Muss ich Elterngespräch gemeinsam mit KV wahrnehmen

  • Hallo ihr Lieben,


    ich bin ja jetzt seit 15.1. mit dem Kind in einer neuen Wohnung und haben im Zuge des Umzuges auch die Schule gewechselt. Der Lehrer gibt an, dass das Kind Unterstützung bei der Rechtschreibung braucht (zweite Klasse) und bittet zum Elterngespräch. Der Lehrer hat den KV in der Mail gleich mit angeschrieben. Der KV schreibt mir nun ob wir unsere "Differenzen zum Kindeswohl" nicht beiseite legen wollen und gemeinsam den Termin wahrnehmen wollen. Ich bin sicher, dass er das nur anbietet, weil er weiß, dass ich nur über meine Leiche mit ihm gemeinsam an einem Gespräch teilnehmen würde und so doof sein werde schriftlich einen Anfall zu bekommen, was auch bereits erfolgt ist :-(. Nicht nur, dass wir beinahe das komplette letzte Jahr vor dem Gericht uns bekriegt haben, nein, er hat auch vor dem Umzug dem Kind Spielsachen entwendet (Brio, Merklin, Lego - alles was dem Kind lieb war) und mir hat er Dokumente, Fotoalben des Kindes, persönliche Erinnerungen, einen Laptop und und und aus den Umzugskisten gestohlen. Kann mich jemand zwingen mit diesem Menschen ein Gespräch wahrnehmen zu müssen oder darf ich dem Lehrer antworten, dass ich auf Grund persönlicher Differenzen um ein Einzelgespräch bitte? Der KV kann ja darüber hinaus hingehen, wenn er das wünscht - aber ich muss doch wohl nicht mit dieser Person einen Raum teilen oder? Das Lernen bleibt sowieso an mir und mir ist das Rechtschreibproblem bereits aufgefallen und wir lernern auch schon - der KV sieht das Kind nur alle 14 Tage und parkt ihn dann lt. Kind vor der Glotze.


    Wie gehe ich nun taktisch kliug vor? Ich denke der KV will mit meiner bereits an ihn versandten Mail "mit Dir NIEMALS in einem Raum" zum Jugendamt rennen und sagen, dass ich Erziehungsunfähig sei oder so. Überhaupt schickt er mir dauern Mails - er ruft nie an, er will immer alles schriftlich - das macht der doch mit Berechnung?! Habt ihr Ratschläge für mich, wie man sich klug und besonnen verhält? PS: Wir teilen das Sorgerecht aber das ABR liegt bei mir.


    Liebe Grüße nach einer schlaflosen Nacht,


    Ratsuchend37

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  • Habt ihr Ratschläge für mich, wie man sich klug und besonnen verhält?

    Ganz einfach:
    Verhalte Dich klug und besonnen.


    In jeder Lebenslage - nicht nur dem Ex gegenüber.

  • Also was den Emailverkehr anbelangt, würde ich das eher auch als Chance sehen. Da solltest du wirklich etwas ruhiger werden. Lies die Mail, tob dich aus, dann formuliere die Antwort. Speicher sie und schau nach einem Kaffee oder Schokoriegel nochmal drauf. Oder lass eine Freundin rüberschauen.


    was das Elterngespräch anbelangt, weiß der Lehrer dass ihr getrennt seid, finde ich es schon schwierig, beide zu einem Gespräch einzuladen. Anstatt getrennt. Ich würde das Elterngespräch nicht gemeinsam wahrnehmen. Einfach weil ich glaube, dass es dann in Bezug auf die Problematik konstruktiver verläuft, als wenn strittige Eltern, oder auch Eltern mit total verschiedenen Ansichten gemeinsam vor ihm sitzen. Die Zeit wird besser genutzt.


    ( Ich kenne übrigens auch keine Eltern, die noch zusammen sind, und die gemeinsam hingehen). Sollte er ebenfalls ein Gespräch wahrnehmen, kann er dir ja schreiben, was er dazu meint, bzw sich dann, wenn er mit dem Kind zusammen ist, entsprechend einbringen.

  • Ich kenne übrigens auch keine Eltern, die noch zusammen sind, und die gemeinsam hingehen

    Aber gerade bei getrennten Eltern - die also abwechselnd und unabhängig voneinander für das Kind da sind - ist es eigentlich sinnvoll beide zu informieren.
    Beide Elternteile sind sorgeberechtigt - also hat der Lehrer eigentlich gut gehandelt.


    Das diese Eltern so gar nicht miteinander können konnte er ja nicht ahnen.


    TS könnte den ruhig und sachlich - ohne detaillierte Hintergrundinformationen - um separate Termine bitten.

  • Mein Rat: gehe auf ihn zu, Eures Kindes wegen, sonst muss dieses es "ausbaden". Mein Ex hat mir auch übel mitgespielt und ich bin immer wieder auf ihn zugegangen. Jetzt, nach 6 Jahren Trennung, kommen wir gut miteinander aus... Ganz so gut muss es ja bei Euch nicht werden, aber wenigstens einigermaßen Eures Kindes zuliebe

    Alles, was Ihr also von anderen erwartet, dass tut auch Ihnen! Darin besteht das Gesetz und die Propheten Mt 7,12

  • Mein Rat: gehe auf ihn zu, Eures Kindes wegen, sonst muss dieses es "ausbaden". Mein Ex hat mir auch übel mitgespielt und ich bin immer wieder auf ihn zugegangen. Jetzt, nach 6 Jahren Trennung, kommen wir gut miteinander aus... Ganz so gut muss es ja bei Euch nicht werden, aber wenigstens einigermaßen Eures Kindes zuliebe


    Liebe Nicole, ich bewunder dich dafür, dass Du das kannst. Ich fürchte ich kann da nicht über meinen Schatten springen. Das ist alles zu frisch und er hat mir zu übel mitgespielt. Auch wenn ich hier nicht im Vordergrund stehe aber ich bin auch nur ein Mensch und wenn ich nur daran denke, mit ihm da zu sitzen, wachsen mir spontan Magengeschwüre. Er hat versucht mir das Kind wegzunehmen und und und - ich kann einfach nicht :-(. Am Wochenende ist mir aufgefallen, dass der den Kindergartenordner genommen hat - auch wenn das anderen vielleicht lächerlich erscheint aber ich bin tief traurig hierüber und mir ist nach Heulen zu mute.

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  • Ich sage ja nicht, dass der andere nicht informiert werden soll. Ich würde aber dann tatsächlich eher zwei Gesprächstermine anbieten, und wer möchte kann kommen. Oder gegebenenfalls einen anrufen, schriftlich informieren, was auch immer. Ich halte es nur für keine gute Idee, beide Eltern zu einem! Gespräch einzuladen. Jedenfalls nicht bei strittigen.


    Und wie ich schon im Thema Schule gepostet habe, kümmern sich auch nicht immer beide, und kann fiese Probleme erzeugen. Daher war meine Frage auch , ob der Lehrer die Situation kennt. Trennung, Ja, Nein, Umgangsmodell, Auskommen miteinander.

  • Kann mich jemand zwingen mit diesem Menschen ein Gespräch wahrnehmen zu müssen oder darf ich dem Lehrer antworten, dass ich auf Grund persönlicher Differenzen um ein Einzelgespräch bitte?


    Ich finde es in Ordnung, dass der Lehrer beide Eltern informiert hat. Du darfst natürlich den Lehrer bitten um ein Einzelgespräch, es geht ja dabei um das Kind und nicht um Eure persönlichen Differenzen als Eltern. Der KV kann sich ja selbst informieren, wenn ihm das wichtig ist. Falls Du ihm entgegenkommen möchtest, könntest Du ihm anbieten, ein Ergebnisprotokoll zu schreiben und ihm zukommen zu lassen, halte ich aber nicht für erforderlich.


    Der KV schreibt mir nun ob wir unsere "Differenzen zum Kindeswohl" nicht beiseite legen wollen und gemeinsam den Termin wahrnehmen wollen.


    Als hochstrittiges Elternpaar halte ich es für sinnvoller, dass Ihr Termine einzeln wahrnehmt. Funktioniert bei uns auch so besser. Du bist nicht dafür verantwortlich, den KV über jedes und alles zu informieren. Und wenn er Dich direkt fragt, informiere ihn sachlich und nur schriftlich. Alles andere soll er dann selbst an der Quelle - also beim Lehrer - erfragen.


    Mein grundsätzlicher Rat an Dich: Versuche, nicht nachtragend zu sein. Was geschehen ist, kannst Du eh nicht ändern. Und schalte um auf Minimalkommunikation.

  • Ob du letztendlich den Lehrer darum bittest, dass er mit euch als Eltern getrennt spricht, oder eben die Zähne zusammenbeisst bleibt dir überlassen.


    Was du nicht verhindern oder gar verbieten kannst, ist das der KV eben eigene Termine mit den Lehrern macht, um sich zu informieren.


    Den Eindruck, den man als ET hinterlässt, wen man von vornherein klarstellt, das man nie wieder mit dem anderen ET in einem Raum sein möchte bzw. ein gemeinsames Gespräch wahrnehmen will, ist sicher nicht unbedingt der günstigste. Aber das musst du wissen.


    Allerdings soltlest du daran arbeiten. Es wird noch einige Anlässe geben, an denen ihr euch als Eltern begegnen werdet. Wenn nicht derzeit, dann in der Zukunft. Bei Konfi oder do kannst du das noch verhindern. Aber spätestens bei der Feier zum Schulabschluß wirst du dich dann nach den Wünschen des Absolventen richten müssen und wenn das Kind dann Papa dabei habe nwill und du nicht mit ihm in einem Raum sein willst wird es schwierig. (Genauso wie bei späterer Hochzeit, Taufe u.ä, Familienfesten)


    Was auch immer in der Vergangenheit war, ihr bleibt auch in Zukunft noch Eltern und diese Ebene solltest ihr irgendwann errreichen. Euer Kind will euch ja schließlich beide lieben dürren

  • Bei uns machen die Lehrer sicher keine 2 Termine.
    Da muss man schon mal die "Arschbacken zusammenpetzen" - auch wenn es nicht einfach ist - dem Lehrer zuhören und die Kommentare von links oder rechts ignorieren -
    er hat ein recht drauf und ich finde es sinnvolle beide ETs einzubinden - gerade weil sich der Aufenthaltsort des Kindes ja auch durchaus mal ändern kann.

  • Was soll das bedeuten? "gerade weil sich der Aufenthaltsort des Kindes ja auch durchaus mal ändern kann."

  • Naja, bspw schere Krankheit, oder man will es nicht hoffen, Tod. Oder das Kind möchte irgendwann mal selbst beim Vater leben.

  • er hat ein recht drauf und ich finde es sinnvolle beide ETs einzubinden - gerade weil sich der Aufenthaltsort des Kindes ja auch durchaus mal ändern kann.


    Und deshalb kann er sich selbst informieren, entweder direkt bei der Schule oder über den anderen Elternteil. Ich verstehe nicht, was das mit dem Aufenthaltsort des Kindes zu tun hat.

  • Ich hab jetzt mit der oben stehenden Begründung "dass es in Bezug auf die Problematik konstruktiver verläuft, als wenn strittige Eltern vor dem Lehrer sitzen" um einen Einzeltermin gebeten und angeboten ein Ergebnisprotokoll zu schreiben und dem KV zugehen zu lassen, ich jedoch davon ausgehe, dass dieser selbst um einen Termin bitten wird. Da das Kind bei mir lebt, das Lernen zum Schulalltag gehört und dieser Teil der Alltagssorge ist, möchte ich dieser gerne nachkommen. Danke für Eure Formulierungshilfe. Wir sind alle nur Menschen - auch Leher und selbstverständlich hat der KV die Möglichkeit sich an die Schule zu wenden, was er mit großer Freude auch macht. Vielleicht ist es in einem halben Jahr schon wieder Anders aber kurz nach der Trennung kann mich keiner zwingen - auch ich mich selbst nicht.

  • Hallo Zusammen,


    ich finde es dem Lehrer gegenüber nicht fair, dass er den Termin doppelt planen muss.
    Und das nur, weil die Eltern sich wegen dem Kind nicht zusammenreißen können. Bisschen Kindergarten....


    Die Frage ist natürlich schon, was der Vater machen möchte, wenn er das Kind nur alle 14 Tage sieht.
    Praktisch gesehen, macht der Termin ja nur mit der Person Sinn, die auch regelmäßig mit dem Kind die Hausaufgaben macht und Üben kann.


    Aus diesem Grunde könnte man den Termin schon nur mit dem BET durchführen.


    Bei dem Auseinandersetzunggrad vermute ich, wird der UET sowieso nur versuchen, das Feuer anzustacheln.
    Aber das ist nur eine Vermutung. Eigentlich muss man dem UET mal eine Chance geben zu zeigen, ob er konstruktiv an dem Thema mitarbeiten möchte.


    Ich persönlich würde den UET mitnehmen. Falls es nicht klappt, hat man es probíert und alle Argumente auf seine Seite für zukünftige Termine.
    Falls er aber mitarbeitet, ist es nur gut fürs Kind. Dann kann er alle 14 Tage mit dem Kind auch üben. Ist für alle eine gute Lösung.


    LG
    Lale

    :sonne :sonne :sonne :sonne :sonne

  • Naja,


    hier ist es aber doch umgekehrt.


    Der Lehrer hat um ein Gespräch mit BEIDEN Elternteilen gebeten und auch beide angeschrieben. Er will sich wohl ein Bild von der Gesamtsituation machen und sehen wer in die Hilfe bei der Rechtschreibung mit eingebunden werden kann.


    Wenn dann ein ET gleich aufschreit, dann macht das aus meiner Sicht kein gutes Bild. Aber gut. Es ist so wie es ist und der Lehrer wird sich dann wohl getrennt mit beiden zusammensetzen

  • Liebe Nicole, ich bewunder dich dafür, dass Du das kannst. Ich fürchte ich kann da nicht über meinen Schatten springen. Das ist alles zu frisch und er hat mir zu übel mitgespielt. Auch wenn ich hier nicht im Vordergrund stehe aber ich bin auch nur ein Mensch und wenn ich nur daran denke, mit ihm da zu sitzen, wachsen mir spontan Magengeschwüre. Er hat versucht mir das Kind wegzunehmen und und und - ich kann einfach nicht :-(. Am Wochenende ist mir aufgefallen, dass der den Kindergartenordner genommen hat - auch wenn das anderen vielleicht lächerlich erscheint aber ich bin tief traurig hierüber und mir ist nach Heulen zu mute.


    Glaube mir, ich kann Dich so gut verstehen, ich habe damals nach jedem Gespräch zwischen uns stundenlang geweint, aber ein Blick in das verzweifelte Gesicht meiner Tochter haben mir immer wieder Mut gegeben. Meine Tochter liebt ihren Vater, so wie er ist, mit allen Fehlern und das musste ich akzeptieren. Noch heute darf ich auch nicht den Ansatz von Kritik bringen, sie findet immer wieder Begründungen für sein Verhalten.


    Jedes Mal wenn ich nachgebe, entspannt sich das Kind sichtlich, sie ist eh in einer schwierigen Situation in Patchwork beim Vater mit eingebrachtem Sohn in die neue Ehe.


    Wenn Du mehr wissen möchtest, schreibe eine PN - wir können auch mal telefonieren.

    Alles, was Ihr also von anderen erwartet, dass tut auch Ihnen! Darin besteht das Gesetz und die Propheten Mt 7,12

  • um einen Einzeltermin gebeten und angeboten ein Ergebnisprotokoll zu schreiben und dem KV zugehen zu lassen,

    Ob es "klug und besonnen" war, den Lehrer zu bitten ein von ihm eingeladenes Elternteil auszuladen ?

  • Hat sie doch nicht. Sie hat um einen Einzeltermin gebeten. Nun kann der Lehrer den KV ausladen oder den Termin für den Vater stehen lassen und mit ihr einen anderen machen.
    Ob es klug war, hängt von der jeweiligen Situation ab. Die können wir gar nicht beurteilen. In meinem Fall zb wäre es mehr als klug. Für die Konstruktivität halte ich das auch immer noch für besser, in allen strittigen Fällen, selbst, wenn man sich anschweigt.


    Ist überhaupt die Frage, ob er wirklich explizit meinte, ihr sollt beide erscheinen, oder ob er nicht einfach die email als Co gesetzt hat, nach dem Motto einer wird schon kommen.