Scheidung und das leidige Autoproblem

  • :wink Hallo Zusammen


    Soo "wir" haben nun endlich den Scheidungstermin, der schon nächste Woche stattfindet.
    Jetzt ist es leider so, dass mein Ex seitdem er den Termin schriftlich hat, total durchdreht. Eigentl. hatten wir auch nach der Trennung noch ein einigermaßen umgängliches Verhältnis. Er wollte mich allerdings des öften überzeugen es nochmals zu probieren aber naja.. zu viel Vorgefallen - egal.
    Momentan fahre ich sein Auto, welches in der Ehe angeschafft wurde aber von ihm finanziert und auch der Kaufvertrag wurde von ihm unterschrieben. Nun möchte er es am Tag der Scheidung zurück. Aber auch aus versicherungstechnischen Gründen könnte ich damit nicht mehr fahren (er ist in der Army und das Auto läuft darüber). Soo.. ich hatte fest damit gerechnet, dass er mir es überschreibt denn das hat er mir vorher ständig versichert. Es ist nicht notgedrungen darauf angewiesen weil es sein Zweitwagen ist.
    Nun habe ich ein riesen Problem. Ich werde aufgestockt habe keinerlei Rücklagen und bekomme so auch weder eine Finanzierung noch einen Kredit durch. Da ich momentan noch eine Ausbildung zur Erzieherin mache und nur noch ein halbes Jahr Schule vor mir habe und die Schule mitten im Nirgendwo ist, bin ich irgendwie auf ein Auto angewiesen. Öffentliche Verkehrsmittel etc habe ich alles schon durch und ist nicht machbar.. da wäre ich für einen Weg 3 Stunden unterwegs - ganz zu schweigen die dann aufkommenden Betreuungsprobleme..


    Ich kann gerade kaum noch Denken .. vielleicht vergesse ich irgendeine Möglichkeit oder ihr habt tips was ich machen kann oder was würdet ihr tun?


    Es ist ja auch nicht mehr lange Zeit :-(


    Viele liebe Grüße

  • Ich kann gerade kaum noch Denken .. vielleicht vergesse ich irgendeine Möglichkeit oder ihr habt tips was ich machen kann oder was würdet ihr tun?


    Gibt es denn nicht die Möglichkeit, dass Du mit anderen Mitschülerinnen der Schule, wo Du lernst, eine Fahrgemeinschaft bildest? Versuche, Lösungen zu finden, bei denen Du so wenig wie möglich von ihm abhängig bist bzw. bleibst. Zum Radfahren, nehme ich an, ist es auch zu weit?



  • Ich wüsste nicht, wie Du das Auto behalten könntest. Von ihm finanziert und läuft auf ihn... :Hm


    War bei uns damals auch so, offiziell hat er finanziert, natürlich ich über andere Kanäle indirekt, er hat alle Autos (2 Stück) behalten und ich habe nicht mal den Schadensfreiheitsrabatt bekommen, bin mit 140 % eingestiegen.... :nudelholz

    Alles, was Ihr also von anderen erwartet, dass tut auch Ihnen! Darin besteht das Gesetz und die Propheten Mt 7,12

  • Rein rechtlich ist er da wohl auf der "sicheren" Seite. Seine Finanzierung, sein Name im Brief - sein Auto.
    Wenn Du aufstockende Leistungen bekommst, kannst Du versuchen, vom Job Center ein Darlehen für den Ankauf eines eigenen Autos zu bekommen,
    vor dem Hintgrund und mit dem Argument, dass du sonst deine Ausbildung abbrechen müsstest und komplett in den Bezug fallen würdest.

  • Ich meine, dass generell die Möglichkeit besteht, einen Antrag auf Zuweisung des Familienautos zu stellen. Ähnlich wie mit der ehelichen Wohnung.


    ABER:


    - das gibt Zores
    - ggf. wirst du ihm eine Entschädigung zahlen müssen, zB könnte der Geldwerte Vorteil vom Unterhaltsanspruch abgezogen werden. Oder du musst Versicherung und/oder Raten übernehmen. Kannst du das?
    - das JC könnte quer schiessen, wenn dein Ex zB sagt, dass dieser Geldwerte Vorteil eine Unterstützungsleistung gleichkommt. Oder aber, wenn dein Ex im Rahmen der Scheidung vom JC in Anspruch genommen wird.


    Ich tendiere auch dazu, dass du dir eine Lösung unabhängig von Ex suchst. "Er hat aber mal gesagt..." zählt kein Stück. Es zählt ja auch nicht, dass ihr mal gesagt habt, die Ehe wird für die Ewigkeit geschlossen ud ihr steht euch in allen Zeiten - guten wie schlechten - zur Seite.


    Edit: Der Wagen könnte zum Zugewinn gezählt werden, welcher entsprechend ausgeglichen wird. Ggf musst du dann an ihn Zugewinn auszahlen? Ohne genaue Zahlen, bzw ohne Anwalt wird das eng, wenn ihr euch nicht so einigen könnt.

    Einmal editiert, zuletzt von Summerjam ()

  • Gerade als Aufstocker ohne Rücklagen ist ein Auto ein heikeles Ding - von daher, sei froh wenn du es los bist.


    Für die Schule muss eine andere Möglichkeit geben - hör dich bei deinen Mitschülern um oder gibt es bei euch Carsharing Fahrzeuge?


    Ggfls. das Kind in den Schulwochen bei ihm betreuuen lassen und ein Zimmer vor Ort suchen?


    Den Weg über das Jobcenter (Darlehn) könnte man auch gehen...

  • Kann dich dein neuer Lebensgefährte nicht die 6 Monate lang unterstützen? Ist vielleicht erfolgsversrechender, als dein Ex, der scheinbar noch an der Beziehung hängt und die Scheidung nicht wirklich will (so lese ich es heraus).

  • bin mit 140 % eingestiegen....


    Das Problem hatte ich nach 10 Jahren Firmenwagen auch. Es muss halt ein Wagen auf dich angemeldet sein, damit du im SFR sinkst. Da interessiert es die Versicherung nicht, dass man in der Zeit 60K Kilometer/Jahr unfallfrei unterwegs ist.
    Mein aktuelles temporäres Auto läuft als Zweitwagen über Dritte mit 28%... Verkaufe den geschenkten Bock aber wieder und bleibe beim Fahrrad. Selbst geschenkt ist der Karren einfach wirtschaftlicher Unfug. Ausserdem geht mir der Chill-Faktor im Strassenverkehr abhanden.


    Dazu ein Witz: Wer sich beim Auto fahren nicht höllisch aufregt, achtet definitiv nicht genug auf seine Umgebung.

  • Dazu ein Witz: Wer sich beim Auto fahren nicht höllisch aufregt, achtet definitiv nicht genug auf seine Umgebung.

    Ganz im Gegenteil! Der Hals kommt ja das die alle nicht Fahren können egal wohin man schaut :D


  • Das Problem hatte ich nach 10 Jahren Firmenwagen auch. Es muss halt ein Wagen auf dich angemeldet sein, damit du im SFR sinkst. Da interessiert es die Versicherung nicht, dass man in der Zeit 60K Kilometer/Jahr unfallfrei unterwegs ist.
    Mein aktuelles temporäres Auto läuft als Zweitwagen über Dritte mit 28%... Verkaufe den geschenkten Bock aber wieder und bleibe beim Fahrrad. Selbst geschenkt ist der Karren einfach wirtschaftlicher Unfug. Ausserdem geht mir der Chill-Faktor im Strassenverkehr abhanden.


    Dazu ein Witz: Wer sich beim Auto fahren nicht höllisch aufregt, achtet definitiv nicht genug auf seine Umgebung.


    Das Witzige war, dass mein Ex eigentlich schon (schriftlich) zugesagt hatte, mir den Schadensfreiheitsrabatt zu geben, es dann per Fax zurückgezogen hat, mein Versicherungsvertreter war geschockt und meinte nur, dass er hoffentlich nie geschieden wird, da ja dann alles Höfliche und Menschliche, "über Bord" geworfen wird... :D


    Für mich seit der Trennung und Scheidung der wichtigste Charakterzug: Fatalismus und LMA, :rauchen nur so lässt sich Vieles ertragen, was man/frau so erlebt....

    Alles, was Ihr also von anderen erwartet, dass tut auch Ihnen! Darin besteht das Gesetz und die Propheten Mt 7,12

  • Ganz im Gegenteil! Der Hals kommt ja das die alle nicht Fahren können egal wohin man schaut :D


    Genau! Und wer das nicht mitbekommt, achten nicht auf seine Umgebung, bzw. fährt selbst blind. ;)

  • Sehr spannend - ich frage mich gerade, ob die Ex meines Mannes ihn in Sachen Auto über den Tisch gezogen hat?

    Folgende Fakten gab es:


    Mein Mann und seine Ex hatten ein Auto. Mein Mann wohnte ca. 600 km entfernt von seiner damaligen Frau. Das Auto wurde fast ausschließlich von der Ex am Wohnort der Ex genutzt, obwohl mein Mann es finanziert, alleine bezahlt hat und sein Name im Brief stand, es auch auf ihn zugelassen war. Aber wie gesagt: genutzt hat es die Ex-Frau.


    Auf Grund eines Umzuges, benötigte mein Mann sein Auto zurück. Er bot seiner Ex-Frau an, ihr ein kleineres, etwas älteres, aber durchgechecktes Auto mit Händlergarantie zu kaufen (er hätte das "neue" Auto für seine Ex bezahlt). Die Ex lehnte ab, das Auto, was mein Mann damals quasi in Petto hatte, würde ihr nicht reichen, sie bräuchte mindestens, wenn nicht mehr....


    Die Ex-Frau war damals nicht berufstätig und hatte kein eigenes Einkommen. Mein Mann hatte zu der Zeit kein eigenes Auto und fuhr bei Wind, Wetter, Schnee und Eis mit dem Fahrrad zur Arbeit.


    Im Endeffekt setzte die Ex dann durch, dass sie die Hälfte des gegenwärtigen Zeitwertes des Autos bar bekommt, im Gegenzug würde sie meinem Mann die Unterlagen und die Schlüssel zuschicken. Mein Mann hat gezahlt (es war durchaus ein Betrag, der ihm damals sehr weh tat!). Die Ex schickte (und jetzt kommt's - ich werde das nie vergessen) ihm in einem normalen DIN A 4 Umschlag die Schlüssel, die Abmeldebescheinigung, den KFZ-Brief und sonstige Unterlagen zu. Wohlgemerkt, alles zusammen in einem normalen DIN A 4 Umschlag, ohne Einschreiben o.ä.


    Das Auto war wie wir dann herausfanden (nach 20 km gab es die ersten massiven Probleme) in einem desolaten Zustand. Laut KFZ-Werkstatt muss die Ex von den Schäden gewusst haben.


    Später im Verlauf der Scheidung regte sie sich übrigens mehrfach schriftlich darüber auf, dass sie "nur" den Betrag X bekommen hat. Der Wagen wäre viel mehr wert gewesen. Da wir aber vorher in den entsprechenden Listen nachgesehen hatten, diese Schätzungen ausgedruckt hatten UND mein Mann erst mal mehrere tausend Euro an Reparaturkosten zahlen musste, war das Argument hinterlegt. Nur: Bleibt nicht immer ein Stachel???


    Zusammengefasst: Obwohl mein Mann das Auto finanziert und bezahlt hat, obwohl er laut Brief der Inhaber war, durfte bzw. musste mein Mann trotzdem die Hälfte des gegenwärtigen Zeitwertes des Autos zahlen.


    Fazit: ich würde mir einen "guten" Anwalt suchen, wenn du das Auto unbedingt haben möchtest.

  • Ich rate zu einem sauberen Vermögensausgleich, wobei der doch normalerweise schon stattgefunden haben sollte, wenn denn schon die kommenden Tage die Scheidung stattfinden soll.
    Ausserdem rate ich dazu, den Hinweis vom Ex zu eruieren: "Aber auch aus versicherungstechnischen Gründen könnte ich damit nicht mehr fahren (er ist in der Army und das Auto läuft darüber)."
    Was bringt es TS, wenn sie unversichert durch die Gegend fährt? Persönlich weiss ich nicht, wie das bei Autos ist, die über die Army laufen. Aber die Versicherung kann schon Einschränkungen vorsehen. Bei meinem damaligen Firmenwagen durften auch Familienangehörige nebst Ehefrau den Wagen benutzen, bzw. waren durch die Versicherung abgedeckt. Ab Scheidung war sie keine Ehefrau und damit durfte sie versicherungstechnisch auch nicht mehr das Fahrzeug bewegen.


    Denke, der Weg über den Vermögensausgleich ist der richtige. Vom Geld dann einen eigenen karren kaufen und gut ist.

  • Hmmm... Ein Auto von einem US-Military im Zugewinnausgleich?


    Glaube das Auto läuft, incl. Finanzierung über die USA und dürfte Scherungsübereignet sein, da gibts schon Probleme mit der Mehrwertsteuer und der Wertermittlung...
    Vermutlich gibts da nichtmal nen Brief sondern nen amerikanischen "Title"...


    Da sind auch die Eigentumsverhältnisse anders, so ein US-Title kann mehrere Eigentümer haben, oder der Title ist übereignet usw...


    Anders schaut das aus wenn das Fzg mit ner deutschen Zulassung versehen ist....


    lg Thomas

  • Resilein,


    das Auto wurde wahrscheinlich über die Militarkonditionen gekauft (und keine Steuer dafür gezahlt). Des Weiteren hat es wahrscheinlich die US Specs. All' dies müsste bei Zulassung in Deutschland abgeändert werden.


    Ich würde mir das so oder so gut überlegen.


    Herzliche Grüße

  • Das Auto wurde in der Ehe angeschafft. Wenn ihr keinen anderslautenden Ehevertrag habt und wenn ihr nach deutschem Recht geschieden werdet, gehört das Auto in den Vermögensausgleich.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Das Auto wurde in der Ehe angeschafft. Wenn ihr keinen anderslautenden Ehevertrag habt und wenn ihr nach deutschem Recht geschieden werdet, gehört das Auto in den Vermögensausgleich.


    Aber welcher Richter will sich mit Vermögensausgleich beschäftigen der über Landesgrenzen hinweg geht?


    Damals bei meiner Scheidung waren auch Immobilien im Ausland im Spiel, da hat der Richter sofort abgewunken... Er meinte dass innerhalb der EU die Feststellung der Werte schon kompliziert sei, von Vermögenswerten außerhalb der EU garnicht zu reden... Das Haus in Brasilien hat er komplett aus dem Zugewinn heraus genommen... (Das sollten wir in Brasilien selbst regeln)


    Faktisch stellt ein Fahrzeug aus USA hierzulande keinen definierten Wert dar, wie soll hier die Berechnung erfolgen?


    Restwert - Finanzierung - Umbaukosten für eine EU - Zulassung???
    Wo gehört das Fzg überhaupt hin, ist es so zu bewerten als wäre es in den USA? Setzt man dann die MwSt drauf?
    Ich vermute dass die Sachverständigenkosten und die Dauer des Streites um den Fahrzeugwert letztendlich teurer sind als das Fzg selbst...


    lg Thomas

  • Der Vermoegensausgleich ist durchzuführen, wenn nicht beide Parteien darauf ausdrücklich verzichten. Ein Richter könnte also so etwas nahelegen, aber nicht durchsetzen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Der Vermoegensausgleich ist durchzuführen, wenn nicht beide Parteien darauf ausdrücklich verzichten. Ein Richter könnte also so etwas nahelegen, aber nicht durchsetzen.


    Das ist schon Klar, dennoch erkennen auch Richter durchaus was Sinn macht und was nicht und lassen eben Beweise für Werte gelten oder auch nicht...


    Genaugenommen könnte man ein Weinglas das während der Ehe angeschafft wurde als "Wert" ansetzen, die Gegenseite den Wert bestreiten und dann muss ein Sachverständiger letztendlich den Wert bestimmen...


    Bei meiner Scheidung hat die Ex auch "teure Gemälde" im Zugewinn gesehen, da hat der Richter ein Bild eines ähnlichen Gemäldes der gleichen Künstlerin mit einer Preisangabe als "Wertermittlung" akzeptiert, Ex bestand aber darauf dass das "Gemälde" mehrer Tausend Euro Wert sei... Der Richter erklärte ihr dass sie gerne einen Sachverständigen beauftragen könne wenn sie dieser Meinung ist...


    Glaube die "Beweislast" liegt doch dann bei der Frau, oder?


    Im Falle des Autos dürfte die "Beweislast" ebenfalls bei ihr liegen, inwiefern hier die Möglichkeit besteht das "nicht zulassungsfähige" Fahrzeug nach deutschen Kriterien zu bewerten kann ich nicht abschätzen, stelle es mir aber schwierig vor...



    lg Thomas