Hallo Leute
Ab wann bzw welchem Alter braucht mein Kleiner einen eigenen Ausweis? Bzw brauch ich für ihn schon nen Reisepass, wenn ich mit ihm nach Dänemark in den Urlaub fahren will? :hae:
Hallo Leute
Ab wann bzw welchem Alter braucht mein Kleiner einen eigenen Ausweis? Bzw brauch ich für ihn schon nen Reisepass, wenn ich mit ihm nach Dänemark in den Urlaub fahren will? :hae:
Ein eigenes Ausweisdokument brauchst Du spätestens für das Kind, wenn Du eine Reise ins Ausland vornehmen möchtest.
Den Kinderausweis, den wir früher hatten, gibt es nicht mehr.
Jetzt beantragt man für Kinder unter 12 einen Kinderreisepass oder einen normalen Personalausweis.
Den Unterschied kann Dir sicher die Gemeinde erklären. Soweit ich auf die Schnelle gesehen habe, ist der Kinderreisepass günstiger.
Seit 2012 kannst du Kinder nicht mehr im Reisepass der Eltern eintragen lassen. Für den Schengenraum, also auch Dänemark, reicht der Perso. Was günstiger ist, Neuausstellung Perso oder Reisepass, hängt am Alter des Kindes.
Danke euch zwei. Werd dann mal die Tage zum Amt tigern und schauen ggf beantragen.
... hab auch die Auskunft... dass Perso für Kinder günstiger ist.. sechs Jahre gültig... wenn man denn nur in der EU verreist...
Junior hat seit 2 Jahren einen Kinderreisepass. Der gilt bis er zwölf ist und hat 13€ gekostet. Der Person hätte für ihn 22,80€ gekostet.
... Reisepass... Kosten 37,50 €...
... Personalausweis kostet 22,80 €... wäre bei uns nur 2 Jahre noch gültig (bis 12 Jahre)...
Bearbeitungsdauer ca. 4 Wochen hier...
... vom Vater notwendig ne Einverständniserklärung... falls er nicht dabei sein kann... für die Fingerabdrücke nen zusätzliches... schriftliches "Ok"... beim biometrischen Pass... und ne Kopie des Ausweises... wegen dem Unterschriftsabgleich...
Marian, die Einverständniserklärung des Umgangselternteils ist nicht nur nicht notwendig, sondern auch nicht zulässig. Nur derjenige, bei dem das Kind seit sechs Monaten gemeldet ist, darf Ausweispapiere beantragen.
... hab so argumentiert.. hatte es hier auch so schon gelesen... machen die bei uns nicht... gibt wohl ne neue Reglung :frag
Oh Gott, mach mich nicht schwach! KV wohnt ja in England. Der kommt nie und nimmer mit auf ein Amt. Und eine Kopie seines Passes gibt der mir auch nicht. Aber ich habe den Pass erst letztes Jahr beantragt, der "hält" noch was.
Gruß
... ich hab es nicht so ganz verstanden... am Tele. ... werde mal Vorort beim Beantragen noch mal nachhaken... aber ich muss die Genehmigung des Vater mitbringen und für den biometrichen Pass (Fingerabdruck) extra seine OK haben.
Hallo Marian14,
ich glaube, ich würde mir diese "neue Regelung" dann gleich mal zeigen lassen und mir erklären lassen, inwiefern die bisherige Verwaltungsvorschrift keine Gültigkeit mehr haben soll. Vielleicht möchte der/die Sachbearbeiter oder deren/dessen Vorgesetzte das ja gerne belegen, nicht nur behaupten.
Beste Grüße
FrauRausteiger,
die durchaus einräumen möchte, es könnte für die Biometrie vielleicht eigene/andere Bestimmungen geben, die für die normalen Ausweispapiere jedoch keine neuen Regelungen kennt.
... hab ja geschrieben... hake nach... mags mir aber mit dennen nicht verscherzen... und der Papa gibt hier eh alles "ordnugsgemäss" ab...
Mein Vater hat seit nun 30 Jahren den selben Sachbearbeiter beim Ausländeramt und schon ewig Kummer und Stress ihm... der nach ner blöden "Diskussion" nicht enden will... und zu mir ist der auch gaaaanz "dooof".
Edit... sorry für OT...
Schau mal über die Suche hier, da kannst du dir den Gesetzestext (?) raussuchen und ausdrucken. Den Pass kannst du allein und ohne Zustimmung des Vaters beantragen.
Und hol dir einen KINDERreisepass. Der kostet 13 € und wird sofort ausgestellt. Grad erst gemacht, kannst du also glauben. Lass dir bloß nichts einreden.
... folgendes ist auf der Info Seite der Stadt zu finden...
Information zum Sorgerecht
Bei verheirateten Eltern:
Bei Eheleuten sind beide Eltern sorgeberechtigt und müssen somit bei der Beantragung von Kinderreisepässen, Personalausweisen (wenn das Kind unter 16 ist) und bei der Beantragung von Reisepässen (Kind unter 18 Jahren), persönlich bei uns vorsprechen.
Verheiratete, aber dauernd getrennt lebende Eltern:
Bei Eheleuten, die getrennt leben und noch beide das Sorgerecht haben, gilt diese Vorschrift auch.
Geschiedene Eltern:
Bei geschiedenen Eltern, mit gemeinsamer Sorge, gilt die o. g. Vorschrift auch.
Sorgerechtsbeschluss:
Ist nur ein Elternteil sorgeberechtigt, muß er/sie dies nachweisen und uns den rechtskräftigen Sorgerechtsbeschluß im Original vorlegen. Die sorgeberechtigte Person kann daraufhin den Reisepass für das Kind (für den Personalausweis und den Reisepass, muß das Kind auch anwesend sein) alleine beantragen.
Wenn sich ein sorgeberechtigter Partner im Ausland oder in einer anderen Stadt im Inland befindet:
Sollte es einem sorgeberechtigten Partner nicht möglich sein bei uns vorbeizukommen, da er sich im Ausland oder in einer anderen Stadt in Deutschland befindet, so kann er eine formlose Einverständniserklärung schreiben. Diese Erklärung sollte den Namen und das Geburtsdatum des Kindes enthalten und erklärt werden, dass er/sie mit der Beantragung/Verlängerung einverstanden ist. Die Unterschriftsbeglaubigung kann entweder von einer Behörde oder von einem Rechtsanwalt und Notar vorgenommen werden. Mit diesem Schreiben kann dann die andere sorgeberechtigte Person einen Kinderreisepass beantragen.
Bei Vormundschaft:
Besteht eine Vormundschaft durch das Jugendamt oder eine benannte Person, muß eine Bescheinigung darüber vorgelegt werden.
Notwendige Unterlagen
Geburtsurkunde / alter Kinderausweis
ein Lichtbild entsprechend der verbindlichen Foto-Mustertafel
Einwilligungserklärung
bei der Beantragung muss das Kind anwesend sein
... diese kann man Ausdrucken und nutzen...
Einverständniserklärung
Ich bin damit einverstanden, dass für meine Tochter / meinen Sohn
_______________________________________________________________________ Name, Vorname, Geburtsdatum des Kindes
bis zur Vollendung des 12. Lebensjahrs, für maximal 6 Jahre
☐ ein KINDERREISEPASS ausgestellt werden kann.
vor Vollendung ihres / seines 16. Lebensjahres
☐ ein PERSONALAUSWEIS beantragt und abgeholt werden kann. vor Vollendung ihres / seines 16. Lebensjahres
☐ ein VORLÄUFIGER PERSONALAUSWEIS beantragt und abgeholt werden kann. vor Vollendung ihres / seines 18. Lebensjahres
☐ ein REISEPASS beantragt und abgeholt werden kann.
Erklärung zur Erfassung und Speicherung der Fingerabdrücke (§ 9 Abs. 3
PAauswG – nur für Personalausweisantrag):
Hinweis: Die Erfassung und Speicherung der Fingerabdrücke im Personalausweis erfolgt aufgrund einer freiwilligen Entscheidung der antragstellenden Person. Eine Entscheidung gegen die Speicherung der Fingerabdrücke zieht keine rechtlichen oder tatsächlichen Nachteile nach sich.
Ausnahme: Mit dem Verzicht der Erfassung und Speicherung der Fingerabdrücke kann kein vereinfachtes Verfahren zu Identitätsprüfung per Fingerabdruckvergleich durchgeführt werden. Die Fingerabdrücke werden nur elektronisch im Personalausweis gespeichert und nicht aufgedruckt. Spätestens nach Aushändigung des Personalausweises werden die Fingerabdrücke beim Ausweishersteller und in der Personalausweisbehörde gelöscht.
Ich möchte, dass die Fingerabdrücke für meine Tochter / meinen Sohn erfasst und elektronisch im Personalausweis gespeichert werden. Meine Tochter / mein Sohn gibt eine gleichlautende Erklärung ab.
☐ Ja ☐ Nein
Hinweis zum Personalausweis: Bei Anträgen im Alter von unter 15 Jahren und 9 Monaten werden keine PIN Briefe versandt. Die elektronische Identität (eID Funktion) kann grundsätzlich erst ab dem 16. Geburtstag eingeschaltet werden.
Zur Antragstellung ist erforderlich:
das persönliche Erscheinen des Ausweisbewerbers (unabhängig vom Alter) und eines gesetzlichen Vertreters
der alte Kinderausweis / Kinderreisepass / Personalausweis / Reisepass
Geburtsurkunde des Kindes
ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
die Größe und Augenfarbe müssen immer mit angegeben werden
Gebühr
_______________________________________________________________________ Name, Vorname, Geburtsdatum der Mutter Unterschrift
meinen Personalausweis / Reisepass füge ich bei.
_______________________________________________________________________ Name, Vorname, Geburtsdatum des Vaters Unterschrift
meinen Personalausweis / Reisepass füge ich bei.
Sollte ein Elternteil das alleinige Sorgerecht besitzen, legen Sie bitte einen entsprechenden Nachweis vor.
Da kann viel stehen wenn der Tag lang ist. Fakt ist: dad stimmt nicht.
Ich hatte vor kurzem auch dazu gefragt, vielleicht suchst du einfach hier mal zu dem Thema. Da kannst du alles nachlesen. Ich kanns leider grad nicht, übers Handy ist das mühsam und verlinken kann ich hier eh nicht ;-). Bin zu doof dazu.....
... hab es der SB am Telefon schon gesagt... könnt ich ruhig mitbringen.. ohne Einverständniserklärung kein Pass...
... hab es der SB am Telefon schon gesagt... könnt ich ruhig mitbringen.. ohne Einverständniserklärung kein Pass...
Dann lass dir das schriftlich geben. Vermutlich werden sie dann doch noch mal in ihre Vorgaben gucken.
Dann lass dir das schriftlich geben. Vermutlich werden sie dann doch noch mal in ihre Vorgaben gucken.
Genau Marc!
Dann lass den Vorgesetzten holen Marian. Die haben irgendwie alle keine Ahnung wie es scheint. Mir hat auch eine Dame erzählt, ich hätte automatisch alleiniges Sorgerecht, wenn das Kind länger als 6 Monate allein bei mir lebt. Da habe ich dann echt nichts mehr antworten können....
Du kannst dich auf Paragraf 6.1.3.1 der Ausführungsbestimmungen zum Passgesetz berufen. Wenn das Kind seit mehr als sechs Monaten in deinem Haushalt gemeldet ist und dem Bürgeramt keine Info über einen Rechtsstreit wegen des Aufenthaltsbestimmungsrecht vorliegt, ist deinem Antrag ohne Hinzuziehung des anderen Sorgeberechtigten stattzugeben.
Falls sich der Sachbearbeiter weigert, bitte um eine schriftliche, widerspruchsfaehige Ablehnung. Dazu ist er verpflichtet. Dann Legat du vor Ort Widerspruch ein unter Berufung auf die Ausführungsbestimmungen. An die ist jedes Bürgerbüro unabdingbar gebunden ... Ggfls google dir den Text. (Es kann auch 6.3.1.3 sein, bin gerade unterwegs und nicht am Rechner. Über die Forensuchfunktion findest du mehrere Thread zum Thema mit ausführlicheren Infos.)