Verjährung PKH

  • Hallo Community,


    ich habe nun mal eine sehr interessante Frage ...


    Nehmen wir mal an jemand bekam Prozesskostenhilfe ... der Beschluss wurde am 13.03.2012 erstellt und mit einem Stempel versehen ... dass er zum 01.05.2012 rechtskräftig wird. Nun bekam diese Person einen Brief mit der Aufforderung seine finanzielle Übersicht vorzuweisen. Verjährung besagt allerdings 4 Jahre:


    März/Mai 2012
    März/Mai 2013
    März/Mai 2014
    März/Mai 2015


    wenn man das Ende des Jahres nimmt ... wären es 2013, 2014, 2015 und 2016!!!



    Im Jahre 2017 ist somit dies nicht mehr möglich .... hab ich was übersehen?


    Im Jahre 2014 gab es eine Abänderung, die allerdings soweit ich das erfahren habe außergerichtlich geregelt wurde.



    Danke für eure Hilfe.


  • Ja sehr interessante Frage. Also ich hier habe ja nach 3,5 Jahren :devil: eine Überprüfung bekommen, bei der wurde mir eine gar nicht mal so niedrige monatliche Rate berechnet. Diese darf ich nun seit November 2016 bis höchstens Oktober 2020 (also 48 mal) abdrücken und werde dann insgesamt 2/3 der Anwalts- und Gerichtskosten unserer Scheidung zurück bezahlt haben :klimper


    Frag lieber mal nach, wie das genau gemeint ist.


    LG

  • Es gibt keine Verjährung. In §120 Abs. 1 ZPO heißt es aber:


    Zitat

    Auf Verlangen des Gerichts muss die Partei jederzeit erklären, ob eine Veränderung der Verhältnisse eingetreten ist. Eine Änderung zum Nachteil der Partei ist ausgeschlossen, wenn seit der rechtskräftigen Entscheidung oder der sonstigen Beendigung des Verfahrens vier Jahre vergangen sind.


    Zitat

    Im Jahre 2014 gab es eine Abänderung, die allerdings soweit ich das erfahren habe außergerichtlich geregelt wurde.


    Außergerichtlich wohl kaum. Das zuständige Gericht, bzw. dessen Rechtspflege entscheidet doch über das VKH-Verfahren, IMHO. Ggf. hat dein Anwalt etwas für dich geregelt.
    Damit gilt wieder das Datum der Entscheidung von 2014 für eine neue Verfristung. Also irgendwann 2018. Die erneute Anfrage zur Auskunfterteilung paßt zeitlich ganz gut dazu.

  • Damit gilt wieder das Datum der Entscheidung von 2014 für eine neue Verfristung. Also irgendwann 2018. Die erneute Anfrage zur Auskunfterteilung paßt zeitlich ganz gut dazu.


    So sieht es wohl aus. ;)
    Denke die nehmen das kurz vor Ablauf auf Wiedervorlage.


    F4tH3R F16URE
    Hab übrigens vorgestern den Bescheid vom Gericht bekommen, wo genau das drin steht was ich geschrieben habe. Oktober 2020 wär dann bei mir Ende.


    LG

  • Meine Scheidung war Dezember 2012 durch und ich habe jetzt erst im Februar 2017
    eine erneute Prüfung erhalten, diese bezog sich auch ausdrücklich auf die Scheidung.
    Wirtschaftlich hat sich nie was geändert.


  • So sieht es wohl aus. ;)
    Denke die nehmen das kurz vor Ablauf auf Wiedervorlage.


    F4tH3R F16URE
    Hab übrigens vorgestern den Bescheid vom Gericht bekommen, wo genau das drin steht was ich geschrieben habe. Oktober 2020 wär dann bei mir Ende.


    LG

    Ui, das hatte ich nur noch halb auf dem Schirm, es gibt was zu feiern :), darauf ein kühles Blondes. Darf nun nicht vergessen, den Dauerauftrag zu löschen.


    Meine Ex-Frau ist ja auch bereits wieder jemandes Ehefrau und somit ist das Kapitel Ehe nach > 7 Jahren für mich nun auch finanziell abgeschlossen.


    LG

    ... unn denn bin ick in mir jejangen, war aber ooch nüschd los! :drink ...