Unbekannt verzogen ?!

  • Nun ja... ich war gedanklich so bei KV2, dass ich KV1 ja völlig aus den Augen verloren habe. Aber der hat sich heute sehr schnell in Erinnerung gebracht. Ich habe nun eine Rechnung vom Gericht erhalten, was so hoch ist, wie ein NEUER Kleinwagen.
    Was soll ich denn jetzt tun? Am besten schreibe ich "Unbekannt verzogen" drauf und sende das einfach zurück. Und jetzt muss ich mir wirklich Luft machen: WTF IST DAS??? Ich habe es mir ganz bestimmt nicht ausgesucht, und darf das trotzdem mitbezahlen? Was ist mit "Wer bestellt, der bezahlt?" Ich will die Gesichter sehen - wenn ich das nächste Mal das Gericht bestreike und sage: "Wisst ihr was, klärt das mal untereinander - mir ist der Spaß zu teuer!" Ja und das nächste Mal kommt garantiert. Aber ob man hingehen will - kann man sich ja nicht aussuchen - es ist ja immer Anwesenheitspflicht.
    Und nur so am Rande: Es ist nicht so, dass ich das "Verfahren" verloren hätte und eine Einigung gab's auch nicht. Ja ich habe sogar drei Rechnungen bereits erhalten und blöderweise artig bezahlt. Denn jetzt meint man wohl, dass man mir nun etwas mehr aufbürden kann. Nun denn... Wer Tipps hat - her damit ;-) Ich brauch das gerade ganz dringend...

  • Nein auf mich. Ist mein Anteil.

    Armes :troest
    Wenn es dich tröstet, ich zahle auch bis mindestens nächstes Jahr ab.
    Wobei das auch nicht sicher ist da kommen fast monatlich neue Rechnungen und das obwohl Ex aus dem Jenseits garantiert nicht mehr klagen kann.

  • :knuddel


    Ein Schnaps und bis Weihnachten machste keine neuerliche Post auf. ;-)


    Ratenzahlung vereinbaren, ich denke eine Neuwagen wirst du nicht mal eben überweisen können, oder?

    Es ist besser,
    ein eckiges Etwas zu sein,
    als ein rundes Nichts.

  • Bei Kindchen Sachen ist beim familiengericht Standard 50:50. Da gibt's die auferlegen der Kosten auf eine Partei eher nicht. Hat dir das dein Anwalt nicht gesagt, was finanziell auf dich zukommen wird? Aussuchen können hättest du es dir zwar nicht, aber wenigstens wärst du vorgewarnt gewesen. :knuddel


    Ich musste schwanger einen Job annehmen, weil wir sonst nicht über die runden gekommen wären. 250 Euro jeden Monat insgesamt ca 18.000 Euro hat uns damals die Klage der km gekostet wegen Gutachten. Ihre Hälfte zahlte Vater Staat. Uns wurde netterweise wenigstens über die pkh eine Ratenzahlung gewährt. Ich weiß nicht, ob das nachträglich noch geht, aber ich würde es versuchen. :hae:


    Lg

  • Kenne ich leider auch so. Jemand, der immer VKH bekommt, kann den anderen ohne VKH mutwillig in die Insolvenz treiben. Und wenn einer nicht zahlen kann, bzw. es zu anstrengend ist, das Geld einzutreiben, ist der andere halt mit 100% dran. Du wirst dann auf den Zivilweg verwiesen.


    Bei mir hat die Landesjustizkasse Exchens 50% durch Pfändung meiner Steuerrückerstattung erhalten. Welche ja bereits als KU eingerechnet wurde. Jipppie!

  • VKH , PKH - das kenne ich gar nicht :-( Und natürlich hatte ich nicht den blassen Schimmer, was auf mich zukommt. Aber selbst wenn ich das wüsste, ich finde das ziemlich ungerecht. Die Anträge sind immer von KV ausgegangen.


    Ich habe aber heute Abend noch mal mit meinem Anwalt sprechen können. Scheinbar hat er sich im Vorfeld mit meinem Ex darauf geeinigt, dass ein Großteil der Kosten allein vom KV getragen wird.


    Dann hoffe ich mal, dass das ein Missverständnis war...

  • Hallo,


    na hoffentlich erinnert sich dein Ex dann auch noch daran....kommt mir komisch vor, dass Dein Ex mit DEINEM Anwalt so einen Deal macht. Rein rechtlich musst Du aber Deine Rechnung zahlen.


    Aber gut, wenns dann so ist wie dein Anwalt sagt ;-)


    Ich finde ja auch, dass da ein Riegel vorgeschoben gehört, es gibt immer die gleichen Pappenheimer, die wegen jedem Furz (dieser natürlich auch gut begründet) vor den Kadi ziehen. Mich als Steuerzahler ärgert sowas auch. Zumal es auch noch viele gibt, die zahlen im Leben nix mehr zurück. Aber Klagen können sie wie die ganz Großen. Und die Anwälte denken sich eh, bevor man gar keinen Termin bei Gericht hat, dann lieber nen PKH....lol


    Aber ja, jeder hat ein Recht auf sein Recht :lach

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Hallo Tani,


    Wenn ich ehrlich bin - kommt mir vieles komisch vor... aber ich versuche mich meinen Verschwörungstheorien nicht ganz hinzugeben, bevor ich für verrückt erklärt werde.


    Die Gutachterin hielt zum Beispiel ein Gespräch mit beiden Elternteilen für erforderlich, er kam völlig verkatert zwei Stunden zu spät und brachte ein Strauß Rosen mit, teilte diesen ritterlich durch zwei und schenkte ihr und mir jeweils ein Teil. Sie freute sich wie ein Schneekönig, ich war stinksauer - weil uns nur noch eine halbe Stunde von der geplanten Zeit blieb... Auf seine albernen Neckereien bin ich erst gar nicht eingestiegen. Im Gutachten stand dann, der KV sei gesundheitlich angeschlagen gewesen und trotzalledem zum Termin erschienen. Die KM zeigte eine abwehrende und ablehnte Haltung gegenüber dem KV, welche sich mit Sicherheit auf das Kind auswirken würde.


    Als ich die Situation aus meiner Sicht darstellte, nahm die GA wie folgt Stellung: ich verstehe, die Einwände der KM nicht, sie hat doch auch die Hälfte der Blumen erhalten.


    Das Gutachten wurde nicht zu Urteilsfindung herangezogen, weil der Inhalt so widersprüchlich zu dem Gesamteindruck aller Beteiigten stand. Trotzdem muss die Rechnung bezahlt werden. Und das wiederum verstehe ich gar nicht, denn sie hat ja scheinbar ihren Job nicht ordentlich gemacht. Ein Handwerker würde auch kein Geld erhalten, wenn er seinen Job nicht ordnungsgemäß erledigt hat.


    Ich gehe davon aus, dass diese Vereinbarung schriftlich in den ganzen Protokollen des Gerichtes zu finden ist...
    Hoffentlich....


    Aber merkwürdig kommt mir das auch vor.


    Und wenn jemand drei Anträge im Jahr einreicht, dann sollte sich das Gericht vielleicht überlegen - ob da nicht eine Taktik dahinter steckt.

  • Wenn dich jemand vor Gericht verklagt, bekommst du die Klageschrift. Darauf kannst du antworten und ggfls. das Gericht überzeugen, dass die Klage Nonsens ist und der Richter die Verhandlung gar nicht erst eröffnet. Dann bleiben alle Kosten beim Kläger, der vorab ja schon die Gerichtskosten hat hinterlegen müssen.


    Wird das Verfahren eröffnet, werden in Familiengerichtsverfahren standardmäßig die Verfahrenskosten hälftig geteilt. Den Anwalt trägt jede Partei selbst.
    Will man eine andere finanzielle Aufteilung, dann muss das im Verfahren beantragt und begründet werden. Dann kann der Richter eine andere Kostenaufteilung vornehmen (muss aber nicht). Der Antrag ist hier wohl nicht gestellt worden ... Ebenso wenig hat wohl jemand beantragt, dem Gutachter "wegen Stuss" die Gutachterkosten zu verweigern. (Die übrigens außergewöhnlich hoch sind, wenn dein Anteil für den Kauf eines Kleinwagens reicht. Ein normales Erstgutachten - vom Durchschnittsgutachter erstellt und nicht vom Oberarzt oder Professor - ist bei normaler Fragestellung für 3. bis 4.000 Euro Gesamtkosten zu bekommen. Das wären 2000 Euronen für jeden. Wenn du da einen Kleinwagen zahlen musst, würde ich nachhaken, was denn da die Kosten verursacht haben soll ...


    Gibt es eine Kostenentscheid des Gerichts, toppt der im Streitfall Vereinbarungen der Streitparteien. Heißt: Dein Ex kann sich theoretisch auf das Urteil berufen und die Vereinbarung mit deinem Anwalt für nichtig erklären. Zahlt er nicht, dann kommt die Gerichtskasse über dich. Ob du vom Ex zivilrechtlich etwas zurück holen kannst, müsstest du dann ggfls. einklagen. Auch wieder mit Kosten verbunden. Also schon eine üble Situation. Ggfls. hat dein Anwalt das (nicht gestellte Anträge) versaubeutelt. Aber der wird das weit von sich weisen. Um dann Geld von ihm zu bekommen, müsstest du ihn verklagen (und gewinnen ...) , den Schaden zu ersetzen. Kostet aber auch wieder ...


    Man lernt auf üble Tour - vor allem, wenn man dauernd verklagt wird -, dass Gerichtsverfahren eine Menge Geld kosten.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Das Gutachten selbst hat 7.000 Euro gekostet. Zusätzlich wurde ein Umgangspfleger für ein halbes Jahr bestellt. Und auch der kostet ordentlich. Der kleinste Teil geht auf den Verfahrensbeistand - wobei das wahrscheinlich nur so ist, weil ich ja einen Teil bereits im Sommer gezahlt habe.


    Mensch, das ist ja echt frustrierend und beängstigend, was Du da schreibst Bap.

  • Natürlich müsstest Du auch einen Handwerker zahlen, wenn er Murks macht, allerdings müsste er dann nachbessern.


    Wenn Du die Rechnung nicht zahlst, müsste der Handwerker Dich verklagen. Und dann muß man mit Gutachter klären, ob wirklich alles Murks ist, oder nur ein Teil...oder die Vorstellungen über die bezahlte Leistung auseinander gehen.


    Aber es ist nicht so, daß man nur zahlen muß, wenn alles perfekt ist. Man kann zum Teil nur Teile der Rechnung einbehalten, bis zur endgültigen Fertigstellung.


    Mit einfach nix bezahlen, weil man nicht zufrieden ist, kann teuer werden.


    Deswegen verlangen Handwerker oft Vorkasse.


    In diesem Fall hiesse das, wenn man den Gutachter nicht zahlt, muß man im Zweifel ein Gutachten zahlen, welches nachweist, daß das Gutachten kein Gutachten ist.



    Da aber das Gericht dies beauftragt hat, wird es sicherlich gezahlt haben und da sehe ich kaum eine Chance, an der Bezahlung vorbei zu kommen.


    Der Weg dahin wäre teuer und lang.