Steuerklassenwechsel von II auf I und wieder zurück

  • Hallo zusammen,


    die Jahren des Alleinerziehenden-Daseins (seit 2009 mit zwei Kindern) plätschern so vor sich hin und man hat viele
    Höhen un Tiefen überwunden. Musste auf Vollzeit aufstocken, um uns drei ernähren zu können. Das zehrt an der Kraft und
    den Nerven, da sich das meiste um das Thema Geld dreht.
    Mein Sohn stand nun die letzten Jahre in Ausbildung und hat nun seit Januar seine Lehre mit 19 Jahren fertig.
    Bisher bekam ich für ihn ja noch Kindergeld und von ihm Kostgeld, da der Vater keinen Unterhalt mehr gezahlt, seit der Bub
    18 war.


    Nun ist es ja so, dass ich im Januar zum letzten Mal Kindergeld bekommen habe. Es fehlen 192 Euro jeden Monat.
    Dazu kommt, dass ich aus der St.kl. 2 in 1 zurückfalle und mir ein halbes Kind fehlt. Das sind dann nochmal fast 75 Euro.
    Klar, er kann jetzt seinen Anteil des Kostgeldes erhöhen, dennoch sind es über 250 Euro, die - wumm - weg sind.


    Das schmerzt (ja, auch wenn es "nur" Geld ist, aber davon leben wir halt) und daher sind wir zu dem Entschluss gekommen
    (und das machen sehr viele), dass der Junge offiziell auszieht. Zur Oma, zur Nachbarin... eigentlich egal... Hauptsache im Perso steht
    eine andere Meldeadresse.


    Somit bekomme ich nun meine II zurück und bleibe noch ein Weilchen (ca. 5 Jahre) AE mit 0,5 Kindern.


    Die einzigsten Kosten, die wir nun haben ist der Abschluß einer Privathaftpflicht, die Junior nun abschließen muss.

    .... Auch das geht vorüber!.... :daumen
    oder
    .... das blöde am Leben ist, dass auch Arschlöcher mitmachen dürfen!.... :lach

  • Auch wenn es nicht viel bringt, aber solange du nicht den Mindestunterhalt für ein Kind bekommst, kannst du das ganze Kind auf deiner Steuerkarte haben. Einfach ein Zweizeiler ans Finanzamt und ihnen mitteilen dass du nicht den Mindestunterhalt bekommst und du deswegen das ganze Kind auf Steuerkarte haben möchtest.

    Oh Gott, wurde bei euch eingebrochen? :|
    Ich habe 2 Kinder, das muß so aussehen :S

  • Wenn er mit der Ausbildung fertig ist, und voll verdient, dann könnte er auch mehr für Kost und Logis aufbringen, selbstständig allein lebend käme er mit 250 Euro auch nicht weit.
    Da würde ich meinen Sohn schon um eine höhere Beteiligung bitten.


    Das mit offiziell ausziehen und inoffiziell zu Hause wohnen wäre für mich persönlich keine Option.




    LG Jona

  • Auch wenn es nicht viel bringt, aber solange du nicht den Mindestunterhalt für ein Kind bekommst, kannst du das ganze Kind auf deiner Steuerkarte haben. Einfach ein Zweizeiler ans Finanzamt und ihnen mitteilen dass du nicht den Mindestunterhalt bekommst und du deswegen das ganze Kind auf Steuerkarte haben möchtest.



    ach echt? Ich habe nur 1/2 Kind auf Steuerkarte und das seit 7 Jahren, obwohl Ex nur 65 Euro im Monat zahlt. Warum weißt einen der Steuerberater auf so etwas nicht hin?
    Wieviel bringt das denn etwa bei nem Vollzeitjob im ÖD?

  • ach echt? Ich habe nur 1/2 Kind auf Steuerkarte und das seit 7 Jahren, obwohl Ex nur 65 Euro im Monat zahlt. Warum weißt einen der Steuerberater auf so etwas nicht hin?
    Wieviel bringt das denn etwa bei nem Vollzeitjob im ÖD?


    Rechne es dir doch bei einem Brutto-Netto-Rechner im Netz aus, die sind ganz gut.

  • Hast Du wirklich einen Freibetrag für das ganze Kind auf der Steuerkarte?


    idR. ist es völlig egal, da die meisten doch eher Kindergeld, statt den Freibetrag erhalten- da macht es keinen Unterschied-
    wird erst ab einem zu versteuerndem EK von ca. 33500 Euro relevant :frag
    ansonsten ist es völlig egal, ob da zwei Kinder, ein Kind, oder gar kein Kind drauf steht ;-)


    auch behälst Du die Steuerklasse, wenn Dein grosses Kind aus dem Kindergeldbezug rausfällt :frag
    solange Du ein weiteres Kind bei Dir leben hast, für das Du Kindergeld beziehst-


    die Formulierung ist in etwa "....Um als alleinerziehend zu gelten, darf der Steuerzahler nicht mit einer anderen volljährigen Person als Paar zusammenleben. Nur wenn es sich um eine reine Wohngemeinschaft oder bei der volljährigen Person um das eigene Kind handelt, ist das Zusammenleben gestattet...."


    also-
    Kindergeld fällt weg-
    dafür müsste sich das EK des Sohnes ja so dtl. erhöhen, dass er den Betrag für frei wohnen doch durchaus übernehmen könnte?, oder?

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Das Finanzamt sieht das leider anders:


    >Ist in der Wohnung des Arbeitnehmers mit Ausnahme der genannten Kinder eine weitere volljährige Person
    mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet, gilt eine gesetzliche Vermutung für das Vorliegen einer Haushaltsgemeinschaft.
    Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und damit die Steuerklasse II kann deshalb ein Arbeitnehmer nicht erhalten,
    der z. B. mit dem voll berufstätigen Sohn in einer Haushaltsgemeinschaft lebt.
    Die Vermutung, dass der gemeinsame melderechtliche Wohnsitz auch ein gemeinsames Wirtschaften zur Folge hat,
    kann im Einzelfall widerlegt werden, z. B. durch eine eigene Wirtschaftsführung mit Untermietvertrag.<

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    oder
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  • Wenn das 1. Kind ein eigenes Einkommen hat - entfällt die Steuerklasse II - nur wenn er kein Einkommen hätte z.B. wegen Wehrdienst o.ä. - darf man die II behalten - es gibt noch Sonderreglungen bei pflegebedürftigen Angehörigen Kindern oder Eltern z.B. - da kann man auch noch die II beantragen.


    Der Kinderfreibetrag bringt wahrscheinlich nix - da das Kindergeld günstiger ist - das wird automatisch bei der Steuererklärung gegengerechnet.


    Allerdings erzielt Junior wahrscheinlich ein Einkommen - da sollte das Kostgeld zumindest einer 1 Zimmer Wohnung mit Energiekosten und Lebensmitteln entsprechen.
    Das fällt vielen Eltern schwer - das merke ich immer wieder - da geben viele Kids nur 10-20 % ihres Nettos ab - das ist nciht real - und der ET spart sich alles vom Munde ab.


  • Allerdings erzielt Junior wahrscheinlich ein Einkommen - da sollte das Kostgeld zumindest einer 1 Zimmer Wohnung mit Energiekosten und Lebensmitteln entsprechen.
    Das fällt vielen Eltern schwer - das merke ich immer wieder - da geben viele Kids nur 10-20 % ihres Nettos ab - das ist nciht real - und der ET spart sich alles vom Munde ab.


    Das stimmt wohl. Wir haben uns jetzt auf die Abgabe von dreihundert Euro "geeinigt".


    Es ist halt echt blöd, dass finanzamtstechnisch der Große gezählt wird und nicht der Jüngste.
    Ich meine, da könnten theoretisch noch 5 kleinere Geschwister da sein und dennoch rückt man als Hauptverdienerin in die Steuerklasse 1.
    Gerecht ist das nicht, aber das ist glaub ein anderes Thema.
    Meiner Ansicht nach gehört auch die Familie steuertechnisch gestärkt und nicht die Ehe mit der Steuerklasse 3.
    Aber das hilft halt auch nicht weiter.
    Ergo: man muss quasi jemanden finden, bei dem der/die Älteste offiziell leben darf, damit Muddi den Alleinerziehenden-Status behalten darf. :kopf:kopf:kopf

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