Scheidungsverfahren Gerichtskosten?

  • :wink Hallo zusammen, folgende Situation


    Ich - alleinerziehend beziehe ALG 2 + Aufstockung, Kind (7) wohnt bei mir
    Noch Ehemann - bezieht Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit


    Wir sind noch verheiratet leben aber schon seit zwei Jahren getrennt. Er möchte jetzt plötzlich die Scheidung einreichen (keine Ahnung wer ihn wieder auf diese Idee gebracht hat) jedenfalls, ich kenne mich mit Gerichtskosten und so überhaupt nicht aus. Ich weiß nur, dass man so einen Antrag beim Gericht stellen kann, wegen Kostenübernahme. Gilt das auch bei Scheidung? Ich kann es mir nicht erlauben da noch irgendwelche Anwälte zu bezahlen, kann ich mich auch gegen die Scheidung stellen oder soll ich es mitmachen?

  • Ja, auch bei Scheidungen gibt es die Verfahrenskostenhilfe. Ohne Anwalt würde ich da nicht auftauchen, ich hab mich viel sicherer gefühlt mit einem Anwalt als Verstärkung. Der Anwalt stellt dann auch die Anträge für Dich.


    Sich gegen die Scheidung wehren klappt fast nie, nach drei Jahren ist das ohnehin aussichtslos.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Vermutlich könnt Ihr beide (erfolgreich) Prozesskostenhilfe beantragen.


    Liegt denn eine Scheidung für Dich im Bereich des Möglichen / Denkbaren, oder bist Du schon in diesem Punkt uneins mit dem Vater Deines Kindes?


    Falls Ihr Euch einig sein solltet, dann könnt Ihr ja vielleicht untereinander die wesentlichen Punkte regeln, falls noch nicht geschehen. Wenn Ihr sowieso schon in getrennten Wohnungen lebt und Euren Besitz aufgeteilt habt, dann gibt es da nicht so sehr viel zu tun bzw. es gibt gar nicht so sehr viele Punkte, über die zu verhandeln wäre.

  • Du kannst Verfahrenskostenhilfe beantragen, sodass du die Kosten nicht selber tragen musst. Da gibt es ein paar Voraussetzungen (Ehe gilt als gescheitert, Trennungsjahr nach § 1566 BGB, persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse, Aussichten auf Erfolg....)
    Ich kann dir diesen Ratgeber hier empfehlen https://www.prozesskostenfinan…de/verfahrenskostenhilfe/ das du in etwa erstmal einen Plan hast was das alles bedeutet und dann kannst du zum Familiengericht den VKH-Antrag stellen.

  • (keine Ahnung wer ihn wieder auf diese Idee gebracht hat)


    Braucht es dazu denn einen Ideengeber? Sinn und Zweck einer Trennung und der 2 Jahre Trennungszeit ist doch idR die Scheidung, oder?


    Vielleicht hilft dir der Gedanke, dass du bei Aufnahme einer Sozialversichungspflichtigen Tätigkeit jeden zweiten Rentenpunkt an deinen in Trennung lebenden Ehemann "überweist"? Und ggf. Trennungsunterhalt. Und bei einem 7 Jahre alten Kind, ist Vollzeitarbeit ja auch nicht so ungewöhnlich.


    Die Scheidung nicht zu wollen, bedeutet ja, dass du (in Bälde) das Eheleben fortführen willst. Stimmt das? In dem Fall kannst du die Trennungszeit mindestens bis 3 Jahre ziehen. Ein Bekannter von mir ist gegen seinen Willen nunmehr im 8ten Scheidungsjahr, weil Frau und Richter bockig sind.


    Wenn bei euch alles soweit getrennt ist und ihr eurer Hab und Gut vor 2 Jahren soweit aufgeteilt habt, ist die Scheidung eigentlich ne Sache von 3-5 Minuten. Es reicht, wenn er sich einen Anwalt nimmt und den Antrag stellt. Für dich besteht dabei kein Anwaltszwang.

  • Vielleicht hilft dir der Gedanke, dass du bei Aufnahme einer Sozialversichungspflichtigen Tätigkeit jeden zweiten Rentenpunkt an deinen in Trennung lebenden Ehemann "überweist"?


    Das fand ich ziemlich hart damals, denn die Ex-Frau hat überhaupt nicht gearbeitet und dementsprechend hat sie auch bei "nur" vier Jahren Ehe entsprechend von den "überwiesenen" Rentenpunkten profitiert - aber besser ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende. Welche Gründe würden aus Deiner Sicht dafür sprechen, sich nicht scheiden zu lassen? Mir war es damals wichtig, klare Verhältnisse zu schaffen. Wäre das nicht ein ausreichendes Argument, auch für Dich?


  • Das fand ich ziemlich hart damals, denn die Ex-Frau hat überhaupt nicht gearbeitet und dementsprechend hat sie auch bei "nur" vier Jahren Ehe entsprechend von den "überwiesenen" Rentenpunkten profitiert - aber besser ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende. Welche Gründe würden aus Deiner Sicht dafür sprechen, sich nicht scheiden zu lassen? Mir war es damals wichtig, klare Verhältnisse zu schaffen. Wäre das nicht ein ausreichendes Argument, auch für Dich?


    Meine bekommt für 9 Monate Ehe lebenslang ca. €50/Monat mehr Rente (von mir). Ich empfinde das heute nicht mehr als hart (für mich), wenn ich mir überlege, wie viel sie als Ehefrau kosten würde. Im Gegenteil... Die Ehe mit mir war diesbezüglich ein Erfolg/Mehrwert. Davon (Mehrwert) kann meine Ex nur träumen. Das klingt zwar auf den ersten Blick etwas hart und "unromantisch", aber so ist die Ehe nunmal gebaut. Sie ist ein Vertrag zwischen diversen Parteien. Von daher macht ein Anwalt eigentlich vor Eheschliessung am meisten Sinn. ;)

  • Die Gerichtskosten bei einer Scheidung betragen ca. 300 Euro, die von den Parteien hälftig zu tragen sind.


    Hinzu kommen die Anwaltskosten von mindestens einem Anwalt. Der Scheidungsantrag muss zwingend von einem Anwalt für (s)einen Mandanten gestellt werden. Der andere (Ex)Ehepartner kann theoretisch der Klage beitreten und braucht dann keinen anderen Anwalt.
    Diesen preiswerten Weg kann man beschreiten, wenn es keine Streitigkeiten gibt. Einigkeit bestehen sollte also
    a) über den Vollzug der Scheidung
    b) den Aufenthalt des Kindes
    c) über die "Vermögensauseinandersetzung" (Besitz ebenso wie Schulden!)



    Im Standardverfahren sind mit ca. 1300 Euro Anwaltskosten zu rechnen. Die sind offiziell von demjenigen zu zahlen, der die Scheidung einreicht. (Nimmt man selbst auch einen Anwalt, hat man dessen Kosten selbst zu tragen. Im Familienrecht werden Verfahrenskosten (Gerichtskosten, etwaige Gutachterkosten etc.) unter den Parteien üblicherweise geteilt. Anwaltskosten hat jede Partei selbst zu tragen, "werden gegeneinander aufgehoben", heißt die klassische Formulierung. (Es gibt "teurere" und "billigere" Anwälte ... Da soll jeder zahlen, was er bestellt hat...)


    Wenn man sich über alles einig ist, kann man inoffiziell "einen" Anwalt nehmen und dort gemeinsam hinmarschieren und mit dem alles besprechen. Wie gesagt: kein Problem, wenn ihr euch einig seid. Es wird zum Problem, wenn es Streitpunkte gibt oder Streitpunkte aufkommen.
    Beide könnt ihr, wie oben ja von verschiedenen Seiten beschrieben, Verfahrenskostenhilfe beantragen. Falls ihr nur einen Anwalt einsetzen wollt, wäre es günstig, wenn offiziell derjenige den Anwalt beauftragt, der unter Garantie die Verfahrenskostenhilfe bekäme.


    Du fragst nach Gründen für den plötzlichen Scheidungswunsch. Da kann es einige geben. Manchmal ist es - allerdings meist bei Frauen - der Wunsch, einfach eine Sache abzuschließen und offiziell zu beenden.
    Eine neue Beziehung steht manchmal auch dahinter (aber eher selten).
    Es könnte einen finanziellen Aspekt geben. Verheiratet, laufen gegenseitig eigentlich Rentenpunkte auf. In der beschriebenen Situation aber eher unwahrscheinlich.
    Bei dir und zwei Jahren Trennung mit einvernehmlicher Kindzuordnung hat sich der Aufenthalt des Kindes verfestigt. Wenn du da jetzt zB die Scheidung beantragen würdest, würde unter normalen Umständen das Kind gesichert bei dir verbleiben, so ihr drum streiten würdet.
    Für dich könne übrigens noch ein Vorteil sein vorhanden sein: Falls der Vater, bedingt durch die niedrige Rente, keinen oder nur wenig Unterhalt zahlen kann, wärst du nach der Scheidung ggfls. Unterhaltsvorschussbezugsberechtigt. Ggfls. würdest du damit aus der Abhängigkeit vom Hartzbezug herausfallen.
    Aber das sind Feinheiten, die man nur an konkreten Zahlen ausmessen kann. Sie sind aber öfter Grund für bestimmte Handlungen. Falls Ihr könnt, setzt Euch doch darüber einmal zusammen an einem neutralen Ort und sprecht das alles (vielleicht mit einer Person Eures Vertrauens als dritter Beteiligter am Gespräch) in aller Ruhe durch.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Das klingt zwar auf den ersten Blick etwas hart und "unromantisch", aber so ist die Ehe nunmal gebaut. Sie ist ein Vertrag zwischen diversen Parteien. Von daher macht ein Anwalt eigentlich vor Eheschliessung am meisten Sinn.


    Ja, nur denken die meisten zu diesem Zeitpunkt nicht an vertragliche Absicherung ... ich stimme aber mit Dir überein, wie schon M. Luther sagte, dass die Ehe ein (absolut) weltlich Ding ist. Das schließt ja romantische Momente nicht aus, aber dafür benötigt man keine Eheschließung.


    Wenn Du in 9 Monaten (zuzüglich Trennungsjahr?) durch warst, dann frage ich mich schon, warum ein Versorgungsausgleich überhaupt angewendet wurde. Kann der nicht wegfallen, wenn die Ehe nur von kurzer Dauer war?

  • Wenn Du in 9 Monaten (zuzüglich Trennungsjahr?) durch warst, dann frage ich mich schon, warum ein Versorgungsausgleich überhaupt angewendet wurde. Kann der nicht wegfallen, wenn die Ehe nur von kurzer Dauer war?


    Nach ca 8 Monaten hat meine Ex die Ehe "beendet". Davon habe ich 1 Monat später erfahren. Nach Ablauf von weiteren 9 Monaten habe ich die Scheidung eingereicht, was dann tatsächlich erst der Stichtag für die Ermittlung der Rentenpunkte war (Also 18 Monate = €50). Von Einreichung der Scheidung bis zum Scheidungsurteil vergingen dann allerdings nochmals mehr als 2 Jahre. Die Rentenversicherung hat einige Zeit gebraucht, um ihr Schwarzgeld wieder auf mein Punktekonto zu buchen.
    Meines Wissens hängt es nicht tatsächlich davon ab, wie lange die Ehe lief, um einen Versorgungsausgleich ggf. fallen lassen zu können. Ich meine, dass darauf verzichtet werden "kann", wenn beide in etwa gleich viel Punkte gesammelt haben - also linke Tasche rechte Tasche. Ausserdem müssen dem beide und der Richter zustimmen, was meine nun so gar nicht wollte. Ihr war wohl nicht wirklich klar, dass ihr meine €50 gar nichts bringen werden. Von den 50 hat sie nichts, da sie einfach 1:1 weniger von Mutter Staat bekommt, wenn sie in die Altersarmut wechselt. Und selbst wenn ihr das klar war, so hätte sie dennoch zum damaligen Zeitpunkt nicht verzichtet, schliesslich war Rache nötig. Wie konnte ich Schuft es auch wagen, a) ihren Betrügereien aufzudecken, und b) sie dann auch noch zu verlassen.


    BTW: Ich war vor Eheschliessung bei einem Anwalt. Und der war sogar ehrlich und hat gesagt, dass Eheverträge in meiner Situation so gar nichts wert sind und empfahl, hier nicht unnötig Geld zu verbrennen. Lieber erst gar nicht heiraten. Eheverträge sind tendenziell ehr sittenwidrig und verlieren schneller ihre versprochene Wirkung als Botox unter der Haut.

  • Diese Aussage in Klammern hatte etwas damit zu tun, dass mein Ex in der Vergangenheit immer von heute auf morgen mit Sachen auftaucht, die dann sofort umgesetzt werden müssen ohne weiter darüber nachdenken zu müssen. Das hat ihn in der Vergangenheit auch oftmals geschadet, manchmal auch uns beiden. Daher meine Aussage, ich war etwas gereizt.


    Ich würde die Scheidung niemals ohne einen eigenen Anwalt durchziehen, dass wurde mir auch von Bekannten geraten so etwas nicht zu machen, auch wenn es keinen Rosenkrieg gibt.
    Ob er Rentenpunkte bekommt und Trennungsunterhalt bekommt bleibt abzuwarten.
    Ich habe nichts gegen eine Scheidung ich bin sogar dafür, denn dann ist das Kapitel endgültig abgeschlossen, ich war nur so aufgewühlt, weil ich Angst habe dass damit einfach mal Kosten auf mich zu kommen, die ich einfach nicht tragen kann.

  • Zitat von »Summerjam«




    Vielleicht hilft dir der Gedanke, dass du bei Aufnahme einer Sozialversichungspflichtigen Tätigkeit jeden zweiten Rentenpunkt an deinen in Trennung lebenden Ehemann "überweist"?


    Das fand ich ziemlich hart damals, denn die Ex-Frau hat überhaupt nicht gearbeitet und dementsprechend hat sie auch bei "nur" vier Jahren Ehe entsprechend von den "überwiesenen" Rentenpunkten profitiert - aber besser ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende. Welche Gründe würden aus Deiner Sicht dafür sprechen, sich nicht scheiden zu lassen? Mir war es damals wichtig, klare Verhältnisse zu schaffen. Wäre das nicht ein ausreichendes Argument, auch für Dich?

    Klar sind klare Verhältnisse zu schaffen wichtig, sehe ich auch genauso, ich hatte lediglich finanzielle Bedenken, weil ich schon oft Sprüche gehört habe wie "Eine Scheidung kostet oft mehr als die Hochzeit selbst" usw.
    Da ihr mir nun aber von dieser VKH eine Menge Infos gegeben habt, sind meine Bedenken auch weniger geworden.

  • Ich möchte mich nochmal bei euch allen bedanken für die vielen Infos, Erfahrungen, etc.! Ihr habt mir sehr weitergeholfen und ich werde mir auf jeden Fall einen Anwalt dazu holen und das weitere mit ihm besprechen.

  • "Eine Scheidung kostet oft mehr als die Hochzeit selbst"


    Da ist auch etwas dran. Dein Anwalt und der Deines Ex bekommen ja ihr Geld so oder so, und zwar nicht zu knapp. Auch wenn das die Allgemeinheit für Dich zahlt, wenn Du VKH erhältst bzw. Ihr beide. Es gibt Ex-Partner, die rennen dann wegen jeder Kleinigkeit zum Anwalt ihres Vertrauens, und der nimmt sich natürlich gerne dieser Sache an ... ist ja ein gutes Geschäftsmodell. Nur wir, die wir das alles aus eigener Tasche finanzieren müssen, stehen danach u. U. ziemlich gerupft da. Sei froh, wenn es wegen Sorgerecht und Umgangsregelungen bei Euch keine gerichtlichen Auseinandersetzungen gibt, jedenfalls wünsche ich Euch das.


    Trotzdem bleibt mein Rat: versuche, was irgend möglich ist, mit Deinem Ex direkt zu regeln. Auch wenn es nicht Dein Geld kostet, ist es immer besser, sich außergerichtlich einigen zu können. Hinterlässt alles seine Spuren, auch und gerade bei den gemeinsamen Kindern.


    Nimm Dir Zeit, Dir selbst zu überlegen, was denn für Dich zu klären ist.