Guten Tag,
ich habe vor 3 Wochen eine Aufforderung zur Mitwirkung vom Jobcenter erhalten das ich UHV beantragen soll
Den Antrag habe ich gestellt und heute die Ablehnung vom Jugendamt bekommen, ich war ehrlich und habe dem JA mitgeteilt das sich der Kindsvater regelmäßig um die Kleine kümmert, d.h. 2 x wöchentlich für 2 Stunden, sowie alle 2 Wochenenden Samstags und Sonnntags. Mein Ex-Freund und ich haben uns schon vor Geburt der Kleinen getrennt, wir haben auch keine gemeinsame Wohnung oder sowas. Aber wie gesagt kümmert er sich regelmäßig um die Kleine. Er kann zur Zeit aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten bzw. Unterhalt aufbringen.
Heute kam die Ablehnung des JA mit folgender Formulierung :"Die Betreuung des Kindes durch den Vater geht über ein gelegentliches Mitwirken hinaus. Auch wenn Ihre Erziehungs-und Betreuungsanteilen in quantitativer oder qualitativer Hinsicht nicht gleich sind, haben Sie einen Betreuungsrahmen geschaffen der eine familiäre Struktur aufweist.
Sie sind nicht alleinerziehend im Sinne § 1 Absatz 1 Ziffer 2 UVG.
Daher ist beantragte Leistung zu versagen."
Was wird jetzt passieren seitens des Jobcenters?
Ich habe gerade große Angst das mir ein Teil meiner Leitungen für meine Tochter gestrichen wird, da dass JA der Meinung ist das ich nicht alleinerziehend bin, es ja so nicht stimmt.
Ich trage finanziell alles alleine und die meiste Zeit ist die Kleine doch bei mir.
Ich bin gerade etwas sprachlos und bin traurig das man für Ehrlichkeit scheinbar noch bestraft wird.
LG und Vielen Dank