Antrag auf Umgang

  • Hallo zusammen!


    Ich bin jetzt schon länger hier auf der Seite unterwegs und habe viel mitgelesen. Jetzt allerdings bin ich allerdings auch einmal in einer Situation, wo ich Hilfe benötige.


    Ausschlaggebener Punkt ist, ich hatte heute Post im Briefkasten vom Amtsgericht. KV beantragt Umgangsrecht Samstags von 10 - 16 Uhr alleine mit dem Kind.


    Soweit so gut, hört sich jetzt erstmal nicht nach was besonderem an.


    Zu den Fakten:


    Kind ist in der Ehe gezeugt worden, noch vor der Geburt ist die Trennung erfolgt, Scheidung folgte nach der Geburt.


    Erster Kontakt zwischen KV und Kind erfolgte ca. 3 Monate nach der Geburt betreut durch das Jugendamt, da ich mit dem KV keinen Kontakt mehr haben möchte. Da die Umgänge zwischen KV und Kind gar nicht funktioniert haben, hat mich die JA Mitarbeiterin gebeten die Umgänge zu begleiten. Dies habe ich dem Kindeswohl wegen zugestimmt. Mein Plan war, die Umgänge so lange zu begleiten, bis die beiden sich näher beschnuppert haben und die Umgänge dann alleine durchführen.


    Leider kam dann alles anders wie gedacht. Die Kontakte wurden eher ein Krampf, statt Vertrautheit haben sich die beiden eher entfernt. Dies resultiert sicherlich auch durch das Verhalten des KV. Dieser überschreitet regelmässig die Grenzen. ZB. wird ein Nein vom Kind wird nicht akzeptiert, das Kind wird festgehalten für ein Foto obwohl es nicht will, oder das Kind muß unbedingt geküsst werden, er hindert das Kind zur Mama zu gehen obwohl es das lautstark verlangt und schon hysterisch schreit...


    Da diese Termine zu Aufwendig für die JA Mitarbeiterin waren wurden die betreuten Umgänge nach einem Hilfeplangespräch an die Familienhilfe ausgelagert. Da die Umgänge dort nur in einem großen Abstand durchgeführt werden konnten sind wir nun bei einem anderen Träger gelandet. Da nun, nach über 2,5 Jahren immer noch keine Vertrautheit zum Vater besteht, bin ich immer noch gezwungen, die Umgänge zu begleiten.


    Im letzten Hilfeplangespräch ist vereinbart worden, das der KV mit dem Umgangsbetreuer vor dem Umgang berät, was er mit dem Kind machen kann. ZB. Buch lesen, Lieder singen, etwas bestimmtes spielen. Leider nimmt der KV sich dem nicht an, ist eher Beiläufer bei den Umgängen, hält sich nicht an Absprachen und überschreitet weiterhin die Grenzen. Die Treffen laufen eher so ab, dass ich mit dem Kind spiele, der KV Beiläufer ist. Ich würde sogar behaupten, dass der Umgangsbetreuer eine engere Bindung zum Kind hat, wie der KV.


    Ständig kommen Wünsche vom KV, den Umgang auszuweiten. Jedoch sieht er nicht ein, etwas dafür tun zu müssen. Es ist nicht Denkbar, das Kind alleine dort zu lassen. Bei den letzten Versuchen hat uns das leider mehr Schritte zurück gebracht wie vorwärts. Er scheint auf dem Standpunkt zu stehen, das alleine die Biologische Abstammung dafür sorgt, das der Umgang zu funktionieren hat. Das man für eine Vertrautheit noch etwas leisten muß, scheint er (noch) nicht verstanden haben.


    So, nun nähern wir uns wieder dem wirklichem Thema. Leider kam es in den letzten Wochen dazu, das kein Kontakt statt fand. Erst wurde der Termin vom JA zum nächsten Hilfeplangespräch abgesagt, da ein Notfall dazwischen kam. Die beiden vereinbarten Termine danach wurden vom KV abgesagt und darauf die 2 Wochen sind wir im Urlaub gewesen. Und zack, hat man Post vom Amtsgericht im Postkasten. Selbst der Umgangsbetreuer war mehr wie überrascht, als ich ihm sagte, das ich heute Post bekommen habe. Die Mitarbeiterin vom JA ist aktuell leider im Urlaub, diese ist nicht zu kontaktieren.


    Jetzt komme ich zu meinem Problem. Wie agiere ich auf das Schreiben? Schreibe ich die Stellungnahme selber? Welche Nachteile entstehen mir, wenn ich dies alleine durchziehe? Könnte ich nach der alleinigen Stellungnahme auch noch einen Anwalt einschalten?
    Der KV bekommt sicherlich Prozesskostenhilfe, bei mir, ich weiß es nicht. Denke aber eher nein :-( Oder ist es sinnvoller direkt einen Anwalt einzuschalten? In welcher Höhe können sich die Kosten überhaupt belaufen? Wieviel darf man verdienen um Prozesskostenhilfe zu bekommen?


    Es geht nicht darum, dass ich ihm den Umgang untersagen möchte. Generell stimme ich auch mehr Umgang zu. Das steht überhaupt nicht im Raum! (Wobei das natürlich vom Anwalt so dargestellt wurde) Allerdings war meine Voraussetzung für eine Umgangserweiterung, dass der Umgang dann ohne mich funktioniert. Im nächsten Hilfeplangespräch sollte mit dem KV besprochen werden, wie es weitergehen kann, wie er einen besseren Kontakt zum Kind herstellen kann.


    Aktuell ist es nicht möglich, einen Umgang ohne mich durchzuführen. Versuche zum Umgang ohne mich wurden gestartet, jegliche Versuche waren Kontraproduktiv und haben eher in die andere Richtung geführt. Es ist einfach keine Basis zwischen den beiden.


    Und genau das möchte ich dem Gericht "mitteilen". Ein unbegleiteter Umgang ist aktuell einfach nicht dem Kindeswohl entsprechend und würde eher das Gegenteil bewirken. Die Situation werden sicherlich der Umgangsbetreuer und das Jugendamt bestätigen können. Aber ich bin ja nun erstmal in der Pflicht und bin mir einfach so unsicher, was ich überhaupt tun soll.


    Wer bis hierhin durchgehalten hat: Applaus! Und vielleicht hat der ein oder andere einfach einen Tip, was ich weiter machen soll. Mit Gericht und Co. habe ich nämlich keine Erfahrungen. Und ich möchte einfach nicht, dass hinterher irgendetwas beschlossen wird, was dem Kind nicht gut tut, nur weil ich nicht richtig gehandelt habe.


    Ich Danke euch schon mal ganz doll!!!! Und falls noch irgendwelche Dinge offen sind, fragt einfach!!!!

  • Hat der Vater seinen Umgangswunsch jemals im Hilfeplangespraech geäußert? Das klingt so durch. Du scheint das abgelehnt zu haben. Eine Klage hat da eine Logik. Nach so lange begleiteten Umgang steht ein normaler, unbegleiteter Umgang eigentlich an.
    Dem Antrag wird ein Gericht statt geben, wenn nicht Jugendamt und derzeitige Betreuungsstelle schriftlich eindeutig davon abraten. Damit musst du rechnen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

    Einmal editiert, zuletzt von Volleybap ()

  • Ja, er hat dies im Hilfeplangespräch geäussert, jedoch wurde es aufgrund der Situation abgelehnt, da er sich an alle Vorlagen nicht gehalten hat und keinerlei Beziehung zwischen den beiden entstanden ist.


    Also ist es vorgesehen, das er unbegleiteten Umgang bekommt, obwohl keinerlei Beziehung zwischen den beiden aufgebaut werden konnte? Na dann herzlichen Glückwunsch Deutsche Justiz. Dann soll das Gericht bitte auch vermitteln, wenn ein hysterisch schreiendes und klammerndes Kind nicht mit dem Vater mit möchte :nudelholz
    Mir ist bewusst, dass ein begleiteter Umgang nicht ewig gewährt wird. Aber läuft das so einfach, KV hält sich nicht an vereinbartes, es besteht keinerlei Verbindung zwischen den beiden und nur weil der begleitete Umgang schon so lange stattgefunden hat, bekommt er automatisch unbegleiteten Umgang? Jetzt mal ganz ehrlich, wer könnte in so einer Situation das Kind mitgeben?


    Sorry, wenn ich so scharf antworte, aber irgendwo muß doch auch eine Einzelfallentscheidung möglich sein, oder?

  • Wie bereits geschrieben: Wenn Jugendamt und die begleitende Organisation das, was du hier schreibst, dir schriftlich geben, wird der Antrag des Vaters sicherlich abgelehnt. Teilen JA und die Organisation deine Einschätzung nicht, sieht es mau aus. Tipp ist also, dir die schriftlichen Stellungnahmen zu erbitten. Es kann aber sein, dass beide das ablehnen und auf die gerichtliche Aufforderung warten.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Die Umgangsbegleitung wird diese Meinung teilen, denn diese Organisation ist mittlerweile auch eher genervt vom Verhalten des Vaters. Das JuA schliesst sich der Meinung 100 % an, da diese die Umgänge nicht begleiten und sich der Meinung der Organisation anschliessen.


    Trotzdem ist die Frage der evtl. anfallenden Prozesskosten nicht beantwortet. Wieviel Budget kann sowas beanspruchen? Und ist das einfach möglich, das jemand, der Prozesskostenhilfe beansprucht mehrfach Prozesse beansprucht, oder wird dies irgendwann verwehrt?


    Ganz ehrlich, ich habe keine Lust, jetzt einen Umgangsprozess durchzuführen, dafür viel Geld zu bezahlen und in ein paar Monaten wieder vor Gericht gezogen zu werden. Hat man mit Prozesskostenhilfe einen Freifahrtschein?

  • Prozesskostenhilfe wird beim zuständigen Amtsgericht beantragt. Für jedes neue Verfahren muss ein neuer Antrag gestellt werden. Man muss also darlegen, weshalb man vor Gericht zieht bzw dass man auf eine Klage reagiert.
    Es gibt auch Beratungsscheine, damit das Erstgespräch mit einem Anwalt übernommen wird.


    Bis zu welcher Einkommenshöhe ein Anspruch darauf besteht weiss ich nicht. Das müsste dir entweder das Amtsgericht oder dein Anwalt sagen.

  • Prozesskostenhilfe wird dem Kläger nur genehmigt, wenn seine beabsichtigte Klage Aussicht auf Erfolg hat. Hier im Fall kann das gegeben sein. Der Vater hat eine längere Zeit begleiteten Umgang absolviert. Er wird behaupten, das wäre erfolgreich gewesen. Er hat probiert, den Umgang auszuweiten. Das ist ihm verweigert worden.
    Ob zu recht, müsste ein Gericht erst prüfen und ist von aussen schwer zu beurteilen.
    Eine klar definierte Summe bezüglich Verfahrenskosten gibt es nicht. Klar ist, dass deine finanziellen Belastungen höher, sein Einkommen unter dem Einkommensdurchschnitt sein sollten. Das erklaerende Formular findest du meist auf der Homepage des für dich zuständigen OLG.


    Aufpassen solltest du wegen der Stellungnahmen der Organisation und des JA. In schriftlichen Stellungnahmen sind die selten so eindeutig wie in mündlichen. Wenn das JA an den Umgaengen zB nicht beteiligt war, werden sie über die Abläufe auch nichts schreiben. Sondern nur bestätigen, dass sie begleitete Umgänge gefördert haben. Und das spielt eher dem Ex in die Hände.
    In der dir zu gestellten Klageschrift siehst du ja die Argumentation seine vom Ex. Da musst du gucken, ob du dagegen belegbare Argumente hast.
    "Weinendes Kind" bei der Übergabe ist immer so ein Ding. Das ist schwierig und passiert tagtäglich zB bei Übergaben im Kiga - ohne das Eltern und Erzieher "Raben" sind.
    So Dinge würden in einer Verhandlung auf dich zukommen. Da musst du ueberzeugende Antworten haben. So eine Klage kriegt man erfahrungsgemäß nicht so einfach vom Tisch - egal, ob mit oder ohne Anwalt.
    Wenn es hart auf hart kommt, wird die Gegenseite dir vorwerfen, du würdest aufgrund deiner negativen Einstellung zum Ex das Kind beeinflussen. Es wuerde erkennen, dass du den Vater ablehnst und ihn deshalb auch ablehnen. ...
    Wird die Sache auf die Ebene gezogen, wird es ganz haarig. Viel wird dann davon abhängen, welchen Eindruck die Eltern vor Gericht machen ...

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Nur falls es falsch angekommen ist, ich bin ja nicht gegen eine Umgangserweiterung. Und eigentlich wollte ich NIE diese begleiteten Umgänge, da ich keinen Kontakt mehr zum KV haben möchte. Daher war es als Übergang gedacht, das der Vater dem Kind näher kommt und diese Umgänge dann selber durchführt.
    Ich setze dann aber auch voraus, das der Vater sich den "Arsch" aufreist und für die Bindung zum Kind kämpft. Bei den Umgängen ist er dann der Nebendarsteller (ich weißnicht, ob er keine Lust hat oder was seine Beweggründe dazu sind) und ich gestalte die Spielestunde.


    Und hier ist nicht die Rede davon einem mal weinendem Kind. Durch das passierte ist sie richtig hysterisch. Er legt leider immer einen oben drauf, was für das Kind was "großes" auslöst.


    Ich mag mal behaupten, wenn es jetzt einen Umgang ohne mich geben würde, das diese Aktion völlig in die andere Richtung gehen wird! Und dann haben wir wirklich ein Problem. Und dann???


    Aber ich sehe, das Thema wird doch etwas "schwieriger" wie gedacht und ist ohne Anwalt eher nicht zu bewältigen.

  • Hast du keine halbwegs neutrale Person, der dein Kind vertraut und die die Umgänge begleiten könnte? Aus meiner Erfahrung heraus wird es nicht funktionieren, solange du die Begleitung bist. Es ist nicht ungewöhnlich, dass ein Kind wie am Spieß brüllt, solange die Mutter noch präsent ist und droht sich zu entfernen, aber kaum ist die Mama weg, wendet sich meistens das Blatt. Ich hatte auf Mutter-Kind-Kur dazu ein Schlüsselerlebnis. Meine Kinder waren zwei Jahre alt und sie mussten in die Betreuung. Einmal haben sie schlimm geweint und sich an mich geklammert. Natürlich hab ich mit ihnen gelitten und auf einmal schoss mir durch den Kopf "Moment mal, DU bringst sie zum weinen. DU machst es grad schlimm.". Ich bin erschrocken, hab sie nochmal kurz gedrückt und ihnen gesagt, dass ich bald wiederkomme. Dann bin ich aufgestanden und gegangen. Nach einer Viertelstunde hab ich angerufen um nachzufragen und dachte natürlich, ich hör sie noch brüllen, aber es war Ruhe.... sie haben gespielt.


    Meine Kinder haben auch wirklich lange ein Riesentheater bei den Übergängen gemacht, weshalb ich immer ganz schnell verschwunden bin, wie ich es auf der Kur gelernt habe ;) Ich wusste allerdings, dass ihnen ihr Papa nichts Böses wollte und dann lag es an ihm. Nur so konnten Papa und Kinder zueinander finden.


    Glaubst du denn, er würde seinem Kind Schaden zufügen wollen? Wenn nein, dann gib ihm die Chance, lass ihn mit dem Kind alleine und warte ab, was passiert. Entweder wird er dich nach spätestens einer Stunde verzweifelt anrufen, weil er erkennt, dass es nichts bringt oder aber es geht gut, Kind hat sich beruhigt und beginnt sich seinem Papa gegenüber zu öffnen.

  • Ich befürchte, der "Anwalt" ist die denkbar schlechteste Möglichkeit, eine Lösung zu finden. Umgang funktioniert nur mit Vertrauen. Zwischen den Eltern und dann auch zwischen Kind und Eltern. Das ist bei euch grundlegend gestört. - Was soll da der Anwalt? Vor Gericht eine Lösung erstreiten (und wenn ja - welche? Was wäre dein Ziel, das der Anwalt für dich erstreiten soll?) Egal was. Geht es vor Gericht, wird der Anwalt dafür sorgen, dass es durch den Richter einen Vergleich gibt oder ein "Urteil", an das sich dann alle frohen Herzens und mit großer Bereitwilligkeit halten (das ist jetzt ironisch gemeint). Gericht bedeutet immer "verbrannte Erde". Manchmal rüttelt ein Verfahren die Eltern wach und bringt sie dazu, Lösungsmöglichkeiten zu erörtern. Meist aber vergrößert ein Verfahren die Diskrepanz zwischen den Eltern. Denn auch wenn es kein "Urteil" im Familienrecht gibt, sondern einen "Beschluss": meist fühlt sich ein Elternteil als Verlierer (oft sogar beide). Und das ist eine denkbar schlechte Basis für eine Zusammenarbeit.


    Euer Kind wird älter. Es entwickelt sich. Was heute funktioniert, wird morgen anders sein. Alles ist in Bewegung. Das müsst oder solltet ihr als Eltern auch sein. Was spricht dagegen, den Vater Umgänge "allein" ausprobieren zu lassen. Ich kann mir gut vorstellen, dass der Vater in anderer Konstellation - sei dir sicher, die betreute Umgangssituation, wo er unter genauester Beobachtung vom Begleiter und von dir ist, ist für ihn alles andere als einfach - besser agiert? Wärst du bereit, ihm eine Chance zu geben? Oder ist er so schrecklich, dass er das Kind für alle Ewigkeit traumatisieren wird? - Dann solltest du jeden Kontakt abbrechen.


    Aber was ihr jetzt als Eltern macht - unfähig, sich auf Umgänge und deren Inhalte zu einigen, die Beratung vor Ort nicht zu akzeptieren und keine einmütigen Lösungen zu erarbeiten - und jetzt Gerichte einzuschalten: was soll, was kann das lösen? Wenn ihr euch nicht besinnt, dann bewegt ihr euch gerade in eine langfristige Spirale des Konflikts hinein. Und die wird dauern, bis das Kind 18 ist (und älter) oder bis ein Elternteil vom anderen "entsorgt" wird und es keinen Kontakt mehr zum Kind gibt.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Aber was ihr jetzt als Eltern macht - unfähig, sich auf Umgänge und deren Inhalte zu einigen, die Beratung vor Ort nicht zu akzeptieren und keine einmütigen Lösungen zu erarbeiten - und jetzt Gerichte einzuschalten: was soll, was kann das lösen? Wenn ihr euch nicht besinnt, dann bewegt ihr euch gerade in eine langfristige Spirale des Konflikts hinein. Und die wird dauern, bis das Kind 18 ist (und älter) oder bis ein Elternteil vom anderen "entsorgt" wird und es keinen Kontakt mehr zum Kind gibt.

    Aber er hat ja einen Anwalt eingeschalten und einen Antrag beim Amtsgericht gestellt obwohl in Kürze ein Hilfeplangespräch ansteht.
    Wieso sollte da ein Anwalt für mich die schlechteste Lösung sein?
    Soll ich mich etwa alleine durchkämpfen? Sorry, aber dafür bin ich zu unerfahren auf dem Gebiet!



  • Aber er hat ja einen Anwalt eingeschalten und einen Antrag beim Amtsgericht gestellt obwohl in Kürze ein Hilfeplangespräch ansteht.
    Wieso sollte da ein Anwalt für mich die schlechteste Lösung sein?
    Soll ich mich etwa alleine durchkämpfen? Sorry, aber dafür bin ich zu unerfahren auf dem Gebiet!


    Aber irgendwer muss doch mal aus diesem Teufelskreis ausbrechen.


    Ich habe auch keinen Anwalt. Zur Zeit brauchte ich keinen, weder für die Scheidung noch für die Sorgerechtsfragen.


    Hätte ich auch einen Anwalt, würde ich wetten, das wäre schon längst eskaliert.


    Ich verstehe mich mit Ihrem Anwalt sogar richtig gut und während meine Ex den immer nur anschreibt, telefonieren wir relativ entspannt, mittlerweile schon fast regelmäßig. Man begegnet sich mit Respekt. Wobei ich wohl das Glück habe, einen gegnerischen Anwalt zu haben der wirklich das Kindeswohl nach ganz oben stellt.


    Nehmen wir hier einfach mal den Fall aus dieser Woche:



    Ex zieht um mit Kind und ich erfahre es vom Kind. Ex sagt mir nicht wohin. Umzug in 10 Tagen.


    Ihr Anwalt ruft mich dann an und gibt mir sofort die neue Adresse (5 km) + Angebot für mehr Umgang, nachdem sogar meine Bedingung gleiche Kita erfüllt wird


    Er bekommt schriftlich mein Einverständnis und die Sache ist vom Tisch.



    BAP wird sicher bestätigen, dass das auch ganz anders hätte laufen können und die Ex samt Anwalt den Umzug auch "locker" vor Gericht durchboxen hätte können und das bei zwei Anwälten auch sicher so gelaufen wäre.

    Seit ich nicht mehr rauche höre ich nur noch Musik von Menschen die nicht rauchen und siehe da: mein Plattenschrank ist leer.
    Ich lese nur noch Bücher von Menschen die nicht rauchen. Eigentlich nur Kafka, denn der hatte TBC.

  • Aber er hat ja einen Anwalt eingeschalten und einen Antrag beim Amtsgericht gestellt obwohl in Kürze ein Hilfeplangespräch ansteht.
    Wieso sollte da ein Anwalt für mich die schlechteste Lösung sein?


    Es war keine gute Idee des Jugendamts, die Umgänge durch Dich begleiten zu lassen. Aber das ist ja nun Vergangenheit. Ich würde mit JA und der Organisation, welche die Umgänge begleitet, kooperiern und deren Meinung dazu schriftlich haben wollen. (Das kann man über die SB des JA machen, wenn die sich eh der Meinung der Organisation anschließt).


    Ich würde beim JA auch das Thema "Familienhilfe / Erziehungsberatung" ansprechen.

  • Ich bin immer sehr für Umgänge, aber das, was Du über das Verhalten des KV schreibst, klingt nicht gut. Er sollte unbedingt die Grenzen des Kindes respektieren. Festhalten, körperliche Zuneigung etc. werden das Kind nicht dazu bringen, ihm zu vertrauen. So lange aber kein Vertrauen da ist, halte ich unbegleitete Umgänge für wenig sinnvoll. Wie reagiert denn der Umgangspfleger auf derartige Übergriffe? Schreitet er ein? Erklärt er dem KV, warum er das unterlassen sollte?


    Die reinen Gerichtskosten müssten sich so um 100 Euro bewegen. Einen Anwalt würde ich an meiner Seite wissen wollen, schon allein deshalb, weil in einer Verhandlung nur ein Anwalt Anträge stellen darf.


    In die Stellungnahme gehört m. E. auch der Antrag, den Antrag des KV abzuweisen, weil dieser sich im begleiteten Umgang nicht an die Absprachen hält und sich zu wenig einbringt. Das demnächst anstehende Hilfeplangespräch würde ich ebenfalls erwähnen - vielleicht wird dann ja auch erst dieses abgewartet.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Haselmaus, du hast es genau auf den Punkt getroffen!


    Der Umgangspfleger schreitet ein, wenn solche Dinge passieren. Erklärt mehr als deutlich, dass die Signale des Kindes wahrgenommen werden sollen. Aber er findet es in Ordnung :-( Und genau DAS sind die Dinge die den Umgang immer wieder nach hinten werfen. Ich habe nochmal ein Beispiel: Ungefragt wurde seine Mutter mit zu einem Treffen gebracht. Die Aktion war Mist, aber okay. Sie lebt nicht in Deutschland und war zu dem Zeitpunkt hier und wollte das Enkelkind auch mal live sehen. Da aber großes Interesse daran bestand, das Kind und Oma ein Foto machen, spitzte sich die Situation zu. Oma saß dann im Kaufladen reicht dem Kind eine Holzspielzeug, Kind nähert sich und wird dann von der Oma "eingefangen" mit dem Arm damit der Vater ein Bild machen kann. Mir sträuben sich die Nackenhaare!!!!!


    Mal läuft es besser beim Umgang mit diesen Grenzen überschreiten, mal schlechter.


    Wenn der KV da nicht mal selber an sich arbeitet, diese Dinge abzuschalten und sich endlich mal mit dem Kind beschäftigt, anstatt Nebendarsteller zu sein, habe ich echt ein ungutes Gefühl Umgänge aktuell alleine durchführen zu lassen. Und meiner Meinung nach, wäre es nicht Förderlich unter diesen Umständen, einem wöchentlichen Umgang für 4 Stunden ALLEINE zuzustimmen.


    Einen rechtlichen Beistand werde ich mir auf jedenfall nehmen. Eskalieren tut es zwischen uns Eltern eh. Und da es beim KV eher darum geht seine Rechte durchzusetzen und er immer einen Anwalt nimmt (denn es kostet ja nichts.....) fühle ich mich alleine einfach zu unsicher. Und so weiß ich einfach, dass ich jemanden an meiner Seite habe, der mich unterstützt.

  • Hallo,


    es ist doch nicht verwunderlich, wenn zwischen Kind und Vater kein Verhältnis besteht, seltene Umgänge und dann auch noch die Mutter dabei. Was soll das? So wird das nie was mit einem Verhältnis zwischen den beiden.


    Unbegleitete Umgänge wären VON ANFANG AN notwendig gewesen, damit der Umgang zur Normalität wird. Einen normalen Umgang erreicht man sicherlich nicht, wenn man dem Kind vermittelt, dass es einen Aufpasser braucht, wenn Kind mit dem Vater Kontakt hat.


    Der Vater wird unbegleitete Umgänge wünschen und auch bekommen.
    TE, nehme dieses Umgangsverfahren als Chance, gleich eine schriftlich fixierte und verbindliche Umgangsvereinbarung.


    Was sich das JA und/oder diese komischen Beratungsstellen da gedacht haben und aufgrund welcher Ereignisse, ist mir unbegreiflich.

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Ich lese den Eingangspost so, dass die Mutter unbegleitete Umgänge auf Dauer als Ziel hatte.
    Dass man ein 3 Monate altes Baby nicht mal eben so abgibt, kann ich nachvollziehen.
    Es wird sicher Gründe geben, dass die komischen Beratungsstellen eine Begleitung für sinnvoll erachtet haben.


    Das ganze einfach so als quatsch abzutun und die aktuelle Problematik darauf zu schieben, dass ein unnötiger Aufpasser anfangs dabei war, finde ich jetzt auch ein bischen gewagt.


    Es soll doch auch dem Kind gut gehen mit dem Vater, oder nicht?


    sandra:
    Ich verstehe deine Bedenken und auch Ängste!
    Meine Denkweise wäre: je besser du mitmachst, kooperierst und konstruktiv die Umgänge förderst, desto besser kannst du dein Kind unterstützen (und schützen).

  • Es wird sicher Gründe geben, dass die komischen Beratungsstellen eine Begleitung für sinnvoll erachtet haben.


    Ich würde einen begleiteten Umgang nicht per se als schlecht für das Kind ansehen. Wenn es Gründe dafür gibt, ist es erst einmal unerheblich, ob man das selbst gut findet oder nicht, man muss das Beste für das Kind daraus machen. Es bringt nichts, deshalb in Opposition zu gehen, sondern das Beste ist, man kooperiert, so dass die Zeit des begleiteten Umgangs möglichst kurz ist und ein "normaler" unbegleiteter Umgang beginnen kann. Darüber, ob die Beratungsstellen deshalb komisch sind oder nicht, kann man sich sicher eine persönliche Meinung bilden.

    Das ganze einfach so als quatsch abzutun und die aktuelle Problematik darauf zu schieben, dass ein unnötiger Aufpasser anfangs dabei war


    ... kann man ebenfalls persönlich meinen, aber eine solche Negativhaltung wird dann auch die Umgänge entsprechend negativ prägen zu Lasten des Kindes.


    Das Problem war hier nicht die Begleitung an sich, sondern dass man als Begleiterin die Mutter installiert hatte. Klar, dass das Kind, welches vor allem mit der Mutter zu tun hat, auf diese fixiert ist und es dem KV entsprechend erschwert wird, Kontakt zu seinem Kind zu bekommen. Der KV hätte durch sein Verhalten die Stelle, welche den begleiteten Umgang initiiert hat, überzeugen müssen, dass es nach einer gewissen Zeit keinen Grund mehr gibt, die Umgänge zu begleiten. Da ist ein "ich mache es eben so, wie ich das für richtig halte" eher kontraproduktiv. Ich sehe solche begleiteten Umgänge als Chance, dass man aus dem Feedback der beteilgten Personen seinen eigenen Umgang mit dem Kind verbessern kann. Was soll daran verkehrt sein?


    OT: Der letzte begleitete Umgang, den ich hatte, fand statt, weil der Sohn temporär in eine Pflegefamilie musste, weil die KM, bei der das Kind nicht bleiben konnte, meinte, sie brächte sich um, wenn es zum KV (also mir) käme. Da hätte es mir absolut nichts geholfen, mich gegen Umgangsbegleitung zu wehren, und dem Kind ebensowenig. Meine persönliche Erfahrung ist: je besser es mir gelingt, vertrauensvoll mit den beteiligten offiziellen Stellen zusammenzuarbeiten, desto mehr Freiräume kann ich mir und damit auch dem Kind schaffen.


    Einen normalen Umgang erreicht man sicherlich nicht, wenn man dem Kind vermittelt, dass es einen Aufpasser braucht, wenn Kind mit dem Vater Kontakt hat.


    Warum sollte man dem Kind so etwas überhaupt vermitteln müssen? Wenn das Kind weiß, wann und wo es den betreffenden Elternteil sehen kann, sollte das doch genügen.

  • Ja, er hat dies im Hilfeplangespräch geäussert, jedoch wurde es aufgrund der Situation abgelehnt, da er sich an alle Vorlagen nicht gehalten hat und keinerlei Beziehung zwischen den beiden entstanden ist.


    Warum sollte man dem Kind so etwas überhaupt vermitteln müssen? Wenn das Kind weiß, wann und wo es den betreffenden Elternteil sehen kann, sollte das doch genügen.


    Augenscheinlich deswegen, scheint es nicht zu genügen.


    Also bot:


    Hallo Sandra1981,


    den Teil habe ich vielleicht nicht richtig verstanden:

    Er legt leider immer einen oben drauf, was für das Kind was "großes" auslöst.


    Bedeutet, das Kind kotet ein oder bedeutet große psychische Belastung allgemein?


    lg von overtherainbow :rainbow:

  • Egal, welche Meinung man über begleitenden Umgang hat - diesen KV kann man m. E. (noch) nicht mit dem Kind allein lassen, weil er permanent nur sich sieht und die Grenzen und Bedürfnisse des Kindes nicht beachtet. Sie sind ihm egal. Es gelingt ihm nicht, eine Beziehung mit dem Kind aufzubauen - vom Vertrauensverhältnis ganz zu schweigen.


    Dass der KV jetzt sofort unbegleitete Umgänge bekommt sehe ich nicht. (Gibt es "Schulungen" für solche Elternteile? Das wäre doch mal eine gute Idee...)

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern