Es geht wieder los

  • Natürlich habe ich Angst, weil er jetzt eben mit diesem "perfekten" Plan um die Ecke kommt und ich bin total wütend.


    Ich bin verunsichert, wenn es vor Gericht kommt.


    Die Kinder wieder völlig aus der Bahn geworfen werden und es läuft gerade so gut bei den Beiden.


    Natürlich habe ich mich geweigert und werde auch weiterhin solche Aktionen versuchen zu verhindern.


    Aber gerade, weil ich hier immer so häufig lese, UET hat Umgang eingeklagt und dennoch ist das Kind woanders, besteht ja die Möglichkeit das er damit durchkommen könnte.

  • UET hat Umgang eingeklagt und dennoch ist das Kind woanders, besteht ja die Möglichkeit das er damit durchkommen könnte.


    Möglich ist vor Gericht alles. Aber Papier ist auch geduldig. So perfekt finde ich diesen Plan des KV gar nicht. Wenn Du Vertrauen zu Deinem Anwalt hast (dass er Deine Anliegen überzeugend vertritt), dann lass Dich nicht beirren und warte seine Rückkehr ab. Mich erkundigen beim JA würde ich mich aber auf jeden Fall.

  • Wenn er den Umgang einklagt und es dann klappt, dann ist es halt so.
    Aber du stehst da ja zum gegenwärtigen Zeitpunkt überhaupt nicht hinter, hältst es für schlecht. Wenn ein Gericht "gegen dich" entscheiden sollte, hast du dich trotzdem für das eingesetzt, was du für richtig befindest.


    Mir gibt dieses Gefühl Ruhe. Ich habe ja nur meine Wahrnehmung und eine Vorstellung davon, was gut und was schlecht ist. Und ich maße mir an zu glauben, dass ich mein Kind dabei im Blick habe. Das ist bei deinen meiner Meinung nach genauso - du hast eine Vorstellung davon, was sie verkraften können und was nicht. Und dafür solltest du dich einsetzen, dann hast du auf jeden Fall alles getan.


    Ob der KV das so sieht oder die Großeltern oder ob das Jugendamt einen Eindruck davon hat, wie dieser ganze Zauber sich auf die Kinder ausgewirkt hat ... wie sollen die das? Du hast sie doch aufgefangen. Und es gibt, wenn ich mich recht entsinne, ja auch noch psychologische Betreuung (?), die da eine Einschätzung zu geben kann.

  • Wenn ich mich recht entsinne hat der Vater schonmal durch die Großeltern versucht die Kinder zu entführen. War es nicht auch so dass er dich im beisein der Kinder geschlagen hat? Ist das nicht auch alles beim Jugendamt schriftlich fixiert? Ich würde den Sachbearbeiter einfach mal fragen ob er die Verantwortung für den Umgang übernehmen möchte. Schließlich ist der Vater dir gegenüber schon handgreiflich geworden. Was ist wenn dem Kindermädchen in den Ferien, wenn sie beim KV sind, etwas zustößt? Oder mal angenommen der KV sagt ihr wenn sie dort ankommen dass er sie nicht weiter benötigt und nicht bezahlt. Sie wird in dem Fall kaum die Kinder wieder mit nach Deutschland nehmen können wenn der KV ihr das verweigert.


    Wenn er doch nicht nach Deutschland einreisen kann, wie will er dann ein Gerichtsverfahren führen? Soweit ich weiß ist dort eine Anwesenheitspflicht der Beteiligten bei der Verhandlung.


    An deiner Stelle würde ich eventuell einem begleitetem Umgang in eurer Umgebung zustimmen. Die 3 haben sich immerhin schon sehr lange nicht mehr gesehen und müssen sich erst wieder langsam annähern. Wenn er also nicht nach Deutschland kommen kann ist das sein Problem. Du hast aber ein entsprechendes Angebot gemacht. ;-)

    Oh Gott, wurde bei euch eingebrochen? :|
    Ich habe 2 Kinder, das muß so aussehen :S

  • War es nicht auch so dass er dich im beisein der Kinder geschlagen hat? Ist das nicht auch alles beim Jugendamt schriftlich fixiert?

    Das Argument zählt laut SB nicht. Er hat ja NUR mich geschlagen und nicht die Kinder. OT- Wenn jeder schlagende ET der den anderen ET schlägt die Kinder nicht mehr sehen könnte, würden viele Kinder keinen Umgang haben.


    Und ja es ist dokumentiert. Er ist ja auch im JA auf mich los. Wie gesagt, kein Argument.

  • ich finde den Vorschlag von Marc1978 ganz zauberhaft und entgegenkommend.


    An deiner Stelle würde ich eventuell einem begleitetem Umgang in eurer Umgebung zustimmen. Die 3 haben sich immerhin schon sehr lange nicht mehr gesehen und müssen sich erst wieder langsam annähern. Wenn er also nicht nach Deutschland kommen kann ist das sein Problem. Du hast aber ein entsprechendes Angebot gemacht.


    so würde ich das auch vorschlagen. Das hat wirklich Charme.


    Mima

  • Das Argument zählt laut SB nicht. Er hat ja NUR mich geschlagen und nicht die Kinder. OT- Wenn jeder schlagende ET der den anderen ET schlägt die Kinder nicht mehr sehen könnte, würden viele Kinder keinen Umgang haben.


    Und ja es ist dokumentiert. Er ist ja auch im JA auf mich los. Wie gesagt, kein Argument.

    Ich bezog das ganze auch auf den anderen Satz. Was ist wenn dem Kindermädchen in dem Land etwas zustößt. (Könnte natürlich auch wie ein Unfall aussehen)


    Ich meinte damit nicht dass er den Kindern etwas antun würde.


    Aber aus dem Grund würde ich dem begleitetem Umgang in eurer Nähe zustimmen. Auch wenn er leider nicht nach Deutschland kommen kann. Warum darf er eigentlich nicht? Wartet hier ein Strafverfahren auf ihn? Wenn ja sollte er sich dem erstmal stellen und kann sich dann um die Kinder bemühen.

    Oh Gott, wurde bei euch eingebrochen? :|
    Ich habe 2 Kinder, das muß so aussehen :S

  • Soweit ich weiß ist dort eine Anwesenheitspflicht der Beteiligten bei der Verhandlung.


    Die gibt es nicht.


    Ich habe jetzt zahlreiche Gerichtsverfahren hinter mir, wo die Antragsgegner im Ausland blieben und nicht zur Verhandlung erschienen sind.


    Es erhöht nicht ihre Erfolgssaussicht.


    Sie könnten auch einen RA schicken, aber bei mir wurde nicht mal das getan, was das ganze irgendwie zur Farce machte.


    Wurde dennoch bis zum OLG durchgezogen.

  • Niemand kann erwarten das du deine Kinder ( auch noch ein spezielles ) einer wildfremden Dame anvertraust die dann 3 Tage in einem Hotel mit den Kindern nächtigt.
    Selbst wenn diese Frau wirklich kompetent sein sollte muss er nicht ersteinmal KU bezahlen BEVOR ein Geld für ein Kindermädchen UND Hotel hat ?


    Ich denke schon das du ein Anrecht darauf hast zu erfahren wo deine Kinder sind( kenne allerdings die Vorgeschichte nicht ) - Ich habe es richtig verstanden das du nicht einmal weißt in welchem Land KV wohnt aber er erwartet das du eure Kinder da hin schickst ??????
    Aber du hast die Reisepässe der Kinder ? Bist du sicher das er nicht selbst welche beantragt hat ?
    Das klingt für mich alles extrem merkwürdig .
    Ohne Anwaltliche Vertretung würde ich da nichts machen.



    Wieso bekommt er kein Visum nach Deutschland Bzw darf nicht einreisen ?

    Uralt Song
    ob es nun so oder so oder anders kommt , so wie es kommt so ist es Recht…..trala lalala
    - egal ! einfach weitertanzen !

    Einmal editiert, zuletzt von Antje77 ()

  • ... du brauchst Infos und deinen Anwalt...


    Hier sind viele "gute" Tipps zusammen gekommen... besprich dies mit deinem Anwalt.


    Die Angst kann dir hier niemand nehmen... leider... wünscht wirklich es wäre anders.


    Sicher ist, dass du einen langen Atem brauchst und ich wünsche dir dass du deinen Akku immer wieder aufladen kannst. Du brauchst viel Kraft für deine Kinder und ich bin sehr traurig, dass dies der Vater nicht sieht und diesen "besch... Weg geht.


    Gut... es zeigt er hat "Interesse" nun an beiden Kinder.


    Ich kann dir nur raten... bleib ruhig und lass ihn all seine "tollen" Strategien offen legen.


    Derzeit ist er eindeutig in "Zugzwang".


    Auch wenn JA erstmal Position für ihn signalisiert... abwarten... du hast erstmal die besseren "Karten".



    Er taucht ab und an auf... du bist der rote Faden... klar... er wird immer der Vater sein und hat recht auf Umgang... der muss aber realistisch umsetzbar sein.


    Schau was du da aber für die Kinder in Zukunft siehst... was geht da und das sollte schon irgendwann denn dann mal unabhängig von einer heutigen möglichen "Entführungsangst" Priorität sein.


    Vielleicht kannst du da ein 4 Augengespräch mal mit ihm führen.


    Kann er dir da glaubhaft entgegen kommen.


    Hoffe, dass du verstehst worauf ich hinaus will.


    Was will der Vater wirklich... sollte er für sich klären und du da auch was "gefühlsmäßig" richtig ist für die Kinder und auch geht... das dann aber nur immer nur mit Zeugen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Marian14 ()

  • Lieber Feenstaub,


    Ich würde an deiner Stelle folgende Kompromisbereitschaft zeigen.Begleiteter Umgang in Deutschland. Davon würde ich keinen mm abweichen. Punkt. Möchte mal sehen was dir die können...nix ...rein gar nix. Wenn er nicht nach D einreisen will ( war er nicht flüchtig wegen Haftbefehl?) Na dann hat er Pech. Ich würde mich zurück lehnen und das aussitzen.

    Nicht auf das Leben kommt es an, sondern auf den Schwung, mit dem wir es anpacken. H. Walpole

    Einmal editiert, zuletzt von lenchen ()

  • Wenn er nicht nach D einreisen will ( war er nicht flüchtig wegen Haftbefehl?)

    Ich weiß ja aben nicht, was da vor gefallen ist. Laut Anwalt kann er nicht mehr einreisen bzw. er darf wohl nicht mehr einreisen, daher soll ich die Kinder ja zu ihm schicken. Und auch das macht mich stutzig und wütend. Es soll mich angeblich alles nichts angehen, aber soll dafür nur alles tun :angry

  • Wenn ich mich recht erinnere leben die Wltern doch in Deutschland und er ist hier geboren?


    Warum sollte ihm dann verwehrt werden einzureisen? Hat er die deutsche Staatsbürgerschaft aufgegeben? Hat er eine andere angenommen, die nur mit Einladung aus Deutschland Visumfähig ist?


    Was ich vorhin meinte: Ich denke große Angst vor einer Verhandlung brauchst du da nicht haben.


    Aber auch ,wenn es lästig ist, würde ich dem neuen JA-MA ggü. eben ein positives Signal setzen, in dem du dich bereit erklärst dich noch ein weiteres mal mit den Umgangsmöglichkeiten zu befassen. Der Kerl ist neu, hat sicher die AKten noch nicht gesichtet, ist von einem RA-Schreiben überfahren worden (und Kontakte über RA hasse ndie JA-MA meist ziemlich). WEnn du nun von Anfang an alles abwehrst, dann stehst du für ihn erstmal als Buhmann da.


    Wenn du aber aktiv wirst und sagt x,y, (betreuter Umgang) könnte ich mir unter Voraussetzungen a,b vorstellen, wird dem MA bald selber klar werden ,das da einiges im Argen liegt. Ein Vater mit deutschem Pass, der nicht einsreisen darf, ist ja ein wenig schräg ;-) Noch schmeisst glaub ich unser Staat seine Bürger nicht raus

  • Der ist gsd schon vor einiger Zeit ausgelaufen


    Es wurde halt erklärt, dass der KV in der Umgangszeit bestimmt und wenn er sagt, Kinder beim Kindermädchen ist das rechtens.


    Das mag ja so sein. Da aber der Umgang lt. Umgangsbeschluss schon vor einiger Zeit abgelaufen ist, hat der KV derzeit gar keine festgesetzte Umgangszeit. Um die muss er sich erstmal kindeswohlgerecht kümmern bzw. diese neu beantragen. Aber nicht über wildfremde Kindermädchen mit seltsamen Arrangements irgendwo im Ausland.

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    keks3


    life is a tale told by an idiot, full of sound and fury, signifying nothing (shakespeare)
    'Does anybody remember laughter?' (R.P.)

  • Wenn du dich mit dem JA und der neuen SA auseinandersetzen möchtest, solltest du sie auf konkrete Vorkommnisse und Dokumentationen in der Akte hinweisen. Bei uns wusste die neue SA nichts davon, was in unserer Akte steht. Fragte mich sogar noch was sie machen sollte. Habe sie dann auf die Gutachten und die Diagnose vom KV hingewiesen. Nachdem sie in meinem Beisein die Akte durchsuchte kam nur ein. " Ach, dass hatte ich noch nicht gesehen..." Nach dem darauf folgenden Gespräch zwischen uns wusste ich, dass sie noch nie in unserer Akte geschaut hatte.... Traurige Realität ....