Eigenes Haus nach der Trennung

  • Hallo,
    ich weiß das dieses Thema bereits in ähnlicher Form in diesem Forum behandelt wurde, dennoch möchte ich es nochmals aufgreifen, da mein Fall sich etwas anders gestaltet.
    Sie ist im Juli 2016 aus dem gemeinsamen Haus ausgezogen und hat mich und unserer drei Kinder (Alter 10,12,16) verlassen. Das gemeinsame Haus ist noch von abbezahlt sein sehr weit entfernt. Die Zinsen stehen im Moment sehr günstig und ich hätte die Möglichkeit, mir durch ein neues Forward Darlehen einen guten Zins zu sichern um den Jungs auch für die Zukunft das Zuhause zu erhalten. Jeder Versuch mit der Ex das Thema zu besprechen wird von ihr abgeblockt. Nun ist sie auch noch in die Ferne gezogen, was weitere Gespräche nicht gerade erleichtert. Die Bank hat bereits signalisiert das sie auch mit mir allein weitermachen würden. Aber sie hüllt sich in Schweigen. Mein Versuch einen Vorschlag zur Lösung des Problems über meine Anwältin zu unterbereiten wurde auch mit Schweigen quittiert. Ohne eine Änderung der Besitzstandsverhältnisse oder zumindest ein neues Forward Darlehen laufe ich, auf lange Sicht, Gefahr mich finanziell zu übernehmen. Nun die Frage: Kann man die Ex nicht dazu zwingen zumindest ein neues Darlehen mit zu tragen oder muss ich tatsächlich tatenlos mit ansehen wie sie das Zuhause unserer Kinder zerstört?


    LG Tontilon

    "Falschheit tritt in unzähligen Kombinationen auf, aber die Wahrheit hat nur einen Seinszustand."
    Jean-Jacques Rousseau

  • Klassisch schwierige Situation. Fakt ist: Müssen muss sie nichts. Ihr habt gemeinsamen Besitz. Könnt ihr euch nicht einigen, ändert sich nichts.


    Fakt ist: Sie muss den Kindern Unterhalt leisten. Macht sie das?
    Fakt ist: Du nutzt mit den Kindern einen Wohnraum, der ihr anteilig gehört. Sie hat entsprechend Anspruch auf eine Entschädigung (also eine anteilige Miete).
    Fakt ist: Mit jedem Euro, den du derzeitig tilgst, wird das Haus 50 Cent mehr wert für die Ex.



    Lösungsmöglichkeiten: Wenn wie bei dir die Bank mitspielt, aber die Ex nicht, könnte man die Sache mit ins (mutmaße ich) anstehende scheidungsverfahren ziehen. Stichwort: Vermögensausgleich. Da reiben sich dann aber die Anwälte die Hände, weil sie am hohen Streitwert sich eine Goldene Nase verdienen.
    Bleibt aber der Weg zur Teilungsversteigerung. Dazu kannst du hier über die Suchfunktion und im Netz einiges finden. hat Vor- und Nachteile und funktioniert nur gesichert, wenn die Bank eng mit dir zusammen arbeitet.


    Blockt Ex weiter - und das kann ganz verschiedene Gründe haben. U.a., weil sie es seelisch nicht "schafft", das ehemals gemeinsame Heim quasi dir als Gewinn aus der Partnerschaft zu überlassen und selbst mit fast leeren Händen aus der Sache zu gehen - mach dir auch Gedanken über eine Alternative. Wer "ein Haus" finanzieren kann, könnte auch ein zweites finanzieren und das erste verkaufen/vermieten. Ein langer Zwist mit Ex, die dir deine finanzielle Basis beständig durchwirbeln kann, ist nicht gut für die Seele. Da braucht es manchmal den glatten Schnitt.
    Es hört sich blöd an. Aber zehn Jahre sind nicht so lang. Dann verlässt das letzte Kind (hoffentlich) die Hütte. Und du sitzt allein in einem viel zu großen Haus. Dass du "das Erbe" für die Kids hoch hältst - sie werden es dir nicht danken. Wenn du abnippelst, werden sie es mutmaßlich schlicht verkaufen ... Und sich vielleicht sogar noch drüber streiten ...


    Will sagen: Versuche "neu" zu denken.


    Bezüglich der Darlehn schaue in die Verträge. In manchen Verträgen steht, dass nach Laufzeitende das Recht auf Weiterführung zu neuen Bedingungen besteht. Der vertrag als solcher ist von der Ex gepinselt. Neue Bedingungen kannst und darfst du allein aushandeln (und zahlen). Die Hausbank könnte da mitspielen. Auch wenn man bei Forwarddarlehn ja oft die bank wechselt: Hier könntest du sagen: Macht ihr kein gutes Angebot, gehe ich woanders hin. Da bewegen die sich schon mal ganz gern. Du hast zwar dann nicht die allerbesten Bedingungen, aber mutmaßlich wesentlich bessere als jetzt. Und ohne den Druck, dass Ex mit unterschreiben muss. Aber wie gesagt: dazu muss man ins Kleingedruckte der Verträge gucken. Und taff mit der Bank verhandeln.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Danke für Deine schnelle Antwort. Vieles von dem was Du schreibst ist mir schon bekannt, und ja SIE zahlt Unterhalt für die Kinder (Ein langer Kampf) dieser liegt aber weit unterhalb des Mindestunterhalts, so dass ich nun für alle drei Kinder, nach dem ab dem 01.07.17 neuem Gesetz zum Unterhaltsvorschuss, Unterhaltsvorschuss beantragt habe. Die Zahlung lässt aber noch auf sich warten, da das Gesetz bis Dato noch nicht rechtskräftig ist.
    Sollte SIE tatsächlich auf den Gedanken kommen, und von mir eine anteilige Miete fordern, dürfte das eher ein Nullsummenspiel werden, da SIE a) nicht mal den Mindestunterhalt für die Kinder zahlt und b) Ich noch gemeinsame Schulden abtrage bei deren Rückzahlung SIE sich auch verweigert!
    Aus bekannten Gründen möchte ich das Haus aus dem Scheidungsverfahren raushalten. Im schlimmsten Fall werde ich wohl oder übel die Reißleine ziehen und das Haus verkaufen. Aber auch in diesem Fall muss SIE ja auch dem Verkauf zustimmen. Die Gefahr die ich sehe ist, dass ich, egal wie es ausgeht der gearschte bin und auf den Schulden hänge bleibe.


    Liebe Grüße


    Tontilon

    "Falschheit tritt in unzähligen Kombinationen auf, aber die Wahrheit hat nur einen Seinszustand."
    Jean-Jacques Rousseau