Hallo Ihr,
Hab da gestern mit einer Freundin diskutiert und wir wussten beide nicht weiter.
Ihr Sohn studiert in einer anderen Stadt und sie muss ihm Unterhalt zahlen. Es sieht so aus, als würde er noch länger brauchen. Nun meinte sie zu ihm, dass sie ( und auch der Vater des Kindes) nur unterhaltspflichtig sind, bis er 25 ist.
Wie sieht das rechtlich aus?
Ist dies wirklich so?
Falls das Eltern so durchziehen, steht das Kind ohne abgeschlossenes Studium da.
Was ist, wenn ein Kind promovieren will? Erlischt die Unterhaltspflicht wirklich ab 25?
Und was ist, wenn ein Kind erst eine Ausbildung macht und dann studiert? Sind die Eltern nicht mehr unterhaltspflichtig, weil bereits eine Ausbildung besteht?
Wenn ein Kind den Bachelor gemacht hat, hat es ja auch im Prinzip ein abgeschlossenes Studium- wäre dann der weiterführende Master nur ein "nice to have"?
Ganz andere Frage...
Was, wenn ein Kind von zu Hause nicht ausziehen will? Kann man ein erwachsenes Kind zum Auszug zwingen, Unterhalt zahlen und ab 25 keinen mehr?
Wie ihr seht, hat das bei mir auch viele Fragezeichen im Kopf ausgelöst.
Und nicht, dass ich eins meiner Kinder loswerden will, bloß wenn alle drei studieren wollen, bin ich ja noch ewig in der Pflicht, vor allem wenn sie mehr als drei Jahre zum Studium brauchen.
Danke und LG , Jona