Die OGS Falle?!...neuer Kriterienkatolog...zwingt mich in den Medijob-Bereich.

  • Hallo.


    Ich habe eine Frage bezüglich des neuen Kriterienkatalogs für den Erhalt eines OGS-Platzes, an der Schule meines Kindes.


    Laut des besagten Kataloges reicht es nun nicht mehr aus, alleinerziehend zu sein und im Minijob(451,-) zu stehen, um einen OGS-Platz für sein Kind zu erhalten.


    Man muß nun 21 Wochenstunden Arbeit nachweisen.
    Dabei rutscht man aber automatisch in die Medijob-Schiene hinein, was bedeutet, das man mehr Sozialversicherungsabgaben zu zahlen hat, als der Arbeitgeber.
    Frage:
    Wer legt solcherlei Kriterien fest?
    Ist das rechtlich gedeckt?
    Was für ein Anreiz soll das sein?
    Ist das von Kommune zu Kommune unterschiedlich geregelt?


    Für mich bedeutet das, das ich meinen Minijob verliere und mein Kind den OGS Platz.


    Wem ergeht es noch so?



    Verzweifelt
    coffeetogo

  • sowas habe ich noch nie gehört. bei uns ist ein einer ogs pflicht das alle kinder bis nachmittags bleiben. das angebot der arbeitsgemeinschaft - die den namen nicht wert ist, weil es immer im rahmen der 4. oder 5. stunde im unterrichtsplan eingebaut ist und pflicht und auch zensiert wird - ist für alle kinder bindend. frage ist eben ob du eine nachmittagsbetreuung ab 14 uhr brauchst und wenn du weniger als 20 stunden arbeitest, dann ist das wohl nicht notwendig.
    was für eine ogs soll das also sein oder ist es nur bei uns so eigenartig gehandhabt? wir haben einen hort angeschlossen nach der schule und der geht bedarfsorientierend bis 18 uhr oder länger. die kinder, deren eltern nicht arbeiten oder wenig, haben automatisch das recht die kinder 4h am tag dort hin zu bringen, also in der regel bis 16 uhr und eben früh wenn notwendig ab 6 Uhr.

  • Mein Minijob findet von Mittags bis Nachmittags statt.
    Ich brauche also, um ihn zu erhalten, einen Betreuungsplatz für mein Kind, bis 15 Uhr.


    Mir geht es hier nicht um "Ansprüche" oder das "Für und Wieder", wenn Alleinerziehende Elternteile von Grundschulkindern mehr oder weniger Stunden arbeiten, als andere.
    Solche Diskusionen gab es schon zu Hauf und kann,wer will, natürlich sehr gerne an anderer Stelle führen.


    Mir geht es wie gesagt um die Frage, wer diesen Kriterienkatalog festlegt, von welcher Stelle das abgesegnet wird und an welchen Schulen sich das seit vergangenem Jahr auch so sehr verändert hat.


    Das bedeutet ja für alle betroffenen Minijobber/innen das Aus für den Mini-Job und den Zwang zum Medi-Job.

  • So schlecht ist ja nun ein "Medi-Job" auch nicht.


    Frage doch mal bei dem Amt, welches für den Platz deiner Tochter zuständig ist. Hast du bereits einen entsprechenden Bescheid über die Ablehnung erhalten?

  • Ich würde zunächst einmal die Schule ansprechen wie es zu diesen Vorgaben gekommen ist
    und ob die generell streng gehandhabt werden oder, was ich mir auch denken könnte,
    eher als Richtungsgebend zu sehen sind für die Eltern die es auch anders handhaben könnten.



    Unsere OGS war freiwillig und jedes Kind konnte an der Nachmittagsbetreuung teilnehmen oder eben auch nicht,
    da gab es keine Aufnahmekriterien, zumal bei weitem nicht alle Eltern das Angebot in Anspruch genommen haben.


    By the way, von welcher Klassenstufe sprechen wir ?

    Wenn ich in die Hölle komme, verlässt der Teufel seinen Thron und flüstert:


    "Willkommen zurück Meisterin!"

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  • Hallo coffeetogo,


    Mir geht es wie gesagt um die Frage, wer diesen Kriterienkatalog festlegt, von welcher Stelle das abgesegnet wird und an welchen Schulen sich das seit vergangenem Jahr auch so sehr verändert hat..


    soweit ich zu wissen glaube, gibt es kein Recht auf einen OGS-Platz anlog dem Recht auf KiTa oder sonstige Vorschulbetreuung. Es muss also nicht für jedes Kind ein Platz zur Verfügung gestellt werden. Zumindest wurde das so erklärt, als wir selbst vor einigen Jahren einen Platz in einer derartigen Einrichtung benötigt hätten. Sind die Plätze rar, dürfen/müssen Kriterien zur Vergabe geschaffen werden. Mir ist kein Gesetz bekannt, das hier Vorgaben macht. Ähnlich wie bei den Gebühren für jegliche Betreuung von Kindern dürfte also auch bei der Vergabe der Träger oder die Kommune das Sagen haben.


    Ob die Vergabe anhand geleisteter Wochenstunden gerecht ist? Ich finde schon. Wenn die Plätze rar sind und Vergabekriterien geschaffen werden müssen, dann ist für mich die Berufstätigkeit höher priorisiert als der Status alleinerziehend.


    Das bedeutet ja für alle betroffenen Minijobber/innen das Aus für den Mini-Job und den Zwang zum Medi-Job.


    Nein, das sehe ich nicht so. Der Zwang, mehr zu arbeiten, kann allerhöchstens z.B. vom Jobcenter ausgehen falls der betroffene Minijobber auf deren Leistungen angewiesen ist. Der Zwang würde dann ausgeübt werden, indem Sanktionen verhängt würden.


    Hier in diesem Fall wird Dir eine Dienstleistung nicht weiter zur Verfügung gestellt. Du hast also die Wahl, ob Du mehr arbeiten möchtest oder ob Du auf die Dienstleistung verzichten möchtest und die Betreuung anders organisierst. Z.B. indem Du Dich in der nachmittäglichen Betreuung mit anderen Minijobber-Eltern in Eurer Schule abwechselst. Eventuell kannst Du aufgrund Deiner unregelmäßigen Arbeitszeiten oder dem Versprechen, demnächst dann die Stunden zu erhöhren eine Ausnahmegenehmigung erhalten?


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • Bei uns an der Schule (OWL) ist es schon seit 3-4 Jahren so, dass jedes Kathrin neu beantragt werden muss. Wer in Elternzeit ist und im kommenden Schuljahr nicht sofort wieder einsteigt (nachweislich), bekommt keinen Platz. Alleinerziehend sein alleine reicht bei uns auch nicht mehr. Dabei muss man schon berufstätig sein, dann wird man einem berufstätigen Ehepaar noch vorgezogen, weil die sich theoretisch zu Zweit kümmern können.


    Bis vor 3-4 Jahren war es noch so, wer im 1. Jahr einen OGS Platz bekommen hat, hatte den bis zum 4. Schuljahr durchgängig. Da die Grundschule nur 80 OGS Plätze hat (Mangels Platz und Mitarbeitern), die Grundschule aber 10 Klassen mit ca. 23 Kindern hat, muss gelost und gewürfelt werden.


    Wir mussten unsere Anträge vollständig bis zum 26.01. 10 Uhr abgeben. Kommt man 1 Tag zu spät oder fehlt etwas, landet der Antrag direkt in der Ablehnungskiste. Bis Ostern müssen jetzt alle warten, ob sie einen Platz bekommen oder nicht.


    In 2-3 Jahren wollen sie die OGS ausbauen.. aber dann sind wir nicht mehr an der Schule.. freuen sich später andere Eltern.

    LG, Mellie :strahlen


    Mein Baujahr: 09/1984
    Baujahr der Kinder: 2x 06/2008 &
    AE: 05/2011 :anbet

  • Ich meine, dass der Träger die Bestimmungen aufstellt und an den solltest du dich ggf. wenden.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Zu deiner eigentlichen Frage kann ich leider nichts sagen.
    Aber hier hat es wohl ein kleines Missverständnis gegeben:


    Du meinst sicher: "Das bedeutet ja für alle betroffenen nachmittags arbeitenden Minijobber/innen das Aus für den Mini-Job und den Zwang zum Medi-Job."


    Und in diesem Fall finde ich die Vergabe rein nach Arbeitsstunden auch ungerecht, denn du kannst ja deinen Job nicht einfach auf vormittags verschieben (sonst würdest du es ja tun). Somit fällst du durch das Raster und bist tatsächlich gezwungen, deinen Job aufzugeben, falls du keine andere Betreuung finden kannst.
    Vielleicht lässt sich dieses spezielle Problem ja mit der OGS klären, indem man eine Einzelfalllösung findet?

  • Ich würde mich an Deiner Stelle an den Träger der OGS wenden und schriftlich begründen, warum Du auf den Platz angewiesen bist.
    Du kannst Deine Arbeitszeiten und die Notwendigkeit, dass diese im Nachmittagsbereich liegen, ja vom Arbeitgeber nachweisen lassen.


    Vielleicht kann ja auch mit der sozialen Bindung des Kindes an die Freunde, die in der OGS sind, begründet werden?


    Viel Glück!

    :sonneWenn's nicht regnen würde, würden wir gar nicht merken, wenn die Sonne scheint! :sonne

  • Vielen Dank für die vielen hilfreichen Antworten!


    Der Kriterienkatalog wird von der Schulleitung und der Schulkonferenz festgelegt, wie mir über das örtliche Schulamt mitgeteilt wurde.


    Beschwerden wären zu senden an OB Herrn Sierau und/oder die Dezernentin Frau Schneckenburger.


    Schönen Tag wünscht
    coffeetogo

  • Dann schickst Du dem Uli halt keine Beschwerde sondern einen netten, darstellenden Brief, der Deinen Besonderen Bedarf begründet und zugleich ein Sonderantrag ist :-)

    :sonneWenn's nicht regnen würde, würden wir gar nicht merken, wenn die Sonne scheint! :sonne

  • Ich würde gewisse Eskalationsstufen einhalten, gerade wenn mein Kind die Einrichtung ja noch besuchen möchte und mich an die Stelle, die für die Vergabe zuständig ist wenden und den Bedarf schildern. Sollte das wider Erwartens nicht ausreichen, kann man auch ruhigen Gewissens die nächste Instanz einschalten. Alles andere schafft neben Unmut auch einen faden Beigeschmack.

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

    Einmal editiert, zuletzt von campusmami ()

  • Wenn ich so etwas lese, bin ich mal wieder froh, in Hamburg zu wohnen. Hier wird jedes Grundschulkind, wenn die Eltern es wollen, von 8 bis 16 Uhr kostenlos betreut. In "besseren" Stadtteilen gibt es ein paar wenige Schulen, die nur bis 13 Uhr gehen und die keine Nachmittagsbetreuung anbieten, aber es ist meist eine bewusste Entscheidung, wenn man sein Kind an eine solche anmeldet.
    Es ist schon sehr krass, wie sehr es bei den Rahmenbedingungen der Betreuung auf die Kommune ankommt.

    "Wir können ja Freunde bleiben" ist das gleiche wie "dein Hund ist tot aber du darfst ihn behalten" [/align]

  • Falls du vom Jobcenter finanziell unterstützt wirst, kannst du das auch von dieser Seite aufziehen. Dann besteht nämlich eine Verpflichtung, dem Arbeitsmarkt in einem bestimmten Umfang zur Verfügung zu stehen. Diese Stunden kann und sollte dir das Jobcenter als derzeitiger Arbeitgeber bestätigen. Und mit dieser Stundenzahl kannst du dich entsprechend um den Betreuungsplatz bewerben. Wenn AE-Dasein noch Boni bringt, ist das prima. Aber es kann nicht die Basis sein für den Platz.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Diese Stunden kann und sollte dir das Jobcenter als derzeitiger Arbeitgeber bestätigen. Und mit dieser Stundenzahl kannst du dich entsprechend um den Betreuungsplatz bewerben. Wenn AE-Dasein noch Boni bringt, ist das prima. Aber es kann nicht die Basis sein für den Platz.

    das wird und kann das jc aber nicht bestätigen. das tut es nur, wenn der he eine vollzeitmaßnahme besucht. für diesen zeitraum, wird das jc dann einen betreuungsplatz bestätigen und suchen helfen - sonst kann der he ja nicht in die maßnahme. bekommt he aufstockende leistungen, selbst im vollbezug, wird auch hier das jc nichts bestätigen. ändert auch nichts an der tatsache, dass die ts den bedarf der vollzeitstunden nicht nachweisen kann - außer das jc sagt, sie muss sich auf vollzeit bewerben. sie hat aber keinen vollzeitjob, somit besteht auch kein bedarf.