Kostenentscheidung im Umgangsverfahren - bin etwas irritiert

  • Ihr Lieben, ich habe eine Frage an die Profis unter euch: Nach einem recht langwierigen Umgangsverfahren inklusive psychologischem Sachverständigengutachten liegt mir nun ein Gerichtsbeschluss vor, der wohl für alle Parteien (bis auf das betroffene Kind?!?) eher unbefriedigend sein dürfte. Es handelt sich um einen zeitweisen Umgangsausschluss, der damit begründet wird, dass der Kindesvater den Empfehlungen der Sachverständigen und den Wünschen der gemeinsamen Tochter nicht folgen kann/will/wird. :hae:


    Jedenfalls gibt es in diesem Beschluss auch eine Kostenentscheidung und diese lautet"Gerichtskosten werden nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet."; und genau das irritiert mich gerade enorm. Es ist an keiner Stelle die Rede von den entstandenen Gutachterkosten (die sicherlich nicht unbeträchtlich sein dürften). Fallen solche Gutachterkosten nicht eigentlich unter "Gerichtskosten"? Und unter welchen Umständen ist es üblich, dass das Gericht keine Gerichtskosten erhebt?


    Vielen Dank für's Zulesen. :blume

  • Wenn Ihr Prozesskostenhilfe bewilligt bekommen habt, dann zahlt der Steuerzahler die entstandenen Gerichtskosten. Dies betrifft, wie Du richtig vermutet hast, auch die Kosten des Gutachtens.


    Allerdings kann bis zu vier Jahre nach Beendigung des Verfahrens überprüft werden, ob die Voraussetzungen zur Prozesskostenhilfe noch erfüllt sind. (Wikipedia)

    Einmal editiert, zuletzt von musicafides ()

  • Es ist an keiner Stelle die Rede von den entstandenen Gutachterkosten (die sicherlich nicht unbeträchtlich sein dürften).


    Ist das Gutachten vom Gericht in Auftrag gegeben worden? Dann müsste es nach meinem Verständnis unter die Gerichtskosten fallen, auch wenn es auf die streitenden Parteien umgelegt werden. Die Kosten für Gutachten, die nicht vom Gericht beauftragt wurden, sind natürlich außergerichtlich.

  • Gerichtskosten waren bei uns auch nur die nach dem Verfahrenswert , dürfte bei Umgang wohl so 1.500 EUR sein, dann reinen Gerichtskosten, in dem Fall so um die 50 EUR.. (wären es durch beide noch mal geteilt, pro Partei 25 EUR, grobe Schätzung) Warum die nicht erhoben wurden weiß ich nicht.
    Hätte man auch machen können. Oder wurde es vielleicht von Amtswegen eingeleitet?
    Gutachten wird jetzt noch bestimmt extra abgerechnet.


    Außergerichtliche Kosten tragt ihr hier ja jeder selbst.

  • Gutachten sind sog. "Sonstige Kosten". Darüber scheint das Gericht nicht entschieden zu haben. Also gilt die gesetzliche Regelung im Familienrecht: Kosten werden geteilt. Die Gerichtskasse wird also euch mutmasslich eine Rechnung ausstellen, sobald die den Beschluss vorliegen haben (und der Gutachter seine Rechnung geschrieben hat ans Gericht).


    Es fehlt noch die klassische Formulierung, dass die Anwaltskosten gegeneinander aufgehoben werden. Habt ihr keine Anwälte gehabt? Aber auch so wird jeder Anwalt seinem Klienten eine Rechnung schicken.
    Es gilt weiterhin in so Verfahren, darauf zu drängen, dass die Gegenseite zumindest einen höheren Prozentsatz der Kosten auferlegt bekommt. Das muss in der Regel als eigener Antrag gestellt werden.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Dass das Gutachten erstellt werden soll, wurde per Beiweisbeschluss vom Gericht festgelegt, mit der entsprechenden Fragestellung. Der Kindesvater hat sich anwaltlich vertreten lassen. Ich bin alleine angetreten.


    Nun ist das Gutachten vor allem deswegen erstellt worden, weil der Kindesvater immer wieder behauptet, ich beeinflusse den Willen des Kindes. Die Gutachterin schrieb dann über mangelnde Ambivalenzfähigkeit des Vaters und kam zu dem Ergebnis, dass unbegleitete Umgänge gegen den Willen des Kindes eine Kindeswohlgefährdung darstellen, weil das Kind mit der Art des Vaters nicht zurecht kommt und sich stark unter Druck gesetzt fühle. Der Vater seinerseits lehnte begleitete Umgänge jedoch weiterhin ab.... Im Ergebnis kam es dann zum Umgangsausschluss für eine gewisse Zeit. So weit okay.
    Nun werden die Gutachterkosten allerdings enorm hoch sein. Insbesondere auch, weil die Gutachterin 500 km zum Vater gereist ist, um sich einen Eindruck von seinem persönlichen Umfeld zu machen.


    Ich fühle mich irgendwie schäbig, wenn ich nach einem solchen Beschluss auch noch beantrage, dass der Großteil der Gutachterkosten auf seine Kappe gehen sollte. :(
    Obwohl ich unsicher bin, ob er sich schäbig fühlt, mal wieder seit zwei Monaten keinen Kindesunterhalt gezahlt zu haben.

  • Der Beschluss ist gefasst. Jetzt kannst du eh keinerlei Antrag mehr stellen. Jetzt müsste geklagt werden (gegen die mutmaßliche kommende Gutachterrechnung).


    Aus gutem Grund werden in Familiengerichtsverfahren standardmäßig die Kosten geteilt. Aber andererseits erweist sich auch hier, dass der Schluri der Umgangselternteil ist. Wenn der Betreuungselternteil dann noch Kosten aufgebrummt bekommt, die er sicherlich lieber fürs Kind aufwenden würde und noch nicht einmal selbst geklagt hat, sondern verklagt worden ist - dann ist das auch irgendwie ungerecht. (Besonders fies wird es, wenn der Kläger selbst Verfahrenskostenhilfe bekommt, deshalb dauernd ja kostenlose Verfahren anstrengt und der andere Elternteil zahlen, zahlen, zahlen muss. Eine immer beliebter werdende Methode, gegen die man sich nur schwer wehren kann. Ist hier aber eh alles zu spät.)


    Wenn man dann mitbekommt, dass ein Gutachten zwischen 2000 und manchmal jenseits der 10.000 Euro kosten kann, die dann geteilt werden, ist es mit dem Mitleid bzw. schäbig fühlen schnell vorbei: Wenn ich neben der Kinder"aufzucht" und Job noch ein, zwei, drei Monate des Jahres voll für die Gerichtskasse arbeiten muss, um die anteiligen Verfahrenskosten zu bezahlen, weckt das einen gewissen Missmut ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Besonders fies wird es, wenn der Kläger selbst Verfahrenskostenhilfe bekommt, deshalb dauernd ja kostenlose Verfahren anstrengt


    Das ist dann so ein bisschen wie ein Pulverfass: wann wird der Umgangselternteil, der Verfahrenskostenhilfe erhält, das nächste Verfahren anstrengen, kostet ja nichts. Aber dass man damit auch die Kinder belastet, wird dann nicht gesehen. Eher, dass es dazu dienen soll, die Kinder vor dem ach so schrecklichen betreuenden Elternteil zu retten. Dass der den Alltag mit den Kindern stemmt und sich um alles kümmert, worum man sich halt als Elternteil so kümmert, wird dann nur im Nebensatz erwähnt.


    Wenn man dann mitbekommt, dass ein Gutachten zwischen 2000 und manchmal jenseits der 10.000 Euro kosten kann, die dann geteilt werden, ist es mit dem Mitleid bzw. schäbig fühlen schnell vorbei: Wenn ich neben der Kinder"aufzucht" und Job noch ein, zwei, drei Monate des Jahres voll für die Gerichtskasse arbeiten muss, um die anteiligen Verfahrenskosten zu bezahlen, weckt das einen gewissen Missmut ...


    ... und dann womöglich auch keinen Unterhalt für die Kinder bekomme, das geht ja dann oft zusammen.