Erben unbekannter Höhe

  • Hi ihr Lieben,


    ich melde mich mal für eine Bekannte.
    Sie hatte nie wirklichen Kontakt zu der Mutter.
    Jetzt kam die Nachricht diese liegt im Sterben.
    Sie fragt sich ob das Erbe annehmen oder nicht.
    Anscheinend ist die Mutter schon 2 Jahre im Pflegeheim
    und es ist nicht bekannt ob Schulden ( von Pflegekasse für Heim ?)
    oder Vermögen da ist.


    Bitte keine Urteile- sie kannte die Frau kaum und ich kann da die mangelnden Gefühle durchaus nachvollziehen.


    Allerdings werden wir aus dem Internet kaum schlau.
    Gibt es nun Möglichkeiten vor erbausschlagung die Höhe des Erbes zu ermitteln ?
    Kontakt zu der Familie gibt es wohl garnicht.

    Uralt Song
    ob es nun so oder so oder anders kommt , so wie es kommt so ist es Recht…..trala lalala
    - egal ! einfach weitertanzen !

    Einmal editiert, zuletzt von Antje77 ()

  • Wer sagt, dass die Tochter, außer dem Pflichtteil, überhaupt erben soll?


    Ein Erbe annehmen oder ausschlagen entscheidet man in der Regel erst nach der Testamentseröffnung und selbst da hat man noch Zeit. Lasst die Frau doch erst einmal sterben.

  • naja anscheinend hat sie ja selbst auf dem Totenbett kein Interesse an ihr Kind gezeigt.
    Verstehen kann ich sie da schon von Gedankengang her.
    Deswegen schreibe ich auch hier für sie, informieren was sie tun sollte/ könnte.

    Uralt Song
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  • Hallo


    Wer hat denn da bei der quasi unbekannten Tochter nachgefragt? Irgendwie pietätlos, solange die Frau noch lebt. Insbesondere, wenn sie keinen Kontakt hat. Wer erbt, muß auch gießen, sagten meine Großeltern. Sie meinten "sich kümmern".


    Rechtlich hat sie Anspruch auf den Pflichtteil, inklusive Verpflichtung (Beerdigung, Papierkram). Wie das bei eventuellen Schulden ist könnte ich nur spekulieren.


    Gruß

  • Naja, wer erbt bekommt nicht nur Vermögen, sondern erbt ggf. auch vorhandene Schulden, außer das Erbe wird ausgeschlagen.


    Wie schon geschrieben, sind die Kosten für das Pflegeheim ein Punkt, der Aufschluss geben könnte. Wenn Sozialleistungen bezogen werden, werden die Kinder wegen Unterhalt angeschrieben.


    Wenn sie die Kosten selbst bezahlt hat, dann ist zumindest bisschen was da. Ob aber wirklich noch Vermögen, das kann so nicht festgestellt werden.



    Mich würde aber trotzdem auch interessieren, wer sie über die momentane Situation der Mutter informiert hat. Vielleicht wollte die Mutter nochmal ein Treffen.... einen Abschied? Und auch wenn so kein Kontakt bestand (warum auch immer), die Möglichkeit zum Abschied hat man nur einmal, die kommt nie wieder und man kann es dann nicht mehr ändern.....

  • Ich denke wir können hier nicht beurteilen ( und erst recht nicht verurteilen) warum weshalb und wieso die Sache ist wie sie ist, und es spielt für die Frage an sich keine Rolle.


    Ein Bekannter von mir ist damals informiert worden dass sein Onkel verstorben war ( zu dem es 30 Jahre keinen Kontakt gab) und er Alleinerbe war. Ohne Testament. Trotzdem hatte er vorab die Möglichkeit sich vor antritt des Erbes schon die Eigentumswohnung an zu sehen und sich zu informieren. Wie genau weiss ich leider nicht ( ist schon 15 Jahre her, und der Bekannte ist momentan um Urlaub).

  • ich kann Dir (leider) aus aktuellem Anlass berichten, dass das dauert....


    wenn sie gestorben ist, dann ist ja erst mal die Frage, ob Deine Freundin erstmal davon Kenntnis erhält?


    Sie kann sich dann beim zuständigen Nachlassgericht melden, und dort nachfragen, ob Testamente, oder andere Verfügungen bestehen-
    Wenn da was ist, dann muss sie sowieso die Eröffnung abwarten (dauert so ca. 2-3 Monate) und dann bekommt sie etwas schriftliches-


    Weiss Deine Freundin ob eine Vorsorgevollmacht besteht? Derjenige, der diese hat ist verpflichtet, der Tochter (nach dem Tod) entsprechende Auskunft zu geben-

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Hier mal ne kompetente Antwort, ;-)
    Ich habe das selbst im Dezember 16 erlebt, mich haben Freunde von meinem Vater angerufen, dass er im Sterben liegt.
    Und als er starb, rief mich das Hospiz an, was nun passieren solle. Mein Vater starb an einem Montag, bis Freitag solle er bitte "weg" sein.


    Und es ist Vorsicht geboten:
    "Erben" bedeutet auch, ALLES aufzulösen, was dem Verstorbenen gehört hat. Wohnung/Heim, Konten, Versicherungen und und und.
    Und es bedeutet für leibliche Verwandte ersten Grades (Kinder, Eltern) bestattungsPFLICHT, d.h. da kommt man eh nicht drumherum, also um die Kosten! Organisieren kann das natürlich jemand anders.


    Man kann sich natürlich "tot" stellen, dann bekommt der Verstorbene ein anonymes Grab von der Stadt bezahlt und die Stadt schickt einem die Rechnung. Das ist u.U. sogar teurer, als wenn man das selbst organisiert. Den Fall hatte ich, in Berlin hätte ich doch recht viel bezahlt, wenn ich nichts unternommen hätte, daher habe ich eine anonyme Seebestattung organisiert.


    Nach Bekanntwerden des Todes, also wenn der Erbfall eintritt, hat man genau 6 Wochen zu entscheiden, ob man das Erbe annimmt.
    Bei mir dauerte das allerdings noch länger, weil erst das Testament eröffnet wurde, aber die Kopie kannte ich.
    Liegt ein Testament vor?


    So Problem hierbei: Sobald man sich nach dem Tod "so verhält", als würde man das Erbe annehmen, gilt das Erbe als angenommen, d.h. Wohnung betreten, rumwühlen, Sachen verticken...


    Es gibt also zwei Möglichkeiten:
    1. GAR nichts tun und für die Beisetzung sorgen (oder nicht mal das), aber wenn man es selbst macht, kennt man die Kosten, SOFORT nach Bekanntwerden des Todes zum Amtgericht oder Notar und das Erbe ausschlagen, auch für die eigenen Kinder! Das war's.
    2. Volles Risiko gehen und alles an der Backe haben, Hausstand, Schulden... alles... Konten... aber das dauert! Bis ich eine Kontovollmacht hatte, dauerte das fast 8 Wochen. Und ich musste SO viel bezahlen...


    2. lohnt sich nur, wenn man weiß, dass da was zu holen ist.


    "Wir" (meine Ex-Stiefmutter und ich) haben 2. gewählt, ich wollte eigentlich 1, weil ich auch von meinem Vater nichts wusste, es hätte gut sein können, dass er total überschuldet war.
    Nur durch Betteln und Bitten hat meine Ex-Stief sich nach der Verabschiedungsfeier im Hospiz Zutritt zur Wohnung verschafft, wir mussten das Hospiz quasi anbetteln, dass es den Schlüssel der Wohnung rausrückt. Dann hat Ex- mit Nichte die Wohnung auf den "Kopf" gestellt, sie fanden Testament, Kreditverträge, Unterlagen für eine Eigentumswohnung usw. D.h. wir hatten einen Überblick. Letztlich war es rechtens, weil ich ja Erbin war. Hätten die jetzt Anzeichen für Schulden gefunden, hätten wir die Bude zugesperrt und der Stadt Berlin viel Spaß gewünscht.


    Problem: Wenn du keinen Kontakt hast, kommst du nur schwer an Unterlagen usw.
    Du kannst die Lage nur schwer beurteilen.


    Im Zweifel: ABLEHNEN!


    P.S. Stief hat gesagt, ich solle wegen meiner Tochter nicht ablehnen, eigentlich sei sie die Nutznießerin vom Erbe, da habe ich mich breitschlagen lassen.

  • Wenn sie noch nicht für das Heim herangezogen worden ist? Scheint ja Geld da zu sein, denn sobald das Sozialamt eingeschaltet ist werden die Kinder herrangezogen


    Das habe ich auch mal gedacht, dem ist aber lange nicht so.


    Meine Großmutter ist demnächst von sozialen Geldern abhängig und auch eine Unterbringung im Pflegeheim steht im Raum.
    Ihre Tochter hat ein nicht unbeträchtliches Vermögen "angeheiratet", da sind mehrere Millionen auf verschiedenen Konten, sie selber hat auch Eigentumswohnung und Co. dennoch ist sie bis dato zu keinerlei Mithilfe oder finanzieller Unterstützung verdonnert und der Verfahrenspfleger und auch der Betreuer meiner Oma, der auch die finanziellen Dinge regelt, meinen, da ist nichts zu holen, da die Selbstbehaltgrenzen unglaublich hoch sind.
    Sie beteiligt sich NULL an der Versorgung und boykottiert die Pflegenden aus Angst, da könnte ein vorhandenes Vermögen meiner Oma verbraten werden, was ihr zusteht.


    Nach Bekanntwerden des Todes, also wenn der Erbfall eintritt, hat man genau 6 Wochen zu entscheiden, ob man das Erbe annimmt.


    Das ist erstmal richtig, aber sollte sich im Nachhinein herausstellen, daß das Erbe überschuldet ist, hat man immer noch die Möglichkeit, DANN auszuschlagen. Auch wenn man vorher zum Beispiel mit der Haushaltsauflösung angefangen hat.


    Natürlich muß man alles, was man sich "unter den Nagel " gerissen hat, wieder zurück geben.


    Aber man darf durchaus Die WOhnung auflösen und Möbel entsorgen und erstmal alles in die Wege leiten.


    Wie haben es sowohl mit meinem Vater, als auch mit meinem Schwiegervater gerade durch.


  • Da hast du recht, man sollte halt nur nichts veräußern, wenn es irgendwie geht. Also am besten Kontoauszüge checken usw. Aber wenn es sich dann rausstellt, dass es doch plötzlich (wichtig!) überschuldet ist, dann sollte man das Erbe ablehnen.


    Was ich hier wichtig finde: Es gibt überhaupt keinen Kontakt, anscheinend zu niemandem. Also lieber ablehnen und hoffen, dass die Verwandtschaft keine Beerdigung für 10.000 Euro organisiert, aus den Kosten kommt man zwar vermutlich auch raus, aber nur mit anwaltlicher Hilfe.


    Oder eben die 6 Wochen nach dem Tod ausschöpfen und Informationen sammeln.


    Edit: der Selbstbehalt ist für das Familieneinkommen gar nicht SO hoch (1800 Euro/Single), aber es gibt halt ein Schonvermögen. http://www.finanztip.de/eltern…unterhalt-schonvermoegen/

  • danke nochmal an alle...
    werde es so weiterleiten
    Aber genau wie die internetseiten vorab Recherche...
    alles bisschen widersprüchlich.
    Also tot stellen und abwarten das ihre anderen Kinder was übrig lassen finde ich schon hart.
    Sie hat ja selber auch Kinder und niemand weiss was die Zukunft bringt.


    Sie weiß nicht im welchen Bezirk sich das Pflegeheim befindet noch die letzte gemeldete Adresse...

    Uralt Song
    ob es nun so oder so oder anders kommt , so wie es kommt so ist es Recht…..trala lalala
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