Gsr, kindersparbuch und hartz 4

  • Guten morgen ihr lieben,


    Ich stehe irgendwie vor einem für mich unlösbaren Problem. Zur Situation:


    Ich habe kurz nach der Geburt ein hipp Sparbuch für meine Tochter angelegt, natürlich mit Unterschrift meines noch Ehemannes. In der ganzen Zeit ( in der Ehe und jetzt auch während der Trennung) habe ich alleine für die kleine eingezahlt. Nicht viel, aber wenigstens etwas.


    Seit März bin ich im hartz 4. Habe das Konto natürlich angegeben. Läuft somit auch als Vermögen meiner Tochter.


    Aufgrund der Tatsache, dass mein ex zur Zahlung meines Unterhalts sich am Geld seines minderjährigen "Stiefsohn" ( 12 jähriger Sohn der next) bedient hat und von seinem Geld lieber in Urlaub gefahren ist, habe ich tochters Bank aufgesucht.


    Nach einem kurzen Gespräch war klar, dass KV einfach eine verlustmeldung über das Sparbuch abgeben kann und danach das Konto plündern kann. Ich werde noch nicht mal darüber informiert. Wenn er also geldnot hat, finde ich das nicht so unwahrscheinlich.


    Meine Anwältin sagte, dass er das Geld erstmal abhebenich muss, damit ich eine reale Chance habe, da gerichtlich etwas zu machen. Ein und-konto kommt auch nicht in Frage. Ich sehe nicht ein kratzfüßchen bei ihm machen zu müssen, wenn ich mit Kind Geld abheben möchten.


    Das Geld auf meinen Namen anlegen geht auch nicht. Mir steht noch der zugewinn und jede Menge Ausgleichszahlungen für unterschlagen Hausrat zu zur Scheidung. Da brauche ich jede Möglichkeit meines schonvermögens.


    Also was kann ich tun? Gibt es die Möglichkeit, dass er mir die vermögenssorge per Vollmacht übertragen kann und ich so ein Konto für meine Tochter eröffnen kann ohne seinen Zugriff?


    Lg und danke schön mal für eure Tipps

  • Frag nochmal bei der Bank. Mir wurde bei der Sparkasse erklärt, dass ich das Sparbuch sperren lassen kann. Dann können weder der Ex noch ich allein etwas abheben. Einzig das Kind darf mit der Volljährigkeit wieder ran. Einzahlen kann man trotzdem.
    Hat auch noch den Vorteil, dass das Jobcenter nicht von dir verlangen kann das Geld aufzubrauchen.

  • Ja genau, das ist Commerzbank. Die Karte läuft auf meinen Namen und ich hab auch die Pin. Da ich immer mein Kleingeld über den Automaten einzahlen wollte, haben wir das so gemacht.


    Die Bank sagte mir aber, dass er eigenmächtig, zwar gelogen, eine vermisstenmeldung machen kann, dann kann er ohne Karte und Sparbuch das Konto leer machen und auflösen.


    Um das Konto zu sperren bzw ein und-konto daraus zu machen, muss er zustimmen. Wäre aber auch nicht in meinem Sinne, weil ich eventuell den Freibetrag für schonvermögen meiner Tochter nutzen muss um eben vor dem jc zu schützen. In spätestens 1,5 Jahren braucht Töchterchen nämlich zb eine neue zimmereinrichtung. Kann ja nicht ewig im babybett Schafen.


    Ich habe derzeit durch ehebedingte Schulden 250 Euro im Monat für Kleidung, Lebensmittel und Hygiene für mich und meine Tochter. Der Rest geht weg. Interessiert irgendwie niemand. Da ist nix mit sparen für sowas. Bin also auf den zugewinn und Schadenersatz angewiesen um für solche Investitionen Geld zu haben.

  • Ja genau, das ist Commerzbank. Die Karte läuft auf meinen Namen und ich hab auch die Pin. Da ich immer mein Kleingeld über den Automaten einzahlen wollte, haben wir das so gemacht.


    Ist bei uns auch so, Karte auf meinen Namen und PIN habe ich. Mit dem Kleingeld mache ich auch so, da kommt schon ein bisschen was zusammen wenn man konsequent aussortiert. Bilde mir aber ein, Abheben kann man mit Karte aber auflösen geht nur mit beiden Unterschriften!?

  • Nein, leider ist das nicht so. Ich konnte nicht nicht mal einen vermerk hinterlegen, dass ich über abhebungen oder Auflösung informiert werde.


    Das hipp Konto ist ein oder-konto. Keiner brauch vom anderen für irgendwas eine Unterschrift... Genau deswegen hab ich ja das Problem :motz:

  • Könntest du nicht einfach das Geld abheben und irgendwer aus der Verwandtschaft oder deinem Freundeskreis legt ein Konto an, auf das das Geld dann eingezahlt wird?

  • Ich habe derzeit durch ehebedingte Schulden 250 Euro im Monat für Kleidung, Lebensmittel und Hygiene für mich und meine Tochter. Der Rest geht weg. Interessiert irgendwie niemand. Da ist nix mit sparen für sowas. Bin also auf den zugewinn und Schadenersatz angewiesen um für solche Investitionen Geld zu haben.


    Du musst keine Schulden zahlen, wenn du Alg2 beziehst, oder dein Einkommen unter dem Pfändungsfreibetrag liegt!


    Natürlich interessiert es keinen wenn du zahlst, es liegt an dir, die Zahlung zu stoppen!


  • Das hipp Konto ist ein oder-konto. Keiner brauch vom anderen für irgendwas eine Unterschrift... Genau deswegen hab ich ja das Problem :motz:


    Und die Bank möchte daraus kein und-Konto machen?


    Zitat

    Du musst keine Schulden zahlen, wenn du Alg2 beziehst, oder dein Einkommen unter dem Pfändungsfreibetrag liegt!


    Natürlich interessiert es keinen wenn du zahlst, es liegt an dir, die Zahlung zu stoppen!


    Das man wegen geringen Einkommens nicht mehr für Schulden zahlen muß, wäre mir neu. Die Gläubiger wollen natürlich trotzdem das Geld haben. Bei Einstellung der Zahlungen droht das übliche Szenario. Vollstreckungsbescheid, Kontopfändung, Abgabe der eidesstattlichen Versicherung. Damit droht auch eine Kontenkündigung seitens der Bank.

  • Nur weil er das Geld abheben konnte heißt das noch lange nicht, dass es berechtigt war und er das Geld behalten darf. Das Geld würde ich daher von ihm zurückfordern.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern


  • Du musst keine Schulden zahlen, wenn du Alg2 beziehst, oder dein Einkommen unter dem Pfändungsfreibetrag liegt!


    Natürlich interessiert es keinen wenn du zahlst, es liegt an dir, die Zahlung zu stoppen!

    Aber was ist die alternative? Schulden noch mehr anhäufen durch Zinsen, eidesstattliche Versicherung abgeben, schufa ruinieren? Und das alles, weil ich erst nach der Scheidung das mir zustehende Geld bekomme?


    Das ist für mich keine Alternative. Bevor ich mich wegen meinem ex ein Leben lang ruiniere, lebe ich lieber 1 jahr auf sparfuß. Wäre ich nicht in elternzeit und hätte die Wartezeit nicht bis zur Scheidung, wäre ich nicht in der Situation. Ich habe ein unbefristetes Arbeitsverhältnis und Eigenkapital in einem Haus, was ex mit next bewohnt. Eben weil ich schufa gut habe, liefen die Finanzierungen auf mich. Die Sachen hat ex, die Schulden ich...



    Wie auch immer, ich zahle meine Verpflichtungen. Bin nun Kunde bei der tafel und sehe zu, dass ich das Jahr irgendwie gestemmt bekomme. Wenn ich das hinter mir hab, haut mich nichts mehr um.


    F4tH3R F16URE


    Ein und-konto möchte ich ja auch nicht. Zudem müsste er für diese Änderung unterschreiben. Ist ein Witz oder? Das Konto kann ohne Unterschrift gekündigt, nicht aber geändert werden. Was für ein bürokratischer bullshit.


    Haselmaus
    Ich würde es gerne erst gar nicht so weit kommen lassen. Es hilft nichts wenn er das Geld weg geschafft hat. Von ner Klage kommt es nicht zurück. Und dadurch, dass er sich unkontrolliert vermehrt im Moment, ist bald alles bis zum sb durch kindesunterhalt und betreuungsunterhalt weg. Da kann ich das Geld nicht mal pfänden lassen...

  • Könntest du nicht einfach das Geld abheben und irgendwer aus der Verwandtschaft oder deinem Freundeskreis legt ein Konto an, auf das das Geld dann eingezahlt wird?

    Ich greife das nochmal auf. Denn was er kann kannst du ja auch. Zumindest bis es eine andere Lösung gibt ( die ich aber ehrlich gesagt nicht wirklich sehe. Ex wird ja kaum freiwillig auf die Vermögenssorge verzichten. ).

  • Hallo,


    weder dein Ex-Mann noch du dürfen sich an dem Konto bedienen da es auf den Namen des Kindes läuft und Ihr "nur" das Geld verwalten dürft.



    Entnimmt einer von euch beiden Geld vom Konto, macht sich derjenige der Unterschlagung strafbar. Dabei spielt es auch keine Rolle, von wem das Geld auf dem Konto kommt.



    Du kannst auch kein Konto auf den Namen des Kindes ohne EInverständnis des anderen sorgeberechtigten Elternteils eröffnen, bzw. da wieder Geld runternehmen, es wäre nicht mehr dein Geld.



    Einzige Möglichkeit wäre ein eigenes Konto auf deinen Namen oder, noch besser, auf den Namen deiner Mutter.

    Seit ich nicht mehr rauche höre ich nur noch Musik von Menschen die nicht rauchen und siehe da: mein Plattenschrank ist leer.
    Ich lese nur noch Bücher von Menschen die nicht rauchen. Eigentlich nur Kafka, denn der hatte TBC.

  • Denn was er kann kannst du ja auch. Zumindest bis es eine andere Lösung gibt ( die ich aber ehrlich gesagt nicht wirklich sehe. Ex wird ja kaum freiwillig auf die Vermögenssorge verzichten. ).


    Der Vater könnte aber hier genauso Böswilligkeit unterstellen, wenn das Konto geräumt, Dritte das Geld erhalten, ohne daß das Kind rechtlicher Gläubiger bleibt?
    Das ist genauso heikel, weil hier dann auch eine Vermögensverschiebung statt findet und das bei der Antragstellung auf ALGII andere Voraussetzungen schafft.
    Wenn das dann aktenkundig wird, hat TO noch ein ganz anderes Problem.

  • Naja, meine Tochter darf sich ja aber von ihrem Geld eine neue zimmereinrichtung kaufen. Da sie ja nicht geschäftsfähig ist mit 3 Jahren, muss ich es ja für sie machen.


    Ich wollte von ihrem Geld, was ich auf dieses Konto parke, nicht in Urlaub fahren oder sonstiges. Es ist lediglich für größere Anschaffungen, die zwangsweise anstehen. Ich kann es nicht monatlich sparen, sondern zweige es von meinem zugewinn / Vermögen vom Haus für sie ab.


    Und ganz ehrlich, wenn meine Tochter mir mit 18 wegen Unterschlagung daher kommt, wo ich zusehen muss(te) wie wir klar kommen, dann kann sie sich auf was gefasst machen. Ich zahl ihr das Geld, aber das wäre auch das letzte,was sie in ihrem Leben von mir bekäm. Glaub mal...


    Aber davon ab bleibt mir wohl nichts anderes übrig, als das Konto nicht weiter zu füttern und das Geld, was für sie bestimmt ist, in bar etc irgendwo zu bunkern.




  • Hallo,




    selbst dann nicht:




    „Die Ausstattung des Kindes mit Einrichtungs- und Bekleidungsgegenständen haben die Kindeseltern aus eigenen Mitteln im Rahmen ihrer Unterhaltspflicht zu bestreiten.“ (vgl. OLG Bremen, Beschluss vom 03.12.2014, Aktenzeichen 4 UF 112/14).



    edit sagt:



    das muss noch nicht mal deine Tochter einfordern sondern kann auch bei GSR der KV als weiterer gesetzlicher Vertreter tun, so wie es (meist) die Mutter beim Kindesunterhalt tut

    Seit ich nicht mehr rauche höre ich nur noch Musik von Menschen die nicht rauchen und siehe da: mein Plattenschrank ist leer.
    Ich lese nur noch Bücher von Menschen die nicht rauchen. Eigentlich nur Kafka, denn der hatte TBC.

    Einmal editiert, zuletzt von Tomtomsen ()

  • Hallo Marsupilami,


    egal ob irgendwelche Karten verloren gemeldet werden oder ob der andere Elternteil einfach nur zur Bank geht und sagt "zahl das jetzt aus" im Ernstfall wird eine Bank auszahlen - weil es schlicht das Recht ist dessen, der Sorgerecht hat.


    Deswegen schlage ich für dich eine pragmatische Lösung vor: Zahle ab sofort alle Gelder (was hat Zugewinnausgleich auf einem Kinderkonto zu suchen? Das ist Dein Geld, das Dir gehört!), die Du für das Kind anlegen möchtest auf ein Konto ein, das ein Verwandter treuhänderisch führt. Erst wenn es offiziell Gelder des Kindes sind (also auf dessen Konto sind), hat ein womöglich unredlicher anderer Elternteil Zugriff darauf.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger,



    die irgendwann ebenjene Gelder, die sie für den Nachwuchs auf dessen Konten eingezahlt hatte, einfach nur als Lehrgeld in Sachen gemeinsames Sorgerecht abgebucht hat. Der Weg, zivilrechtlich die Gelder einzuklagen um sie für das Kind zurückzuerhalten im Falle einer widerrechtlichen Aneignung kann mitunter ein noch teureres Lehrgeld werden.

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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    Einmal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • Was ist das denn für eine bescheuerte Regelung? Ich kann kein Geld für Anschaffungen für sie sparen, weil ich ihr das Geld, was ich extra dafür gespart und ausgegeben habe, unterschlagen hab?!?!?!


    Stattdessen muss ich auf meine eigenen rücklagen verzichten, damit ich für sie welche habe? Häää?


    Wer bitte denkt sich überhaupt solche Gesetze aus?


    Was bin ich froh, wenn ich auf das jc nicht mehr angewiesen bin... Das macht es einfacher. Noch 1,5 Jahre und der Spuk ist vorbei. Wer weiß, vielleicht bin ich bis dahin eh noch nicht geschieden...

  • Ganz einfach: im Rahmen des zugewinnausgleiches steht mir Geld zu. Dieses wird wahrscheinlich mehr sein als ich als schonvermögen haben darf. Meine Tochter darf aber 3600 Euro ebenfalls als schonvermögen haben. Daher wollte ich von dem Geld rücklagen für Anschaffungen für sie bilden. Bloß muss das Geld ja dann wohl auch auf ihr Konto, oder? Und von da könnte es sich ex wieder holen. Nzw wie ich gerade erfahren habe, dürfte ich das Geld wofür es gedacht ist, nicht mal ausgeben...

  • Also bei mir ist es so gewesen, dass mein gesamtes "Vermögen" auf meinem Konto lag - da wurden unser beider Schonvermögen (also von mir und meiner Tochter) einfach zusammengerechnet und zugrundegelegt. Keine Ahnung, ob das am Sachbearbeiter lag. Vielleicht, liebe TS, kannst du da beim JC ja mal nachfragen?