Mutter will in Großstadt ziehen... Weiterer Umgang.

  • Mach doch einfach den 1, Schritt und spring nicht auf alles auf, was die KM bzw deren Anwältin, denn die verdient ja ihr Geld damit, schreibt......
    ignorieren.......


    Wie ?


    "der Vater hat die Kinder nicht von der Schule abgeholt...", "der Vater verabreicht das Medikament nicht gemäß der Angabe der Ärztin", "der Vater ist drogenabhängig" usw... (da folgen noch 100 Punkte...)


    Soll ich das ignorieren ?


    Sorry, mein Anwalt ruft an, stellt mir Fragen zu einem Vorwurf und widerlegt den dann, das ist ein normales Vorgehen in so einem Fall.


    Wenn ich das ignoriere und nicht widerspreche dann sehe ich die Kinder garnicht mehr ! Ist das die Lösung ?
    Meinst ich soll das alles ignorieren und ihr einfach die Kinder überlassen?


    Das einzige was ich tun kann ist mich auf diese Vorwürfe zu beschränken, sie zu widerlegen, ich schreibe über die KM garnichts an das Gericht...


    Meine Lebensgefährtin unterstützt mich, sie hilft mir wenn es mir schlecht geht, ansonsten versteht sie das Verhalten der KM auch nicht, sie ist ja schon sehr lange mit involviert, sieht wie die Kinder weinen wenn sie zur KM zurück müssen.


    lg Thomas

  • Meinst ich soll das alles ignorieren und ihr einfach die Kinder überlassen?


    Vergiss nicht, der KM noch etwas mehr Geld zu überweisen. Dann werden viele hier glücklich sein. Dann passt das Weltbild wieder -> "Das Kind gehört zur Mutter" - "Frau ist Opfer und Mann der Täter"

  • "Das Kind gehört zur Mutter" - "Frau ist Opfer und Mann der Täter"


    Traurig, wenn einem keine Argumente mehr einfallen, dann holt man halt alte überholte Vorurteile raus,
    wer´s braucht :kopf
    Platitüde geht immer :brille

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Sind ja nicht meine "Vorurteile"


    Da hilft im übrigen auch kein Geld, um diese "Vorurteile" aus der Welt zu schaffen. Da gibt es einen gewissen eingebauten Konstruktionsfehler.


  • Da hilft im übrigen auch kein Geld, um diese "Vorurteile" aus der Welt zu schaffen. Da gibt es einen gewissen eingebauten Konstruktionsfehler.


    Genau. Die Gier nach noch mehr Geld. Ist ein Fass ohne Boden.

  • Dann passt das Weltbild wieder -> "Das Kind gehört zur Mutter" - "Frau ist Opfer und Mann der Täter"


    Das ist zu platt, Summerjam.
    Du hast auch längst erkannt, dass das nur noch sehr selten von absoluten hardcore-Usern hier vertreten wird.

    Dann werden viele hier glücklich sein


    Komm, bleib auf dem Teppich. ;-)
    Den hier wirklich aktiven Vielschreibern kann man so einen Vorwurf nicht machen.


    LG
    Joachim

  • War ne harte Woche.


    Hab ich mir schon gedacht....


    OT:
    Nebenbei: hier auch.


    Am Freitag war die Verhandlung wegen KU.
    Zahlung des Mindestunterhalts war die Forderung.
    KM erschien nicht zur Verhandlung.
    Gegnerische Anwältin wollte daraufhin Vertagung.
    Abgelehnt.


    Die Richterin hat überhaupt keine Diskussion/Erörterung der Gründe, warum KM nicht zahlt, zugelassen.
    Sie hat unmissverständlich klar gemacht, über Mindest-KU wird mit ihr nicht diskutiert.


    Wenn jetzt der Beschluss kommt, steht die KM bei ihrem Sohn schon jetzt mit einer vierstelligen Summe in der Kreide.
    Sie hat schon im Vorfeld angekündigt, in keinem Fall zu zahlen.
    Bei jeder anderen Forderung würde ich umgehend pfänden.
    Und nu? Soll ich jetzt ernsthaft gegen meine Ex eine Pfändung beantragen?


    Es ist einfach zum :kotz


    Naja, wenigstens das Wetter ist gut und es wird so ein schönes WE.


    LG
    Joachim

  • Ich habe den Vater pfänden lassen.
    Warum soll die Allgemeinheit zahlen, wenn jemand in der Lage ist Unterhalt zu zahlen :frag


    Im ALG 2 Bezug muss man alles unternehmen um die Bedürftigkeit zu senken.Das ist Unterhalt, der als Einkommen gilt und somit die Summe der Leistungen minimiert.


    Liebe Grüße


    Ute

  • Und nu? Soll ich jetzt ernsthaft gegen meine Ex eine Pfändung beantragen?


    Wenn nicht, warum bist du vor Gericht gegangen? Wenn Dritte derzeit für das Kind leisten, ist die Frage leicht zu beantworten.
    Mit dem Antrag bei Gericht sind eure privaten Einigungsversuche gescheitert. Ihr habt das Ergebnis in die Hände der Richterin gelegt. Die Konsequenze sollte sein, dass jetzt auch so zu leben.


    Ja, die Sonne scheint mir hier auch ins Gesicht. Später gibt es den ersten Mojito des Jahres dazu. :strahlen

  • ...



    ... vor allem was bedeutet es für mich... im Bezug von AL II... kann mir am Ende das JC nen Strick draus drehen... wie soll ich dann auch noch abstottern... glaubt mir ich rechne oft dran rum... find es auch absolut unfair... dass Ex zahlen soll/muss... obwohl er und seine neue Familie das Geld dringend benötigen... das meine ich absolut ehrlich.


    Ich wünscht ich könnt alles alleine stemmen.




    Was soll das?


    Wir sind seine "alte" Familie... so nennt er uns.


    Mag oder kann jemand nicht zahlen... gut... ich kann nichts für die derzeitige Situation und ich suche krampfhaft nach Auswegen. Alles braucht seine Zeit und es sind und bleiben seine Kinder.


    Ja, ich wünsche mir auch, dass er sich nicht nur finanziell einbringt... so wie er es eben kann und ich halt derzeit auch... leider stehen die Zeichen ungünstig... und das Schlimme ist am Ende leiden die Jungs. Egal wie gut "wir" es meinen.




    Ja, ich würd auch pfänden. Ungern... aber ja.









    gtom


    Verstehe dich immer besser... aber auch die KM.


    Hier hat nur funktioniert, dass ich mich einfach irgendwann auf wirklich skurrile und von vornherein zum scheitern verurteilte Aktionen seinerseits entschieden habe... ausbügeln kann und muss ich es immer... das Los unser Trennung.


    Du liebst deine Kids.


    Sicher findes du deinen Weg.

    Einmal editiert, zuletzt von Marian14 ()

  • Soll ich jetzt ernsthaft gegen meine Ex eine Pfändung beantragen?


    ich würds zumindest versuchen-
    insbesondere, da ja sonst auch kein UHV fliessen wird :frag
    wenn sie dann immer noch nicht zahlt.... dann in den Wind schreiben-
    da ja jetzt UHV bis 18 gezahlt wird, sollen die sich halt kümmern ;-)


    wenigstens passiert Deinem Sohn dann nicht das, was meine Kids mit 18 erleben mussten :knuddel

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • ...



    ... vor allem was bedeutet es für mich... im Bezug von AL II... kann mir am Ende das JC nen Strick draus drehen... wie soll ich dann auch noch abstottern... glaubt mir ich rechne oft dran rum... find es auch absolut unfair... dass Ex zahlen soll/muss... obwohl er und seine neue Familie das Geld dringend benötigen... das meine ich absolut ehrlich.


    Ich sehe das etwas differenzierter. Ich habe hier einen Titel im Aktenordner gegen die Ex über rund 8.000 Euro, weil ich jahrelang zuviel Kindesunterhalt gezahlt habe und der Robenständer über dem Verfahren bald eingeschnarcht ist. Würde ich den Titel "einlösen", wäre ich über ein Jahr lang nicht mehr auf das Jobcenter angewiesen. Bis heute bin ich allerdings nicht vom JC aufgefordert worden, Pfändungsmaßnahmen gegen die Ex einzuleiten, noch hat sich das Jobcenter per Anspruchübergang selber darum bemüht. Ich habe die Kommune im Rahmen eines Rechtsstreits sogar dazu aufgefordert, sich den von mir zuviel gezahlen Kindesunterhalt von der Ex zurückzuholen (Die wollten wiederum ALGII Leistungen von mir zurück, weil sich die Kinder in meiner BG ja selber unterhalten könnten). Auf "Entreicherung" konnte sie die KM nicht berufen. Die SGBII-Leute haben sich schlicht geweigert "Dann wird ja die Mutter hilfebedürftig.". Ach, aber der Vater kann das mit den Kindern in seiner Bedarfsgemeinschaft bleiben?


    Dem Familienfrieden wäre es auch nicht zuträglich, wenn ich jetzt mal eine Mobiliarpfändung veranlasse. Also lasse ich es, wie es ist. Der "Allgemeinheit" liegt ja offensichtlich nichts daran, die Trennungsfolgekosten abzumildern. Bin übrigens gerade gestern von der KM spontan eingeladen worden, an einer Schulaufführung der Kinder teilzunehmen. Habe ich sehr genossen.


    Wäre KM eine geldgierige Umgangsboykotteuse, würde ich sicher anders darüber denken.

  • So weit ich weiß, ist zuviel gezahlter Unterhalt nicht zurück zu zahen


    Das gilt aber nicht, wenn ein Unterhaltspflichtiger eine Abänderungsklage gegen einen bestehenden Unterhaltstitel betreibt.
    Ich glaube, so um 2009 herum wurde der §241 FamFG modifiziert oder eingeführt, um klarzustellen, das zuviel gezahlter Unterhalt mit dem Datum der Klageerhebung vor dem Familiengericht zu erstatten ist. Der Unterhaltsberechtigte unterliegt dann der verschärften Haftung und kann sich nicht mehr darauf berufen, er könne das Geld ausgeben, weil er guten Glaubens war, das es ihm zustehe. Denn die Abänderungsklage zielt ja auf eine Minderung des Unterhalts ab und wird dem Unterhaltberechtigten bekanntgegeben.


    Steht da auch noch mal:


    http://www.familienrecht-allga…rung-unterhaltstitel.html


    Sorry, ist zwar OT, aber ich konnte das nicht so stehen lassen.

  • Wäre KM eine geldgierige Umgangsboykotteuse, würde ich sicher anders darüber denken.


    Ich weiß nicht was Unterhalt mit Umgang zu tun hat, so ganz rational.
    Ich finde es nicht ok die Allgemeinheit zahlen zu lassen .


    Emotional kann ich Deine Haltung verstehen und nachvollziehen .


    Liebe Grüße


    Ute

  • Update:


    Heute war der "große" Gerichtstermin, von 9.00 Uhr bis 11.30 Uhr..


    Beide Anträge der KM wurden abgelehnt, es bleibt bei der gemeinsamen elterlichen Sorge :thumbsup:


    Es wurde vereinbart dass die KM an einer Therapie teilnehmen muss, die KM ist, wie zu erwarten, bei den etwas direkteren Fragen der Richterin zusammengebrochen und hat nur noch geweint.


    Bis zu den Sommerferien soll die Therapie, wir haben zugestimmt den Antrag auf das ABR erst nach der erfolgten Therapie weiter zu verhandeln.


    lg Thomas

  • Na da kann Mann doch stolz sein das die Ex zusammengebrochen ist.


    Und was bringt nun die gemeinsame weitere elterliche Sorge? Für den Jungen doch gar nichts. :kopf

    Es ist besser,
    ein eckiges Etwas zu sein,
    als ein rundes Nichts.