Düsseldorfer Tabelle 2018 bringt Veränderungen

  • So, nun habe ich doch mal eine Fage hierzu.


    Heute sollte der Unterhalt auf meinem Konto sein, ist er aber nicht. Nur der Beitrag zum Hort ist da. Ich warte nachtürlich noch ab, keine Frage :-).


    ABER so mal generell gefragt, weil ich mich grundsätzlich auf Ärger einstelle, wenn sich im Ablauf des Kindsvaters was ändert (gebranntes Kind und so....):
    Die Stufen sind ja geändert worden. Wir sind mit dynamischem Titel eingestuft auf 105 %. Das man unter 10% Änderung wohl bei einer Klage keinen Erfolg hat, weiß ich schon. Nur jetzt hat KV ja seit März noch ein Kind und somit 3 unterhaltspflichtige Personen. Die KM des neuen Kindes ist ja auch unterhaltsberechtigt, auch wenn sie nach den Kindern zurücksteht. Wird er trotzdem nur auf 100 % zurückgestuft, also 1 Stufe unter der im Titel oder geht noch weniger? Oder anders gefragt: was wäre denn der Mindestunterhalt jetzt? Irgendwie ist mir das nicht klar. Den 1 Euro Kindergelderhöhung kann er ja eh abziehen. Muss er dann klagen oder kann er beim Jugendamt einfach eine Änderung beantragen, der ich dann zustimmen kann oder auch nicht?

  • Den aktuellen Mindestunterhalt kannst Du in der DüTa einsehen. (Ich hab jetzt nicht geguckt, hoffe aber, unsere Admins haben die aktuelle in den Leitfaden eingepflegt ...). Theoretisch kann der Ex bei jetzt drei Kindern und vorher Stufe 2 jetzt unter den Mindestunterhalt rutschen. Das wäre der sog. Mangelfall und Ex müsste nur noch für eine gequotelte (durch drei halt und anteilig nach Altersstufe der Kids) Summe gerade stehen. Allerdings würde da zuerst der Hortbeitrag an dich völlig rausfallen. Den kann/darf er nur bedienen, wenn er den Mindestunterhalt an alle Kids leistet. Den darf er keinesfalls dem Unterhalt an eines der Kids vorziehen. Insofern ist die jetzige Zahlung interessant und im Normalfall ein Zeichen dafür, dass der Unterhalt (noch) kommt.


    Wenn Ex nicht mehr leistungsfähig ist und das dem JA nachweist, werden die nach Prüfung neu und ggfls. niedriger berechnen. Natürlich müsste eigentlich geklagt werden, wenn du oder JA sich verweigern. Nur: Ist die Sache eindeutig, würde JA und Du vor Gericht mit Pauken und Trompeten verlieren. Und Du hast die Kosten am Hals - in Größenordnung eines Jahresunterhalts, wenn alles ganz schief geht. Und würde doch gesplittet zwischen Ex und Dir, holt sich der Staat sein Geld sogar vor dem Unterhalt. Und damit wäre er noch weniger leistungsfähig und könnte nur noch weniger zahlen ... also schaut die Beistandschaft, dass man sich irgendwie einigt. Und schützt so das Kind.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Er hat 2 Kinder zu "versorgen" und 1 KM (die Next, die im März ein Kind bekommen hat). Er hat ca. 1700 € bereinigtes Netto, evtl. auch mehr. Da er eher häufiger mal den Job wechselt, kann ichs nicht mehr genau sagen. Die Next steht ja auch hinter den Kindern, also wird erst "bezahlt", wenn die Kinder den Unterhalt haben oder nicht? Den dann aber gequotelt? Und Hort kann ich zumindest gedanklich aber auf jeden Fall streichen oder?


    Ich warte mal bis zum Ende der Woche, vielleicht kommt der Unterhalt ja noch. Neu berechnen lassen wollte ich eh, aber noch nicht jetzt. Erst wenn ich im neuen Job bin mit der richtigen Einstufung, nur so finde ich es fair.



    Edit: Wenn ich einen Unterhaltsrechner bemühe, dann zahlt er an beide Kinder Unterhalt, aber keinen Betreuungsunterhalt an die KM. Dann fällt wohl auch der Hortbeitrag weg. Und er hat sonst immer den Unterhalt am 15. über wiesen, so wie auch den Hortbeitrag. Nachtigall ick hör dir trapsen.


    Edit 2: Bis das geändert ist, muss er doch aber eigentlich den titulierten Unterhalt zahlen oder? Eigenmächtig ändern darf er nicht.

  • Edit 2: Bis das geändert ist, muss er doch aber eigentlich den titulierten Unterhalt zahlen oder? Eigenmächtig ändern darf er nicht.


    jupp und die Abänderung muss er anregen


    Er hat ca. 1700 € bereinigtes Netto, evtl. auch mehr


    Steuerstattung, Prämien nicht vergessen - das sollte doch für Mindest KU für Kleinkinder reichen


    Neu berechnen lassen wollte ich eh, aber noch nicht jetzt. Erst wenn ich im neuen Job bin mit der richtigen Einstufung, nur so finde ich es fair.


    was hat DEIN Job damit zu tun ?


    Den dann aber gequotelt? Und Hort kann ich zumindest gedanklich aber auf jeden Fall streichen oder?


    Gequoltet wird sobald es bei beiden nicht für den MindestKU reicht - dann wäre Hort auch raus

  • Weil ich sehr wahrscheinlich dann deutlich mehr verdienen werde als er und somit der Hort nicht mehr 1:1 geteilt wird. Drum hat mein neuer Job damit zu tun. Weil wenn ich schon rechnen lasse, dann halt auch gleich den Mehrbedarf mit :-). Wird teuer genug, da bei uns die Beistandschaft eher für den Vater rechnet und sich gern auch mal behumpsen läßt. und ich somit wohl einen Anwalt bemühen werde.


    Wegen der Steuer bin ich skeptisch. Der Herr schafft es immer, sich bei der Steuer als normaler Angestellter noch ne Nachzahlung zu rechnen :hae::wand