Hallo ihr Lieben,
ich hab von zwei Dingen gehört die ich mir so zwar wünsche, jedoch nicht vorstellen kann:
These 1: Auf den Kindesunterhalt wird die Hälfte der Hortkosten durch den KV getragen?
These 2: Wenn das Kind 12 Jahre alt sei, dann könne ich mich dem Kind trotz beschränktem AB auf das Bundesland Berlin wegziehen, da das Kind dann selbst angeben darf wo es leben will ...
Kommt mir Beides spanisch vor - was sagt ihr?
Liebe Grüße und :thanks: