Auskunftspflicht der Schule über Fehltage

  • Folgendes Problem:
    auf dem Zeugnis meines Sohnes stehen 5 unentschuldigte Fehltage, die ich nicht nachvollziehen kann. Mein Sohn sagt, er habe nicht geschwänzt.
    Natürlich habe ich in der Schule nachgefragt, doch leider verweigert die Schule eine Auskunft. :hae:
    Daraufhin habe ich bei der Schulbehörde nachgefragt, die mir geraten hat, einen Widerspruch einzulegen. So einen Stress wollte ich garnicht, blieb mir aber nichts anderes übrig.
    Mittlerweile sind 3 Monate vergangen und der Fall liegt nun in der Rechtsabteilung der Landesschulbehörde. Auf Nachfrage erhielt ich die Auskunft, dass die Bearbeitung wohl noch einige Monate dauern wird. :ohnmacht:
    Ich möchte doch lediglich wissen, an welchen Tagen mein Sohn gefehlt haben soll.... Und die Zeit drängt langsam, da er sich mit diesem Zeugnis bewerben möchte.
    Vielleicht kennt jemand von Euch ein Gesetz auf das ich mich beziehen könnte (so eine Art Auskunftsrecht) oder noch eine Idee, wie ich an die doch ganz einfache Auskunft kommen kann, denn unentschuldigte Fehltage sind ein Ausschlusskriterium bei Bewerbungen.... Ich bin mir auch ziemlich sicher, dass diese 5 unentschuldigten Tage falsch sind, um das zu klären, müsste ich aber erstmal wissen, welche Tage das sein sollen.
    Vielen Dank schonmal
    LG Lele :winken:

  • Hm, das ist ja der Hauptschulabschluss. Theoretisch müsste er sich auf Antrag diesen Hauptschulabschluss extra ausstellen lassen können, d.h. Kopfnoten und Fehltage fehlen dann und er kriegt alles eine Note höher gerechnet.
    Wäre ne Möglichkeit.
    Ansonsten kann ich dir nicht helfen, ich finde auch nix. Ich finde die Aussage nur sehr schwach, dass man keine Auskunft geben kannst, es ist schließlich dein Kind, du bist die Mutter, er ist minderjährig.
    Das klingt eher nach Schikane! :-(
    WEN hast du denn angesprochen in der Schule deswegen?

  • Ich finde das Ganze auch so ungeheuerlich und kann mir die Verweigerung dieser Auskunft auch nicht erklären.... Kontakt hatte ich direkt mit der Schulleitung. Telefonisch, und auch schriftlich.... und das mehrmals....

  • ....wenn die Schule das angibt, ist sie in der Beweispflicht....., am einfachsten ist das doch im Tagebuch nachzuweisen :schiel .... . Das ist kein Geheimdokument und genau bei solchen Fällen als Beweisinstrument nützlich. Wir handhaben das mit den Fehltagen an unserer Schule anders: Zur Halbjahresinfo, bzw. zu den Zeugnissen gibt es einen sogenannten "Beipackzettel ", da stehen Dinge wie Fehlzeiten, ob nun entschuldigt ( bei mehr als 10 d/ Halbjahr) oder nicht drin, genauso wie Einträge etc. Den Beipackzettel bekommen die Eltern in zweifacher Ausfertigung, eine Teil bleibt bei den Eltern, der andere geht unterschrieben zurück an die Schule. Das System hat sich bewährt :thumbup: . Mich wundert es, dass die Schule da nicht transparent ist :radab


    LG Mike

  • Naja, als Interne (Lehrerin) würde ich mal behaupten "da hat jemand sein Klassenbuch schei..e geführt" - sprich: da gibt es leider gar keine Nachweise. Pass mal auf, am Ende ist das Klassenbuch verschwunden, in dem die Fehltage notiert sind. ;-) Zufällig.
    An deiner Stelle würde ich die Schulleitung noch kurz per Mail über einen Termin beim Anwalt informieren, zwei Tage abwarten und wenn dann nix kommt, wirklich einen Termin machen.
    Wenn die Schule klug ist, ändert sie einfach das Zeugnis missmutig ab. Wenn sie unmöglich, dann fälscht sie ein Klassenbuch. ;-) (halte ich durchaus für möglich)


    Die Schule hat für diese Tage Beweispflicht, ganz klar. Und sie ist auskunftspflichtig.
    Es geht ja nicht um ein "Konferenzgeheimnis", sondern um persönliche Daten, auf die ihr Zugriff haben solltet.

  • Vielen Dank für die Info... das ist eine gute Idee! Ich werde die Schulleitung informieren, dass ich einen Anwalt kontaktieren werde und vielleicht habe ich ja Glück und ich erhalte doch die Aufstellung über die Fehltage...

  • Wenn sie unmöglich, dann fälscht sie ein Klassenbuch. (halte ich durchaus für möglich)


    Wow. Echt - das würde Dich nicht wundern? 8| Das fände ich schon ganz schön heftig. Mal eben Urkundenfälschung von Seiten der Schule (oder wäre es das nicht?), um zu vertuschen, dass man Mist gemacht hat?


    Lele, gibt es gar nichts von wenigstens einem der Tage, woraus hervorgeht, dass Kind in der Schule war? Einen Vokabeltest mit entsprechendem Datum oder so? Ich drücke die Daumen, dass es noch ohne Anwalt klappt.

    LG
    CoCo




    Halte mich fern von der Weisheit, die nicht weint; von der Philosophie, die nicht lacht und von der Größe, die sich nicht vor Kindern verneigt.
    ~ Kalil Gibran ~

  • @ CoCo:
    dazu müsste ich erstmal wissen, wann mein Sohn angeblich nicht in der Schule gewesen sein soll. Und genau diese Information bekomme ich nicht von der Schule.
    :ohnmacht:


    :batsch Au weia. Ja klar... Ich bin grippig und hab´ mildernde Umstände... :wacko:

    LG
    CoCo




    Halte mich fern von der Weisheit, die nicht weint; von der Philosophie, die nicht lacht und von der Größe, die sich nicht vor Kindern verneigt.
    ~ Kalil Gibran ~

  • Es ist unfassbar....!!!!!!! :frag


    Nun habe ich endlich die Liste bekommen über die Fehltage, die meinem Sohn vorgeworfen werden und es ist ein Samstag (!) dabei (und nein, da fand keine Schulveranstaltung statt), es sind Tage dabei, an denen er Arbeiten geschrieben hat (und diese Arbeiten hat er zu Hause). Fakt ist, ich kann alle (angeblich) unentschuldigten Fehltage eindeutig widerlegen und habe dies natürlich sofort der Schulbehörde geschickt, da ich ja vor 3 Monaten (!) bereits Widerspruch gegen das Zeugnis eingelegt habe.


    Die Schulbehörde braucht jetzt aber noch mind. 2 Monate um dies zu prüfen (nach eigener Aussage). Das kann doch nicht wahr sein.... Mein Sohn muss Bewerbungen schreiben und hat mit unentschuldigten Fehltagen keinerlei Chancen auf einen Ausbildungsplatz...


    Es ist wirklich ungeheuerlich.... :wand

  • Warum schreibt er das nicht einfach mit in die Bewerbung? Fehler seitens der schule. Gab keine unentschuldigten fehltage. Korrigiertes Zeugnis wird nachgereicht sobald vorhanden.


    Trotzdem eine Frechheit von der schule. Der Lehrerin würde ich noch ne Beschwerde hinterher schicken.

  • Da ein Zeugnis eine Urkunde ist, könntest du sogar Anzeige wegen Urkundenfälschung in Betracht ziehen. Ich wäre da sehr deutlich.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


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