muss ich zwingend zu Gericht?

  • Hallo liebe Gemeinde,


    UET will Umgänge fixieren, anstatt zu reden, lässt UET den Anwalt schreiben, direkt mit der "Drohung", wenn sich BET nicht nach den Wünschen des UETs fügt, geht UET vor Gericht. Es gibt bereits einen Umgangsbeschluss, an den sich beide Seiten halten, UET will das aber ausweiten, so weit, dass UET die Ferien bestimmt bis Zwerg volljährig ist, obwohl BET erst arbeitgeberbedingt die Zeiten erst 2 Monate später verbindlich mitteilen oder bestätigen kann.


    Muss ich mir jetzt für diese Farce wirklich einen Anwalt nehmen? Wie sehen da meine Rechte aus? Auf dieses Anwalt-Gericht-Spiel habe ich keine Nerven mehr und ich sehe auch nicht ein, dass ich dafür wieder in die Tasche muss.

    Meine Finger sind offensichtlich immer schneller oder langsamer?? (wer weiß das schon??) als meine Gedanken, daher seht mir die Rechtschreibfehler (Flüchtigkeitsfehler) nach oder malt sie bunt an :blume

  • UET will Umgänge fixieren, anstatt zu reden, lässt UET den Anwalt schreiben, direkt mit der "Drohung", wenn sich BET nicht nach den Wünschen des UETs fügt, geht UET vor Gericht. Es gibt bereits einen Umgangsbeschluss, an den sich beide Seiten halten


    Erst einmal ist das eine Drohung. Wie sieht denn die bisherige Regelung aus, und welche Ausweitung der Umgänge könntest Du Dir vorstellen, wenn überhaupt? Ich würde dazu einen Termin beim Jugendamt vereinbaren, bei dem über das Thema gesprochen werden kann ... und dann siehst Du ja, ob er sich darauf einlassen kann bzw. will.


    Welche Argumente gibt es aus Deiner Sicht dafür, den Umgang auszuweiten, welche dagegen?


    Dass "nur" einer die Umgänge bestimmt, geht m. E. überhaupt nicht. Wer hat sich denn so einen Blödsinn überlegt? Scheint so zu sein, dass der Anwalt für teures Geld nur das aufschreibt, was sein Mandant ihm diktiert.


    Aber um auf Deine Frage zu antworten: Du musst erst dann vor Gericht, wenn ein Antrag vorliegt, der vom Familiengericht zur Verhandlung angenommen wurde. Sollte dies so kommen, kannst Du immer noch für Dich entscheiden, ob Du Dich selbst vertrittst, also auf einen Anwalt verzichtest, oder eben nicht.

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  • Dein Posteingang ist voll Musicfades, könntest du ihn mal bitte leeren?


    Muss ich denn an der Verhandlung teilnehmen? Ich halte das einfach für blödsinnig!


    es handelt sich um einen Vergleich, den wir damals geschlossen haben. Wir waren beide einverstanden, warum also ändern?


    Was blüht mir, wenn ich nicht teilnehme? Der Richter kann doch beschließen was er möchte, bzw. was UET dann möchte. Mir ist es doch grundsätzlich egal, nur kann ich ggfs. dann die Ferienbetreuung nicht übernehmen, wenn ich die Ferien nicht projektabhängig nehmen kann.

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  • Dein Posteingang ist voll Musicfades, könntest du ihn mal bitte leeren?


    Muss ich denn an der Verhandlung teilnehmen? Ich halte das einfach für blödsinnig!


    es handelt sich um einen Vergleich, den wir damals geschlossen haben. Wir waren beide einverstanden, warum also ändern?


    Jetzt ist wieder Platz in der Mailbox. Zum Thema zurück:


    Wenn es ein Vergleich war, dann stellen sich mir folgende Fragen:


    1. wie lange ist das her?
    2. gibt es kindbezogene Entwicklungen, die eine Ausweitung der Umgänge sinnvoll / zwingend notwendig erscheinen lassen?
    3. worum, denkst Du, geht es dem KV tatsächlich?


    Ich würde an die ganze Sache betont sachlich und konstruktiv herangehen. Also im Sinne von Vereinbarkeit mit dem Alltag der Kinder unter Berücksichtigung, inwieweit KV in der Lage ist, sich in den Alltag der Kinder mit einzubringen. Zum Gespräch beim JA würde ich auch schon einen passenden Vorschlag im Hinterkopf haben.

  • Wenn es ein Vergleich war, dann stellen sich mir folgende Fragen:


    1. wie lange ist das her?
    2. gibt es kindbezogene Entwicklungen, die eine Ausweitung der Umgänge sinnvoll / zwingend notwendig erscheinen lassen?
    3. worum, denkst Du, geht es dem KV tatsächlich?


    Der Vergleich ist 7 Jahre alt. Es besteht aus meiner Sicht kein Grund, den Vergleich zu ändern. Zumindest habe ich auch von UET - außer ihn direkt betreffende Gründe - nichts vernommen, warum der Vergleich zu Gunsten des Kindes geändert werden muss.


    KV und ich haben natürlich eine Geschichte - wie jeder hier - und ich vermute, dass ihm meine Lebenssituation (mit neuem Partner) nicht passt und er jetzt wie - in der Ehe auch - weiterhin bestimmen möchte, wann ich mich wie zu verhalten habe. Da kann er nicht aus seiner Haut raus.


    Es sind jetzt noch 5 Jahre bis zur Volljährigkeit und Zwerg wird eh in ein oder zwei Jahren max selbst entscheiden, was mit wem in den Ferien geplant ist. Daher finde ich eine Abänderung überflüssig.

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  • Es sind jetzt noch 5 Jahre bis zur Volljährigkeit und Zwerg wird eh in ein oder zwei Jahren max selbst entscheiden, was mit wem in den Ferien geplant ist. Daher finde ich eine Abänderung überflüssig.


    Ab 12 Jahre kann die Meinung von Kindern als zuverlässige Entscheidungsgrundlage, die Umgänge betreffend, gewertet werden. Wie stellt sich denn Dein Sohn zu den Umgängen? Wo würde er gerne Heiligabend / Weihnachten verbringen? (Das Urteil vom OLG Brandenburg aus dem Jahr 2009 bezieht sich zwar auf eine Situation, in dem das Kind keinen Umgang mehr wollte, aber ich halte es trotzdem für sinnvoll, Deinen Sohn mit einzubeziehen).


    Welchen Eindruck hast Du selbst denn, was die Umgänge mit dem KV angehen? Hat er von sich aus irgendwann einmal den Wunsch geäußert, mehr Zeit mit seinem Vater zu verbringen?

  • Wie schaut der bisherige Umgang aus und was will er ändern?


    hauptsächlich geht es darum, dass UET die Ferienplanung im Oktober festlegen möchte, ich aber arbeitgeberseitig erst ab Januar verbindliche Termine mitteilen kann. Das ist ihm aber zu kurzfristig, hatte zwar die letzten Jahre funktioniert, aber will UET nicht mehr. Ich pers. denke, eine Planung im Januar für 12 Monate im Voraus sind ok.

    Meine Finger sind offensichtlich immer schneller oder langsamer?? (wer weiß das schon??) als meine Gedanken, daher seht mir die Rechtschreibfehler (Flüchtigkeitsfehler) nach oder malt sie bunt an :blume

  • hauptsächlich geht es darum, dass UET die Ferienplanung im Oktober festlegen möchte, ich aber arbeitgeberseitig erst ab Januar verbindliche Termine mitteilen kann. Das ist ihm aber zu kurzfristig, hatte zwar die letzten Jahre funktioniert, aber will UET nicht mehr. Ich pers. denke, eine Planung im Januar für 12 Monate im Voraus sind ok.


    Kannst Du es Dir schriftlich geben lassen, dass Du z. B. erst ab 1. Februar eines Jahres den gesamten Jahresurlaub geplant haben kannst? Was Du persönlich darüber denkst, ist halt subjektiv und anfechtbar, aber es gibt ja objektive Gründe, warum eine Planung zum Oktober des Vorjahres nicht möglich ist. So würde ich versuchen, den KV auf den Boden der Tatsachen herunterzuholen.

  • Wie habt ihr in der Vergangenheit die Ferien geregelt? 1. Oder 2. Hälfte? Konnten immer beide Wunschvorstellungen umgesetzt werden?


    Wir hatten damals auch eine feste Regelung: in einem Jahr ich die erste Hälfte aller Ferien, im nächsten Jahr dann die 2. Hälfte der Ferien. Wo ist dein Problem?


    Vielleicht muss er dies von Seiten des Arbeitgebers so fest regeln. Mit wievielte Arbeitskollegen musst du dein Urlaub abstimmen?

  • ich kann Deinen Ex verstehen-
    nach 7 Jahren hat sich ja das Alter des Kindes erheblich geändert, und die Rahmenbedingungen auch...
    von daher ist von aussen betrachtet eine Änderung vermutlich angebracht-


    deshalb macht eine "feste" Regelung schon Sinn-
    ob diese mit Deinen "Projekten" übereinkommen ist vermutlich ziemlich unrelevant, da das Kind (immer mehr) in ein Alter kommt, indem es nicht dauerhaft betreut werden muss-
    auch ist der KV nicht dazu da, Dir hier "freie" Zeiten zu schaffen
    aus diesem Grund wäre eine Regelung von z.B. in gerade Jahren er die erste Ferienhälfte, Du die zweite- und in ungeraden andersrum schon sinnvoll-
    da hat der KV Recht-


    kannst Du Dir kein Angebot an ihn in diese Richtung vorstellen?


    Wenn Du nicht hingehst, dann wird in diese Richtung vermutlich ohne Dich entschieden :-(
    wenn Du hingehst, dann solltest Du ein gutes Angebot im Gepäck haben :daumen
    wobei Du das eventuell ja auch ohne Gericht hinbekommst :daumen

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Hab ich das richtig verstanden das euer Kind 13 ist ?


    Also erste Frage: Wie stellt sich euer Kind denn das mit den Umgängen und den Ferien vor ?

  • Ich habe es jetzt so verstanden, dass es nicht darum geht, wer wann das Kind bekommt, sondern zu welchem Zeitpunkt das festgelegt wird.


    Mein erster weg wäre zum Arbeitgeber und dort 2 Dinge klären:


    Eine Bescheinigung darüber wann die urlaubsplanung stattfindet (Dezember/Januar).


    Den Arbeitgeber darum bitten eine verbindliche Einigung einzugehen mit dir, zb immer die ersten 3 Sommerferien Wochen oder Sommerferien immer im Wechsel etc.


    Damit ist dein Chef deine urlaubsplanung ja zu 75 % los.


    Mit beidem würde ich einen Brief mit Vorschlag für die ferienregelung an den Anwalt schicken. Dazu würde ich schreiben, dass man einen Termin beim ja machen kann um diese Vereinbarung schriftlich zu fixieren.

  • Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Urlaub bis zum 15.11. des Virjahres geplant zu haben.


    Genau aus dem Grund, daß man eine Planungssicherheit braucht.


    Wir haben jetzt schon den Sommerurlaub 2017 gebucht.


    Vielleicht muß Dein Ex ja den Urlaub bis zu dem Zeitpunkt einreichen?

  • Eine Ferienbetreuung musst Du bei einem Jugendlichen nicht mehr übernehmen. Ich kann den Vater voll verstehen. Die Umgangsferien können nicht nur nach Deinem Plan gebastelt werden. Ein Gerichtsverfahren ist, wenn Du Dir einen Anwalt nimmst teuer, da würde ich versuchen mich außergerichtlich einigen zu wollen. Zu einem Gerichtsprozeß hat man zu erscheinen, wenn das Gericht dieses anordnet, ansonsten kann ohne Deine Anwesenheit entschieden werden. Ein Vergleich, der vor sieben Jahren geschlossen wurde, kann natürlich abgeändert werden.

  • Wie wirst du jetzt antworten?


    ich werde ihm eine Ferienhälfte nach Rücksprache mit der Firma dauerhaft vorschlagen und zur Not muss Teenie dann halt wirklich die Zeit allein zu Hause verbringen.

    Meine Finger sind offensichtlich immer schneller oder langsamer?? (wer weiß das schon??) als meine Gedanken, daher seht mir die Rechtschreibfehler (Flüchtigkeitsfehler) nach oder malt sie bunt an :blume

  • ich werde ihm eine Ferienhälfte nach Rücksprache mit der Firma dauerhaft vorschlagen


    ... sein anderes Anliegen war Heiligabend, wie wirst Du darauf eingehen bzw. begründen, dass Du es bei der jetzigen Regelung auch weiterhin belassen möchtest? Frage für mich wäre vor allem: was möchte Euer Kind?

    Einmal editiert, zuletzt von musicafides ()

  • ....

    Wir haben jetzt schon den Sommerurlaub 2017 gebucht.

    ....


    Das wurde aber auch Zeit!!! :lach:rotwerd;)


    Danke ... *lachtränenwegwisch
    Hätte mir aber auch passieren können :thumbup:;)
    Nich bös nehmen. :rotwerd


    Zum Thema:
    Viele Arbeitgeber lassen die Urlaube 12 Monate im Vorraus planen.
    Meist wird im November für die folgenden 12 Monate die Urlaubswünsche "abgerufen" dann entschieden.
    Ab (meist) Mitte Dezember hat der Arbeitnehmer dann die Zusage(n).


    Ausnahmen bestätigen die Regel.


    Eine aussergerichtliche Einigung mit dem anderen ET scheint die zielführendste Möglichkeit.

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