Hallo,
ich habe mal eine kurze Frage zum Thema Zwangsverwaltung.
Ich habe seit 2014 einen Parkplatz angemietet. Im Jahr 2015 ging das ganze in die Zwangsverwaltung.
Gestern erhielt ich den Brief das die Zwangsverwaltung ab sofort beendet ist - demzufolge geht ja die Miete für Monat Mai nicht mehr zum Zwangsverwalter.
Für die weitere Vorgehensweise sollen wir uns wieder an den Eigentümer wenden.
Liege ich richtig mir meiner Vermutung das der alte Mietvertrag von damals noch Gültigkeit hat?
Ich muss ja jetzt eigentlich zum 02.05.2017 die Miete zahlen. Die Handynummer des Eigentümers ist nicht mehr aktuell, ebenso weiß ich nicht wo ich ihn mal antreffen kann.
Auf dem angemieteten Parkplatz ist ein Briefkasten mit seinem Namen - keine Ahnung ob der noch geleert wird (der war nämlich eine ganze Zeit lang abgeklebt). Das letzte mal gesehen habe ich ihn vor ca. 1 Jahr.