Zwei Thesen zur Richtigstellung :-)

  • Hallo ihr Lieben,


    ich hab von zwei Dingen gehört die ich mir so zwar wünsche, jedoch nicht vorstellen kann:


    These 1: Auf den Kindesunterhalt wird die Hälfte der Hortkosten durch den KV getragen?
    These 2: Wenn das Kind 12 Jahre alt sei, dann könne ich mich dem Kind trotz beschränktem AB auf das Bundesland Berlin wegziehen, da das Kind dann selbst angeben darf wo es leben will ...


    Kommt mir Beides spanisch vor - was sagt ihr?


    Liebe Grüße und :thanks:

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  • Zu den betreuungskosten: wenn der kv das Kind während der Zeit selbst nicht betreuen kann, sind das Mehrkosten und müssen glaube ich gequotelt vom kv zusätzlich zum Unterhalt mitgetragen werden. Die Kosten für das Essen jedoch nicht.


    Kann der kv das Kind betreuen, aber du willst das nicht, ist der hort dein privatvergnügen, sprich: musst du alleine zahlen.


    Zu dem Umzug: ich glaube pauschal kannst du nicht wegziehen. Du kannst aber, wenn ein Gespräch mit Kind und kv zusammen nicht erfolgreich war, einen Antrag auf Übertragung des abr stellen und da wird Kind auch gehört und dann entscheidet das Gericht. In dem Fall, wenn Kind auf jeden Fall mitziehen will, sollte das kein Problem darstellen. Wenn dir von gerichtswegen der freie Umzug zur Zeit verwehrt wurde, muss dieser Beschluss erstmal aufgehoben bzw. abgeändert werden. Solange gilt das unabhängig vom Alter des Kindes. ihr Als Eltern könnt jedoch unabhängig von dem Beschluss vom Gericht auch zusammen etwas anderes festlegen.

  • Danke Marsi,


    zu 1. der KV arbeitet und ich selbst arbeite auch aber das Kind lebt bei mir.
    zu 2. das Kind ist erst 8 Jahre alt aber ich hab mich gefragt ob ich wenn das Kind 12 Jahre alt ist wieder nach NRW kann obwohl ich nur das ABR für Berlin habe - muss ich wirklich in Berlin bleiben, bis das Kind volljährig ist? ;(

  • Umzug ist wahrscheinlich bei dir nicht möglich - da es ein Urteil zum Aufenthalt des Kindes gibt - oder irre ich da?


    Wenn du von Berlin nach NRW ziehst, könnte man dir die Umgangskosten
    auferlegen oder aus dem KU mindern.


    Kannst du dir weitere Prozesse leisten? Dein Ex wird nicht klein
    beigeben und PKV steht auch nicht zur Debatte.

  • Zu 1. Muss er nicht.


    Da es sich bei einem Schulhort um ein reines beschäftigungsprogramm handelt, musst die Kosten allein tragen. Diese werden auch im Normalfall nur anhand deines Einkommens berechnet.


    Zu 2. Das Kind wird gehört und der Wunsch fliesst in die Entscheidung Ein, dass aber ein Kind, dass in Berlin aufgewachsen ist, den eigenen willen hat nach nrw zu ziehen, halte ich für unrealistisch

    Seit ich nicht mehr rauche höre ich nur noch Musik von Menschen die nicht rauchen und siehe da: mein Plattenschrank ist leer.
    Ich lese nur noch Bücher von Menschen die nicht rauchen. Eigentlich nur Kafka, denn der hatte TBC.