Ausweitung Umgangsrecht 1 Jähriger Sohn

  • Der Umgang heute fand nicht statt. Es wurde nicht aufgemacht.
    Ordnungsgeld Antrag ist raus.
    Kurz danach kam Mitteilung der RA der KM an meinen Anwalt, dass sie mit dem Kleinen beim Kinderarzt war, dann im Krankenhaus und die haben sie zur Polizei geschickt. Dort wurde nun eine Strafanzeige gegen mich gestellt wegen des Verdachts der Kindesmisshandlung.
    Ausserdem Mitteilung der RA der KM ans Gericht, das die Umsetzung des Beschlusses wegen erheblicher Gefährdung des Kindes nicht möglich ist. Das Kind sei vor meinen körperlichen Angriffen zu schützen.

    Trotzdem soll morgen die Mediation durchgeführt werden. Hier soll dann über die Vorkommnisse gesprochen werden. Da werde ich nichts zu sagen, da ja nun Strafanzeige gestellt wurde.


    Scheinbar hat der kleine wohl Verletzungen, die aber auf keinen Fall von mir stammen. Stellt sich die Frage woher stammen die oder von wem ??? Ich habe da leider ganz unangenehme Gedanken.....
    Ich kämpfe doch nicht monatelang auf Umgang, um meinen Sohn dann zu misshandeln. Unglaublich!


    Auch wurde der Umgang bei der Oma als katastrophal beschrieben. Sobald die Oma das Zimmer verließ soll der Kleine gebrüllt und geschreien haben, wohl aus Angst vor mir. Stimmt nicht, wie dem JA bereits schriftlich mitgeteilt, war es ein für den Kleinen äußerst herzliches und schönes Beisammensein.


    Bin morgen beim JA. Und mal gespannt, wie es weiter geht. Dien Idee von FrauRausteiger werde ich dort aufgreifen und Antrag auf Umgangspfleger stellen. Vielen Dank für diesen Tipp.

  • Hallo Marlon12,


    Bin morgen beim JA. Und mal gespannt, wie es weiter geht. Dien Idee von FrauRausteiger werde ich dort aufgreifen und Antrag auf Umgangspfleger stellen. Vielen Dank für diesen Tipp.


    Umgangspfleger werden beim Gericht beantragt, nicht beim Jugendamt. Dein Anwalt hätte dies bereits tun können sobald die Vorwürfe bekannt wurden. Und nein, beim morgigen Termin würde ich das nun nicht unbedingt erzählen. Ebensowenig würde ich irgendwelche Vermutungen über Hasskappen, Wahnvorstellungen oder sonstige Hobbyanalysen über die Kindesmutter dort anbringen. Gefragt sind Souveränität, konstruktives Vorgehen und der Blick auf's Kind - damit sich Dein Verhalten dann signifikant von dem der Kindesmutter unterscheidet.


    Du kannst als erstes Vorfühlen Bereitschaft bekunden, 5-10 Umgangstermine begleitet wahrzunehmen.
    Die Reaktion darauf würde dann wichtig sein für deinen eigenen Antrag bei Gericht.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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  • Unglaublich wie manche Menschen ihre Kinder benutzten , sie physisch und psychisch missbrauchen , um den jeweils anderen Elternteil aus dem Leben zu kicken.


    Ich wünsche dir ganz viel Kraf und ein gutes Ende. Halte dich an Frau rauststeigers Tipps. Sie hat meistens recht. :-)

  • Wie krass ist die Frau bitte? Wie kann man einem Kind den anderen Elternteil verwehren wenn dieser sich liebevoll kümmern will?
    Willst du nicht Gegenanzeige erstatten? Verleumdung. Und ebenfalls wegen Kindesmisshandlung. Denn irgendwie muss der Kleine ja jetzt die Verletzung her haben. Von was für Verletzungen reden wir eigentlich? Nur blauen Flecken? Oder mehr?
    Meine Tochter hat sich mal, da war sie auch erst knapp über nem Jahr, mit dem Gesicht am Treppengeländer wehgetan. Hatte nen blauen Fleck im Gesicht. Meine Güte war mir das unangenehm weil ich Angst hatte die Leute denken sonst was.
    Also blauen Flecken passieren.


    Ich wünsche dir echt alles Gute. Gib den Kampf nicht auf!

  • Bin morgen beim JA. Und mal gespannt, wie es weiter geht.


    Was mir gestern noch durch den Kopf gegangen ist: ich halte es für möglich, dass die KM mit einem Sack voller Anschuldigungen den Mediationstermin nutzen wird, um sich selber eine Bühne zu schaffen, die sie sonst nicht hat. Es ist sicher nicht leicht, aber fang bitte nicht an, Dich für Dein Verhalten zu rechtfertigen. Wenn Du von der Mediatorin gefragt wirst, dann antworte am besten kurz und prägnant. Dass Du Dich sicher nicht dafür einsetzt, um das (eigene!) Kind zu misshandeln, finde ich ein ganz gutes Argument, ich würde es ggf. als Frage formulieren.


    Eine Mediation ist ja eigentlich dafür da, dass jemand Externes die beteiligten Teilnehmer wieder ins Gespräch miteinander bringt. Das wird wohl so nicht erfolgreich sein können, wenn nicht beide konstruktiv agieren möchten oder können.


    In allem, was Du tust oder sagst, ist es wohl das Beste, Du sprichst und argumentierst konsequent für das Kind und versuchst, sämtliche Anwürfe der KM zu ignorieren. Vielleicht hast Du ja Glück und die Mediatorin ist souverän, d. h. sie wird versuchen, das Gespräch aktiv in "gute" Bahnen zu lenken.


    Ich finde auch, dass Du sagen kannst, dass das Kind eine gute und verlässliche Beziehung zu Dir, dem Vater, braucht. Alles, was geschieht, sollte diesem Zweck dienen, alles andere sollte nicht relevant sein.


    Die "spezielle" Wahrnehmung der KM solltest Du tatsächlich überhaupt nicht erwähnen. Das wird auch die Mediatorin schnell feststellen (hoffe ich zumindest!). Und ja, es wird vermutlich hoch hergehen. Da ist es sicher nicht leicht, Ruhe zu bewahren.


    Da diese Gespräche ja vom Gericht angeordnet sind (so habe ich es verstanden), musst Du da wohl jetzt durch. Es ist dann Sache der Moderatorin, was sie angesichts der hochstrittigen Situation von Euch beiden (dazu genügt einer, der streitlustig ist) tut. Vielleicht ist dann ja nach wenigen Sitzungen auch schon wieder Schluss. Aber dann kann Dir nicht vorgeworfen werden, Du würdest diese Gespräche torpedieren. (Solche und andere Vorwürfe kenne ich leider selbst nur zur Genüge).


    Viel Erfolg und Kraft wünsche ich Dir dazu!

  • Von was für Verletzungen reden wir eigentlich? Nur blauen Flecken? Oder mehr?


    Das ist die Frage - was genau ist eigentlich Thema.
    Anzeigen kann man vieles. Die Frage ist, womit die Anzeige untermauert wird.


    Was genau hat der Kinderarzt eigentlich aufgenommen ?
    Kann man erkennen ob die Polizei wie die Polizei das einordnet ?
    Als Exen-gezicke oder steht ein SEK vor Deiner Tür ?

  • Als Exen-gezicke oder steht ein SEK vor Deiner Tür ?


    So belanglos würde ich das jetzt nicht abtun. Wenn Du eine Strafanzeige bekommst, zu der das Verfahren erst Monate später eingestellt wird und Du kannst Dein Kind in dieser Zeit überhaupt nicht sehen (ich schreibe das aus eigener Erfahrung!), dann ist das schon hart und hat mit Exen-Gezicke m. E. nichts zu tun.

  • und Du kannst Dein Kind in dieser Zeit überhaupt nicht sehen

    Ich möchte intensiv anzweifeln, dass dies in jedem Fall so gehandhabt wird.


    Hier ist es ja so, dass es schon vor den blauen Flecken das mehrseitige Manifest der KM gab.
    Ich glaube, es ist gerade sehr stark von der Biografie und der Erfahrung der ermittelnden Menschen abhängig wie das weiter geht.

  • Trotzdem soll morgen die Mediation durchgeführt werden. Hier soll dann über die Vorkommnisse gesprochen werden.


    Am Donnerstag letzter Woche war ja der Mediationstermin. Wie ist er denn verlaufen, was für einen Eindruck hattest Du von der KM, von der Mediatorin, von der Gesprächsatmosphäre - habt Ihr irgendetwas vereinbart?


    Ich habe so den Eindruck, dass Ziele und Nicht-Ziele durchaus sinnvoll sind, damit das Ganze nicht einfach Konversation bleibt, nach der niemand so richtig weiß, was gesagt bzw. gehört wurde :Hm

  • Hallo,
    Der Mediator war gut. Die Gesprächsatmosphäre war angespannt aber sehr ruhig.


    In der Mediation hat KM mich aufgefordert auf weitere Umgänge freiwillig zu verzichten, sonst stellt sie Antrag bis zum Ende des Verfahrens die Umgänge ganz auszuschließen.
    Dies habe ich abgelehnt.


    In der Mediation hat der Mediator uns beide vor weitern Gerichtsverfahren gewarnt. Wir machen uns und das Kind fertig. Wenn wir so weiter machen, wird er garantiert erheblichen Schaden nehmen und wenn es ganz schlecht geht, dann wird der kleine irgendwann uns beiden genommen und kommt in Pflege. Er hat sehr sehr viel an uns appeliert, das wir uns gegenseitig hineinversetzen und versuchen sollen einen gemeinsamen Weg zu finden.
    Bei der Km sieht der auschließlich begleiteten Umgang vor, dass hat sie ganz klar gesagt. Auch nicht nur ein paar Mal sondern bis der Kleine "soweit" ist. Was sie damit meinte blieb offen. Also eigentlich meint sie damit wohl für Jahre.
    Wir waren uns dann auch beide einig, dass eine Lösung her muss und das wir beide keinen neuen Umgangsverfahren wollen.


    Ich hatte angeregt, dass ihre Muter die Umgänge eine Zeit begleitet, zumal der Kleine nur am weinen ist. Die Mutter (Oma) steht dafür aber nicht zur Verfügung.
    Dann habe ich angeregt, dass mein Vater dabei ist, auch zu meinem Schutz als Zeuge vor erneuten evtl. Anzeigen der KM.
    Dies wurde von KM auch gleich zugestimmt. Als der Umgangstermin war , wollte sie aber mit in die Wohnung meiner Eltern, also diese Termine zusätzlich begleiten. Dies habe ich und meine Eltern abgelehnt. Wurde dann auch von ihr gleich aktzeptiert.


    Wir haben dann das erste Mal seit Monaten normal gesprochen und waren dann eine halbe Stunde in Sicht,- und Rufweite meines Vaters auf dem Spielplatz. Der Kleine hat nur geweint. Lies sich auch von der Km gar nicht beruhigen. Ein weiterer Sparziergang in der Siedlung war nicht machbar, so hat der Kleine geweint. Über halbe Stunde lang...
    Es war daher gar nicht daran zudenken, dass ich den Umgang alleine fortsetzte. Er weinte wie nur was, obwohl er nur bei seiner Mama auf dem Arm war. Der Kleine ist ganz schön mitgenommen. Mit meiner Zustimmung ist sie dann erstmal losgefahren. Selbst im Auto hat er heftig weiter geweint.
    Da Oma´s und Opa nun nicht mehr zur Verfügung stehen, fordert sie von mir, dass nur noch begleitete Umgänge stattfinden sollen.
    Wenn ich nicht einverstanden bin, will sie sofort Antrag stellen, dass die Umgänge ausgesetzt werden.
    Mit dem JA haben wir jeweils einzeln einen Termin nach Ostern. Vorher haben die keine Zeit.
    Nun sind diese Woche noch Umgänge und KM hat mich aufgefordert, für eine Begleitung zu sorgen der sie vertrauen kann oder aber falls ich niemanden habe, die Gespräche nach Ostern beim JA abzuwarten. Vielleicht haetten die eine Lösung.


    Ich habe auch Sorge den kleinen alleine zu haben. Ich habe zwar noch Opa, der inoffiziell bei Übergabe und Umgang dabei ist.
    Und was wenn sie den dann auch noch anzeigt ?


    Die Strafanzeige ist jetzt gekommen. Nun habe ich mir einen Anwalt hierzu genommen. Weitere erhebliche Kosten......


    Ehrlich gesagt, ich weiß nicht mehr und bin mit meiner Kraft auch ziemlich am Ende. Selbst wenn ich den Kleinen diese Woche wieder zu mir hole, er wird nur weinen....
    Der spürt diesen ganzen Hass und die Wut seiner Mutter auf mich schon jetzt.


    Also entweder gehe ich einfach hin versuche die Umgänge wahrzunehmen, oder teile ihr mit, dass wir die Gespräche JA abwarten.
    Was meint ihr ?
    Echt Filmreif das ganze.

  • Also entweder gehe ich einfach hin versuche die Umgänge wahrzunehmen, oder teile ihr mit, dass wir die Gespräche JA abwarten.


    Dass die KM von Dir fordert, eine Begleitung der Umgänge zu suchen, der sie vertrauen kann, ist völliger Unfug. Der Umgang zwischen Deinem Sohn und Dir geht sie gar nichts an, und das muss ihr klar werden. Wer sollte das sein? Es kann doch nicht sein, dass es vom Wohlwollen der KM abhängt, ob Dein Sohn Dich sehen kann / darf oder nicht :radab


    Was erwartest Du Dir denn von den Gesprächen nach Ostern? Welchen Einfluss sollen diese auf den Ablauf der Umgänge haben? Ehrlich gesagt, kommt es mir so vor, dass es das Verhalten der KM ist, welche den Sohn belasten, aber nicht Du! Lass Dir das bloß nicht einreden!


    Falls Du abwarten möchtest bis zum Gespräch mit dem JA, bereite Deines gut vor. Meiner Meinung nach geht es nicht ohne Umgangspflegschaft. Denn es ist nicht damit zu rechnen, dass die KM ihr Verhalten ändert. Und sie verstößt nach dem, was ich von Dir gelesen habe, ganz erheblich gegen die Wohlverhaltenspflicht nach §1684 Abs.II BGB.


    Das sieht sie aber nicht, sondern sie ist - auch meine Schlussfolgerung - der Meinung, alles richtig zu machen.


    Such Dir bitte professionelle Hilfe und Unterstützung, damit das Kind entlastet wird. Sie kann und wird dafür nicht sorgen können.

  • Hallo Marlon12,

    Du kannst als erstes Vorfühlen Bereitschaft bekunden, 5-10 Umgangstermine begleitet wahrzunehmen.
    Die Reaktion darauf würde dann wichtig sein für deinen eigenen Antrag bei Gericht.


    Ich fasse die Situation seit deinem letzten Beitrag hier zusammen:
    Kindesmutter hat sich auf den begleiteten Umgang eingelassen.
    Das Kind hat beim begleiteten Umgang geweint so dass dieser abgebrochen wurde.
    Trotzdem ist Kindesmutter weiterhin bereit, begleiteten Umgang zu ermöglichen.


    Hier würde ich ansetzen und weiterhin begleitete Umgänge wahrnehmen. Da sich das Kind schlecht von der Mutter lösen will (so würde ich das jetzt einfach mal nennen!) und Bekannte und Verwandte langsam rar werden, würde ich wohl nun die Umgänge professionell begleiten lassen. Dies bedeutet, beim Kinderschutzbund oder sonstigen Trägern, die mit dem Jugendamt zusammenarbeiten oder mit den Mediatoren. Derartige begleitete Umgänge finden bei Kindern dieses Alters z.B. in Spielzimmern statt, in das die Mutter das Kind begleitet, sich dann aber distanziert, bzw. außerhalb des Raumes auf Abruf bereitsteht. Wann dieser Abruf stattfindet, wird hierbei dann den begleitenden Mitarbeitern und dir überlassen bleiben. Diese Vorgehensweise würde dann der Forderung der Kindesmutter entsprechen (wenn auch anders als sie sich das vorgestellt hatte), da sie keinen Grund hat, professionellen Begleitern nicht vertrauen zu können.


    Umgangspfleger werden beim Gericht beantragt, nicht beim Jugendamt. Dein Anwalt hätte dies bereits tun können sobald die Vorwürfe bekannt wurden.


    Damit würde ich im Moment noch warten. Kindesmutter ist ja dem Vernehmen nach bereit, (begleiteten) Umgang zu gewähren und sie ist bereit, mit dir zusammenzuarbeiten. Nur über die Modalitäten seid Ihr Euch noch nicht einig. Unter diesen Bedingungen wird ein Gericht wohl eher nicht einen Umgangspfleger bestellen.


    Wichtig finde ich an der derzeitigen Situation, dass Kindesmutter sich sehr offensichtlich ambivalent verhält. Einerseits stellt sie Strafanzeige obwohl die Beeinträchtigungen des Kindes wohl nicht so richtig eindeutig waren, andererseits ist sie aber im Dialog mit dir (und nicht nur weil sie gezwungen wird) und macht Vorschläge zum Umgang. Hier kann man ansetzen und Neutralität in's Spiel bringen durch ebenjene begleitende Einrichtung. Häufigkeit und Dauer der Umgänge würde ich analog der Eingewöhnung in der KiTa gestalten (wo sich das Kind ja auch nicht trennen mag von der Mutter).


    Beste Grüße
    FrauRausteiger,


    die einfach mal in den Raum werfen möchte, dass es sehr viel mehr braucht, um ein Kind aus der Situation zu nehmen und in die Pflege zu geben. Eher werden oben genannte Wege beschritten und falls das nicht klappt, werden Umgänge ausgesetzt bis das Kind dann älter ist.

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  • Kindesmutter ist ja dem Vernehmen nach bereit, (begleiteten) Umgang zu gewähren und sie ist bereit, mit dir zusammenzuarbeiten.


    ... Umgang zu gewähren? Habe ich das richtig gelesen? Dazu ist kein Elternteil befugt. Wenn der betreuende Elternteil keinen Umgang ermöglicht (so heißt das m. E. richtig), dann braucht es Unterstützung, damit dieser zustande kommen kann. Und zwar nicht durch eine Begleitung, die dem betreuenden Elternteil passt.


    Als Zusammenarbeit der Kindesmutter würde ich das eher nicht bezeichnen. Sie hofft immer noch, durch ihre Argumente den nächsten Umgang hinauszuzögern.


    Das Kindesmutter in der Situation wäre, hier irgend etwas zu fordern, sehe ich nun wirklich überhaupt nicht. Dem Kind muss erlaubt werden, mit dem anderen Elternteil (oder überhaupt mit anderen Menschen) Kontakt zu pflegen ohne die Präsenz der Kindesmutter. Diese Erlaubnis fehlt dem Kind.


    ein Kind aus der Situation zu nehmen und in die Pflege zu geben.


    Warum sollte man das Kind in Pflege geben, wenn ein KV bereitsteht, der sich für sein Kind engagieren möchte, aber nicht darf?


    Ich finde viel eher, dass der TS hier maximale Kooperationswilligkeit und -fähigkeit zeigt, bis hin zum zeitweilig begleiteten Umgang, wobei aber der KM klargemacht werden sollte, dass dieser erstens freiwillig durchgeführt wird - zum Wohle des Kindes -, und zweitens unbegleiteten Umgang als Ziel haben sollte.


    Die KM sollte dahingehend unterstützt werden, sich von ihrem Kind lösen zu können.

  • Hallo musicafides,

    Habe ich das richtig gelesen?

    Hast du. Das ist meine Formulierung auch wenn dir das nicht gefällt. Leb' damit, fällt wie so vieles unter die Rubrik "Meinungsfreiheit".

    Dem Kind muss erlaubt werden, mit dem anderen Elternteil (oder überhaupt mit anderen Menschen) Kontakt zu pflegen ohne die Präsenz der Kindesmutter. Diese Erlaubnis fehlt dem Kind.

    Wir stellen also jetzt einen Antrag bei Gericht "Kindesmutter muss dem Kind eine Erlaubnis geben"? Interessant. Meine Einschätzung ist: Eher würden die Umgänge ausgesetzt werden.

    Warum sollte man das Kind in Pflege geben, wenn ein KV bereitsteht, der sich für sein Kind engagieren möchte, aber nicht darf?

    Lies bitte nochmal den Beitrag von Marlon12, danke.

    Eher werden oben genannte Wege beschritten und falls das nicht klappt, werden Umgänge ausgesetzt bis das Kind dann älter ist.

    Eventuell sollte ich hier ein wenig ausführlicher werden. Umgang mit dem anderen Elternteil ist zum Wohle des Kindes. Wenn ein Kind schreit, Angst hat, sich verweigert, ist der Umgang eben nicht zum Wohle des Kindes. Es wäre nicht der erste Umgang, der dann ausgesetzt würde bis das Kind älter ist. Weswegen es meiner Meinung nach besser ist, die vermeintliche Zustimmung der Mutter aufzugreifen und damit zu arbeiten statt irgendwelche Grundprinzipien der Formulierung zu diskutieren oder hobbypsychologische Herleitungen für den Grund der Verweigerung auszuführen. Das tun andere zur Genüge, so dass dieser Aspekt ganz sicher auch bei Marlon12 ankommen wird.

    Die KM sollte dahingehend unterstützt werden, sich von ihrem Kind lösen zu können.


    Genau, du hast es erfasst. Ein Richter tut das eher nicht.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    2 Mal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • Und was mache ich nun mit den beiden nächsten Umgangsterminen diese Woche ?
    Diese sind unbegleitet gemäß Beschluss.
    Die Km will heute wissen, ob ich auf die beiden Termine freiwillig verzichte, ansonsten reicht sie morgen Klage ein, aufgrund des von ihr eingeleiteten Strafverfahrens wegen Kindesmißhandlungeinen Antrag auf Aussetzung des Umganges zu stellen.


    Meine Idee: Ich erkläre mich dazu bereit, da wir uns beide einig geworden sind keine neuen Klagen einzureichen.
    Und dass diese beiden ausgefallenen Umgänge nachgeholt werden. Ob das dann tatsächlich erfolgt, erstmal egal, wenn es proff. Begleitung gibt, werden die Umgänge ja eh erstmal nicht 2 bzw. 3 Stunden sein.
    Und meinem Hinweis, dass es in keinem Zusammenhang mit der Strafanzeige steht.
    Mein Anwalt meinte, das würde wie ein Eingeständnis aussehen. Naja, der verdient ja auch wieder kräftig wenn es einen erneuten Umgangsklage gibt....
    Ich würde dann auf den JA Termin nach Ostern verweisen, dass wir da dann eine Klärung finden.
    Danke Fraurausteiger und musicafides. Das sind sehr gute Tips.

  • Hier würde ich ansetzen und weiterhin begleitete Umgänge wahrnehmen. Da sich das Kind schlecht von der Mutter lösen will (so würde ich das jetzt einfach mal nennen!) und Bekannte und Verwandte langsam rar werden, würde ich wohl nun die Umgänge professionell begleiten lassen. Dies bedeutet, beim Kinderschutzbund oder sonstigen Trägern, die mit dem Jugendamt zusammenarbeiten oder mit den Mediatoren. Derartige begleitete Umgänge finden bei Kindern dieses Alters z.B. in Spielzimmern statt, in das die Mutter das Kind begleitet, sich dann aber distanziert, bzw. außerhalb des Raumes auf Abruf bereitsteht. Wann dieser Abruf stattfindet, wird hierbei dann den begleitenden Mitarbeitern und dir überlassen bleiben. Diese Vorgehensweise würde dann der Forderung der Kindesmutter entsprechen (wenn auch anders als sie sich das vorgestellt hatte), da sie keinen Grund hat, professionellen Begleitern nicht vertrauen zu können.


    Ich weiß nicht wie das mit dem zitieren geht....


    Jedenfalls werde ich das nun auch so vorschlagen. Auch wegen dem Strafverfahren. Dann werden die beteiligten ja wohl sehen, dass ich nicht gewalttätig bin, sondern mein Kind liebe.




    Ich finde viel eher, dass der TS hier maximale Kooperationswilligkeit und -fähigkeit zeigt, bis hin zum zeitweilig begleiteten Umgang, wobei aber der KM klargemacht werden sollte, dass dieser erstens freiwillig durchgeführt wird - zum Wohle des Kindes -, und zweitens unbegleiteten Umgang als Ziel haben sollte.


    Die KM sollte dahingehend unterstützt werden, sich von ihrem Kind lösen zu können.


    Genauso, werde ich das beim JA besprechen. Die Termine haben wir jeweils alleine mit der zuständigen Mitarbeiterin

  • Hallo Marlon12,


    hier gibt es einen kleinen Denkfehler.


    Du schreibst, ihr seid euch einig, keine neuen Klagen einzureichen.
    Kindesmutter fordert auf, auf den Umgang zu verzichten, da sie sonst Klage einreichen wird.


    Einig?


    Ich meine, ein derartiger Antrag von ihr mit dem von ihr genannten Grund hätte keinen Erfolg wenn du begleitete Umgänge anbietest. Du kommst ihr also entgegen, indem du auf das "unbegleitet" aus dem Beschluss verzichtest. Das ist Kompromiss genug. Meiner Meinung nach würde ein Gericht nicht anders entscheiden. Du demonstrierst damit konstruktives und kindeswohlorientiertes Vorgehen.


    Mein Anwalt meinte, das würde wie ein Eingeständnis aussehen. Naja, der verdient ja auch wieder kräftig wenn es einen erneuten Umgangsklage gibt....


    Das vermeintliche Eingeständnis ist ein Argument, ob es gut ist, weiß ich nicht. Das bessere Argument ist jedoch, dass die "Eingewöhnung" des Kindes (analog KiTa) bei Dir damit unterbrochen wird und man danach von vorne anfangen muss. Es ist zwar ungewöhnlich, aber Dein Anwalt kann dem Gericht mitteilen (Bezug auf das Aktenzeichen des Umgangsbeschlusses), dass du vorerst den Umgang begleitet wahrnehmen wirst und Kindesmutter frei stellst, eine Begleitung aus ihrem Umfeld zu benennen, andernfalls der Opa zur Verfügung stehen wird. Nach Ostern würdest du dann eine professionelle Begleitung bis zur Klärung der Vorwürfe beantragen bei Kinderschutzbund/Jugendamt/Caritas etc. Das Gericht würde dann eher nicht via Eilsbeschluss die Umgänge aussetzen falls Kindesmutter einen solchen Antrag stellen würde.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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  • Hallo,


    der Vater hat bis Weihnachten mit dem Kind gespielt - unter Aufsicht der Mutter. Das geht mittlerweile auch nicht mehr, weil das Kind selbst bei Anwesenheit der Mutter brüllt wie am Spieß. So weit hat SIE es getrieben.


    Ich frag mich grad, wann die Mutter aufzuhören gedenkt, ihr eigenes Kind dermaßen zu verblödeln.


    Mir wird schlecht, wenn ich dran denke, was da wohl noch kommen wird.

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!