Düsseldorfer Tabelle 2018 bringt Veränderungen

  • Erste Infos zur Düsseldorfer Tabelle für das Zahljahr 2018 sind jetzt bekannt geworden. Auch wenn es wohl noch nicht offiziell ist, geht es wohl um folgende Eckwerte. So wird der Mindestunterhalt für Kinder erneut angehoben:
    0 – 6 Jahre statt 342,- jetzt 348 Euro. Stufe 2: 366, ; Stufe 3. 383,-,
    Bis 12 Jahre statt 393 jetzt 399,- Euro, Stufe 2,419, Stufe 3. 439,-
    Bis Volljährigkeit statt 460 jetzt 467 Stufe 2, 491; Stufe 3: 514,-
    (Abzuziehen ist vom Betrag das hälftige Kindergeld.)


    Angehoben werden die Einkommensgruppen. Das bereinigte Nettogehalt für den Mindestunterhalt wird ab 1. Januar mit bis 1900 Euro angesetzt (statt bisher „bis 1500,- Euro“). Für die anderen Stufen gilt Vergleichbares.



    Das bedeutet ggfls, dass sich je nach Konstellation in der Realität der Zahlbetrag verringern könnte.
    Ebenfalls angehoben wird der für die Mangelfallberechnung wichtige Eigenbedarf“ von derzeit 1180,- Euro auf 1300,- Euro.
    (Sorry, dass das noch nicht alles genau ist und am Bespiel durchgerechnet. Ich bin derzeit unterwegs und kämpfe vor allem mit der Händitechnik …Sobald möglich, kommen nähere Angaben. Gruß, Volleybap)

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Erste Infos zur Düsseldorfer Tabelle für das Zahljahr 2018 sind jetzt bekannt geworden.


    Ich gehe mal davon aus, dass Du uns die Quelle dieser vorläufigen Informationen bekanntgeben wirst, sobald Du nicht mehr mit mobiler Technik zu kämpfen hast ... danke im Voraus!

  • Pressestelle OLG Düsseldorf, Musica.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Auch ohne einen Taschenrechner zu bemühen erkennt man , dass die Kinder im Mangelfall weniger bekommen werden. Woran wird denn die Höhe des Eigenbedarfs errechnet? Das hängt doch mit den Hartz IV Sätzen zusammen, oder? Mir fällt da ins Auge, dass die Kinder nur , wenn überhaupt , jeweils ein paar Euro mehr Ubterhalt bekommen, der UET aber gleich 220€ mehr Eigenbedarf. Uns wieviel dem BET bleibt , nachdem er/sie die Unterhaltslücke geschlossen hat, intrsssiert niemanden.


    Wie gut , dass der UHV Bezug geändert wurde. Das betrifft dann demnächst jedes Ü12 Kind, das mindestens ein Geschwister hat und deren UET „nur“ normaler Arbeiter ist

  • Ich habs mir mal zu Gemüte geführt.


    Es stimmt. In der 2. Einkommensgruppe wird der SB auf 1.300 € angehoben. Das wird wirksam für Einkommen ab 1.901 €.


    Der notwendige SB in der 1. Einkommensstufe bleibt bei 880/1080 € in der 1. Stufe. Diese wurde um 400 € auf Einkommen bis zu 1900 € erweitert. Mit anderen Worten. Wo in diesem Jahr den Umterhaltspflichtigen etwas mehr bleiben durfte, darf er im nächsten Jahr auf 1080 € runtergezogen werden (dieser Sockel gilt ja dann auch für den Mehrbedarf).


    Alles in allem, wird es nicht zu einer Entlastung, sondern bei bestimmten Konstellationen zu einer weiteren Belastung der Unterhaltschuldnder führen

  • Der Selbstbehalt für den Unterhaltspflichtigen bleibt (wie nicht anders zu erwarten) bei 880/1080. Inflation trifft nur Kinder. UETs sind davon nicht betroffen.
    Die 1300 in Gruppe 2 ist lediglich der Bedarfskontrollbetrag.

    Einmal editiert, zuletzt von Summerjam ()

  • Hallo,


    also mich nervt das wirklich. Jedes Jahr kann ich den Ex anrufen und sagen, dass sich der Unterhalt erhöht hat. Wenns denn nun mal ne gescheite Erhöhung wäre und dafür nur alle paar Jahre mal.
    Jedes Jahr das gleiche Gemaule und Gejammere. Wegen nix und wieder nix.
    Da das Kindergeld ja auch wieder rauf geht und hälftig dann abgezogen wird, handelt es sich bei mir um ganze 6 EUR, was das ausmacht.
    Und 2019 wird wieder neu ausgekartelt.


    Geile Sache wieder für viele Anwälte. Und die Richter. Man man man. So hält man die Wirtschaft auch in Schwung.
    So sorgt man der eigenen Arbeitslosigkeit vor.

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Großer Gewinner werden diejenigen UET's mit einem Netto von ca. 1500 Euro und einem Unterhaltsberechtigten. Diese werden von Gruppe 1 in Gruppe 2 gebucht und haben dadurch einen höheren Selbstbehalt und werden dann zum Mangelfall..... :lach

    Seit ich nicht mehr rauche höre ich nur noch Musik von Menschen die nicht rauchen und siehe da: mein Plattenschrank ist leer.
    Ich lese nur noch Bücher von Menschen die nicht rauchen. Eigentlich nur Kafka, denn der hatte TBC.

  • Sprecht euch doch ab, wenn möglich. Alle 3 jahre 20 Euro mehr, wenn kein Altersstufenwechsel.

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  • Volley schrieb dass der Eigenbedarf bei Mangelfall auf 1300€ steigt. Jemand anders schrieb dass es sich um die zweite Stufe handelt. Was stimmt?

  • Volley schrieb dass der Eigenbedarf bei Mangelfall auf 1300€ steigt. Jemand anders schrieb dass es sich um die zweite Stufe handelt. Was stimmt?


    Die 1300 ist der Bedarfskontrollbetrag. Das ist etwas anderes als der Selbstbehalt. Letzterer bleibt unverändert bei €1080 (880 für Erwerbslose).

  • Volley schrieb dass der Eigenbedarf bei Mangelfall auf 1300€ steigt. Jemand anders schrieb dass es sich um die zweite Stufe handelt. Was stimmt?


    Also, ich hab mal n bissl gelesen.




    Ich verstehe das wie folgt:


    wird nach Abzug des KU der Bedarfskontrollbetrag unterschritten, wird eine Stufe (oder mehrere) drunter als Zahlbetrag angesetzt. Solange eben, bis der Selbstbehalt erreicht ist oder das verfügbare Einkommen nicht mehr den Bedarfskonrollbetrag unterschreitet


    praktisches Beispiel:


    Nettoverdienst 1500 Euro und ein Unterhaltsberechtigter.


    UET müsste 105% zahlen. Er unterschreitet dann aber den Bedarfskontrollbetrag und rutscht wieder in die 1. Stufe




    Siehe Punkt 6 Bedarfskontrollbetrag

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    Einmal editiert, zuletzt von Tomtomsen ()

  • Beim Mangelfall bleibt ja immer der selbstbehalt von 1080€. Wären es 1300€ würden viele in den Mangel fallen.


    In dem Fall ändert sich dann der Betrag des UHV nach oben. Daher bleibt den Kindern unterm Strich derselbe Betrag zur Verfügung.

  • Hallo,
    diese neue Einstufung ist ja wirklich interessant.
    Ich verstehe allerdings nicht, warum das gemacht wurde?
    Weiß denn jemand, wie die Sachlage ist, wenn man einen dynamischen Titel hat?
    Hier werden ja nicht die Einkommen genannt, sondern die Stufen mit dem Prozentsatz.
    Viele Grüße
    Lale

    :sonne :sonne :sonne :sonne :sonne

    Einmal editiert, zuletzt von Lale25 ()

  • Ein dynamischer Titel ist weiter zu bedienen. Vollkommen egal, ob UET nach neuer Tabelle woanders eingestuft würde. Es darf kostenpflichtig auf Abänderung geklagt werden. Ausgang ungewiss. Break-even sowieso.

  • Also wie ich es verstehe bekommen wir 12 euro weniger. Weil stufe 105%diese verschwindet und wird zur stufe 100. Ganz schöne Frechheit. 2 jahre lang eine Erhöhung und jetzt auf einmal weniger. Ich hatte überlegt eine Überprüfung über den Beistand machen zu lassen. Hatte aber Angst weniger zu bekomme.(keine Ahnung wie sein Leben aussieht.) Jetzt lasse ich sicher eine machen, weil ich nur gewinnen kann.