Hallo Ihr Lieben :winken:
Vielleicht ist hier jemand ( Volleybap ? :klimper ) der sich gut bis sehr gut mit Erbrecht auskennt?
Folgende Situation liegt vor:
Eine Witwe hinterlässt bei ihrem Tod zwei Kinder. Beide Kinder wurden durch Testament auf den Pflichtteil gesetzt, testamentarisch notariell eingesetzter Alleinerbe ist ein Enkel.
Ein anderer Enkel (nicht der Alleinerbe) hat zu Lebzeiten der Oma deren Haus übertragen bekommen, hat die letzten 25 Jahre darin gelebt und die Oma ca. 5 Jahre lang vor ihrem Tod gepflegt, dafür Pflegegeld (Pflegestufe 0) von der Pflegekasse erhalten. Ob anfallende Pflegeleistung als Ausgleich für die Übertragung des unbelasteten Eigenheimes vereinbart wurden oder ob es sich um eine Schenkung handelte, ist nicht bekannt.
Die Schwiegertochter gibt an, sich auch an der Pflege beteiligt zu haben, mit Fahrdiensten und Hilfe bei Behördengängen.
Die pflegende Enkeltochter und die dabei behilfliche Schwiegertochter melden Ausgleichsansprüche für Pflegeleistung an.
Ist das möglich und wie wird das Erbe dann verteilt?
Ich bin gespannt :hae:
:thanks: