Huhu ihr Lieben!
Da öffnet man nichtsahnend den Briefkasten und findet? Richtig. Eine Unterhaltsverpflichtungserklärung vom KV. Vollstreckbare Ausfertigung. Ich fall ja vom Glauben ab.
So, nun die Frage: es steht drin, es wurde bereits in den letzten drei Monaten gezahlt... aber wohin? An mich jedenfalls nicht.
Wir hatten das schonmal, dass er ein Jahr gezahlt hat, das hat sich das JA aber einkassiert, weil die Rückforderung von denen angeblich vorrangig sei. Sehe ich anders, Unterhalt ans Kind ist doch vorrangig?
Jedenfalls beziehe ich schon seit 2011 Unterhaltsvorschuss. Was er jetzt zahlt, ist rund 10 Euro weniger...
Wie gehe ich jetzt vor?
Danke euch schonmal. Bin noch ganz durch den Wind. :crazy