erhalten, wenn er auf Deine schriftliche
    Bitte hin überhaupt nicht reagiert :-(
    eventuell kannst du Dich mit seinen Eltern einigen (Zeitraum wäre ja dann 16.07.-09.08.)? wenn Du Ihnen ein anderes WE oder andere Zeit in den
    Ferien anbietest?

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)