Hallo zusammen!
Ich bin jetzt schon länger hier auf der Seite unterwegs und habe viel mitgelesen. Jetzt allerdings bin ich allerdings auch einmal in einer Situation, wo ich Hilfe benötige.
Ausschlaggebener Punkt ist, ich hatte heute Post im Briefkasten vom Amtsgericht. KV beantragt Umgangsrecht Samstags von 10 - 16 Uhr alleine mit dem Kind.
Soweit so gut, hört sich jetzt erstmal nicht nach was besonderem an.
Zu den Fakten:
Kind ist in der Ehe gezeugt worden, noch vor der Geburt ist die Trennung erfolgt, Scheidung folgte nach der Geburt.
Erster Kontakt zwischen KV und Kind erfolgte ca. 3 Monate nach der Geburt betreut durch das Jugendamt, da ich mit dem KV keinen Kontakt mehr haben möchte. Da die Umgänge zwischen KV und Kind gar nicht funktioniert haben, hat mich die JA Mitarbeiterin gebeten die Umgänge zu begleiten. Dies habe ich dem Kindeswohl wegen zugestimmt. Mein Plan war, die Umgänge so lange zu begleiten, bis die beiden sich näher beschnuppert haben und die Umgänge dann alleine durchführen.
Leider kam dann alles anders wie gedacht. Die Kontakte wurden eher ein Krampf, statt Vertrautheit haben sich die beiden eher entfernt. Dies resultiert sicherlich auch durch das Verhalten des KV. Dieser überschreitet regelmässig die Grenzen. ZB. wird ein Nein vom Kind wird nicht akzeptiert, das Kind wird festgehalten für ein Foto obwohl es nicht will, oder das Kind muß unbedingt geküsst werden, er hindert das Kind zur Mama zu gehen obwohl es das lautstark verlangt und schon hysterisch schreit...
Da diese Termine zu Aufwendig für die JA Mitarbeiterin waren wurden die betreuten Umgänge nach einem Hilfeplangespräch an die Familienhilfe ausgelagert. Da die Umgänge dort nur in einem großen Abstand durchgeführt werden konnten sind wir nun bei einem anderen Träger gelandet. Da nun, nach über 2,5 Jahren immer noch keine Vertrautheit zum Vater besteht, bin ich immer noch gezwungen, die Umgänge zu begleiten.
Im letzten Hilfeplangespräch ist vereinbart worden, das der KV mit dem Umgangsbetreuer vor dem Umgang berät, was er mit dem Kind machen kann. ZB. Buch lesen, Lieder singen, etwas bestimmtes spielen. Leider nimmt der KV sich dem nicht an, ist eher Beiläufer bei den Umgängen, hält sich nicht an Absprachen und überschreitet weiterhin die Grenzen. Die Treffen laufen eher so ab, dass ich mit dem Kind spiele, der KV Beiläufer ist. Ich würde sogar behaupten, dass der Umgangsbetreuer eine engere Bindung zum Kind hat, wie der KV.
Ständig kommen Wünsche vom KV, den Umgang auszuweiten. Jedoch sieht er nicht ein, etwas dafür tun zu müssen. Es ist nicht Denkbar, das Kind alleine dort zu lassen. Bei den letzten Versuchen hat uns das leider mehr Schritte zurück gebracht wie vorwärts. Er scheint auf dem Standpunkt zu stehen, das alleine die Biologische Abstammung dafür sorgt, das der Umgang zu funktionieren hat. Das man für eine Vertrautheit noch etwas leisten muß, scheint er (noch) nicht verstanden haben.
So, nun nähern wir uns wieder dem wirklichem Thema. Leider kam es in den letzten Wochen dazu, das kein Kontakt statt fand. Erst wurde der Termin vom JA zum nächsten Hilfeplangespräch abgesagt, da ein Notfall dazwischen kam. Die beiden vereinbarten Termine danach wurden vom KV abgesagt und darauf die 2 Wochen sind wir im Urlaub gewesen. Und zack, hat man Post vom Amtsgericht im Postkasten. Selbst der Umgangsbetreuer war mehr wie überrascht, als ich ihm sagte, das ich heute Post bekommen habe. Die Mitarbeiterin vom JA ist aktuell leider im Urlaub, diese ist nicht zu kontaktieren.
Jetzt komme ich zu meinem Problem. Wie agiere ich auf das Schreiben? Schreibe ich die Stellungnahme selber? Welche Nachteile entstehen mir, wenn ich dies alleine durchziehe? Könnte ich nach der alleinigen Stellungnahme auch noch einen Anwalt einschalten?
Der KV bekommt sicherlich Prozesskostenhilfe, bei mir, ich weiß es nicht. Denke aber eher nein Oder ist es sinnvoller direkt einen Anwalt einzuschalten? In welcher Höhe können sich die Kosten überhaupt belaufen? Wieviel darf man verdienen um Prozesskostenhilfe zu bekommen?
Es geht nicht darum, dass ich ihm den Umgang untersagen möchte. Generell stimme ich auch mehr Umgang zu. Das steht überhaupt nicht im Raum! (Wobei das natürlich vom Anwalt so dargestellt wurde) Allerdings war meine Voraussetzung für eine Umgangserweiterung, dass der Umgang dann ohne mich funktioniert. Im nächsten Hilfeplangespräch sollte mit dem KV besprochen werden, wie es weitergehen kann, wie er einen besseren Kontakt zum Kind herstellen kann.
Aktuell ist es nicht möglich, einen Umgang ohne mich durchzuführen. Versuche zum Umgang ohne mich wurden gestartet, jegliche Versuche waren Kontraproduktiv und haben eher in die andere Richtung geführt. Es ist einfach keine Basis zwischen den beiden.
Und genau das möchte ich dem Gericht "mitteilen". Ein unbegleiteter Umgang ist aktuell einfach nicht dem Kindeswohl entsprechend und würde eher das Gegenteil bewirken. Die Situation werden sicherlich der Umgangsbetreuer und das Jugendamt bestätigen können. Aber ich bin ja nun erstmal in der Pflicht und bin mir einfach so unsicher, was ich überhaupt tun soll.
Wer bis hierhin durchgehalten hat: Applaus! Und vielleicht hat der ein oder andere einfach einen Tip, was ich weiter machen soll. Mit Gericht und Co. habe ich nämlich keine Erfahrungen. Und ich möchte einfach nicht, dass hinterher irgendetwas beschlossen wird, was dem Kind nicht gut tut, nur weil ich nicht richtig gehandelt habe.
Ich Danke euch schon mal ganz doll!!!! Und falls noch irgendwelche Dinge offen sind, fragt einfach!!!!