Nebenjob bei volljährigen Kindern

  • Hallo,


    wenn ein Kind in Ausbildung ist, dann wird ja die Ausbildungsvergütung auf den Unterhalt angerechnet, so dass sich oft nichts mehr errechnet.


    Wie verhält sich das z.B. bei Studenten, wenn diese einen Nebenjob haben, um ein Studium an einem anderen Ort finanzieren zu können?
    Was ist mit dem Einkommen im FSJ? Gibt es in der Zeit noch Unterhalt?
    Was wäre bei einem Auslandsjahr nach dem Abitur (ggf. Au Pair)?


    Vielen Dank

    Einmal editiert, zuletzt von Anmida ()

  • bei einem FSJ entfällt KU-
    ebenso bei einem Auslandsaufenthalt als AuPair/Freiwilligeneinsatz/Work and Travel etc...


    beim Studium:
    anrechnungsfrei sind klassischer Studentenjob, der gelegentlich oder in den Ferien ausgeübt wird-
    ansonsten wird er angerechnet (abzgl. ca. 60 Euro berufsbedingter Aufwendungen und der Rest
    wird angerechnet- je nachdem, wie gross die Differenz des Elternunterhaltes zum Unterhaltsbedarf sind)


    dass der Student woanders studieren möchte, wird als nicht Unterhaltserhöhend angesehen-

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Danke schon mal für die Antworten.


    Es geht nicht drum, dass jemand woanders studieren möchte, sondern aufgrund NC z.B. nur woanders einen Studienplatz bekommt, denn nach München wollen alle!
    Wir wohnen halt jetzt zufällig hier, aber was hilft das, wenn es hier keinen Platz gibt.


    D.h. Kind müßte mit dem UH von 670- € plus Kindergeld auskommen und hat garnicht die Möglichkeit, was auf 450- € Basis dazu zu verdienen, denn dann würde UH gekürzt und es bleiben nur 60- € mehr. Also wäre Kind ja blöd, sich zusätzlich durch einen Job zu belasten. Das kann es doch auch nicht sein, oder?
    Das wären dann ca. 860- € und keine Chance, damit über die Runden zu kommen, wenn teilweise ein Zimmer in einer WG schon 500 - 600 € kostet.


    Ich meinte auch nicht, dass sich durch einen anderen Studienort der UH erhöht, sondern dass Kind die Möglichkeit hat, die Differenz selbst auszugleichen, um das Studium zu ermöglichen.

    Einmal editiert, zuletzt von Anmida ()

  • Ja das ist unfair und somit macht ein Nebenjob wenig Sinn. :-( Ich zahle meinem trotzdem Unterhalt, sogar der Vater zahlt einen kleinen Anteil, obwohl wir nicht müssten. Anders kommt man hier in Berlin auch nicht über die Runden.


    Besteht die Möglichkeit Bafög zu erhalten?

  • Nein, für Bafög ist das Einkommen der Eltern (gemeinsam) zu hoch.


    Ich werde meine Tochter auch, so gut es geht, unterstützen bzw. käme nie auf die Idee, Geld von einem Nebenjob anzurechnen.
    Aber meine Mittel sind begrenzt, denn sonst kann ich meine Wohnung verkaufen.... und das kann es auch nicht sein....


    Aber es weiß halt keiner, was der KV sagt und daher hat mich die rechtliche Seite interssiert.
    Er zahlt zwar immer seinen Unterhalt, aber darüber hinaus ist ihm alles gleichgültig (inklusive der Tochter), obwohl die Möglichkeiten hätte (verdient nicht schlecht, wohnt für kleines Geld bei Next, hat nur das eine Kind..... ).... aber egal!

  • bei der Anrechnung geht es mehr darum, dass durch die "Regelmässigkeit" der Studienerfolg gefährdet werden könnte-


    was sie durchaus machen darf, ist z.B.
    hin und wieder mal ein Nebenjob (also nicht regelmässig) oder
    ein klassischer Studentennebenjob (also an der Uni z.b. oder in direktem Bezug zum Studium)
    und natürlich die Semesterferien!


    bei der Anrechnung ist der Punkt des "festen" Einkommens ausschlaggebend- ;-)

    Lieber Gruss


    Luchsie


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  • Ok... dann konkret....


    Es ginge um ein medizinisches Studium und sie hat durch die Gesundheits-FOS einen Pflegehelferkurs.
    Angedacht war, dann evtl. im Pflegebereich ein paar Nachtdienste im Monat zu machen oder in der ambulanten Plfege ein paar Touren, wie sich das dann halt mit dem Studium vereinbaren lässt.


    Aber das wäre dann schon regelmäßig....

  • sinnvoller wäre statt z.B. mit einer festen Stundenzahl, als
    Aushilfe/Abrufer zu arbeiten-
    halt flexibel für sie und den AG- nicht fest mit fixer Stundenzahl an fixen Tagen-
    das geht durchaus, und ist bei Studenten auch nicht unüblich :daumen

    Lieber Gruss


    Luchsie


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  • der Unterschied besteht vorangig darin, dass ein "fester" Job den Studienerfolg gefährden könnte...
    Wird dann im Zweifel auch davon abhängen, wie gut das Studium "läuft" :frag
    (also könnten z.B. regelmässige Nachtschichten, die nicht am WE liegen durchaus einen negativen
    Einfluss auf ihr Studium haben-)


    Die Frage ist ja vorangig, ob der KV wirklich den Unterhalt kürzen würde, wenn er wüsste-
    und, woher soll er wissen?
    Entscheident ist wohl, dass nach aussen ersichtlich ist, dass das Studium definitiv die "Haupttätigkeit" ist-


    Im Prinzip sollte sie sich an die Regelungen analog Bafög halten-
    also jährlich nicht mehr, als 4880 Euro brutto (also im Monat höchstens 406 Euro etwa)-
    das wäre die "monatliche" Alternative-


    Bei KUnterhalt könnte sie halt mehr verdienen, wenn sie sich auf die Semesterferien, und og. gelegentliche
    Nebentätigkeit beschränkt...


    ist halt die Frage, was sie will, und wie der Vater so drauf ist :frag

    Lieber Gruss


    Luchsie


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  • Wir haben es so geregelt, dass KV und ich denselben Betrag an Unterhalt an Sohn zahlen, ich lege noch das Kindergeld drauf. Damit muss Sohn auskommen, in den Semesterferien arbeitet er noch bei einem Bekannten und kann sich damit Extras wie Laptop und neues Fahrrad leisten.

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  • Wenn man sich mit dem Vater einigen kann und alles besprchen und v.a. sich dann drauf verlassen, dann ist ja alles super.
    Aber ich bezweifle, dass das bei uns funktioniert.


    Wir bzw. Tochter wird es dann natürlich versuchen. Aber er hat schon viel zugesagt, was er dann nicht gehalten hat und ich alleine auf den Kosten sitzen geblieben bin.


    Wir werden also abwarten und es auf uns zukommen lassen. Vielen Dank