Hallo Community,
ich habe nun mal eine sehr interessante Frage ...
Nehmen wir mal an jemand bekam Prozesskostenhilfe ... der Beschluss wurde am 13.03.2012 erstellt und mit einem Stempel versehen ... dass er zum 01.05.2012 rechtskräftig wird. Nun bekam diese Person einen Brief mit der Aufforderung seine finanzielle Übersicht vorzuweisen. Verjährung besagt allerdings 4 Jahre:
März/Mai 2012
März/Mai 2013
März/Mai 2014
März/Mai 2015
wenn man das Ende des Jahres nimmt ... wären es 2013, 2014, 2015 und 2016!!!
Im Jahre 2017 ist somit dies nicht mehr möglich .... hab ich was übersehen?
Im Jahre 2014 gab es eine Abänderung, die allerdings soweit ich das erfahren habe außergerichtlich geregelt wurde.
Danke für eure Hilfe.