Danke Klartext. Mir wurde aber genau das vermittelt bzw. gesagt, dass es eben genau das wäre. Man kann den Umgang gerichtlich festsetzen lasse, mit den Zeiten, werden diese nicht eingehalten kann es im schlimmsten Falle zu Strafen kommen.
So meine Info und die Vereinbarung vor Gericht hat eine Verbindlichkeit.
Hallo EvaIliCas,
das Missverständnis ist die Definition von "schlimmster Fall".
Anschaulich wird das vermutlich an Beispielen.
Schlimmster Fall ist:
- Kindesvater holt Kinder immer wieder unangemeldet, außerhalb des vereinbarten Rahmens z.B. einfach aus der KiTa und Kinder nehmen daraus Schaden.
- Kindesvater will statt der vereinbarten ersten und zweiten Woche Sommerferien kurz zuvor die dritte und vierte Woche Sommerferien und das immer wieder und die Kinder nehmen daraus Schaden.
- Kindesvater bringt Kinder immer wieder und trotz Ermahnung viel zu spät (TAGE!) zurück und Kinder nehmen daraus Schaden.
Wobei Du Dich bei Punkt 1 und 2 dann aber fragen lassen musst, warum Du der KiTa die Herausgabe nicht verboten hast, bzw. warum Du die Abholung nicht verweigert hast. Beides Mal trägst Du durch diese Unterlassungen einen gewisse Mitverantwortung daran, dass die Kinder Schaden nehmen.
Schlimmster Fall ist nicht:
- Kindesvater kommt zu spät
- Kindesvater kommt oft zu spät
- Kindesvater kommt immer zu spät
- Kindesvater sagt teilweise ab, holt die Kids statt Freitag lieber Samstag
- Kindesvater sagt ab
- Kindesvater sagt oft ab
- Kindesvater sagt immer ab (siehe verlinktes Urteil)
Bei Punkt 1-3 ist Dir die Möglichkeit gegeben, die Kinder dann einfach mitzunehmen zu Deinen wichtigen Terminen und Kindesvater muss sie dann dort abholen wo Du gerade bist. Für alles andere haben Alleinerziehende stets Plan B parat.
Ebenfalls schlimmster Fall wäre übrigens:
- Kindesmutter sagt "lieber gar keinen als so einen Vater" und verweigert den vereinbarten Umgang
- Kindesmutter sagt "er geht mir auf meinen nicht vorhandenen Sack" und verweigert den vereinbarten Umgang
- Kindesmutter sagt "darauf habe ich keine Lust" und verweigert den vereinbarten Umgang.
- Kindesmutter sagt "steht zwar im Plan, aber heute haben wir was anderes vor" und verweigert den vereinbarten Umgang
Zum Abschluss wie so oft zu mehr Gelassenheit raten möchte
FrauRausteiger