Unterhalt bei studierendem Kind - bis wann?

  • Hallo Ihr,


    Hab da gestern mit einer Freundin diskutiert und wir wussten beide nicht weiter.


    Ihr Sohn studiert in einer anderen Stadt und sie muss ihm Unterhalt zahlen. Es sieht so aus, als würde er noch länger brauchen. Nun meinte sie zu ihm, dass sie ( und auch der Vater des Kindes) nur unterhaltspflichtig sind, bis er 25 ist.
    Wie sieht das rechtlich aus?
    Ist dies wirklich so?
    Falls das Eltern so durchziehen, steht das Kind ohne abgeschlossenes Studium da.


    Was ist, wenn ein Kind promovieren will? Erlischt die Unterhaltspflicht wirklich ab 25?


    Und was ist, wenn ein Kind erst eine Ausbildung macht und dann studiert? Sind die Eltern nicht mehr unterhaltspflichtig, weil bereits eine Ausbildung besteht?


    Wenn ein Kind den Bachelor gemacht hat, hat es ja auch im Prinzip ein abgeschlossenes Studium- wäre dann der weiterführende Master nur ein "nice to have"?


    Ganz andere Frage...
    Was, wenn ein Kind von zu Hause nicht ausziehen will? Kann man ein erwachsenes Kind zum Auszug zwingen, Unterhalt zahlen und ab 25 keinen mehr?



    Wie ihr seht, hat das bei mir auch viele Fragezeichen im Kopf ausgelöst.
    Und nicht, dass ich eins meiner Kinder loswerden will, bloß wenn alle drei studieren wollen, bin ich ja noch ewig in der Pflicht, vor allem wenn sie mehr als drei Jahre zum Studium brauchen.




    Danke und LG , Jona

  • Also ich meine, man ist unterhaltspflichtig, bis die 1. Ausbildung abgeschlossen ist.


    Mein Sohn ist fast 22 Jahre alt und fängt jetzt erst an zu studieren. Falls er einen Studienplatz bekommt :ohnmacht: . Der ist mit 25 bestimmt noch nicht fertig. Ich bezahle meinem Sohn auch Unterhalt. Aber er hat auch einen Nebenjob und muss sich ein bisschen Geld dazu verdienen. Dass wird er auch bei seinem Studium müssen. Aber trotzdem werde ich wohl noch ein paar Jährchen bezahlen .... Aber ich mache es ja gerne :-)


  • Ihr Sohn studiert in einer anderen Stadt und sie muss ihm Unterhalt zahlen. Es sieht so aus, als würde er noch länger brauchen. Nun meinte sie zu ihm, dass sie ( und auch der Vater des Kindes) nur unterhaltspflichtig sind, bis er 25 ist.


    Da irrt sie. Allein das KG wird nur bis 25 gezahlt. Das hat aber nichts mit der Unterhaltspflicht der Eltern zu tun (die besteht übrigens u.U. ein Leben lang)


    Zitat


    Wie sieht das rechtlich aus?


    Anders ;-)


    Zitat

    Ist dies wirklich so?


    Nein.


    Zitat

    Falls das Eltern so durchziehen, steht das Kind ohne abgeschlossenes Studium da.


    So schlimm wird es nicht kommen. Warum bekommt das Kind kein BaFöG?


    Zitat

    Was ist, wenn ein Kind promovieren will? Erlischt die Unterhaltspflicht wirklich ab 25?


    Bei einer Promotion wird es scheon ein wenig schwieriger. Früher hies es , dass nach dem ersten Studienabschluß tatsächlich kein Anspruch mehr besteht und eine Promotion "Privatvergnügen" ist bzw. eben anders finanziert werden muss. Mit der Umstellung auf Bachelor und Master ist das nicht mehr so eindeutig, da viele Berufe nur dann Jobaussichten bieten, wenn die Studenten eben den Master dranhängen.


    Zitat


    Und was ist, wenn ein Kind erst eine Ausbildung macht und dann studiert? Sind die Eltern nicht mehr unterhaltspflichtig, weil bereits eine Ausbildung besteht?


    AUch da gibt es verschiedene Auffassungen. Baut das Studium auf dem Ausbildungsberuf auf wird i.d.R. eine Unterhaltspflicht bejaht, vor allem dann, wenn das Kind diesen Weg beretis bei Ausbildungsbeginn geplant hat (und das den Eltern auch bekannt ist)


    Zitat

    Wenn ein Kind den Bachelor gemacht hat, hat es ja auch im Prinzip ein abgeschlossenes Studium- wäre dann der weiterführende Master nur ein "nice to have"?


    s.o. Da sind sich die Gerichte nicht immer einig. Aber das Kind kann dann u.U. Elternunabhängiges BaFög beantragen (dann müsste aber erst 3 jahre gearbeitet werden) oder einen Studienkredit aufnehmen, nebenher jobben etc.


    Zitat

    Ganz andere Frage...
    Was, wenn ein Kind von zu Hause nicht ausziehen will? Kann man ein erwachsenes Kind zum Auszug zwingen, Unterhalt zahlen und ab 25 keinen mehr?


    Ja. Man kann das volljährige Kind vor die Tür setzen. Es gibt keine Pflicht das Kind zuhause leben zu lassen. Unterhalt wird auch dann nur gezahlt, wenn das Kind in Ausbildung ist und dann auch über 25 Jahre hinaus.



    Zitat

    Und nicht, dass ich eins meiner Kinder loswerden will, bloß wenn alle drei studieren wollen, bin ich ja noch ewig in der Pflicht, vor allem wenn sie mehr als drei Jahre zum Studium brauchen.


    Dafür gibt es die Unterstützung vom Staat im Rahmen des Bafögs (teilweise zinsloses Darhlehen, teilweise "geschenkt"). Bafög ist immer vorrangig zu beantragen, um den Unterhaltspflichtigen zu entlasten.

  • rainbowfish
    Er bekommt kein Bafög, weil die Eltern zu gut verdienen.



    Bei meiner Tochter ist es so, dass sie erst eine Ausbildung machen will, und danach studieren. Hier glaube ich, dass sich ihr Vater aus der Unterhaltspflicht zieht, sobald es ihm möglich ist.


    Mein Großer hat kein Bafög beantragt, sondern es mit mir und seinem Vater so geklärt. Hier ist das Problem, dass sich sein Vater so arm rechnet, dass er nur den Mindestunterhalt zahlen muss, für Bafög aber zu viel verdient, weil hier die Gewinnausschüttungen mit einfließen. Würde geklärt, kann man wirklich nicht dran rütteln.
    Er wohnt noch bei mir, ich komme für Kost und Logis auf. Er hilft im Haushalt mit, jobbt nebenbei, das Verhältnis ist gut, aber als er neulich meinte, er überlege, später noch zu promovieren, hätte ich am liebsten die Flucht ergriffen.



    Vielleicht mache ich mir da auch zu viele Gedanken, ich persönlich kann auch manche Kinder ü20 nicht verstehen, in meiner Generation waren die meisten froh, bald von daheim weg zu sein, und vor allem unabhängig von den Eltern zu sein.



    LG Jona

  • Tatsächlich gibt es keine eindeutige "Altersgrenze", bis zu der Kindesunterhalt geleistet werden muss.


    Es gibt nur "Marker" wie die bereits genannte "1. Ausbildung", "Zielstrebigkeit" (wird Ausbildung/Studium "durchgezogen") und natürlich schon die Altersgrenze "25", bis zu der der Gesetzgeber Kindergeld zahlt und danach argumentiert, dann bestünde kein Anspruch mehr, selbst wenn das "Kind" noch nicht ins Berufsleben einsteigen kann.


    Je älter das Kind wird, desto eher greift beim Studium jedoch die BaföG-Möglichkeit. Das sollte man immer im Blick behalten.
    Wann ein Studium so beendet ist, dass man sagen kann "1. Berufsausbildung abgeschlossen", ist im Moment tatsächlich strittig und die Gerichte sind sich uneins.


    Einen Volljährigen kann man theoretisch schon aus der bisherigen Familienwohnung "herauskomplimentieren". Denn grundsätzlich gilt, dass ein Volljähriger für alles, auch seine Unterbringung, selbst die Verantwortung trägt und das selbst organisieren muss. Theoretisch bzw. juristisch müsste also ein Kind mit dem 18. Geburtstag fragen, ob es denn noch wohnen bleiben darf ...


    Bei dem "Sack voller Kids", die die Familie Volleybap hat, haben wir festgestellt, dass jeder Nachwuchs eigentlich seine "eigene Lösung" braucht. Aber auch und vor allem das deutliche, klärende Planungsgespräch. Schlicht gesagt: Weil Studiengänge und -orte unterschiedliche Kosten verursachen und die Studis unterschiedliche Chancen auf Nebenverdienste haben, mussten wir mit jedem einen unterschiedlichen "Finanzierungsplan" entwickeln. Der letztlich auch Zielvorgaben enthält, bis wann die Ausbildung abzuschließen ist bzw. Finanzierung ausläuft. (Es hat keiner gesagt, dass das Leben einfacher wird, wenn die Kids älter werden ;( )

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo


    Meine Info mag veraltet sein: wenn der Nachwuchs nachweislich seiner Pflicht nachkommt, zügig einen Beruf anzustreben und nicht selbst verschuldet bummelt, erlischt zunächst mal die Unterhaltspflicht mit dem 27 Geburtstag. Dann muss halt wirklich mal Verantwortung übernommen werden: der Erwachsene organisiert sich entweder einen Job oder kommt über Sozialgelder und dann als gescheiterter Student ins eigene Leben.


    Eltern müssen nicht bis zum Sanktionen Nimmerleinstag zahlen. Dann müssten ja auch hier viele noch Geld von den Eltern bekommen.

  • @ Jona:


    Ich kann dich verstehen. Ist hier kaum anders.


    Der Unterschied ist nur, dass meine Kinder das volle Bafög bekommen/bekommen werden, da ich zu wenig verdiene und der KV sich mit Hilfe eigener Firma arm rechnet (wie meinte der MA des JA vor 2 Jahren. Wenn hier in Hessen eine Firma, die seit 9 Jahren besteht 9 Jahre nur Verluste macht, würde das FA massiv einschreiten. In Bayern scheinen die Uhren anders zu ticken)


    Meine Kleinere macht nächsts Jahr Abi, bekommt aber jetzt schon keinen Unterhalt mehr, weil er sich quer stellt. Im Moment ist das ganze beim Anwalt. Aber wir haben beschlossen, dass wie es als Famile schon irgendwie schaffen und kein Verfahren einleiten werden (dazu sind uns die Zeit, das Geld und die Nerven zu schade. Irgendwann bekommt er sicher die Quittung für sein Verhalten meinen beiden Töchtern ggü.)


    Beide Mädchen gegen nebenbei jobben. Das Geld müssen sie auch nicht abgeben. Ich behalte das KG und gut is...


    Ich hatte auch gehofft, das Großtochter mit Studienbeginn auszieht (wollte sie, weil u.a. auch die Fahrtzeit recht lang ist), aber sie hat anders entschieden. Ist aber auch ok

  • Also ich hab auch die Altersgrenze mit 27 im Kopf.... und v.a. auch den Begriff "zielstrebig"....
    Ansonsten gäbe es ja die besagten Dauerstudenten, ggf. mit mehreren Studienrichtungen, die mit Mitte 30 noch nicht annähernd auf einen Abschluss zugehen und das kann es ja auch nicht sein!


    Mir fällt dazu aber noch eine Frage ein:
    Wenn ein Studium mit NC geplant ist und somit Wartesemester erforderlich sind.... diese werden mit einer entsprechenden Ausbildung (in dieser Richtung) genutzt, d.h. es liegt davor schon ein Schulabschluss vor....


    Besteeht dann sicher noch Unterhaltspflicht für das Studium?
    Wie verhält es sich dann beim Studium mit Bafög (wenn grundsätzlich kein Anspruch, da Einkommen der Eltern zu hoch)?

  • Zitat

    Wenn ein Studium mit NC geplant ist und somit Wartesemester erforderlich sind.... diese werden mit einer entsprechenden Ausbildung (in dieser Richtung) genutzt, d.h. es liegt davor schon ein Schulabschluss vor....


    Wenn die Wartesemester mit einer Ausbildung, die dem Studium dienlich ist, ausgefüllt wird, dann ist auch während des Studiums noch Unterhalt fällig. Es wird dann als "ein" Ausbildungszug anerkannt.


    Zitat

    Also ich hab auch die Altersgrenze mit 27 im Kopf.... und v.a. auch den Begriff "zielstrebig"....


    Zielstrebig ist das richtige Stichwort.
    Der Rest ist Unsinn.


    Verwandte in gerade Linie sind einander ein Leben lang zu Unterhalt verpflichtet, wenn der Utnerhaltsberechtigte nicht in der Lage ist sich selbst zu unterhalten (Betonung auf "nicht in der Lage). Das betrifft aber i.a. vor allem behinderte Kinder oder schwer kranke Kinder, die eben aus nicht von ihnen zu vertretenden Gründen für sich selbst sorgen können (da ist aber auch ein ANhaltspunkt, dass das KG weiter gezahlt wird).
    Allerdings sind ja die Grenzen für den "Verwandtenunterhalt" eher eng gesetzt

  • Vielleicht mache ich mir da auch zu viele Gedanken, ich persönlich kann auch manche Kinder ü20 nicht verstehen, in meiner Generation waren die meisten froh, bald von daheim weg zu sein, und vor allem unabhängig von den Eltern zu sein.


    Das waren aber noch andere Zeiten :). Da konnte noch viele mit Muskeln was zusammen verdienen und ich hab auch jetzt noch Kollegen, die damals "nur" eine Lehre im Betrieb gemacht haben, aber aufgrund besserer Zeiten heute ein gutes Mittelklasse-Gehalt verdienen (65.000 plus zzgl. so toller Gimmicks, wie ISDN-Zulage :rolleyes2:). Btw.: Heute! darf bei uns auch keiner mehr eine Ausbildung anfangen, der kein Abi hat. Abi ist das neue Realschulabschluss, oder so.,
    Es gab mal einen Artikel auf sueddeutsche.de der darlegte das statistisch noch immer gilt: Je höher der Abschluss, desto höher das Lebenseinkommen. Selbst wenn man taxifahrende Doktoren und brotlose Kunstabsolventen hinzunimmt.


    Deshalb: Ich habe es zwar ziemlich verschnupft gesehen, dass Sohn sich keine Mühe geben wollte in der Schule, aber immerhin: Noch 2 Jahre und dann Lehrgeld :tanz. Hat sich jetzt auch erledigt, weil er doch Gas geben will (wozu ein Praktikum im Handwerk doch gut ist :brille). Aber gut. Der TV, den er mir schuldet, wird immer größer :D

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  • Der Link war toll... vielen Dank!


    Nur meine Frage nach Bafög bei Studium im Anschluss an Ausbildung (wenn Ausbildung als Vorbereitung für das Studium zählt) wurde noch nicht beantwortet.

  • Da ist die Wahrscheinlichkeit gross, dass sie "Kredit BAföG" bekommt. Denn erste Ausbildung ist absolviert. Die Eltern müssen nicht mehr ...
    Wenn das BAföG auf einen Schlag zurück gezahlt würde, muss man nur ca die Hälfte leisten. Es gibt Eltern, die in so Situationen Kind unterstützen, sodass es etwas ansparen kann, um genug anzusparen. ;)

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Soviel ich weiß gibt es auch Urteile, die dem Kind auch nach einem Ausbildungs- bzw. Studienwechsel/-abbruch weiteren Unterhalt zusprechen.


    Meine Jungs dürfen genau einmal wechseln (man kann sich ja mal vertun), dann müssen sie selber zahlen.
    Es gibt übrigens nach wie vor auch Studiengänge, die fünf Jahre dauern.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Der Meinung bin ich auch, Studienwechsel, Ausbildung und Studium soll für meine Kinder möglich sein.


    Für mich war interessant zu erfahren, dass man bei Ausbildung und Studium nicht aus der Unterhaltspflicht fährt, und ob die Schallmauer wirklich 25 ist.
    Mein Großer wird länger wie fünf Jahre brauchen, wenn er promovieren will, noch länger.


    Sie werden eh zur Generation gehören, die ziemlich lange arbeiten müssen....



    LG Jona

  • Beim Studieren gibt es auch die Möglichkeit von Stipendien. Ich habe mich damit erst ab Ü35 auseinander gesetzt... da gab es dann so gut wie nichts mehr. Aber für unter 30 jährige gibt es viele, die einem die Gebühren, aber teilweise auch noch mehr bezahlen. Darauf muss man sich halt nur bewerben.

  • Neben den o.g. Möglichkeiten gäbe es noch eine weitere Variante:


    Man sorgt dafür dass die Kids ihr Erbe ausbezahlt bekommen und ist dann von der Unterhalts- Pflicht befreit.
    Damit müssen die Kids ihren Lebensunterhalt bestreiten. Kann in der Summe einiges ausmachen.


    Wäre zwar ne "gemeine" Variante, unterm Strich aber u.U. von Vorteil.


    lg Thomas



  • 1. Welches Erbe???


    2. Und andernfalls wovon???


    Der Tip ist doch bei Otto-Normalverbraucher auch wieder nur Theorie.....

  • Das mit dem Erbe ist nur graue Theorie und wohl für sehr Wenige hier zutreffend, ich kenne auch sonst keinen Fall von Leuten, die sehr gut verdienen, die das so praktiziert hätten.



    Mir persönlich wird Nur ganz schwummrig, wenn evtl alle drei gleichzeitig studieren :crazy , weil ich für mich manchmal kein Ende sehe.



    LG Jona